Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt Prnjavorac
"Unser Schutz liegt nicht in unseren Waffen, nicht in der Wissenschaft, nicht im Verbergen.
Unser Schutz liegt im Recht und in den Gesetzen." Albert Einstein

Gerichtsverfahren und Streitbeilegung in Bosnien und Herzegowina

Autoren: Rechtsanwältin Alma Prnjavorac und Rechtsanwalt Azur Prnjavorac – Letzte Aktualisierung:

Zusammenfassung: Anwaltskanzlei Prnjavorac aus Tuzla vertritt Mandanten (juristische und natürliche Personen, einschließlich der Diaspora) in Zivilprozessen, Vollstreckungs- und außerstreitigen Verfahren sowie in alternativer Streitbeilegung (Mediation, Schiedsverfahren, notarieller und gerichtlicher Vergleich) vor allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina. Wir vertreten Mandanten auch vor dem Verfassungsgericht BiH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Schneller Überblick der Tätigkeitsbereiche

ZivilprozessVollstreckungsverfahren und Zwangsvollstreckung
Mediation und gerichtlicher VergleichSchiedsverfahren
VerfassungsbeschwerdeVerfahren vor dem EGMR in Straßburg
SchadensersatzForderungseinzug
Handels- und internationale HandelsstreitigkeitenAnerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen

Gerichtsverfahren und Streitbeilegung umfassen alle Formen formalen und außergerichtlichen Schutzes von Rechten: von Prozessen und Vollstreckungen bis zu Mediation, Schiedsverfahren und Vergleichen. Anwaltskanzlei Prnjavorac aus Tuzla, gegründet 1993, vertritt natürliche und juristische Personen vor Gerichten in Sarajevo, Tuzla, Mostar, Banja Luka, Bijeljina, Zenica, Doboj, Bihać, Trebinje, im Brčko-Distrikt und in anderen Städten in BiH.

Streitigkeiten sind ein unvermeidlicher Teil des Geschäftslebens und des Alltags, sei es bei Forderungseinzug, Vertragsverletzung oder Schutz individueller Rechte. Wenn ein Rechtsstreit entsteht, ist es entscheidend, eine effiziente Lösung zu finden: sei es durch Gerichtsverfahren oder außergerichtliche Mittel. In Gerichtsverfahren (Prozessen) ist es wichtig, einen erfahrenen Rechtsvertreter zu haben, der Ihre Interessen und Rechte schützt. Andererseits können viele Meinungsverschiedenheiten friedlich durch Verhandlungen, Mediation, notarielle Vereinbarungen oder Schiedsverfahren beigelegt werden, was Zeit und Geld spart und Beziehungen erhält. Unser Team hat langjährige Erfahrung in der Führung komplexer Streitigkeiten vor Gerichten in BiH, aber auch in der alternativen Streitbeilegung, und führt Mandanten (juristische und natürliche Personen) erfolgreich durch alle Phasen des Verfahrens zu einem günstigen Ausgang.

Gerichtliche Streitbeilegung (Zivilprozess)

Die gerichtliche Streitbeilegung beinhaltet die Einleitung eines förmlichen Zivilverfahrens vor einem zuständigen Gericht, in dem der Streit nach gesetzlich vorgesehenen Verfahren entschieden wird. Dieser Prozess beginnt mit einer Klage oder einem Antrag, gefolgt von einem Verfahren, in dem beide Parteien Beweise und rechtliche Argumente vorlegen, und endet mit einer Entscheidung des Richters. Der Vorteil eines Gerichtsverfahrens besteht darin, dass ein Gerichtsurteil die Wirkung eines Vollstreckungstitels hat: es kann vollstreckt werden, wenn es nicht freiwillig erfüllt wird. Gerichtliche Verfahren können jedoch komplex und langwierig sein und erfordern eine strategische Herangehensweise von Anfang an.

Die Rolle eines Rechtsanwalts im Zivilprozess ist von entscheidender Bedeutung. Ein erfahrener Anwalt prüft bereits in der Vorbereitungsphase den Fall, bewertet die rechtlichen Aspekte des Streits und berät den Mandanten zur besten Strategie. Qualitätsvorbereitung umfasst die Beweissammlung, die Beauftragung von Sachverständigen, falls erforderlich, und eine gründliche rechtliche Analyse der Erfolgsaussichten. In Verhandlungen vertritt der Anwalt wirksam die Interessen des Mandanten (ob als Kläger oder Beklagter), achtet auf Verfahrensfristen und alle Rechtsmittel. Unser Team vertritt regelmäßig Mandanten vor Gerichten aller Ebenen: von Gemeinde- und Grundgerichten über höhere Gerichte bis zum Obersten Gericht und dem Verfassungsgericht, sofern erforderlich, auf dem gesamten Gebiet Bosnien und Herzegowinas, einschließlich der Gerichte in Sarajevo, Banja Luka, Brčko-Distrikt und anderen Städten. Liegt eine Verletzung von Grundrechten vor, die innerstaatliche Gerichte nicht behoben haben, sind wir bereit, ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einzuleiten.

Wenn das Gericht ein Urteil zugunsten unseres Mandanten erlässt, endet der Prozess hier nicht: es folgt die Vollstreckungsphase, um sicherzustellen, dass der Mandant sein Recht tatsächlich ausübt, z.B. den zugesprochenen Betrag einzieht. Wir vertreten regelmäßig Mandanten in diesen Vollstreckungsverfahren in BiH und im Ausland, die oft notwendig sind, um Forderungen einzuziehen oder Gerichtsentscheidungen durchzusetzen. Dank unseres systematischen Ansatzes und der Kenntnis der Verfahren führen wir das Vollstreckungsverfahren effizient bis zur endgültigen Realisierung des Anspruchs durch und schützen so die Interessen unserer Mandanten.

Alternative Streitbeilegung (Mediation und Schiedsverfahren)

Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Alternative Streitbeilegung (ADR) umfasst Methoden, mit denen Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich mit Zustimmung beider Parteien gelöst werden. Die Hauptvorteile dieses Ansatzes sind Schnelligkeit, Kosteneffizienz und Flexibilität. Verfahren wie Mediation, Abschluss eines schriftlichen notariellen Vergleichs in Form eines Vollstreckungstitels oder Schiedsverfahren können erheblich schneller als ein klassischer Prozess abgeschlossen werden, bei deutlich niedrigeren Kosten. Viele Streitigkeiten können durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien oder durch ihre Anwälte gelöst werden, ohne Beteiligung einer dritten Partei. Durch gut geführte Verhandlungen ist es möglich, einen notariellen Vergleich mit Vollstreckungswirkung zu erreichen, mit dem beide Parteien bestimmte Zugeständnisse machen und den Streit einvernehmlich beenden. Gerichte fragen die Parteien oft in der Vorbereitungsverhandlung, ob die Möglichkeit eines Vergleichs besteht, und die Anwälte in unserem Team prüfen stets, ob Raum für eine Einigung besteht, die dem Mandanten Zeit und Kosten ersparen würde.

Unser Ansatz ist es, zunächst jede Situation zu prüfen: kann sie friedlich gelöst werden. Wenn die Möglichkeit einer Einigung besteht, die für den Mandanten günstiger wäre, prüfen wir diese Option gemeinsam. Dabei achten wir darauf, dass die Rechte und Interessen des Mandanten geschützt sind: ein außergerichtliches Verfahren wird nicht akzeptiert, wenn es bedeuten würde, auf das zu verzichten, worauf der Mandant vollen Anspruch hat. In vielen Fällen kann der Streit mit Hilfe eines Mediators schneller und mit weniger Stress gelöst werden, was sowohl für den geschäftlichen Ruf von Unternehmen als auch für zwischenmenschliche Beziehungen in privaten Streitigkeiten gut ist. Sollte die Gegenseite jedoch nicht kooperationsbereit sein oder der Streit nur gerichtlich lösbar sein, ist unser Team bereit, sofort ein Gerichtsverfahren einzuleiten oder fortzusetzen und den Mandanten energisch vor Gericht zu vertreten.

Vertretung des Mandanten durch alle Verfahrensphasen

Ob ein Streit gerichtlich oder außergerichtlich gelöst wird, fachkundige rechtliche Unterstützung durch alle Verfahrensphasen verschafft Ihnen einen großen Vorteil. Unsere Anwaltskanzlei bietet umfassende Vertretungsdienste: von der ersten Rechtsberatung bis zur endgültigen Streitlösung. Wir beginnen jeden Fall mit einer detaillierten rechtlichen Analyse des Sachverhalts und der einschlägigen Vorschriften, um dem Mandanten eine realistische Einschätzung des Falles und möglicher Ergebnisse zu geben. Sobald ein Gerichtsverfahren eingeleitet ist, übernimmt unser Team die komplette Verfahrensbetreuung: Erstellung von Schriftsätzen (Klagen, Klageerwiderungen, Widerklagen, Anträge auf einstweilige Verfügungen), Kommunikation mit dem Gericht, Teilnahme an Verhandlungen und aktive Vertretung vor den Richtern.

Erfahrung in komplexen und internationalen Streitigkeiten

Unser Team zeichnet sich besonders in der Führung technisch anspruchsvoller und rechtlich komplexer Streitigkeiten aus. Dazu gehören Fälle mit komplexem tatsächlichen Hintergrund oder Streitigkeiten, die die Anwendung umfangreicher Vorschriften erfordern. Beispiele solcher Fälle sind Streitigkeiten im Bereich des Bauwesens, komplexe Vertragsstreitigkeiten mit mehreren Parteien, internationale Handelsstreitigkeiten, Streitigkeiten im Banken- und Finanzsektor, internationale Forderungen und Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Unser Team hat erfolgreich Mandanten nicht nur vor lokalen Gerichten (Gemeinde-, Kantons-, Bezirks- und Obersten Gerichten) vertreten, sondern auch vor Institutionen wie dem Verfassungsgericht BiH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Wir haben praktische Erfahrung in der Führung von Fällen, die nach Straßburg verwiesen wurden, was tiefe Kenntnisse der Europäischen Menschenrechtskonvention und der spezifischen Verfahrensregeln des EGMR erfordert.

Finanzinstitute und Firmenkunden. Wir beraten und vertreten regelmäßig Banken, Versicherungen, Leasingunternehmen und andere Finanzinstitute in Streitigkeiten im Zusammenhang mit Forderungseinzug, vertraglicher Haftung und Vollstreckungsverfahren mit hohen Werten. Auch Handelsunternehmen wie Produktions- und Dienstleistungsunternehmen verlassen sich auf unsere Expertise in Streitigkeiten aus dem Geschäftsbetrieb. Unser Ansatz bei Geschäftsmandanten umfasst das Verständnis der Geschäftsziele: wir beraten und führen jeden Prozess oder Streit unter Berücksichtigung des breiteren Kontexts des Geschäftsbetriebs des Mandanten, des Rufes des Unternehmens und der finanziellen Auswirkungen.

Privatmandanten (natürliche Personen). Neben Firmenstreitigkeiten widmen wir gleiche Aufmerksamkeit Streitigkeiten, die Bürger betreffen. Für natürliche Personen kann ein Gerichtsverfahren ein stressiger und emotional anstrengender Prozess sein, sei es bei Eigentumsstreitigkeiten, Familienstreitigkeiten, Schadensersatzansprüchen oder dem Schutz von Grundrechten. Unser Team geht jeden Mandanten individuell an, mit Verständnis für seine Situation und maximalem Engagement. Wir erklären dem Mandanten klar seine rechtlichen Möglichkeiten, Rechte und Pflichten, um Unsicherheit und Angst vor unbekannten Prozessen zu beseitigen. Bei der Vertretung von Bürgern wenden wir oft auch friedliche Methoden der Streitbeilegung an, wann immer möglich: zum Beispiel in Streitigkeiten über Vermögensteilung, Erbschaft oder Schulden bemühen wir uns um eine Einigung, wenn sie dem Mandanten hilft, sein Recht schneller zu erhalten.

Ihr zuverlässiger Partner bei der Lösung gerichtlicher Streitigkeiten

Ob Sie ein Unternehmen sind, das vor einem komplexen Geschäftsstreit steht, oder eine Einzelperson, die Schutz ihrer Rechte sucht, unser Rechtsteam geht Ihren Fall mit dem gleichen hohen Maß an Professionalität und Engagement an. Wir haben das Vertrauen unserer Mandanten durch die erfolgreiche Lösung der unterschiedlichsten Arten von Streitigkeiten aufgebaut: von millionenschweren Handelsfällen bis zu Streitigkeiten mit kleinerem Wert, die unseren Mandanten genauso wichtig sind. Unsere Philosophie ist einfach: wir lösen jeden Streit strategisch und effizient, mit dem Bestreben, das bestmögliche Ergebnis mit den geringsten Kosten und der geringsten Zeit für den Mandanten zu erreichen.

Arten von Fällen, die wir bearbeiten

Die häufigsten juristischen Dienstleistungen, die wir als Anwälte für Gerichtsverfahren erbringen, sind:

  • Vertretung in Zivilverfahren vor Gerichten aller Ebenen
  • Vertretung in Vollstreckungsverfahren und Zwangsvollstreckung
  • Vertretung in außerstreitigen Verfahren
  • Verfahren zur Schadensersatzforderung (materiell und immateriell)
  • Inländischer und internationaler Forderungseinzug
  • Mediation und Vermittlung in Streitigkeiten
  • Schiedsverfahren (einschließlich nach UNCITRAL-Regeln)
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche (einschließlich notarieller Vergleich)
  • Handels- und internationale Handelsstreitigkeiten
  • Beschwerden vor dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina
  • Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
  • Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in BiH
  • Anträge auf einstweilige Verfügungen und Sicherung von Ansprüchen
  • Berufungs- und Revisionsverfahren vor höheren Gerichten
  • Detaillierte rechtliche Analyse von Fällen und Bewertung der Erfolgsaussichten

Häufig gestellte Fragen « Gerichtsverfahren und Streitbeilegung in BiH

Die folgenden Antworten wurden von der Anwaltskanzlei Prnjavorac vorbereitet und basieren auf den geltenden Vorschriften der Föderation Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska und des Brčko-Distrikts BiH sowie auf der Rechtsprechung des Obersten Gerichts der FBiH, des Obersten Gerichts der RS, des Berufungsgerichts des Brčko-Distrikts und des Verfassungsgerichts BiH. Die Antworten dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Fall.

1. Ist es besser, vor Gericht zu gehen oder einen Vergleich zu versuchen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Vergleich ist schneller und kostengünstiger, erhält geschäftliche Beziehungen und kann als notarieller oder gerichtlicher Vergleich mit Vollstreckungswirkung formalisiert werden. Gerichtsverfahren sind gerechtfertigt, wenn die Gegenseite nicht kooperationsbereit ist, Verjährungsgefahr besteht oder die Klagesumme so hoch ist, dass die Kosten des Prozesses den Nutzen nicht übersteigen. Unser Team prüft stets zuerst, ob Raum für eine Einigung besteht, da eine ausgehandelte Lösung oft dauerhafter ist als ein auferlegtes Urteil. Wenn ein Vergleich möglich ist, helfen wir bei der Erstellung eines präzise formulierten Vergleichs beim Notar mit Vollstreckungswirkung, wodurch ein späterer Prozess bei Nichterfüllung vermieden wird.

2. Vor welchen Gerichten in BiH vertreten Sie Mandanten?

Wir vertreten Mandanten in allen Instanzen: vor Gemeinde- und Grundgerichten, Kantons- und Bezirksgerichten, dem Obersten Gericht der Föderation BiH, dem Obersten Gericht der Republika Srpska, dem Berufungsgericht des Brčko-Distrikts, dem Gericht BiH sowie vor dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina. In Sarajevo treten wir regelmäßig vor dem Gemeindegericht, dem Kantonsgericht, dem Obersten Gericht der FBiH und dem Gericht BiH auf; in Banja Luka vor dem Grundgericht Banja Luka, dem Bezirksgericht und dem Obersten Gericht der RS. Wenn innerstaatliche Gerichte eine Verletzung von Grundrechten nicht behoben haben, können Verfahren auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) eingeleitet werden.

3. Wie lange dauern Gerichtsverfahren in BiH?

Unbestrittene Fälle und Zahlungsbefehle können in wenigen Monaten abgeschlossen werden. Komplexe Streitigkeiten, insbesondere vor höheren Gerichten und solche mit Sachverständigengutachten, können ein bis drei Jahre oder länger dauern. Schlüsselfaktoren sind: Komplexität des Falles, Umfang der Beweisaufnahme, Belastung des Gerichts, Verhalten der Gegenseite (Verzögerungstaktiken) und die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung. Bei übermäßig langer Verfahrensdauer hat der Mandant auch das Recht auf Schutz durch eine Verfassungsbeschwerde und, falls erfolglos, durch eine Beschwerde beim EGMR gemäß Art. 6 EMRK (Recht auf Verhandlung innerhalb angemessener Frist).

4. Was ist das Vollstreckungsverfahren und wann wird es eingeleitet?

Das Vollstreckungsverfahren wird eingeleitet, wenn die beklagte Partei ein rechtskräftiges Urteil oder einen anderen Vollstreckungstitel nicht freiwillig erfüllt. Ziel ist die Zwangsvollstreckung einer Forderung oder die Durchsetzung einer Gerichtsentscheidung. Neben Gerichtsurteilen können Vollstreckungstitel auch eine notarielle Urkunde mit Vollstreckungsklausel, ein Schiedsspruch, ein gerichtlicher Vergleich oder eine rechtskräftige Verwaltungsentscheidung sein. Unser Team vertritt Mandanten in allen Phasen: vom Vollstreckungsantrag, über Einwendungen und Berufungen, bis zur endgültigen Eintreibung aus beweglichem Eigentum, Immobilien, Bankkonten oder Anteilen an Handelsgesellschaften.

5. Können Sie Mandanten vertreten, die im Ausland leben?

Ja. Ein außerhalb von BiH lebender Mandant kann uns durch eine Vollmacht zur vollständigen Vertretung in allen Phasen des Gerichts- oder außergerichtlichen Verfahrens bevollmächtigen. Die Kommunikation kann elektronisch erfolgen (E-Mail, Videoberatung), und die physische Anwesenheit des Mandanten bei Verhandlungen ist in der Regel nicht erforderlich. Die Vollmacht wird bei der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung BiH oder bei einem ausländischen Notar mit Apostille (Haager Übereinkommen von 1961) oder vorgeschriebener Legalisierung beglaubigt. Wir vertreten regelmäßig Mandanten aus der Diaspora (Deutschland, Österreich, Schweiz, USA, Skandinavien, Niederlande) und ausländische Mandanten in Zivil-, Vollstreckungs- und Handelsstreitigkeiten vor BiH-Gerichten. Kommunikation auf Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch, Englisch und Italienisch.

6. Wie hoch sind die Anwaltskosten im Gerichtsverfahren und wer trägt sie?

Die Anwaltsvergütung wird gemäß dem geltenden Anwaltstarif (FBiH oder RS) berechnet, abhängig vom Streitwert und der Art der Handlungen (Klageerhebung, Vertretung in Verhandlungen, Berufung, Revision). Als Regel gilt das Verursacherprinzip: Die Partei, die den Streit verliert, erstattet der Gegenseite die gerechtfertigten Verfahrenskosten (Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Anwaltsgebühren nach Tarif), sofern die Kosten ordnungsgemäß spezifiziert sind. Besondere Aufmerksamkeit ist dem Punktwert zu widmen, da er sich jährlich ändert: 5,60 KM im Jahr 2025 und 6,50 KM im Jahr 2026, was bedeutet, dass jede Verfahrenshandlung nach dem Punktwert berechnet werden muss, der im Jahr der Handlung galt.

7. Was ist der Unterschied zwischen Zivilprozess und außerstreitigem Verfahren?

Der Zivilprozess löst streitige Rechtsfragen zwischen zwei oder mehreren Parteien (Kläger gegen Beklagten) und endet mit einem Urteil, das die Wirkung eines Vollstreckungstitels hat. Außerstreitige Verfahren werden angewandt, wenn kein Streit über das Recht selbst besteht, sondern es um die Regelung persönlicher, familiärer oder vermögensrechtlicher Verhältnisse geht: Todeserklärung einer vermissten Person, Entzug der Geschäftsfähigkeit, physische Teilung von Miteigentum, Erbverfahren, Gerichtsdepots. Außerstreitige Verfahren sind in der Regel schneller, weniger förmlich und enden mit einer Entscheidung. Unsere Kanzlei führt beide Arten von Verfahren, oft gleichzeitig, wenn dies die spezifische rechtliche Situation des Mandanten erfordert.

8. Was ist Schiedsverfahren und wann kann es in BiH durchgeführt werden?

Schiedsverfahren ist ein privates Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Parteien einvernehmlich die Entscheidungsfindung einem Schiedsgericht (einem oder mehreren Schiedsrichtern) anvertrauen. Rechtsgrundlage ist eine Schiedsklausel im Vertrag oder eine gesonderte Schiedsvereinbarung. In BiH ist das Schiedsverfahren besonders wichtig für Handels- und internationale Handelsstreitigkeiten. Vorteile umfassen: Schnelligkeit, Vertraulichkeit, Wahl von Schiedsrichtern mit spezifischer Expertise, Verfahrensflexibilität (häufig nach UNCITRAL-Regeln) und internationale Vollstreckbarkeit des Spruchs nach der New Yorker Konvention von 1958.

9. Wie wird eine Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgericht BiH eingelegt?

Die Verfassungsbeschwerde an das Verfassungsgericht BiH wird nach Ausschöpfung aller ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmittel vor regulären Gerichten (Berufung, Revision) eingelegt. Die Frist beträgt 60 Tage ab Zustellung der endgültigen Entscheidung. Die Beschwerde sucht Schutz der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten aus der Verfassung BiH und der Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die häufigsten Gründe sind: Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK), des Eigentumsrechts (Art. 1 des 1. Protokolls), des Rechts auf wirksame Rechtsmittel (Art. 13) und das Diskriminierungsverbot (Art. 14).

10. Wie wird eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht?

Eine Beschwerde beim EGMR wird eingereicht, wenn alle innerstaatlichen Rechtsmittel (einschließlich der Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgericht BiH) ausgeschöpft sind und eine Verletzung eines Rechts aus der Europäischen Menschenrechtskonvention oder ihren Protokollen vorliegt. Die Frist beträgt vier Monate (für Beschwerden, die nach dem 1. Februar 2022 eingereicht wurden; früher sechs Monate) ab der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung. Die Beschwerde wird auf dem offiziellen Formular des Gerichts in einer der Amtssprachen oder auf Bosnisch/Kroatisch/Serbisch eingereicht.

11. Was ist der Unterschied zwischen gerichtlichem und notariellem Vergleich?

Beide Arten von Vergleichen beenden einen Streit durch Einigung der Parteien und haben die Wirkung eines Vollstreckungstitels, jedoch gibt es wichtige Unterschiede. Der gerichtliche Vergleich wird vor dem Gericht während des Zivilverfahrens geschlossen (meist in der Vorbereitungsverhandlung) und in das Protokoll aufgenommen; das Gericht unterbricht oder beendet das Verfahren. Der notarielle Vergleich wird beim Notar geschlossen, am häufigsten vor Einleitung des Gerichtsverfahrens oder parallel dazu; er muss in Form einer notariellen Urkunde mit Vollstreckungsklausel vorliegen. Praktische Vorteile des notariellen Vergleichs: schnellere Vorbereitung, Möglichkeit des Abschlusses ohne aktiven Streit, Flexibilität bei der Klauselgestaltung.

12. Kann ich Erstattung der Anwaltskosten von der Gegenpartei verlangen?

Ja. Gemäß der Zivilprozessordnung ist die unterlegene Partei verpflichtet, der Gegenseite die Verfahrenskosten einschließlich der gerechtfertigten Anwaltskosten zu erstatten, berechnet nach dem geltenden Tarif. Damit das Gericht Kosten zuspricht, ist erforderlich: (a) rechtzeitige Vorlage eines detaillierten Kostenverzeichnisses (spätestens bis zum Abschluss der Hauptverhandlung), (b) genaue Spezifikation jeder Handlung (Klageerhebung, Verhandlungen, Schriftsätze, Berufung, Revision), und (c) korrekte Anwendung der Tarifpositionen, die sich auf den Streitwert und das Jahr der Handlungsdurchführung beziehen. Der Punktwert ändert sich jährlich (5,60 KM 2025, 6,50 KM 2026).

13. Was ist eine einstweilige Verfügung und wann kann sie beantragt werden?

Eine einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung, die vor oder während des Zivilverfahrens vorläufigen Rechtsschutz gewährt, um den Streitgegenstand zu erhalten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern. Typische Maßnahmen: Veräußerungsverbot für Immobilien, Eintragung des Streits im Grundbuch, Kontosperrung, Verbot bestimmter Handlungen, Beschlagnahme von Sachen. Zur Erlangung einer einstweiligen Verfügung muss der Antragsteller das Bestehen der Forderung (fumus boni iuris) und die Verzögerungsgefahr (periculum in mora) glaubhaft machen.

14. Wie wird eine ausländische Gerichtsentscheidung in BiH anerkannt?

Eine ausländische Gerichtsentscheidung (Urteil, Beschluss, gerichtlicher Vergleich) wird in BiH durch ein besonderes außerstreitiges Verfahren vor dem zuständigen Gericht anerkannt. Rechtsgrundlage: das Gesetz über das Internationale Privatrecht und bilaterale oder multilaterale Rechtshilfeabkommen (z.B. Haager Übereinkommen, Abkommen mit den Nachfolgestaaten Jugoslawiens, Abkommen mit Österreich, Deutschland). Voraussetzungen für die Anerkennung: (a) Gegenseitigkeit, (b) Rechtskraft der ausländischen Entscheidung, (c) ordnungsgemäße Zustellung an den Beklagten im ausländischen Verfahren, (d) die Entscheidung darf nicht gegen den ordre public BiH verstoßen, (e) es darf keine bereits rechtskräftige innerstaatliche Entscheidung in derselben Sache vorliegen.

15. Wie bereitet der Anwalt den Mandanten auf die Verhandlung und Zeugenaussage vor?

Die Vorbereitung des Mandanten auf die Verhandlung ist ein zentraler Bestandteil des qualitativen Rechtsschutzes. Unser Team geht mit dem Mandanten durch: (a) den detaillierten Sachverhalt und die Chronologie der Ereignisse, (b) Schlüsselbeweise und ihre Verbindung zu Gesetzesbestimmungen, (c) Fragen, die vom Richter, unserem Team und der Gegenseite gestellt werden (einschließlich möglicher Kreuzverhörfragen), (d) Verfahrensregeln und Verhalten im Gerichtssaal, (e) emotionale und kommunikative Aspekte der Aussage. Bei komplexen Fällen simulieren wir das Kreuzverhör. Für Mandanten aus der Diaspora, die nicht an Verhandlungen teilnehmen können, erstellen wir detaillierte Zeugenaussagen, die bei der konsularischen Vertretung oder bei einem ausländischen Notar mit Apostille beglaubigt werden.

Vertrauen der Mandanten über drei Jahrzehnte

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 aktiv tätig. Heute, im vierten Jahrzehnt ihrer Tätigkeit, hat sie über 1.030 Google-Bewertungen mit einer Note von 5,0/5 auf zwei unabhängigen Google-Geschäftsprofilen: was eines der größten und am besten bewerteten Korpora von Mandantenbewertungen im Anwaltsberuf in Bosnien und Herzegowina darstellt.

1993
Gründungsjahr
30+
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5,0 ★
Durchschnittsbewertung
2
Google-Profile
5
Arbeitssprachen

Alle Mandantenbewertungen sind öffentlich auf beiden Google-Geschäftsprofilen verfügbar: ohne Filterung, Vermittlung oder Moderation durch die Kanzlei:

Verwandte Rechtsbereiche und verbundene Verfahren

Gerichtsverfahren und Streitbeilegung sind selten ein isoliertes Verfahren. Ein rechtskräftiges Urteil eröffnet den Weg zur Vollstreckung, zum Forderungseinzug, zur Schadensersatzforderung, zu Eintragungen in Grundbücher und Personenstandsregister sowie zu Rechtsmitteln vor höheren Gerichten, dem Verfassungsgericht BiH oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

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Zivilprozess in BiHKlage, Verhandlungen, Beweisaufnahme und Urteil vor Gerichten der FBiH, RS und des Brčko-Distrikts
Vollstreckungsverfahren in BiHZwangsvollstreckung, Pfändung, Vollstreckung in Immobilien und Bankkonten
Außerstreitiges VerfahrenVermögensteilung, Erbverfahren, Entzug der Geschäftsfähigkeit, Gerichtsdepot
Mediation und MediatorFriedliche Streitbeilegung mit neutralem Mediator, schneller und günstiger als Prozess
Schiedsverfahren (UNCITRAL)Private Schiedsentscheidung, New Yorker Konvention und internationale Vollstreckbarkeit
Notar und notarieller VergleichNotarielle Urkunde mit Vollstreckungsklausel als Alternative zum Prozess
Verfassungsgericht BiHVerfassungsbeschwerde nach Erschöpfung ordentlicher Rechtsmittel, Frist 60 Tage
EGMR in StraßburgBeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Frist 4 Monate ab endgültiger Entscheidung
HandelsstreitigkeitenHandels- und internationale Handelsstreitigkeiten vor Gerichten und Schiedsgerichten
SchadensersatzMaterieller und immaterieller Schaden, Sachverständigengutachten, Rechtsprechung BiH
ForderungseinzugZahlungsbefehle, Vollstreckungstitel, Zwangsvollstreckung inländischer und ausländischer Forderungen
Anerkennung ausländischer GerichtsentscheidungenAußerstreitiges Verfahren zur Anerkennung ausländischer Urteile, Apostille, gerichtliche Übersetzung

Was folgt üblicherweise nach einem Gerichtsurteil?

1. Rechtskraft und RechtsmittelUrteilsanalyse, Einlegung von Berufung oder Revision und bei Bedarf Verfassungsbeschwerde oder Beschwerde beim EGMR.
2. Vollstreckung des rechtskräftigen UrteilsZwangsvollstreckung im Vollstreckungsverfahren: Kontosperrung, Immobilien, bewegliche Sachen und Anteile an Handelsgesellschaften.
3. Erstattung der VerfahrenskostenKostenverzeichnis nach Anwaltstarif mit korrektem Punktwert (5,60 KM 2025, 6,50 KM 2026).

Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei

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