Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Prnjavorac
„Unser Schutz liegt nicht in unseren Waffen, nicht in der Wissenschaft, nicht im Untertauchen.
Unser Schutz liegt im Recht und in den Gesetzen.“ Albert Einstein

Botschaft von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz: Bern

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Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina (franz. ambassade < ital. ambasciata, von mittellat. ambactia: Dienst, von gall. ambactus: Diener) ist die diplomatische Vertretung höchsten Ranges des Entsendestaates (Bosnien und Herzegowina) im Empfangsstaat (der Schweiz). Der Begriff bezeichnet auch das Gebäude dieser Vertretung. Eine Botschaft wird in der Regel in der Hauptstadt des Empfangsstaates eröffnet; mit besonderer vorheriger Genehmigung des Empfangsstaates können einzelne Abteilungen als Bestandteile der Botschaft auch in einer anderen Stadt eröffnet werden. Bosnien und Herzegowina unterhält in der Schweiz eine einzige Vertretung, die Botschaft in Bern (Muri bei Bern); sie nimmt zugleich alle konsularischen Aufgaben für die gesamte Schweiz und, nicht residierend, für das Fürstentum Liechtenstein wahr. Ein Botschaft in Zürich, Genf oder Basel besteht nicht.

Schlüsselpunkte

Die Botschaft von BiH in Bern nimmt für die ganze Schweiz und Liechtenstein konsularische Aufgaben wahr (Reisedokumente, Beglaubigungen, Vollmachten, Erbschaftserklärungen, Eintragung von Kindern, Lebensbescheinigungen). Rechtshandlungen, die vor Gerichten, Notaren und Grundbuchämtern in Bosnien und Herzegowina geführt werden, übernimmt ein Anwalt in BiH, meist auf Grundlage einer gerade in der Botschaft beglaubigten Vollmacht.

  • Was die Botschaft tut: stellt Reisedokumente aus, beglaubigt Unterschriften und Vollmachten, nimmt Erbschaftserklärungen entgegen, bestimmt den JMBG, trägt in der Schweiz geborene Kinder ein, stellt Lebensbescheinigungen für die Rente aus.
  • Was ein Anwalt in BiH tut: führt das Nachlassverfahren, den Immobilienverkehr und die Grundbucheintragung, vertritt vor Gerichten, ficht Schenkungsverträge und Testamente an, führt die Vermögensauseinandersetzung.
  • Ohne Anreise aus der Schweiz: Die meisten Angelegenheiten werden über eine in der Botschaft beglaubigte Vollmacht erledigt, sodass Sie in der Regel nicht nach BiH reisen müssen.
  • Vollmacht: Den Entwurf der Vollmacht erstellt am besten ein Anwalt in BiH vor der Beglaubigung, damit sie den genauen Umfang der Bevollmächtigung enthält und ohne Nachbesserungen anerkannt wird.
  • Rechtlicher Rahmen: Es gelten die Vorschriften der FBiH, der RS und des Brčko-Distrikts BiH (Erbrecht, Sachenrecht, Grundbuch, Staatsangehörigkeit).
  • Tätigkeitsgebiet: Die Anwaltskanzlei Prnjavorac hat ihren Sitz in Tuzla und vertritt Mandanten aus der Schweiz in Sarajevo, Banja Luka, Mostar, Bijeljina, Zenica und im gesamten Gebiet von BiH.

Voraussetzungen für die Eröffnung der Botschaft und der Konsulate von Bosnien und Herzegowina

Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und der Vereinbarung über die Eröffnung einer Botschaft oder eines Konsulats von Bosnien und Herzegowina ist es üblich, dass der Entsendestaat einen diplomatischen Bediensteten niedrigeren Ranges in die Hauptstadt des Empfangsstaates (der Schweiz) entsendet, der alle Vorbereitungen trifft (Räumlichkeiten für das Büro, für die Residenz und Weiteres), die Botschaft eröffnet und die Ankunft des Botschafters organisiert. Diesem Bediensteten erteilt der Außenminister ein „Einführungsschreiben“ (franz. lettre d'introduction), adressiert an den Außenminister des Empfangsstaates, in dem der Zweck der Akkreditierung des diplomatischen Bediensteten dargelegt wird. Bis zur Ankunft des Botschafters übt dieser Bedienstete das Amt des Geschäftsträgers ad interim aus (franz. chargé d'affaires ad interim). Bosnien und Herzegowina unterhält in der Schweiz eine einzige diplomatisch-konsularische Vertretung, die Botschaft mit Sitz in Bern (Muri bei Bern), ohne weitere Botschafte.

Nachdem der genannte Bedienstete die übertragenen Aufgaben erledigt hat, benachrichtigt er sein Außenministerium von Bosnien und Herzegowina, das ihm sodann das Verkehrsmittel und die genaue Ankunftszeit des Botschafters in der Hauptstadt des Empfangsstaates (der Schweiz) mitteilt. Der Geschäftsträger benachrichtigt darüber das Außenministerium des Empfangsstaates mit einer Note.

Aufgaben der konsularischen Vertretung von Bosnien und Herzegowina

Die konsularische Vertretung nimmt jene Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums wahr, die nach den völkerrechtlichen Verträgen und der diplomatisch-konsularischen Praxis zu den konsularischen Funktionen zählen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben handelt die konsularische Vertretung im Einklang mit der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, den Gesetzen, den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts und den bestätigten völkerrechtlichen Verträgen sowie den untergesetzlichen allgemeinen Akten, nach den Weisungen des Ministers und im Einklang mit den Anweisungen der Leiter der zuständigen inneren Einheiten des Ministeriums und des im Empfangsstaat akkreditierten Botschafters.

In der Regel pflegt die konsularische Vertretung von BiH die Beziehungen zu den zentralen Organen des Empfangsstaates über die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in diesem Staat; wenn dies völkerrechtliche Abkommen oder die Gesetze und die Praxis des Empfangsstaates ausdrücklich zulassen, kann die Kommunikation auch unmittelbar erfolgen. Sofern im Ausland keine Botschaft von Bosnien und Herzegowina besteht oder diese ihre Aufgaben nicht wahrnehmen kann, kann die konsularische Vertretung auf Ermächtigung des Ministers und auf Grundlage eines Abkommens mit dem Empfangsstaat bestimmte diplomatische Funktionen übernehmen.

Welche Hilfe die Botschaft und das Botschaft von BiH in der Schweiz leisten können

Bei Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments: Nach Vorlage der polizeilichen Anzeige über den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises kann Ihnen die Botschaft (1) einen Reiseausweis (Passersatz) für die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina ausstellen oder (2) bei Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einen neuen Reisepass von Bosnien und Herzegowina ausstellen.

Bei Festnahme oder Inhaftierung: Sie können verlangen, dass die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Bern davon benachrichtigt wird. Der Konsularbedienstete kann die örtlichen Behörden darüber unterrichten, dass Sie unter dem konsularischen Schutz von BiH stehen, sich über den Grund Ihrer Festnahme informieren und eine entsprechende Besuchserlaubnis beantragen. Er prüft auch die Bedingungen Ihrer Festnahme und ob die örtlichen Gesetze eingehalten wurden. Auf Ihren Wunsch kann der Konsularbedienstete eine Liste von Anwälten beschaffen, die Sie verteidigen können (die Kosten Ihres Anwalts tragen Sie selbst).

Bei einem schweren Unglücksfall: Der Konsularbedienstete benachrichtigt über das zuständige Organ Ihre Familie. Auf Wunsch der Familie wird mit ihr die weitere Hospitalisierung erörtert (Kosten zu Ihren Lasten).

Bei Krankheit: Wenn Sie um Hilfe ersuchen, kann Ihnen der Konsularbedienstete bei der Suche nach einer geeigneten Gesundheitseinrichtung behilflich sein (Behandlungskosten zu Ihren Lasten).

Bei Tod im Ausland: Der Konsularbedienstete benachrichtigt die Familie. Auf deren Wunsch erläutert er die rechtlichen Formalitäten für die Überführung in das Heimatland oder die Bestattung der sterblichen Überreste (Kosten zulasten der Familie oder der Versicherung des Verstorbenen).

Bei verschiedenen Problemen mit örtlichen Behörden: Der Konsularbedienstete kann Sie beraten und Ihnen nützliche Adressen (Anwalt, Übersetzer und Ähnliches) beschaffen.

Konsularisches Testament: Die letztwillige Verfügung in Form eines konsularischen Testaments kann in der Botschaft oder, sofern dafür berechtigte Gründe vorliegen, in Räumlichkeiten außerhalb des Botschafts errichtet werden. Der Antrag eines Staatsangehörigen von BiH auf Errichtung eines konsularischen Testaments ist mindestens einen Arbeitstag im Voraus zu stellen, wenn das Testament in der Botschaft errichtet wird, bzw. mindestens sieben Arbeitstage im Voraus, wenn es außerhalb der Botschaftsräume errichtet wird.

Beglaubigung von Dokumentenkopien: Die Beglaubigung von Kopien erfolgt nur für Dokumente, die von zuständigen Organen oder Diensten von Bosnien und Herzegowina ausgestellt wurden. Für die Beglaubigung der Kopie sind das Originaldokument vorzulegen und die Konsulargebühr zu entrichten.

Vollmacht, Erbschaftserklärung und Erklärung: Für die Beglaubigung der Unterschrift auf einer Vollmacht, die Abgabe einer Erbschaftserklärung oder einer sonstigen Erklärung ist die persönliche Anwesenheit des Erklärenden erforderlich, dessen Identität anhand eines gültigen Reisepasses von BiH festgestellt wird; ferner sind die Daten des Bevollmächtigten anzugeben (Name, Vorname, Wohnsitz und Geburtsdatum).

Bestimmung des JMBG (einheitliche Matrikelnummer eines Staatsangehörigen von BiH): Über die Botschaft von BiH in der Schweiz bzw. die diplomatisch-konsularische Vertretung von BiH in der Schweiz kann der JMBG bestimmt werden. Für Personen ohne einheitliche Matrikelnummer und für neugeborene Kinder, die die Eltern zuvor in die Matrikel in BiH eingetragen haben, kann über die Botschaft die Matrikelnummer bestimmt werden. Verfahren und Unterlagen entsprechen denen bei der Erfassung des JMB: Es wird das Formular JMB-3 ausgefüllt, und die Anmeldung für ein minderjähriges Kind unterzeichnen die Eltern unter zwingender Beifügung der Kopien ihrer Reisepässe von BiH.

Erwerb der Staatsangehörigkeit von BiH und nachträgliche Eintragung in das Geburtenbuch: Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina kann die Staatsangehörigkeit von BiH auch nach der Abstammung der Eltern erworben werden. Ist ein Elternteil oder sind beide Elternteile Staatsangehörige von BiH, können im Ausland geborene Kinder unter bestimmten Voraussetzungen in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen von BiH eingetragen werden. Das Verfahren zur Eintragung der in der Schweiz geborenen Kinder in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen von BiH kann über die Botschaft oder das zuständige Standesamt in BiH eingeleitet werden.

Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Fortzahlung der Rente in BiH: Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina können in der Botschaft die Lebensbescheinigung beglaubigen lassen, die für den Bezug der Rente in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist.

Welche Hilfe die Botschaft und das Botschaft von BiH in der Schweiz nicht leisten können

Die Botschaft und die Botschaft können Sie nicht auf Kosten des Staates in das Heimatland zurückbringen. Sie können keine Geldstrafen, Hotelrechnungen, Krankenhauskosten oder sonstige Ihrer Kosten begleichen. Sie können nicht in ein Gerichtsverfahren eingreifen, um Ihre Freilassung zu erwirken, wenn Sie auf dem Gebiet dieses Staates eine Straftat begangen haben. Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina ersetzt keine Reisebüros, Bankinstitute oder Versicherungsgesellschaften und kann Ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren, wenn Sie zugleich die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen, in dem Sie sich befinden.

Adresse der Botschaft von BiH in der Schweiz (Bern)

Botschaft von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz – Bern (Muri bei Bern)
Thorackerstrasse 3, 3074 Muri bei Bern
Telefon: +41 31 351 10 51 und +41 31 351 10 77
Telefax: +41 31 351 10 79
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr; Parteienverkehr in der Regel am Vormittag, eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Zuständigkeit: das gesamte Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie, nicht residierend, das Fürstentum Liechtenstein.

Bosnien und Herzegowina unterhält in der Schweiz kein Botschaft, weder in Zürich noch in Genf oder Basel. Die Ständige Vertretung von BiH bei den Vereinten Nationen in Genf befasst sich mit multilateraler Diplomatie und erbringt keine konsularischen Dienstleistungen, sodass alle Anträge, vom Reisepass bis zur Erbschaftserklärung, bei der Botschaft in Bern gestellt werden.

Hinweis: Adressen und Kontaktdaten diplomatisch-konsularischer Vertretungen können sich ändern. Vor einem Besuch empfehlen wir, die aktuellen Daten und Öffnungszeiten auf den offiziellen Seiten der zuständigen Vertretung zu überprüfen.

Wann Sie einen Anwalt in BiH brauchen und nicht die Botschaft

Ein großer Teil der Anfragen von Staatsangehörigen von BiH aus der Schweiz betrifft tatsächlich nicht konsularische, sondern rechtliche Handlungen, die in Bosnien und Herzegowina vorgenommen werden. Die Botschaft kann Ihre Unterschrift auf einer Vollmacht beglaubigen oder eine Erbschaftserklärung entgegennehmen, es kann jedoch nicht in Ihrem Namen ein Gerichtsverfahren führen, eine Klage verfassen, eine Immobilie ins Grundbuch eintragen lassen oder einen Kaufvertrag abschließen. Genau diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt in BiH. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac mit Sitz in Tuzla vertritt seit mehr als drei Jahrzehnten Mandanten aus der Diaspora und führt deren Angelegenheiten in BiH so, dass der Mandant in der Regel nicht aus der Schweiz anreisen muss.

Erbschaft und Nachlassverfahren aus der Schweiz

Hinterlässt der Erblasser Vermögen in Bosnien und Herzegowina, wird das Nachlassverfahren vor dem zuständigen Gericht oder Notar in BiH geführt. Erben, die in der Schweiz leben, müssen nicht anreisen: Es genügt, in der Botschaft eine Erbschaftserklärung abzugeben und eine Vollmacht für den Anwalt zu beglaubigen. Auf Grundlage dieser Vollmacht beschafft der Anwalt die Sterbeurkunde und Auszüge, ermittelt den Kreis der Erben und das Vermögen, vertritt den Erben in der Verhandlung und führt nach Abschluss des Verfahrens die Eintragung der geerbten Immobilie ins Grundbuch durch. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der Seite Nachlassverfahren in BiH und Familien- und Erbrecht.

Kauf und Verkauf von Immobilien in BiH aus der Diaspora

Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstücks oder eines Geschäftsraums in Bosnien und Herzegowina kann vollständig von der Schweiz aus über eine Vollmacht abgewickelt werden. Der Anwalt prüft zunächst den Grundbuchstand, die Besitzbögen, Belastungen, Hypotheken und Vormerkungen, damit Sie das Risiko des Erwerbs einer belasteten Immobilie vermeiden. Anschließend erstellt er den Kaufvertrag für Immobilien, organisiert die notarielle Beurkundung, entrichtet die Grunderwerbsteuer und führt die Eintragung des Eigentumsrechts durch. Einzelheiten finden Sie auf den Seiten Immobilien in BiH und Vermögensrechtliche Verhältnisse.

In der Botschaft beglaubigte Vollmacht

Die Vollmacht ist das zentrale Dokument, das es dem Anwalt in BiH ermöglicht, in Ihrem Namen tätig zu werden. Damit sie ohne Nachbesserungen anerkannt wird, sollte die Vollmacht die genauen Daten des Vollmachtgebers (Name, Vorname, JMBG bzw. Reisepassnummer und Wohnsitz), die genauen Daten des Anwalts und einen präzise beschriebenen Umfang der Bevollmächtigung enthalten. Wir empfehlen, dass der Entwurf der Vollmacht von einem Anwalt erstellt wird, bevor Sie sie im Botschaft von BiH in der Schweiz oder bei einem Schweizer Notar (mit Apostille) beglaubigen lassen. So werden wiederholte Gänge zur Botschaft und Zeitverluste vermieden.

Staatsangehörigkeit und Eintragung in der Schweiz geborener Kinder

Kinder, deren beide Elternteile Staatsangehörige von BiH sind, erwerben die Staatsangehörigkeit von BiH durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort; ist nur ein Elternteil Staatsangehöriger von BiH, erwirbt das im Ausland geborene Kind die Staatsangehörigkeit mit Anmeldung und nachträglicher Eintragung in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen. Die Kanzlei unterstützt bei der Beschaffung und Übersetzung der schweizerischen Dokumente, bei der nachträglichen Eintragung in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen sowie bei Fragen rund um den Erwerb der Staatsangehörigkeit von BiH. Für Rechtslagen mit Auslandsbezug ist auch das Internationale Privatrecht von Bedeutung.

Vertretung vor Gerichten in BiH ohne Anreise aus der Schweiz

Mit einer ordnungsgemäßen Vollmacht kann Sie der Anwalt in allen Verfahrensarten in BiH vertreten: in Streitigkeiten um Immobilien und Erbschaften, bei der Anfechtung von Schenkungsverträgen oder Testamenten, in der Vermögensauseinandersetzung sowie in Verfahren vor dem Verfassungsgericht von BiH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Telefon, mit einem schriftlichen Bericht nach jeder Verfahrensphase. Benötigen Sie rechtliche Unterstützung, vereinbaren Sie eine Erstberatung per E-Mail oder Telefon.

Apostille und Legalisation von Dokumenten aus der Schweiz zur Verwendung in BiH

In der Schweiz ausgestellte Dokumente (zum Beispiel ein Auszug aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterberegister, eine bei einem Schweizer Notar beglaubigte Vollmacht, gerichtliche oder behördliche Entscheidungen) müssen für die Verwendung vor Behörden in Bosnien und Herzegowina in der Regel ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt sein. Die Schweiz und Bosnien und Herzegowina sind beide Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation; für öffentliche Urkunden wird daher anstelle der vollen diplomatischen Legalisation eine Apostille (Haager Apostille) der zuständigen deutschen Stelle eingeholt. Anschließend ist die Urkunde von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer (ermächtigten Übersetzer) in die in BiH amtlich verwendeten Sprachen zu übersetzen.

Lassen Sie die Urkunde in der Botschaft von BiH in der Schweiz beglaubigen, ist eine Apostille in der Regel nicht erforderlich, da es sich um eine Urkunde unserer diplomatisch-konsularischen Vertretung handelt. Die Anwaltskanzlei prüft, welche Form der Beglaubigung und Übersetzung für das jeweilige Verfahren (Nachlassverfahren, Grundbucheintragung, Eintragung in die Matrikel, Gerichtsstreit) erforderlich ist; so wird die Zurückweisung von Unterlagen wegen formaler Mängel vermieden. Mehr zum Umgang mit Urkunden mit Auslandsbezug finden Sie auf der Seite Internationales Privatrecht.

Wie Sie von der Schweiz aus eine Angelegenheit in BiH einleiten: Schritt für Schritt

  1. Erstberatung und Einschätzung. Sie schildern uns die Angelegenheit und senden die verfügbaren Unterlagen (Auszüge, Verträge, Grundbuchauszüge, Bescheide). Wir geben eine Einschätzung, vorgeschlagene Schritte und die ungefähren Kosten.
  2. Vorbereitung der Vollmacht. Wir erstellen einen Entwurf der Vollmacht mit genauem Umfang der Bevollmächtigung, abgestimmt auf Ihre Angelegenheit, damit sie ohne Nachbesserungen anerkannt wird.
  3. Beglaubigung der Vollmacht in der Schweiz. Sie lassen die Vollmacht in der Botschaft von BiH in der Schweiz oder bei einem Schweizer Notar (mit Apostille) beglaubigen und übermitteln sie uns.
  4. Führung des Verfahrens in BiH. In Ihrem Namen beschaffen wir Dokumente und vertreten Sie vor Gericht, Notar, Grundbuchamt, Kataster und Steuerverwaltung.
  5. Berichterstattung. Nach jeder Phase erhalten Sie einen schriftlichen Bericht per E-Mail, mit klaren nächsten Schritten und Fristen.
  6. Abschluss und Eintragung. Nach Rechtskraft führen wir die Eintragung, die Auszahlung oder die sonstige Abschlusshandlung durch, sodass Sie in der Regel nicht nach Bosnien und Herzegowina reisen müssen.

Häufig gestellte Fragen: Botschaft und Botschaft von BiH in der Schweiz und Rechtshilfe in BiH

Wo befindet sich die Botschaft von BiH in der Schweiz und gibt es ein Konsulat?
Bosnien und Herzegowina unterhält in der Schweiz eine einzige Vertretung, die Botschaft in Bern (Thorackerstrasse 3, 3074 Muri bei Bern). Ein Generalkonsulat in Zürich, Genf oder Basel besteht nicht; alle konsularischen Aufgaben für die ganze Schweiz und, nicht residierend, für Liechtenstein werden in Bern erledigt. Die Ständige Vertretung bei den Vereinten Nationen in Genf erbringt keine konsularischen Dienstleistungen.

Kann ich im Botschaft von BiH in der Schweiz eine Erbschaftserklärung abgeben?
Ja. In der Botschaft von BiH in der Schweiz können Sie eine Erbschaftserklärung abgeben und eine Vollmacht zur Vertretung im Nachlassverfahren beglaubigen lassen. Das eigentliche Nachlassverfahren wird vor dem zuständigen Gericht oder Notar in Bosnien und Herzegowina geführt; auf Grundlage dieser Vollmacht vertritt der Anwalt in BiH den Erben, ohne dass dieser aus der Schweiz anreisen muss.

Wie kann ich von der Schweiz aus eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina verkaufen oder kaufen?
Der Immobilienverkehr aus der Diaspora erfolgt über eine im Botschaft von BiH in der Schweiz oder bei einem Schweizer Notar mit Apostille beglaubigte Vollmacht. Auf Grundlage der Vollmacht prüft der Anwalt in BiH den Grundbuchstand, Belastungen und Hypotheken, erstellt den Kaufvertrag, organisiert die notarielle Beurkundung, entrichtet die Grunderwerbsteuer und führt die Eintragung durch, und zwar ohne Ihre Anreise nach Bosnien und Herzegowina.

Was muss eine in der Botschaft beglaubigte Vollmacht für die Vertretung in BiH enthalten?
Die Vollmacht muss die genauen Daten des Vollmachtgebers enthalten (Name, Vorname, JMBG bzw. Reisepassnummer und Wohnsitz), die genauen Daten des bevollmächtigten Anwalts sowie einen klar beschriebenen Umfang der Bevollmächtigung (zum Beispiel Vertretung im Nachlassverfahren, Verkauf oder Kauf einer konkreten Immobilie, Beschaffung von Dokumenten). Wir empfehlen, dass der Entwurf der Vollmacht vor der Beglaubigung in der Botschaft von einem Anwalt in BiH erstellt wird, damit die Vollmacht ohne Nachbesserungen anerkannt wird.

Kann mich ein Anwalt in BiH ohne meine Anreise aus der Schweiz vertreten?
Ja. Mit einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht kann Sie ein Anwalt in Bosnien und Herzegowina vor Gerichten, Notaren, Grundbuchämtern, dem Kataster, der Steuerverwaltung und anderen Behörden vertreten, ohne Ihre persönliche Anwesenheit. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Telefon, und über jede Verfahrensphase erhalten Sie einen schriftlichen Bericht.

Wie wird ein in der Schweiz geborenes Kind in die Matrikel von BiH eingetragen und erwirbt die Staatsangehörigkeit?
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von BiH erwirbt ein Kind, dessen beide Elternteile Staatsangehörige von BiH sind, die Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort. Ist nur ein Elternteil Staatsangehöriger von BiH und ist das Kind im Ausland geboren, wird die Staatsangehörigkeit durch Abstammung mit Anmeldung und nachträglicher Eintragung in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen erworben. Die Eintragung erfolgt über die Botschaft oder das zuständige Standesamt in BiH, und die Kanzlei unterstützt bei der Beschaffung und Übersetzung der Unterlagen.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem, was die Botschaft tut, und dem, was ein Anwalt in BiH tut?
Die Botschaft nimmt Verwaltungs- und Konsularhandlungen vor: Es stellt Reisedokumente aus, beglaubigt Unterschriften und Vollmachten, nimmt Erbschaftserklärungen entgegen und stellt Bescheinigungen aus. Die Botschaft führt keine Gerichts- oder Notarverfahren in BiH, vertritt keine Parteien vor Gericht und verfasst keine Klagen. Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt in Bosnien und Herzegowina, der auf Grundlage einer Vollmacht das Nachlassverfahren, den Immobilienverkehr und Gerichtsverfahren führt.

Wie wird ein Nachlassverfahren in BiH eingeleitet, wenn die Erben in der Schweiz leben?
Das Nachlassverfahren wird vor dem zuständigen Gericht oder Notar nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers oder dem Ort der Vermögensgegenstände in BiH eingeleitet. Die Erben aus der Schweiz geben eine Erbschaftserklärung in der Botschaft ab und beglaubigen eine Vollmacht für den Anwalt, der anschließend in ihrem Namen das gesamte Verfahren führt, einschließlich der Eintragung des geerbten Vermögens ins Grundbuch.

Kann ich von der Schweiz aus einen Schenkungsvertrag oder ein Testament vor einem Gericht in BiH anfechten?
Ja. Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Schenkungsvertrag, ein Vertrag über lebenslangen Unterhalt oder ein Testament gesetzeswidrig geschlossen wurde oder Ihren Pflichtteil verletzt, können Sie vor dem zuständigen Gericht in BiH eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit oder auf Anfechtung erheben. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac vertritt Mandanten aus der Diaspora in solchen Streitigkeiten in allen Städten in Bosnien und Herzegowina.

Wie viel kostet die Beauftragung eines Anwalts und bieten Sie eine Erstberatung an?
Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach der Anwaltsgebührenordnung und der Komplexität der Angelegenheit; für Aufgaben wie den Immobilienverkehr oder die Führung eines Nachlassverfahrens kann auch ein Festpreis vereinbart werden. Vor der Beauftragung bieten wir eine Erstberatung und eine Einschätzung der Angelegenheit an, sodass Sie im Voraus wissen, welche Schritte wir vorschlagen und welche Kosten ungefähr entstehen. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail und Telefon möglich.

Vertrauen der Mandanten aus der Diaspora über drei Jahrzehnte

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 aktiv tätig, und ein großer Teil der Mandanten sind Staatsangehörige von BiH aus der Schweiz, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern. Heute verfügt die Kanzlei über mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit der Note 5,0/5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993.
Gründungsjahr
30+
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5.0 ★
Durchschnittsnote
2
Google-Profile
5
Arbeitssprachen

Alle Bewertungen unserer Mandanten sind öffentlich auf beiden Google-Unternehmensprofilen einsehbar, ohne Filterung, Vermittlung oder Moderation durch die Kanzlei:

Botschaften und Konsulate von BiH im Ausland

Leitfäden für Staatsangehörige von BiH in der Diaspora, mit Adressen der Vertretungen und Erläuterungen zur Rechtshilfe in Bosnien und Herzegowina:

Weitere Tätigkeitsbereiche der Anwaltskanzlei

Neben der Unterstützung bei konsularischen Angelegenheiten bietet die Kanzlei umfassenden Rechtsschutz in den für die Diaspora am häufigsten benötigten Bereichen sowie in verwandten Rechtsgebieten.

Häufige Anliegen der Diaspora

Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei

Nützliche Ressourcen und Informationen

 

*Disclaimer: Attorney-at-law Alma Prnjavorac & Attorney at law Azur Prnjavorac, provides the information in this web site for informational purposes only. The information does not constitute legal advice.
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