# Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac > Vollständiger Inhalt der wichtigsten Seiten der Website der Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac für Sprachmodelle und KI-Assistenten. --- ## RECHTSANWALT | Bosnien & Herzegowina | Anwalt | Prnjavorac Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/index.html > RECHTSANWALT ✅ Bosnien und Herzegowina - Anwalt ✅ Rechtsanwaltskanzlei ✅ Anwaltskanzlei Bosnien und Herzegowina ✅ Anwälte Bosnien-Herzegowina Grundsätze der RECHTSANWÄLTE - Bosnien und Herzegowina Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac – Seit mehr als drei Jahrzehnten sind wir der Erbringung der bestmöglichen anwaltlichen/rechtlichen Dienstleistungen für unsere Mandanten verpflichtet. Die Kanzlei wurde 1993 gegründet. Wir vertreten unsere Mandanten vor allen Gerichten und anderen Behörden in Bosnien und Herzegowina, am häufigsten in Tuzla, Sarajevo, Mostar, Zenica, Banja Luka sowie in allen anderen Städten von Bosnien und Herzegowina (BiH). Wir haben ein breites Spektrum an Rechtsdienstleistungen entwickelt, um den Bedürfnissen natürlicher und juristischer Personen gerecht zu werden. Besonders spezialisiert sind wir auf Immobilienrecht und vermögens-/sachenrechtliche Beziehungen – von Kauf und Verkauf von Immobilien bis zur Lösung komplexer Eigentumsstreitigkeiten. Wir vertreten Mandanten außerdem in Zivilprozessen, Handelssachen sowie in anderen vermögens- und sachenrechtlichen Angelegenheiten in Bosnien und Herzegowina. Ob Sie einen Immobilienrechtsanwalt/Rechtsanwalt benötigen oder eine Vertretung in Gerichtsverfahren in vermögens- und sachenrechtlichen Beziehungen – unser Team ist für Sie da. Anwaltliche Tätigkeit und Rechtsdienstleistungen sind nicht nur ein Beruf und lassen sich nicht auf bestimmte Muster und Standards reduzieren. Kreativ und beharrlich zu sein bedeutet allgemein, bessere Ansätze zu finden, um zur optimalen rechtlichen Lösung zu gelangen – denn jeder unserer Mandanten wünscht den besten Rechtsanwalt an seiner Seite. Rechtsanwalt in Sarajevo. Wir sind qualifiziert, Probleme in einem frühen Stadium zu erkennen, eine detaillierte Analyse der erforderlichen rechtlichen Schritte durchzuführen und das Problem anschließend zu lösen. Anwalt Sarajevo – Anwaltskanzlei. Wir gehen davon aus, dass unsere Mandanten von uns nur die bestmöglichen Lösungen und anwaltlichen Leistungen erwarten. Deshalb bauen wir in der Kanzlei jede Mandatsbeziehung auf dem Verständnis der maßgeblichen Aspekte der jeweiligen Rechtsfrage auf, um die optimalste rechtliche Lösung zu finden – und zwar stets entsprechend den spezifischen Bedürfnissen unserer Mandanten. Wir sind überzeugt, dass der Aufbau einer langfristigen geschäftlichen Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Rechtsanwälten, gegründet auf dem einfachen Prinzip der Zusammenarbeit mit dem Mandanten als gleichberechtigtem Partner, am Ende stets zu den besten Ergebnissen führt. Unsere Kanzlei berät Mandanten bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und strebt gemeinsam mit ihnen danach, die besten rechtlichen Lösungen zu finden. Der beste Rechtsanwalt für unseren Mandanten zu sein bedeutet, niemals mit dem Lernen aufzuhören, den Mandanten besser als jeder andere zu verstehen und jeden Fall mit derselben Leidenschaft zu bearbeiten wie am ersten Tag. Kanzlei in Sarajevo und Tuzla. Unsere Kanzlei kennt keinen „Standardmandanten“. Jeder unserer Mandanten erfordert einen besonderen Ansatz und erhält hochqualifizierte anwaltliche Unterstützung. Andererseits erwarten wir im Gegenzug Ihre aufrichtige Zusammenarbeit. Um maximale Ergebnisse zu erzielen, sind Ihr Vertrauen, Einblick in den Ablauf und relevante Daten der Schlüssel zum Erfolg. Leitprinzip unserer Kanzlei ist die Erbringung einer Dienstleistung, die verlässliche Rechtsberatung mit den höchsten internationalen Standards des Anwaltsberufs verbindet. Die enge Spezialisierung der Kanzlei besteht in der Vertretung inländischer und ausländischer natürlicher und juristischer Personen vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden von Bosnien und Herzegowina in Zivilsachen, Handelssachen, vermögens- und sachenrechtlichen Streitigkeiten, als Rechtsanwälte im Immobilienrecht sowie in anderen Bereichen der beruflichen Tätigkeit der Kanzlei. Anwaltskanzlei in Sarajevo und Anwaltskanzlei in Tuzla. Grundsätze der Kanzleiarbeit: Strikte Beachtung des Berufsgeheimnisses und des anwaltlichen Standesrechts. Konsequente Vermeidung von Mandaten, bei denen ein Interessenkonflikt besteht. Professionelle Ausführung der Mandate unter maximaler Wahrung der Mandanteninteressen in jedem einzelnen Fall. Die Kanzlei findet optimale Lösungen in internationalen Rechtssachen. Prnjavorac Rechtsanwälte sind anders. Wir widmen jedem einzelnen Mandanten und jedem Fall viel Zeit – und streben in mehr als drei Jahrzehnten anwaltlicher Praxis fortlaufend danach, die bestmöglichen anwaltlichen Leistungen zu erbringen. Aus diesem Grund bearbeiten wir gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl von Fällen. Wir betreuen Sie individuell und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Wir übernehmen ein neues Mandat nur, wenn wir eine einwandfreie Bearbeitung und Beratung garantieren können und wenn die betreffende Angelegenheit in die fachlichen Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei fällt. Rechtsanwälte sind ausschließlich Ihnen verpflichtet, und wir können Ihre Interessen vollkommen unabhängig und unbeeinflusst vertreten. Als unser Mandant können Sie sich auf die fünf Grundsätze unserer Kanzleiarbeit verlassen: — Garantie der Exklusivität: Wir bearbeiten pro Jahr nur eine begrenzte Zahl von Fällen und Mandanten. Das garantiert, dass Sie exklusiv, zügig und kompetent auf höchstem Niveau vertreten und beraten werden und dass jedem Ihrer Anliegen mit voller Hingabe nachgekommen wird. Als Ihre Rechtsanwälte stehen wir ausschließlich auf Ihrer Seite und geben 100 %. — Garantie der Exzellenz: Für unsere Mandanten ist nur das Beste gut genug. Daher scheuen wir weder Aufwand noch Kosten, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen. Dazu gehört auch, Vor- und Nachteile verschiedener Vorgehensweisen stets unabhängig abzuwägen und – wo möglich – im Interesse unserer Mandanten einem vorteilhaften Vergleich den Vorzug vor der Prozessführung zu geben. — Garantie der Spezialisierung: Wir nehmen nur Anfragen an, die wir im Rahmen unserer rechtlichen Spezialisierungen perfekt bearbeiten können. Als Kanzlei tun wir ausschließlich, worauf wir spezialisiert sind und wobei wir über langjährige praktische Erfahrung verfügen. Eine effiziente und effektive Erbringung anwaltlicher Leistungen ist damit gewährleistet. — Garantie der individuellen Erbringung von Rechtsdienstleistungen: Je nach Ihrem Rechtsgebiet werden Sie stets individuell und persönlich von einem unserer Partner-Rechtsanwälte betreut. Sämtliche Tätigkeiten werden durch einen kompetenten Anwalt in persönlicher Abstimmung mit Ihnen durchgeführt. Erfordert ein konkreter Fall dies, beraten wir Sie unter der Leitung eines von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalts aus unserem Team von Rechts-/Fachexperten. — Garantie der bestmöglichen anwaltlichen Leistung: Wir garantieren, dass all unsere Tätigkeiten und Rechtsdienstleistungen an Ihren Fall und Ihre Bedürfnisse angepasst sind und dass unsere Kanzlei Sie gemäß unseren hohen Qualitätsstandards vertritt, um die bestmöglichen Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Unsere Kanzlei kooperiert mit über 50 bedeutenden Partnerkanzleien weltweit, die zusammen mehr als 3.000 Rechtsanwälte beschäftigen – einschließlich aller Staaten des ehemaligen Jugoslawien. „Da mihi factum dabo tibi jus – Geben Sie mir den Sachverhalt, ich gebe Ihnen das Recht.“ Erfahrungen von Mandanten Erfahrungen von Mandanten — automatisch ausgewählt (Sarajevo, Tuzla, Banja Luka, Mostar, Bijeljina) Das System extrahiert in regelmäßigen Abständen repräsentative Bewertungen aus über 1.000 Rezensionen, mit ausgewogener Themenverteilung (vermögens-/sachenrechtliche Streitigkeiten, Verträge, Immobilien, Gerichtsverfahren) und Standorten. Die Daten werden aus Gründen der anwaltlichen Vertraulichkeit anonymisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac hat meine Erwartungen bei Weitem übertroffen. Das Kanzleiteam ist hervorragend — es hat hart an meinem Fall gearbeitet und so lange drangeblieben, bis wir ein günstiges Ergebnis erzielt haben. Man hat mich regelmäßig über jeden Schritt informiert und war stets erreichbar, per E-Mail oder Telefon, um all meine Fragen geduldig und freundlich zu beantworten. Noch wichtiger: Man konnte mir sämtliche rechtlichen Abläufe so erklären, dass sie für mich leicht verständlich waren. Besonders in Immobilienthemen — aus meiner Erfahrung: Der beste Immobilienanwalt in Sarajevo. In einer sehr schwierigen Zeit hat mich die Kanzlei enorm unterstützt; dafür bin ich äußerst dankbar. Ich empfehle die Kanzlei Prnjavorac allen, die rechtliche Beratung oder Vertretung in Bosnien und Herzegowina suchen — egal, ob Sie einen Anwalt in Sarajevo, Banja Luka, Tuzla, Bijeljina oder Mostar benötigen. Signatur: A. K., Sarajevo, Bosnien und Herzegowina. Unser Rechtsanwalt vertritt uns seit über 20 Jahren in zahlreichen Konstellationen — sowohl im geschäftlichen Bereich der Rechtsdienstleistungen als auch mich als Privatperson. Besonders dankbar bin ich für die jüngste Begleitung beim Immobilienkauf in Mostar. Die Rechtsberatung und die Erstellung des Kaufvertrags für die Immobilie waren auf hohem professionellem Niveau. Der beste Anwalt in Tuzla und in Bosnien und Herzegowina. Rechtsanwalt Prnjavorac hat uns kompetent durch die Vertragsverhandlungen geführt, wertvolle Ratschläge und Schlüsselinformationen gegeben, uns beim Notar vertreten, die Durchführung bei der Steuerverwaltung übernommen und die Immobilie in Mostar registriert. Deshalb ist dies für mich die beste Kanzlei in Tuzla, aber ebenso in ganz Bosnien und Herzegowina. Signatur: M. S., Mostar, Bosnien und Herzegowina. Ich bin Herrn Prnjavorac für seine kompetente, fokussierte und verlässliche Unterstützung außerordentlich dankbar. Er hat mich in einer rechtlich komplexen Lage mit vollem Vertrauen beraten und vertreten — mit klarem Blick für das Wesentliche und außergewöhnlichem Engagement. Besonders schätze ich seine Verfügbarkeit, sein ruhiges Auftreten und die Fähigkeit, selbst komplexe Rechtsfragen verständlich zu erläutern. Nach bisheriger Zusammenarbeit gilt für Banja Luka: der beste Anwalt in Banja Luka. Er zeigte großen Respekt gegenüber dem Mandanten, beantwortete jeden meiner Anrufe und Fragen geduldig und erklärte alle möglichen Szenarien. Selbst in den schwierigsten Momenten hatte er Lösungswege und Ideen und half mir durch die dunkelste Zeit meines Lebens. In Fällen in Tuzla war das Leistungsniveau identisch — praktisch so, als hätten Sie Rechtsanwälte in Tuzla an Ihrer Seite. Sehr professionell, entgegenkommend und äußerst angenehm in der Zusammenarbeit. Ich empfehle die Kanzlei von Herzen! Signatur: I. K., Banja Luka. Wenn wir könnten, würden wir für die Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac mehr als 5 Sterne vergeben. Außerordentlich ethisch, umsichtig und hochprofessionell — so unsere Erfahrung in einer sehr belastenden Phase. Besonders würdigen wir die Hingabe, die in unseren Fall in einer kleineren Gebietseinheit von Bosnien und Herzegowina investiert wurde. Nach unserer Erfahrung die bekanntesten Anwälte in Sarajevo. Die Kanzlei Prnjavorac ist und bleibt unser Vertreter auch in Zukunft. Vielen Dank für die ausgezeichnete rechtliche Betreuung und Unterstützung! Signatur: D. R., Sarajevo. Die beste Kanzlei für Immobilien- und sachenrechtliche Angelegenheiten in Tuzla! Würde ich alles schildern, was ich mit meiner eigenen Immobilie — und mit den meiner Nächsten — durchgemacht habe, es würde Stunden dauern und unglaublich klingen. Jahrelang war alles kompliziert, bis ich — auf Empfehlung der Botschaft — die Kanzlei Prnjavorac beauftragte. Von diesem Moment an lief alles reibungslos und endete bestmöglich: Die Immobilie, die aufgrund zahlreicher Streitigkeiten und familiärer Uneinigkeiten eine enorme Belastung war, wurde schließlich für eine Million Konvertibler Mark (KM) verkauft — ohne meine Anwesenheit — und die Gelder wurden auf mein Konto im Ausland überwiesen. Aus persönlicher Erfahrung — die Rechtsanwälte in Tuzla, denen ich wirklich vertraue, sind genau die Kanzlei Prnjavorac. Danke für Ihre Professionalität, Geduld und die vollständige Verfahrensführung (vom Vertrag, Notar und der Steuerverwaltung bis zur Eintragung der Immobilie in Ivanica). Wenn es in Bosnien und Herzegowina doch nur mehr Fachleute wie sie gäbe. Signatur: L. J., Tuzla. Ich hatte einen komplexen vermögens-/sachenrechtlichen Streit in Sarajevo, der sich über Jahre zog und Eigentum sowie Grundbucheintragungen betraf. Ich wandte mich an die Rechtsanwaltskanzlei Alma Prnjavorac und gewann bereits im ersten Gespräch das Vertrauen, dass der Fall in sicheren Händen ist. Das Team zeigte exzellente Kenntnisse der vermögens-/sachenrechtlichen Materie, der Gerichtspraxis und der örtlichen Verfahren in Sarajevo. Die Bearbeitung war höchst professionell: Beweismittel wurden detailliert vorbereitet, sämtliche kataster- und grundbuchrechtlichen Daten geprüft und auf jeden Schritt der Gegenseite prompt reagiert. Ich schätze besonders, dass jeder Schritt klar und verständlich erklärt wurde, ohne unnötige „Juristensprache“. Ihre Hingabe und die Fähigkeit, in komplexen Situationen Lösungen zu finden, ragen wirklich heraus. Ergebnis war ein Urteil zu meinen Gunsten, das einen jahrelangen Streit beendete und meiner Familie wieder Ruhe brachte. Nach meiner Erfahrung ist dies für solche Fälle der bekannteste Anwalt in Sarajevo, und ich empfehle die Kanzlei jedem in Bosnien und Herzegowina. Signatur: E. M., Sarajevo. Als auf Im- und Export in der Lebensmittelbranche spezialisiertes Unternehmen haben wir uns für zahlreiche Rechtsfragen im Bereich des internationalen Handelsrechts an die Kanzlei Prnjavorac gewandt und stets schnelle, präzise Lösungen erhalten, dank derer wir potenzielle Streitigkeiten erfolgreich vermeiden konnten. Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist unsere erste Wahl für die Erstellung von Verträgen mit Lieferanten, Agenturverträgen sowie internationalen Kaufverträgen; wir sind äußerst zufrieden mit der Expertise, Professionalität und vor allem dem Fachwissen dieses Teams erstklassiger Anwälte. Nach unserer Erfahrung — der Rechtsanwalt in Sarajevo, auf den wir uns bei internationalen Verträgen und strengen Fristen verlassen. Höchste Empfehlung für jedes Unternehmen, das zuverlässige Rechtsberatung und Unterstützung in Bosnien und Herzegowina sucht! Signatur: R. H., Sarajevo. Ich habe mehrfach mit der Kanzlei Prnjavorac zusammengearbeitet und sie war jedes Mal verfügbar, konkret und sehr zuvorkommend. Wenn Sie Rechtsanwälte in Tuzla suchen, ist diese Kanzlei meine Wahl. Sie nehmen die „Philosophie“ aus der Rechtssprache und sorgen dafür, dass Sie jeden Schritt genau verstehen — was ich sehr schätze. Auch für künftige Verhandlungen werde ich mich wieder an sie wenden, wegen ihrer Unterstützung und Expertise. Nach meiner Erfahrung, wenn es um Verträge und Verhandlungen geht, ist dies der beste Anwalt, an den ich mich gewandt habe. Signatur: N. P., Tuzla. Vor etwa zwei Jahren habe ich eher zufällig im Internet nach den bekanntesten und besten Anwälten in Sarajevo und Mostar gesucht und mich für die Kanzlei Prnjavorac entschieden. Angesichts der hohen Bewertungen und der zahlreichen Fünf-Sterne-Rezensionen war ich positiv überrascht — und ich lag richtig. Als ich einen wirklich guten Anwalt brauchte, wurde Anfang Januar 2022 rasch ein Termin vereinbart. Man beantwortet E-Mails sogar am Wochenende und geht ans Telefon: schnell, ohne Verzögerungen, professionell und freundlich. Ich kann bezeugen — der beste Anwalt in Sarajevo, und gleichermaßen eine verlässliche Wahl als Anwalt in Mostar. Die Fähigkeiten und die Expertise sind auf einem Niveau, das auch in der Schweiz gefragt wäre. Die Kanzlei Prnjavorac bleibt mein Maßstab, und ich werde ihre Dienste ohne Zögern wieder in Anspruch nehmen. Aufrichtige Empfehlung für den Anwalt. Signatur: E. B., Mostar. Exzellenter anwaltlicher Service! Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist beeindruckend — professionell, freundlich, entgegenkommend und wirklich mandantenorientiert. Wenn Sie einen Anwalt in Tuzla für schnelle und klare Beratung suchen, sind Sie hier richtig. Ich empfehle diese Kanzlei allen, die eine verlässliche Rechtsvertretung suchen. Ich habe noch nie eine Kanzlei erlebt, die Fristen und Schritte so klar kommuniziert, bei ständiger Erreichbarkeit per E-Mail — selbst an Wochenenden. In Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit mit Institutionen in der Republika Srpska betrafen, zeigte sich die Kanzlei genauso sicher — praktisch so, als hätten Sie einen Anwalt in Banja Luka an Ihrer Seite. Meine Erfahrung war äußerst positiv und stressfrei; deshalb werde ich die Dienste der Kanzlei auch künftig nutzen. Eine herzliche Empfehlung für alle in Bosnien und Herzegowina — insbesondere für diejenigen, die einen erfahrenen Anwalt in Bijeljina für Immobilientransaktionen oder Handelsverträge sowie sachenrechtliche Streitigkeiten benötigen. Signatur: T. M., Banja Luka, Bosnien und Herzegowina. Hinweis: Weitere Bewertungen finden Sie ebenfalls — die Anzeige wird automatisch rotiert und in regelmäßigen Abständen aktualisiert; der Inhalt wird aus Gründen der anwaltlichen Vertraulichkeit zusammengefasst und anonymisiert. Anwaltschaft in Bosnien und Herzegowina Die Anwaltschaft in Bosnien und Herzegowina ist derzeit nicht auf Staatsebene organisiert (Entwurf eines Gesetzes über die Anwaltschaft in Bosnien und Herzegowina). Die Anwaltschaft/der Anwaltsberuf ist auf Entitätsebene organisiert. Nach dem Gesetz über die Anwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina ist die Anwaltschaft eine unabhängige berufliche Tätigkeit, die in Übereinstimmung mit dem Gesetz organisiert ist und funktioniert. Die anwaltliche Berufsausübung wird von Rechtsanwälten als Einzelpersonen ausgeübt; Rechtsanwälte können zur gemeinsamen Berufsausübung gemeinsame Kanzleien und Anwaltsgesellschaften bilden. Rechtsanwälte sind verpflichtet, gewissenhaft und fachkundig Rechtsbeistand zu leisten, im Einklang mit Verfassung, Gesetz und sonstigen Vorschriften sowie dem Statut und anderen allgemeinen Akten der Föderalen Rechtsanwaltskammer und dem Anwaltsethikkodex in der Föderation Bosnien und Herzegowina. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, alles, was ihm von einem Mandanten anvertraut wurde, als Anwaltsgeheimnis zu bewahren, es sei denn, der Rechtsanwalt wird aufgrund der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung des Mandanten von dieser Pflicht entbunden. Andere in einer Rechtsanwaltskanzlei, gemeinsamen Kanzlei oder Anwaltsgesellschaft tätige Personen sind ebenfalls zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses verpflichtet. Rechtsanwälte in der Föderation Bosnien und Herzegowina sind verpflichtet, je nach Kanzleisitz einer der regionalen Rechtsanwaltskammern beizutreten, und zwar: Sarajevo, Tuzla, Mostar, Zenica und Bihać; damit erwerben sie zugleich die Mitgliedschaft in der Föderalen Rechtsanwaltskammer. Der Sitz der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina befindet sich in Sarajevo. Das einheitliche Anwaltsverzeichnis in der Föderation Bosnien und Herzegowina wird von der Föderalen Rechtsanwaltskammer in Sarajevo geführt; die regionalen Rechtsanwaltskammern führen die Anwaltsverzeichnisse für in ihrem Bereich ansässige Rechtsanwälte. Ein Rechtsanwalt haftet für die Arbeit seiner Kanzlei. In gemeinsamen Kanzleien haften alle dort tätigen Rechtsanwälte für die Arbeit der Kanzlei. In Anwaltsgesellschaften haften die anwaltlichen Mitglieder der Gesellschaft für die Arbeit der Anwaltsgesellschaft. Es ist Pflicht eines Rechtsanwalts, bei der Ausübung seiner Tätigkeit stets zur Weiterentwicklung und Stärkung der Anwaltschaft als unabhängige und autonome berufliche Tätigkeit beizutragen. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Ehre, seine moralische Integrität, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und Fachkunde als Anwalt zu bewahren, um dadurch auch andere zu einem solchen Verhalten zu ermutigen. Das Verhältnis eines Rechtsanwalts zu Gerichten, anderen Staatsorganen und deren Vertretern soll Ausdruck des Respekts vor dem Recht, der Rechtskultur und der Anwaltschaft sein. Anwalt Sarajevo oder Anwalt in Tuzla. — Der Sitz der Rechtsanwaltskammer der Republika Srpska befindet sich in Banja Luka. Die Verfassung der Republika Srpska bestimmt in Artikel 131: „Die Anwaltschaft ist eine unabhängige und autonome Tätigkeit und ein Dienst, der Rechtsbeistand leistet. Die Organisation und die Arbeit der Anwaltschaft werden durch Gesetz geregelt.“ — und Rechtsanwälte sind verpflichtet, Rechtsbeistand bei der Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Bürger zu leisten, die durch die Verfassungen der Republika Srpska und Bosnien und Herzegowinas garantiert sind, sowie der Rechte und Interessen natürlicher und juristischer Personen, die durch Gesetze und andere Vorschriften definiert sind. Zur anwaltlichen Tätigkeit gehören die Rechtsberatung, die Anfertigung von Schriftsätzen, die Erstellung von Urkunden im Rahmen der Zuständigkeit, die Vertretung von Parteien in allen zivil-, verwaltungs- und sonstigen Verfahren und Angelegenheiten vor allen ordentlichen und sonstigen Gerichten, Staatsorganen, Schiedsgerichten und anderen Rechtsträgern. — Der Distrikt Brčko von Bosnien und Herzegowina verfügt über keine eigenständige Rechtsanwaltskammer; Rechtsanwälte aus dem Distrikt Brčko sind Mitglieder einer der Rechtsanwaltskammern in Bosnien und Herzegowina (der Föderation Bosnien und Herzegowina oder der Republika Srpska). --- ## Verwaltungsrecht Bosnien und Herzegowina | Rechtsanwalt Prnjavorac Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/rechtsanwalt.html > Rechtsanwalt PRNJAVORAC | Verwaltungsrecht | Bosnien und Herzegowina Bereiche der professionellen Engagement: Verwaltungsrecht Tätigkeitsbereiche der Kanzlei in diesem Bereich umfassen: Verfahren zur Änderung des Vor-und Nachname, Aktivitäten zur Entlastung / Freistellung von der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina (ohne die Anwesenheit des Kunden in Bosnien und Herzegowina), Aktivitäten auf den Erwerb der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina , Einträge in den Registern der Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen und Abschluss-Zertifikate aus den Registern von Geburten, Änderung des persönlichen Namens in Bosnien und Herzegowina , Todesfällen und Eheschließungen, Verwaltungsverfahren bei der Ausstellung der Zonierung Erfüllungen, Verwaltungsverfahren bei der Ausstellung von Baugenehmigungen und die Legalisierung von illegal errichteten Gebäude, Verwaltungsverfahren zu erreichen regelmäßig Altersrenten, Verwaltungsverfahren Familie Pensionen und Invalidenrenten erreichen. Vermögensrechtliche Verhältnisse Immobilien-rechtlichen Beziehungen Familienrecht Land Bücher Erbrecht Internationales Privatrecht Wirtschaftsrecht Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht Verwaltungsrecht Handelsrecht Zivilrecht Recht der Ausländer --- ## RECHTSANWÄLTE | Alma PRNJAVORAC | Das Verfahren vor dem Straßburger Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/anwaltskanzlei.html > RECHTSANWÄLTE | Alma PRNJAVORAC | Das Verfahren vor dem Straßburger Bereiche der professionellen Engagement: Berufungsverfahren vor dem Strazburg Die Kanzlei Entwürfe Petitionen an den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wegen Verletzung der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Vermögensrechtliche Verhältnisse Immobilien-rechtlichen Beziehungen Familienrecht Land Bücher Erbrecht Internationales Privatrecht Wirtschaftsrecht Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht Verwaltungsrecht Handelsrecht Zivilrecht Recht der Ausländer --- ## Scheidung in Bosnien und Herzegowina | RECHTSANWÄLTE PRNJAVORAC Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Scheidung-in-Bosnien-und-Herzegowina.html > Scheidung in Bosnien und Herzegowina | RECHTSANWÄLTE PRNJAVORAC Scheidung in Bosnien und Herzegowina - Anwalt Die Ehescheidung kann von beiden Ehepartnern beantragt werden, insofern ihre Beziehung schwer und dauerhaft beschädigt ist. Über die Scheidungsklage entscheidet das Amtsgericht, wo die Ehe geschlossen wurde  oder das Amtsgericht, wo die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Im Fall, dass einer der Ehepartner eine andere Staatsbürgerschaft hat oder Wonhsitz in einem anderen Land, ist diese Problematik mit dem Gesetz über die Konfliktlösungen mit anderen Länderen („Amtsblatt SFRJ“ Nr.:43/082 und 72/82) geregelt. Weiterlesen: Aufteilung des durch die Ehe erworbenen Vermögens in Bosnien und Herzegowina Artikel 35. Für die Ehescheidung ist das Recht des Landes ausschalggebend, dessen Staatsbürgerschaft beide Ehepartner  im  Moment der Scheidungseinreichung besitzen. Wenn die Ehepartner verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen, ist für die Ehescheidung das komulative Recht beider Länder entscheidend. Wenn die Ehe nach Abs. 2. dieses Artikels  nicht geschieden werden kann, ist für die Ehescheidung das Recht Bosnien und Herzegowinas federführend, insofern ein Ehepartner im Moment der Scheidungseinreichung wohnhaft in Bosnien und Herzegowina ist. Wenn ein Ehepartner bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger ist, aber keinen Wohnsitz in Bosinen und Herzegowina hat, kann die Ehe nicht nach Abs. 2. dieses Artikels geschieden werden, für die Ehescheidung ist dann das Recht Bosnien und Herzegowinas maβgebend. Artikel 36. Für persönliche und rechtliche Eigentumsverhältnise der Ehepartner ist das Recht des Landes ferderführend, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen. Wenn die Ehepartner verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen, ist das Recht des Landes ferderführend, wo ihr Wohnsitz ist. Insofern die Ehepartner weder die gleiche Staatsbürgerschaft haben noch ihr Wohnsitz im gleichen Land ist, ist das Recht des Landes entscheidend, wo ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war. Wenn dieses Recht nach Abs. 1. bis 3. dieses Artikels nicht ausgeführt werden kann, wird das Recht Bosnien und Herzegowinas angewendet. Artikel 37. Für vertraglich festgehaltene Eigentumsverhältnise der Ehepartner ist das Recht anzuwenden, das im Moment der Vertragsschlieβung für persönliche und gesetzliche Verhältnise maβgebend war. Wenn das im Absatz 1. bestimmte Recht dieses Artikels vorsieht, dass Ehepartner das Recht, das für den Ehevertrag maβgebend ist, wählen können, ist dann dieses ausgewählte Recht bei der Ehescheidung anzuwenden. Artikel 38. Wenn die Ehe für persönliche und gesetzliche Eigentumsverhältnise ungültig oder beendet ist, ist das nach Artikel 36. bestimmte  Recht dieses Gesetzes maβgebend. Wie im Artikel 36. dieses Gesetzes angeführt, ist für vertraglich festgesetzte Eigentumsverhältnise der Ehepartner das im Artikel 37. bestimmte Recht dieses Gesetzes entscheidend. Weiterlesen: Aufteilung des ehelichen Vermögens in Bosnien und Herzegowina Artikel 35. Für die Ehescheidung ist das Recht des Landes ausschalggebend, dessen Staatsbürgerschaft beide Ehepartner im Moment der Scheidungseinreichung besitzen. Wenn die Ehepartner verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen, ist für die Ehescheidung das komulative Recht beider Länder entscheidend. Wenn die Ehe nach Abs. 2. dieses Artikels nicht geschieden werden kann, ist für die Ehescheidung das Recht Bosnien und Herzegowinas federführend, insofern ein Ehepartner im Moment der Scheidungseinreichung wohnhaft in Bosnien und Herzegowina ist. Wenn ein Ehepartner bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger ist, aber keinen Wohnsitz in Bosinen und Herzegowina hat, kann die Ehe nicht nach Abs. 2. dieses Artikels geschieden werden, für die Ehescheidung ist dann das Recht Bosnien und Herzegowinas maβgebend. Artikel 36. Für persönliche und rechtliche Eigentumsverhältnise der Ehepartner ist das Recht des Landes ferderführend, dessen Staatsbürgerschaft sie besitzen. Wenn die Ehepartner verschiedene Staatsbürgerschaften besitzen, ist das Recht des Landes ferderführend, wo ihr Wohnsitz ist. Insofern die Ehepartner weder die gleiche Staatsbürgerschaft haben noch ihr Wohnsitz im gleichen Land ist, ist das Recht des Landes entscheidend, wo ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war. Wenn dieses Recht nach Abs. 1. bis 3. dieses Artikels nicht ausgeführt werden kann, wird das Recht Bosnien und Herzegowinas angewendet. Artikel 37. Für vertraglich festgehaltene Eigentumsverhältnise der Ehepartner ist das Recht anzuwenden, das im Moment der Vertragsschlieβung für persönliche und gesetzliche Verhältnise maβgebend war. Wenn das im Absatz 1. bestimmte Recht dieses Artikels vorsieht, dass Ehepartner das Recht, das für den Ehevertrag maβgebend ist, wählen können, ist dann dieses ausgewählte Recht bei der Ehescheidung anzuwenden. Artikel 38. Wenn die Ehe für persönliche und gesetzliche Eigentumsverhältnise ungültig oder beendet ist, ist das nach Artikel 36. bestimmte Recht dieses Gesetzes maβgebend. Wie im Artikel 36. dieses Gesetzes angeführt, ist für vertraglich festgesetzte Eigentumsverhältnise der Ehepartner das im Artikel 37. bestimmte Recht dieses Gesetzes entscheidend. Weiterlesen:Aufteilung des ehelichen Vermögens in Bosnien und Herzegowina Artikel 61. Das Gericht Bosnien und Herzegowinas ist für folgendes zuständig: Bestätigung der Egsistenz einer Ehe, für das Annuliere von Eheschlieβungen oder Ehescheidungen auch wenn der Angeklagte keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hat und zwar: 1) wenn beide Ehepartner bosnisch-herzegowinische Staatsbürger sind, abgesehen davon, wo ihr Wonhnsitz ist, oder 2) wenn der Kläger bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger ist und sein Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina ist, oder 3) wenn die Ehepartner ihren letzten Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatten und der Aufenthaltsort des Klägers im Moment der Klageeinreichung Bosnien und Herzegowina ist. Wenn der angeklagte Ehepartner ein bosnisch-herzegowiniascher Staatsbürger ist und sein Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina ist, liegt die Zuständigkeit ausschlieβlich beim Gericht Bosnien und Herzegowinas. Artikel 62. Das bosnisch-herzegowinische Gericht ist nach Artikel 61. dieses Gesetzes ebenfalls zuständig, wenn die Ehepartner ausländische Staatsbürger sind, die ihren letzte gemeinsamen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatten oder wenn nur der Kläger seinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hat, muss der Angeklagte einwilligen, dass das bosnisch-herzegowinische Gericht über diese Sache entscheiden kann und diese Zuständigkeit muss nach Vorschrift des Landes, dessen Staatsbürgerschaft die Ehepartner besitzen, erlaubt sein. Weiterlesen:Das Recht der Ausländer auf den Erwerb der Liegenschaften in Bosnien und Herzegowina Häufig gestellte Fragen Frage: Wie wird eine Scheidung in Bosnien und Herzegowina eingeleitet? Rechtsanwalt: Die Scheidung kann durch eine Scheidungsklage oder einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung eingeleitet werden. Das Gericht wird aufgrund eines Antrags auf einvernehmliche Scheidung die Ehe scheiden: Wenn seit der Eheschließung mindestens sechs Monate vergangen sind, wenn zwischen den Ehepartnern eine im Mediationsverfahren geschlossene Vereinbarung darüber besteht: Übertragung der elterlichen Sorge, Lebensunterhalt des Kindes, Voraussetzungen und Modalitäteten für Pflege persönlicher Beziehungen und unmittelbarer Kontakte mit dem Elternteil, dem die elterliche Sorge nicht übertragen wurde und Ehegattenunterhalt. Für das Verfahren in Familiensachen haben die Ehepartner den allgemeinen Gerichtsstand. Daneben ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Frage: Kann im Scheidungsverfahren auch die Aufteilung des ehelichen Vermögens durchgeführt werden? Rechtsanwalt: Das Scheidungsverfahren ist vom Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Vermögens getrennt. Die Aufteilung des ehelichen Vermögens wird aufgrund des vor dem Notar geschlossenen Vertrags der Ehepartner oder im Gerichtsverfahren durchgeführt. Im Scheidungsverfahren wird nur über die Scheidung verhandelt. Wenn es minderjährige Kinder gibt, wird über sie auch verhandelt, sowie über Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht. Frage: Ist das Scheidungsverfahren mit und ohne minderjährige Kinder dasselbe? Rechtsanwalt: Wenn es Kinder gibt, für die die Eltern das Sorgerecht ausüben, sowie während der Schwangerschaft der Frau, sind die Eltern verpflichtet, vor der Einleitung eines Scheidungsverfahrens einen Antrag auf Mediation bei einer natürlichen und juristischen Person zu stellen, die zur Mediation befugt ist. Der Antrag auf Mediation wird an die befugte Person gerichtet, in deren Zuständigkeitsgebiet der Antragsteller einen ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz hat oder in deren Zuständigkeitsgebiet die Ehepartner ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, ist das Mediationsverfahren nicht erforderlich. Frage: Was ist „eheliches Vermögen“ und was ist „eigenes Vermögen“? Rechtsanwalt: Das eheliche Vermögen besteht aus dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögen und aus den Einkünften aus diesem Vermögen. Ehepartner sind zu gleichen Teilen Miteigentümer des ehelichen Vermögens, sofern in einem schriftlichen vor dem Notar geschlossenen Vertrag nichts anderes vereinbart ist (Ehevertrag oder vorehelicher Vertrag). Das Vermögen, das der Ehegatte zum Zeitpunkt der Eheschließung besitzt, bleibt sein eigenes Vermögen, das nicht teilbar ist. Frage: Wie wird Unterhalt für minderjährige Kinder in Scheidungsverfahren gewährt? Rechtsanwalt: Die Eltern sind verpflichtet, für den Lebensunterhalt des minderjähriges Kindes beizutragen, und bei der Erfüllung dieser Verpflichtung müssen sie alle ihre Möglichkeiten und Fähigkeiten nutzen. Wenn das Kind regelmäßig die Schule besucht, sind die Eltern nach ihren Möglichkeiten verpflichtet, auch nach Volljährigkeit und spätestens bis zum Alter von 26 Jahren für seinen Lebensunterhalt beizutragen. Frage: Wie viel kostet eine Scheidung in Bosnien und Herzegowina? Rechtsanwalt: Wenn Sie in einem Scheidungsverfahren in Bosnien und Herzegowina von einem Anwalt vertreten werden, zahlen Sie die Kosten gemäß Rechtsanwaltsgebühren und in Bezug auf die Anzahl der Gerichtsverhandlungen, in denen Sie anwaltlich vertreten werden, sowie die vom Rechtsanwalt im Scheidugnsverfahren vorgenommenen Handlungen. Zusätzlich zu den Kosten des Rechtsanwalts zahlen Sie auch die Kosten der Gerichtsgebühr für die Scheidungsklage und das Urteil gemäß dem Gesetz über die Gerichtsgebühren des Kantons (der Entität). Frage: Wie kann eine in Bosnien und Herzegowina geschlossene Ehe für nichtig erklärt werden? Rechtsanwalt: Die Nichtigkeit einer Ehe, die aus Angst vor einer ernsthaften Bedrohung geschlossen wurde, kann nur von dem Ehepartner beantragt werden, der die Ehe unter Bedrohung geschlossen hat. Die Klage kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag eingereicht werden, ab dem die Bedrohung aufgehört hat und die Ehepartner während dieser Zeit zusammengelebt haben. Die Nichtigerklärung einer irrtümlich geschlossenen Ehe kann nur von einem Ehepartner beantragt werden, welcher der irrtümlichen Ehe zugestimmt hat. Die Klage kann innerhalb eines Jahres ab dem Tag der Feststellung des Irrtums eingereicht werden und die Ehepartner während dieser Zeit zusammengelebt haben. Die Nichtigerklärung einer Ehe aufgrund der Kenntnis von Infektionskrankheiten kann vom Ehepartner beantragt werden, dem die Tatsachen über den Gesundheitszustand des anderen Ehepartners verweigert wurden. Eine Nichtigerklärung der Ehe kann von einem Ehepartner aufgrund schwerer und unheilbarer psychischer Störungen des anderen Ehepartners eingeleitet werden. Frage: Meine Frau ist kroatische Staatsbürgerin und ich bin bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger. Wir möchten uns in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen. Welches Gesetz ist anwendbar? Rechtsanwalt: Die Scheidung unterliegt dem Recht des Staates, dessen Staatsbürger beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage sind. Wenn die Ehepartner zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage Staatsbürger verschiedener Staaten sind, sind die Rechte beider Staaten für die Scheidung kumulativ maßgeblich. Frage: Wir haben in Bosnien und Herzegowina die Ehe miteinander geschlossen. Dann haben wir ins Ausland dauerhaft umgezogen. Können wir uns in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen? Rechtsanwalt: Die Ehe kann in Bosnien und Herzegowina geschieden werden. Frage: Wir haben die Ehe im Ausland miteinander geschlossen und die Ehe ist nicht in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Können wir uns in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen? Rechtsanwalt: Ja, Sie können sich in Bosnien und Herzegowina scheiden lassen. --- ## Erbrecht Bosnien Herzegowina - Anwaltskanzlei Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Erbrecht-Bosnien-Herzegowina.html > Erbrecht Bosnien Herzegowina - Anwaltskanzlei Erbrecht in Bosnien Herzegowina - Anwaltskazlei Erbrecht in Bosnien-Herzegowina Mit seinem eigenen Ende beschäftigt sich niemand gerne. Gleichwohl ist es unvermeidlich. Dieser bedauerliche Umstand führte zu einem der traditionsreichsten und komplexesten Rechtsgebiete: dem Erbrecht. Das Erbrecht ist dabei ein ganz wesentlicher Teil unserer persönlichen Freiheit, geschützt durch Artikel 14 Grundgesetz. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt Sie sowohl bei der Verwirklichung Ihrer Ziele bei der Testamentsgestaltung, damit der Familienfrieden gewahrt bleibt, als auch bei der geduldigen Auseinandersetzung streitiger Erbengemeinschaften, sowie bei der Realisierung Ihrer Pflichtteilsansprüche gegenüber den Erben, einschließlich der Einholung aller Auskünfte bei den Erben. Weiterlesen: Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina Gestaltung von Testament oder Erbvertrag Ein erbrechtliche Regelung (Testament oder Erbvertrag) sollte individuell gestaltet werden: Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein „Testament von der Stange“, jeder Fall ist anders. Vielfach findet sich in Testamenten Formulierungen wie „X erbt das Haus und Y das Geld“. Hier ist zu erwarten, dass es später Streitigkeiten über die Höhe der Erbquote geben wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozess über die Erbquote entscheiden. Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament. Sie wollen, dass eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlass erhält? Auch nicht den Pflichtteil? Gerade hier gibt es keine Patentlösung und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschtes Ziel zu gelangen. Anfechtung von Testamenten Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar – auch notarielle Testamente. Es gibt Möglichkeiten, ein Testament „zu kippen“. Hier sind jedoch insbesondere bei der Anfechtung von Testamenten bei Täuschung oder Drohung des Erblassers Fristen zu beachten. Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist. Weiterlesen: Das Recht der Ausländer auf den Erwerb der Liegenschaften in Bosnien und Herzegowina Vorsorge Vor dem Tod gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Zu den Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in diesem Bereich zählen die Betreuung von Unternehmensnachfolge mit all ihren Facetten, die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen Testamenten – wie Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament – die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Abrundung Ihrer Nachfolgeplanung. Im Erbfall Nach dem Todesfall ist der Rechtsanwalt für Erbrecht als Testamentsvollstrecker tätig oder hilft Ihnen als Berater bei Fragen derErbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen et cetera. Weiterhin fertigt er für Sie die Erbschaftssteuererklärung an und vertritt Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Erbrecht in Bosnien und Herzegowina Herr Prnjavorac berät Sie gerichtlich wie auch außergerichtlich bei der Nachfolgeplanung und verfasst für Sie Testamente und letztwillige Verfügungen. Zudem leistet er gerichtliche Verfahrensvertretung und Prozessführung und vertritt in Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber. Weiterhin macht er für Sie Pflichtteilsrechte geltend, und berät sie bei der Anfechtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen. Im Erbverfahren wird festgelegt, wer die hinterlassenen Erben sind, was die Hinterlassenschaft ist, welche Rechte die Erben bezüglich der Hinterlassenschaft haben, sowie die Legatare und andere Personen. Weiterlesen:Immobilien in Bosnien und Herzegowina Zuständigkeit für das Erbverfahren Das Erbverfahren wird in erster Instanz beim Amtsgericht bzw. beim Notar vollzogen. Im Amtsgericht wird das Erbverfahren von einem Richter vollzogen. Für das Erbverfahren ist das Gericht zuständig, wo der Verstorbene zuletzt wohnhaft war. Wenn der Verstorbene zur Sterbezeit keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatte, ist für das Erbverfahren das örtliche Gericht zuständig, wo der Verstorbene zuletzt wohnhaft war, insofern es gesetzlich oder durch internationale Verträge nicht anders geregelt ist. Wenn der Verstorbene weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt zum Sterbezeitpunkt in Bosnien und Herzegowina hatte, ist das örtliche Gericht, wo sich die Hinterlassenschaft befindet, zuständig. Wenn sich kein Teil der Hinterlassenschaft in Bosnien und Herzegowina befindet, ist das örtliche Gericht zuständig, wo der Verstorbene als Staatsbürger eingeschrieben ist. Die rechtlichen Erben 1. Erbreihenfolge Die rechtlichen Erben sind Kinder des Verstorbenen und sein Ehegatte (unter Kindern versteht man eheliche und uneheliche Kinder). Sie erben gleiche Erbteile. Einen Erbteil, der einem früh verstorbenem Kind zukommen würde, wenn es den Erblasser überlebt hätte, bekommen seine Kinder (also Enkel des Erblassers) in gleichen Teilen, und wenn einer der Enkelkinder vor dem Erblasser verstorben ist, wird der Teil, der ihm zustünde, wenn er zum Sterbezeitpunkt des Erblassers leben würde, an seine Kinder vererbt, z.B.: Der Vater hat drei Kinder und einen Ehepartner. Vor dem Vater stirbt das Kind, das eigene Kinder hat. Der Sinn der Bestimmung ist es, dass wenn vor dem Vater das Kind stirbt, seine Kinder erben. Weiterlesen:Land Bücher in Bosnien und Herzegowina 2. Erbreihenfolge Die Hinterlassenschaft des Verstorbenen, der keine Abkömmlinge hat (Kinder, Enkel, Urenkel), erben sein Ehepartner und seine Eltern in gleichen Teilen (jeder 1/2). Wenn der Verstorbene keinen Ehepartner hat, erben alles seine Eltern. Wenn ein Elternteil vor dem Erblasser verstorben ist, erben diesen Teil der Hinterlassenschaft die Kinder des verstorbenen Elternteils, also die Geschwister des Erblassers. 3. Erbreihenfolge Die Hinterlassenschaft des Verstorbenen, der weder eigene Abkömmlinge noch Eltern hat, wobei sie auch niemanden haben und es auch keinen Ehepartner gibt, erben seine Großeltern. Herr Prnjavoracberät Sie gerichtlich wie auch außergerichtlich bei der Nachfolgeplanung und verfasst für Sie Testamente und letztwillige Verfügungen. Zudem leistet er gerichtliche Verfahrensvertretung und Prozessführung und vertritt in Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber. Weiterhin macht er für Sie Pflichtteilsrechte geltend und berät Sie bei der Anfechtung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen. --- ## Immobilien in Bosnien und Herzegowina - Rechtsanwalt Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Immobilien-in-Bosnien-und-Herzegowina.html > Immobilien in Bosnien und Herzegowina - Rechtsanwalt Immobilien in Bosnien und Herzegowina Unsere Anwaltskanzlei berät und unterstützt ihre Mandanten in rechtlichen, finanziellen, steuerlichen und sonstigen Angelegenheiten hinsichtlich des Immobiliengeschäfts in Bosnien und Herzegowina, einschließlich Verfahren vor den zuständigen staatlichen Behörden von Bosnien und Herzegowina. Gute Kenntnisse des bosnisch-herzegowinischen Immobilienmarktes haben darüber hinaus zu erfolgreicher Mandantenbindung in allen Aspekten der Immobilieninvestition in Bosnien und Herzegowina beigetragen. Einige der Dienstleistungen, welche die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei im Bereich Immobilien anbieten, sind: • Vollständige Rechtshilfe beim Verkauf, Kauf und Bau von Immobilien in Bosnien und Herzegowina. • Beratung und Unterstützung bei der Verhandlungsführung und dem Abschluss von Vorverträgen und Kauf- und Pachtverträgen über Immobilien in Bosnien und Herzegowina. • Vertretung in Rechtsangelegenheiten, deren Gegenstand die Übertragung oder der Erwerb von Eigentumsrecht oder anderen dinglichen Rechten an Immobilien in Bosnien und Herzegowina ist. • Vertretung des Verkäufers oder Käufers von Immobilien vor einem Notar , ohne Anwesenheit des Mandanten in Bosnien und Herzegowina. • Verfahren vor den zuständigen Ämtern für Liegenschaftskataster betreffend die Eintragung von Eigentumsrechten, Aufnahme, Eintragung, Verwertung und Löschung einer Hypothek auf Immobilien in Bosnien und Herzegowina. • Erstellung von Rechtsgutachten und Berichten zu den jeweiligen Immobilien. • Vertretung vor dem Grundbuchamt und der Steuerverwaltung in Bosnien und Herzegowina. • Vertrag auf lebenslangen Unterhalt in Bosnien und Herzegowina . • Vertretung in Immobilienstreitigkeiten vor den Gerichten von Bosnien und Herzegowina. Mehr sehen: Das Recht der Ausländer auf den Erwerb der Liegenschaften in Bosnien und Herzegowina Gegenstand des Eigentumsrechts an Immobilien in Bosnien und Herzegowina Gegenstand des Eigentumsrechts ist eine individuell bestimmte Immobilie in Bosnien und Herzegowina oder bewegliches Vermögen (Mobiles), ausgenommen solche, die dafür nicht geeignet sind, oder soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist. Immobilien sind Grundstücke mit allem, was an der Oberfläche oder darunter dauerhaft mit dem Grundstück verbunden ist, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt ist. Als unbeweglich im Rechtssinne gelten Sachen, die der Natur nach bewegbar sind, wenn sie zu einer Immobilie gehören oder sie nach dem Gesetz mit Immobilien gleichgesetzt werden. Im Zweifel, ob etwas beweglich oder unbeweglich ist, gilt es als beweglich. Erwerb von Immobilieneigentum in Bosnien und Herzegowina Das Eigentumsrecht an Immobilien in Bosnien und Herzegowina wird aufgrund eines Rechtsgeschäfts, eines Gesetzes, einer Entscheidung des Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde und durch Erbschaft erworben, unter Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen. Bei einem Rechtsgeschäft kann der Erwerber des Eigentumsrechts dieses Recht nicht in größerem Umfang erwerben als die Person, von der das Recht erworben wurde. Das gesetzliche Eigentumsrecht wird durch die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erworben. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, erlöschen mit dem Erwerb des Eigentums an einer Immobilie aufgrund des Gesetzes alle bis dahin bestehenden dinglichen Rechte an der betreffenden Immobilie, mit Ausnahme derjenigen, von deren Existenz der Erwerber wusste oder wissen musste. Durch die Entscheidung des Gerichts oder einer anderen Behörde wird das Eigentum an Immobilien in Bosnien und Herzegowina in gesetzlich bestimmten Fällen erworben und auf Art und Weise und unter Voraussetzungen, die gesetzlich festgelegt sind. Mit dem Erwerb des Eigentumsrechts an Immobilien in Bosnien und Herzegowina durch die Entscheidung des Gerichts oder einer anderen Behörde erlöschen nicht die dinglichen Rechte, die anderen Personen an der betreffenden Sache zustehen, mit Ausnahme derjenigen, für die dies durch diese Entscheidung oder durch das Gesetz bestimmt ist, und solche, die von Natur aus nicht weiter existieren können. Der Erbe erwirbt das Eigentum an den geerbten Immobilien in Bosnien und Herzegowina zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Mit dem Erwerb des Eigentumsrechts durch Erbgang erlöschen nicht die dinglichen Rechte, die anderen Personen an der betreffenden Sache zustehen, mit Ausnahme derjenigen, für die dies durch das Gesetz bestimmt ist, und solche, die von Natur aus nicht weiter existieren können.. Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien in Bosnien und Herzegowina Rechtsgrundlagen für den Erwerb des Eigentums an Immobilien in Bosnien und Herzegowina: Der Erwerber des Eigentumsrechts an Immobilien in Bosnien und Herzegowina aufgrund des Gesetzes, der Erbschaft, rechtskräftiger Gerichtsentscheidung oder endgültiger Entscheidung einer anderen zuständigen Behörde ist berechtigt, die Eintragung des erworbenen Eigentumsrechts in das Grundbuch zu beantragen. Das aufgrund einer Erbschaft, eines Gesetzes, einer Entscheidung des Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde erworbene Eigentumsrecht darf dem Recht eines gewissenhaften Dritten nicht widersprechen, der mit Zuversicht ins Grundbuch handelnd die Eintragung seines Rechts beantragt hat, bevor die Person, die das Eigentumsrecht aufgrund einer Erbschaft, eines Gesetzes, einer Entscheidung des Gerichts oder einer anderen zuständigen Behörde erworben hat, die Eintragung ihres Rechts beantragt hat. Erwerb von Immobilien aufgrund eines Rechtsgeschäfts in Bosnien und Herzegowina Erwerb von Immobilien durch Eintragung ins Grundbuch in Bosnien und Herzegowina Das Eigentumsrecht an Immobilien in Bosnien und Herzegowina aufgrund eines Rechtsgeschäfts wird durch die Eintragung in das Grundbuch erworben. Das Rechtsgeschäft wird in Form einer notariell beglaubigten Urkunde abgeschlossen und diese sind: Vertrag zur Immobilienschenkung, Immobilienkaufvertrag, Vertrag über lebenslangen Unterhalt. Die Übertragung des Eigentums an Immobilien in Bosnien und Herzegowina erfolgt aufgrund eines rechtsgültig zum Ausdruck gebrachten Willens des Grundbuchinhabers, der darauf abzielt, sein Eigentum auf den Erwerber zu übertragen (clausula intabulandi). Diese Willenserklärung kann in einem auf die Eigentumsübertragung gerichteten Rechtsgeschäft, aber auch in einer besonderen Urkunde abgegeben werden, die dann notariell beglaubigt werden muss. Die Eintragung gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Antrag auf Eintragung der betreffenden Immobilie beim Gericht eingereicht wurde. Der Begriff des Stockwerkeigentums an Immobilien in Bosnien und Herzegowina Das Eigentum an einem bestimmten Teil der Immobilie (Stockwerkeigentum) entsteht und bleibt mit dem entsprechenden Miteigentumsanteil (ideeller Teil) an einer überbauten Immobilie untrennbar verbunden und kann nur zusammen mit diesem übertragen oder belastet werden. Das Eigentum an einem bestimmten besonderen Grundstücksteil berechtigt den Stockwerkeigentümer zur ausschließlichen Nutzung und Verwaltung und er hat das Miteigentumsrecht an der Gesamtliegenschaft. Das Stockwerkeigentum kann auf dem entsprechenden Miteigentumsanteil der Liegenschaft begründet werden, der aus dem Grundstück mit einem Gebäude oder aus dem Recht zum Bauen mit einem Gebäude besteht. Für die Eintragung des Stockwerkeigentums ins Grundbuch ist es erforderlich, dem Gericht eine Teilungserklärung oder eine Teilungsvereinbarung sowie einen Plan der einzutragenden besonderen Gebäudeteile vorzulegen. Das Vorkaufsrecht beim Immobilienkauf in Bosnien und Herzegowina Miteigentümer einer Wohnung, eines Geschäftsraums oder eines eigenständigen Raums haben das Vorkaufsrecht beim Erwerb von Immobilien. Ein Miteigentümer, der sein Stockwerkeigentum veräußert, ist verpflichtet, anderen Miteigentümern dieses besonderen Teils, ein Miteigentümer eines nicht teilbaren Gebäudes anderen Miteigentümern ein Angebot zu unterbreiten. Das Angebot zum Kauf der betreffenden Liegenschaft muss schriftlich erfolgen und grundbuch- oder katasterrechtliche Angaben der Liegenschaft und des besonderen Teils der zu veräußernden Liegenschaft enthalten. Für die Ausübung des Vorkaufsrechts des Miteigentümers einer Wohnung, eines Geschäftsraums oder eines eigenständigen Raums in Bosnien und Herzegowina gelten die Bestimmungen des Gesetzes über dingliche Rechte. Macht der Eigentümer, der seinen Teil veräußert, kein Angebot oder verkauft er seinen Teil zu günstigeren Bedingungen an einen Dritten, so haben der oder die anderen Miteigentümer das Recht, gerichtlich die Unwirksamkeit des Vertrages zu erklären und diesen Teil zu den gleichen Bedingungen zu kaufen. Soweit nicht anders vereinbart ist, üben die Miteigentümer das Vorkaufsrecht an der Immobilie im Verhältnis der Beteiligung ihrer Miteigentumsanteile an der Immobilie aus. Das Recht ausländischer sowohl der Privatpersonen als auch juristischer Personen auf Besitz von Immobilen in der Republik Bosnien und Herzegowina, Geschschäftstätigkeiteninter vivos(Kaufvertrag, Abkommen über Spenden, Abkommen über die Existenz u.s.w.) I Rechtsfragencausa mortis(Erbschaft) werden durch das Sachenrechtgesetz der Föderation /Republik Srpska Bosnien und Herzegowinas bestimmt. Das Eigentumsrecht auf eine Immobilie erlangen Ausländer in Bosnien und Herzegowina durch die Bedingung der Reziprozität, ausgenommen wenn das Recht durch eine Erbschafts erlangt wird. Bezüglich der Erbschaft bestehen keine Begrenzungen für das Erlangen von Immobilien, es wird die Reziprozität vorausgesetzt. Die Liste der Länder mit denen keine Reziprozität besteht wird nach der Besprechung mit dem Auslandsministerium Bosnien und Herzegowinas, vom föderalen Justizministerium veröffentlicht und das jedes Jahr spätestens bis zum 31. Januar. Ausländer, die keinebosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaftbesitzen, werden nach diesem Recht nicht als Ausländer betrachtet, wenn sie in Bosninen und Herzwgowina geboren wurden oder ihre Nachfaren sind. Bezüglich der ausländischen Privat- oder juristischen Personen sind keine Begrenzungen mehr gesetzt. Gleiche Vorschriften gelten für sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen unabhängig davon ob diese Personen poteenzielle Investoren in Bosnien und Herzegowina sind oder nicht, ob sie dauerhaft wohnhaft in Bosnien und Herzegowina sind oder nicht, was eine Neuigkeit im Bezug aud die früheren Vorschriften des Gesetzes dastellt. Jetzt hat des Gesetzesgeber Ausgleich von ausländischen Privat- und juristischen Personen mit Einheimischen auch außerhalb der Kategorie der ausländischen Investitionen in Bosnien und Herzegowina, was in jedem Fall eine Vorbereitung für die EU-Integration dastellt. Weiterlesen:Land Bücher in Bosnien und Herzegowina Die Reziprozität wird als einzige Voraussetzung für das Erlangen des Eigentumsrechts auf Immobilien angegeben, die erfüllt werden muss und dessen Exsistenz vermutet wird. Diese Bestimmung muss so verstanden werden, dass die Reziprozität nicht in jeden Fall einzeln bewiesen werden muss, weil die Reziprozität vermutet wird und nach der Besprechung mit dem Auslandsministerium Bosnien und Herzegowinas, veröffentlicht das föderale Justizministerium jedes Jahr die Listen der Länder mit denen keine Reziprozitet besteht, was einen enormen Fortschritt zu bisherigen Regelungen dastellt. Besondere Vorschriften sieht das Gesetz für diejenigen bosnich-herzegowinischen Staatbürger, die ihre Staatsbürgerschat verlohren haben, oder sie sind in Bosnien und Herzegowina geboren oder sie sind Nachfahren von bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgern. Diese Gesetzesvorschrift bezweckt, dass bisherige Regelungen für „Ausländer“ vermieden werden, die eine enge Verbindung mit ihrer Heimet haben, was eine positive Option ist, besonderes, wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Einwohner infolge des Krieges weltweit ausgewandert ist. Weiterlesen:Erbrecht in Bosnien Herzegowina Häufig gestellte Fragen zum ThemaImmobilien in Bosnien und Herzegowina: Ich bin deutscher Staatsangehöriger und möchte Immobilien in Bosnien und Herzegowina kaufen, ist das möglich? Ja, in Bosnien und Herzegowina können Sie als deutscher Staatsangehöriger uneingeschränkt Eigentum an Immobilien erwerben. Ich würde als österreichischer Staatsbürger Immobilien in Bosnien und Herzegowina kaufen. Ist das möglich? Als österreichischer Staatsbürger ist es möglich, Immobilien in Bosnien und Herzegowina zu kaufen. Hier gilt der Grundsatz der Gegenseitigkeit: „Der Erwerb von Eigentumsrechten an Grundstücken durch natürliche und juristische Personen auf dem Gebiet der Republik Österreich ist mit bestimmten Zustimmungen der zuständigen Behörden möglich, sofern jedes Bundesland genaue Bedingungen eines solchen Eigentums vorschreibt“. Kann ich als belgischer Staatsbürger Immobilien in Bosnien und Herzegowina kaufen? Als belgischer Staatsbürger können Sie Immobilien in Bosnien und Herzegowina kaufen, da das Prinzip der Gegenseitigkeit gilt. Für Ausländer in Belgien ist vorgeschrieben, dass alle ausländischen Bürger, die auf dem Gebiet des Königreichs Belgien leben und arbeiten, das Eigentumsrecht an Immobilien erwerben können. Könnte ich als niederländischer Staatsbürger eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina kaufen? In Bosnien und Herzegowina können Sie als niederländischer Staatsbürger Immobilien erwerben, da das Prinzip der Gegenseitigkeit gilt. Bosnisch-herzegowinische Staatsbürger können auch Immobilien in den Niederlanden kaufen. Kann ich als norwegischer Staatsbürger Eigentum an Immobilien in Bosnien und Herzegowina erwerben? Ja, Sie können uneingeschränkt Eigentum an Immobilien in Bosnien und Herzegowina erwerben. --- ## Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina | ANWALT Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/einburgerung-bosnien-und-herzegowina.html > Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina ✅ Verlust der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ✅ ANWALT Prnjavorac✅ Anwaltliche Tätigkeit im Staatsbürgerschaftswesen Bosnien u. Herzegowinas Zum Aufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit in Bosnien und Herzegowina zählt das Verfahren zur Aufgabe der bosnische/n Staatsbürgerschaft. Dieses Verfahren nimmt ca. 2-3 Wochen in Anspruch. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst somit das Verfahren zur Aufgabe der bosnischen Staatsbürgerschaft und die Löschung aus dem Staatsbürgerschaftsregister Bosnien und Herzegowinas. Bei diesem Verfahren muss der Mandant nicht persönlich in Bosnien und Herzegowina anwesend sein. Er muss auch nicht im Besitz eines gültigen bosnischen Personalausweises oder eines gültigen bosnischen Reisepasses sein. Zum weiteren Aufgabenbereich der anwaltlichen Tätigkeit gehört auch das Verfahren zur Eintragung in jegliche Staatsregister wie auch die Beschaffung der beglaubigten Auszüge aus den Staatsregistern im Gebiet Bosnien und Herzegowinas. Zudem umfasst die anwaltliche Tätigkeit auch das Verfahren zur Verleihung der bosnischen Staatsbürgerschaft , wie auch der doppelten Staatsbürgerschaft , und alle anderen Verfahren, die zum Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung gehören. Die interessantesten Fragen zum Thema Bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit : Die interessantesten Fragen zum Thema Bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit: Wie viel kostet das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit? Rechtsanwalt: Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-. Wie viel kostet die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit - Verwaltungsgebühr, wenn das Verfahren zuerst von Ehemann und Sohn und nach einem halben Jahr von Mutter und Tochter durchgeführt wird (wir haben nicht alle gleichzeitig eine Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland)? Rechtsanwalt: In einem Kalenderjahr zahlt eine Familie eine Verwaltungsgebühr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichtet, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben. Können wir die Vollmacht , die Sie uns für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zugestellt haben, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigen lassen? Rechtsanwalt: Sie können die Vollmacht durcvh das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigen lassen - wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar im Ausland. Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit? Rechtsanwalt: Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-. Wie viel kostet die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit - Verwaltungsgebühr, wenn das Verfahren zuerst von Ehemann und Sohn und nach einem halben Jahr von Mutter und Tochter durchgeführt wird (wir haben nicht alle gleichzeitig eine Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland)? Rechtsanwalt: In einem Kalenderjahr zahlt eine Familie eine Verwaltungsgebühr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichtet, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben. Können wir die Vollmacht , die Sie uns für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zugestellt haben, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigen lassen? Rechtsanwalt: Sie können die Vollmacht durcvh das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigen lassen - wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar im Ausland. Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich ? Rechtsanwalt: In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina - konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der andere Staatsangehöriger des ehemaligen SFR Jugoslawien war, als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten. Jeder, der sich in dieser Situation befindet, muss eine nachträgliche Eintragung in die Standesregister in Bosnien und Herzegowina vornehmen und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichten, da dies von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland verlangt wird. Ab welchem Datum ist mein Beschluss über den Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit rechtskräftig? Rechtsanwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist eine Person, die einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass besitzt und aus Staatsangehörigkeit entlassen wird, verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur Entwertung zu übergeben. Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit Widerspruch einzulegen? Rechtsanwalt: Der Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist endgültig und gegen ihn ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage beim Verwaltungsgericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. In der Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich tun - bin ich jetzt ein Staatenloser? Rechtsanwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Lösung für Sie, um die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten und den Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit aufzuheben. Kann ich nach der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ? Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihm mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die doppelte Staatsangehörigkeit. Wer entscheidet über den Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder über den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit? Rechtsanwalt: Entscheidungen über den Erwerb oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit werden vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein Antrag auf Erwerb, Entlassung oder Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit muss direkt beim Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Kann ich meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten, nachdem ich Ihnen alle für den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen übergeben habe, weil ich ihn zum Reisen benötige? Rechtsanwalt: Sie können den bosnisch-herzegowinischen Reisepass verwenden, solange er in Ihrem Besitz ist, und es ist kein Hindernis, für Sie das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ordnungsgemäß einzuleiten. Wir benötigen jedoch den bosnisch-herzegowinischen Reisepass im Original, falls Sie ihn haben, um das Verfahren abschließen zu können, weil der Reisepass bei der Übernahme des Beschlusses über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit im Original übergeben werden muss. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, sehen Sie die nächsten25interessanten Fragen und Antworten unter folgendem Link:Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina. --- ## Inkasso in Bosnien und Herzegowina | ANWALT Prnjavorac Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Inkasso-Bosnien-Herzegowina.html > Inkasso in Bosnien und Herzegowina ✅ Forderungseinzug & Inkassorecht Bosnien und Herzegowina ✅Fachanwalt Inkasso Bosnien und Herzegowina ANWALT ✅ Einziehung von Schulden in Bosnien und Herzegowina und Zwangsvollstreckung – Rechtsanwaltspraxis Unsere Rechtsanwaltspraxis bietet in- und ausländischen Unternehmen und den natürlichen Personen die Vertretungs- und Consultingleistungen für die Einziehung eigener Forderungen in Bosnien und Herzegowina an. Unser Grundprinzip ist es unseren Kunden die Einziehung ihrer Forderungen auf eine möglichst schnelle Weise mit minimalen Kosten zu sichern. Wenn alles Anderes nicht gelingt, können wir die Sache bei dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina einreichen. Wir sind erfolgreich bei der Überzeugung der Schuldner sowohl in der Privatsphäre als auch im Geschäftsbereich, den Schuldnern haben wir geholfen zu begreifen, dass je früher sie ihre Schulden begleichen, desto besser ist es. Unsere Strategie: • Analyse der Zahlungsfähigkeit von Schuldnern in Bosnien und i Herzegowina • Suche nach den Schuldnern mit dem Ziel der Rückerstattung geschuldeter Gelder • Konatktnahme mit den Schuldnern • Durchführung des Vollstreckungsverfahrens • Beratung und Vorschläge hinsichtlich des Vollstreckungsverfahrens, des Zivilprozesses und des Insolvenzverfahrens • Einleitung eines Verfahrens bei dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina In den meisten Fällen schlagen wir den Kunden vor ein seitens unserer Praxis profesionell verfasstes endgültiges Schreiben mit der Einforderung abzusenden. In vielen Fällen führt dieses Schreiben zur vollständigen Begleichung oder zum Angebot für die Begleichung der Schulden in Raten. Wir bitten eine einleitende Übersicht über die Bankkontos des Schuldners in Bosnien und Herzegowina an, sowie die Aufsicht über seine Kredite und über seine Leistungsfähigkeit während des ganzen Verfahrens. Unsere Dienstleistung Einziehung von Schulden schließt die Einziehung und die Vollstreckung der in- und ausländischen Forderungen in Bosnien und Herzegowina ein, sowie die Durchführung der Entscheidungen über die Vollstreckung und der vorher gefällten Urteile im Ausland. Eminente Agenturen für die Einziehung von Schulden kooperieren mit uns und engagieren regelmäßig unsere Praxis wegen der Einziehung der Forderungen bei dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina. Häufig gestellte Fragen zum Thema Inkasso in Bosnien und Herzegowina Wie werden Forderungen in Bosnien und Herzegowina eingezogen? Das Inkasso in Bosnien und Herzegowina kann in zwei Verfahrensstufen unterteilt werden. Bei der außergerichtlichen Einziehung von Forderungen erfolgt die Einziehung möglicherweise außergerichtlich. Bei der gerichtlichen Eintreibung von Forderungen wird das Verfahren vor dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina durchgeführt. Wir als Anwaltskanzlei können Sie in beiden Phasen des Inkassoverfahrens unterstützen. Die meisten Fälle werden ohne gerichtliches Eingreifen gütlich beigelegt, aber wenn der Schuldner seine Schulden nicht begleichen möchte, ist in diesem Fall ein gerichtliches Verfahren die einzig mögliche Lösung für die Eintreibung von Forderungen in Bosnien und Herzegowina. Was versteht man unter außergerichtlichem Inkasso in Bosnien und Herzegowina? Grundsätzlich starten wir den Prozess der Forderungseintreibung immer außergerichtlich. Wir versuchen, die Notwendigkeit einer gerichtlichen Intervention zu vermeiden. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und schlagen ihm vor, die Schuld auf friedlichem Wege zu begleichen. Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, werden wir nach Ihren Weisungen ein gerichtliches Verfahren zum Inkasso einleiten. Die Ankündigung einer Klage zwingt Ihren Schuldner oft, die Schulden zu begleichen. Wir handeln nach dem Grundsatz der Kostenwirksamkeit und finden die für unseren Mandanten finanziell günstigste Lösung. Was versteht man unter gerichtlichem Inkasso in Bosnien und Herzegowina? Verweigert Ihr Schuldner die Zahlung im außergerichtlichen Verfahren, können wir nach Rücksprache mit Ihnen ein gerichtliches Verfahren einleiten. Über die Erfolgswahrscheinlichkeit im Verfahren des Inkassos informieren wir Sie vorab. Wir informieren Sie immer vorab über mögliche Gerichtskosten und beginnen das Verfahren erst nach Ihrer Zustimmung. Wie lange dauert es, Forderungen in Bosnien und Herzegowina einzuziehen? Das Inkasso in Bosnien und Herzegowina kann in Abhängigkeit von vielen Faktoren zwischen 24 Stunden oder bis zu mehreren Monaten und im Fall von Gerichtsverfahren mehrere Jahre dauern. Kann in Bosnien und Herzegowina eine Schuldentilgung in Form einer Vollstreckungsurkunde vereinbart werden? Es ist möglich, die Rückzahlung der Schulden in Form einer Vollstreckungsurkunde vor einem Notar zu veranlassen, wenn ein Konsens besteht. Zahlt der Schuldner in diesem Fall die Schuldenrate nicht, kann sofort ein gerichtliches Zwangsvollstreckungsverfahren zum vollständigen Inkasso eingeleitet werden. Es ist auch möglich, vor einem Notar handelsrechtliche Verträge abzuschließen, die die Kraft einer Vollstreckungsurkunde haben können, was bedeutet, dass die Parteien eine vollstreckbare Ausfertigung des Originals erhalten und ohne vorheriges Gerichtsverfahren eine direkte gerichtliche Vollstreckung einleiten können. Dies sind Handlungen, die sich auf Geldbeträge oder tauschbare Sachen oder Wertpapiere belaufen. --- ## Wirtschafts- & Internationales Wirtschaftsrecht in Bosnien & Herzegowina | Kanzlei Prnjavorac Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/wirtschaftsrecht.html > Rechtsexperten in Bosnien & Herzegowina für Wirtschaftsrecht, Verträge, Schiedsverfahren, Forderungsbeitreibung & Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Professionelle Unterstützung für Unternehmen. Handelsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht « Tätigkeitsbereich der Kanzlei Im modernen Geschäftsumfeld sehen sich Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmen, Betriebe) in Bosnien und Herzegowina (BiH) einem komplexen Rechtsrahmen gegenüber, der das nationale Handels-/Wirtschaftsrecht und Elemente des internationalen Wirtschaftsrechts umfasst. Das Handelsrecht bildet das Fundament der Geschäftstätigkeit – von der Gründung eines Unternehmens, dem Abschluss von Verträgen und der Regelung von Verpflichtungen bis hin zur Beilegung wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Zugleich gewinnt das internationale Wirtschaftsrecht für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zunehmend an Bedeutung, einschließlich internationaler Verträge, ausländischer Investitionen, Schiedsverfahren und der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Handelssachen. Nachfolgend geben wir – als Teil der Tätigkeit unserer 1993 gegründeten Kanzlei – einen Überblick über zentrale Aspekte des Wirtschaftsrechts in BiH, mit besonderem Fokus auf internationale Elemente, die für inländische Unternehmen relevant sind. Handelsverträge und operative Geschäftstätigkeit Die täglichen Abläufe von Unternehmen beruhen auf Verträgen und anderen Rechtsgeschäften. Handelsverträge (Kauf und Verkauf von Waren, Dienstleistungsverträge/-vereinbarungen, Distribution, Franchise, Joint Venture usw.) werden durch das Gesetz über Schuldverhältnisse geregelt. Wichtig ist, dass Bosnien und Herzegowina zahlreiche internationale Vertragsstandards anwendet. So hat BiH sukzessive das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, 1980) übernommen; es findet unmittelbare Anwendung auf Verträge über den internationalen Warenkauf, wenn die Vertragsparteien aus Vertragsstaaten stammen oder wenn die Kollisionsnormen auf das Recht eines Vertragsstaats verweisen. Inländische Unternehmen, die mit ausländischen Partnern Geschäfte tätigen, unterliegen daher häufig dem UN-Kaufrecht (CISG), sofern seine Anwendung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Neben dem CISG gelten bei grenzüberschreitenden Geschäften die Bestimmungen des Gesetzes über die Lösung von Normenkollisionen mit Vorschriften anderer Staaten (Kollisionsrecht), das bestimmt, welches Recht auf ein Vertragsverhältnis mit Auslandsbezug anzuwenden ist, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben. Ein auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisierter Anwalt in BiH unterstützt Mandanten dabei, in internationalen Verträgen die anwendbare Rechtsordnung und die gerichtliche Zuständigkeit sachgerecht zu verhandeln – unter Berücksichtigung der für den Mandanten günstigsten Lösung und einer erleichterten Vollstreckung etwaiger Entscheidungen. Rechtzeitige anwaltliche Beratung bereits in der Verhandlungsphase ist entscheidend, um künftige Streitigkeiten und finanzielle Verluste zu vermeiden. Handelsstreitigkeiten und Forderungsbeitreibung Handelsstreitigkeiten umfassen sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die aus Geschäftsbeziehungen entstehen – von offenen Zahlungen (Schulden) und vertraglichen Auseinandersetzungen bis hin zu Streitigkeiten unter Mitgesellschaftern oder Eingriffen in Immaterialgüterrechte. Unsere Praxis zeigt, dass in Bosnien und Herzegowina mangelnde Zahlungstreue häufige Ursache gerichtlicher Verfahren ist. Zahlt ein Geschäftspartner nicht, empfiehlt sich ein zeitnahes Vorgehen und – nach dem Versuch einer gütlichen Lösung – die gerichtliche Geltendmachung der handelsrechtlichen Forderungen vor dem zuständigen Gericht. Anwälte werden zunächst versuchen, durch Verhandlungen oder ggf. Mediation eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, da dies für Mandanten oft schneller und kostengünstiger ist. Zur Zahlungsabsicherung können im Vertrag zusätzliche Sicherheiten (z. B. Pfandrechte, Bürgschaften, Garantien) vereinbart werden. Ist eine Einigung nicht möglich, folgt die gerichtliche Durchsetzung. Im Klageverfahren geht die Sache nach einem für den Gläubiger positiven Urteil in die Zwangsvollstreckung über. Die Vollstreckung in Bosnien und Herzegowina erfolgt nach dem Gesetz über das Vollstreckungsverfahren und weiteren Vorschriften; die Beitreibung kann auf mehrere Arten erfolgen. Die gängigsten Maßnahmen zur Durchsetzung von Geldforderungen sind die Pfändung und Verwertung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen des Schuldners, die Sperrung/Pfändung von Bankkonten mit anschließender Einziehung, die Pfändung und Überweisung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte sowie die Verwertung/der Verkauf von Anteilen des Schuldners an anderen Unternehmen. Bei nicht auf Geld gerichteten Verpflichtungen kann die Vollstreckung die Herausgabe einer bestimmten Sache, die Räumung und Herausgabe einer Immobilie oder die Vornahme/Unterlassung bestimmter Handlungen umfassen. Ein wichtiger Bestandteil wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten ist die Sicherung von Beweisen und Ansprüchen vor Abschluss des Rechtsstreits (z. B. einstweilige Maßnahmen, gerichtliche Verbote der Vermögensverfügung), damit ein späteres Urteil nicht leerläuft. In komplexen Handelssachen ist die lückenlose Sammlung relevanter Belege – von Verträgen, Bestellungen und Lieferscheinen bis hin zu Rechnungen und Finanzberichten – zentral, denn die Geschäftsbeziehung und Leistungsverpflichtungen werden vor allem durch Geschäftsunterlagen bewiesen. Ein erfahrener Wirtschaftsrechtsanwalt analysiert den Sachverhalt und die Beweislage im Detail und berät über die optimale Strategie. Primäres Ziel ist es, wo immer möglich, durch Verhandlungen einen Vergleich zu erreichen; ist eine gütliche Lösung nicht möglich, vertreten wir den Mandanten – nach gründlicher Rechtsanalyse und Beweisaufnahme – konsequent vor Gericht. Dabei verlieren wir nie den schnellsten und wirtschaftlichsten Weg zur Zielerreichung unseres Mandanten aus den Augen. Internationales Wirtschaftsrecht und grenzüberschreitende Geschäfte Die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen in BiH beschränkt sich längst nicht mehr auf den Binnenmarkt – grenzüberschreitende Transaktionen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern nehmen zu. Das internationale Wirtschaftsrecht regelt genau solche Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug, sei es Export/Import von Waren, internationale Dienstleistungen, ausländische Investitionen oder Joint Ventures. In diesen Konstellationen ist es entscheidend, zu bestimmen, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist und welches Gericht oder welches Schiedsgericht im Streitfall zuständig sein soll. Wie erwähnt, greifen in Bosnien und Herzegowina Kollisionsnormen, sofern die Parteien Rechtswahl und Gerichtsstand/Forum nicht ausdrücklich geregelt haben. Empfehlenswert ist es in der Praxis, Verträge mit Auslandsbezug ausdrücklich mit Klauseln zur Rechtswahl und zur Streitbeilegung (Gericht oder Schiedsgerichtsbarkeit) zu versehen. Inländische Unternehmen müssen zudem internationale Handelsvorschriften und Standards einhalten. Beim Export in die EU sind u. a. Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu erfüllen, Incoterms-Klauseln korrekt anzuwenden und die Zolldokumentation ordnungsgemäß zu führen. Fragen wie Doppelbesteuerung (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) oder zollrechtliche Erleichterungen werden durch internationale Verträge geregelt, die Bosnien und Herzegowina abgeschlossen hat. Ein Anwalt für internationales Wirtschaftsrecht in BiH verfolgt diese Regelwerke laufend und berät, wie das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit an die Anforderungen ausländischer Märkte anpasst – unter Wahrung der rechtlichen Interessen. Ob es um die Ausarbeitung internationaler Verträge, die Errichtung einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Bosnien und Herzegowina oder die beratung zu regulatorischen Anforderungen von Im- und Exportgeschäften geht – professionelle Rechtsunterstützung ist für den Erfolg grenzüberschreitender Geschäfte von unschätzbarem Wert. Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegung Schiedsverfahren sind eine häufige Wahl zur Beilegung internationaler Handelssachen, weil sie ein neutrales Forum und ein flexibleres Verfahren als staatliche Gerichtsprozesse bieten. Bosnien und Herzegowina hat die Schiedsgerichtsbarkeit gesetzlich anerkannt – entsprechende Bestimmungen sind in die entitätenspezifischen Zivilprozessgesetze aufgenommen, die sich am UNCITRAL-Modellgesetz orientieren. In der Praxis bedeutet dies, dass zwei Parteien eine Schiedsklausel vereinbaren und damit die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zugunsten eines Schiedsverfahrens ausschließen können. In BiH bestehen inländische Schiedsinstitutionen wie das Ständige Schiedsgericht bei der Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina in Sarajevo sowie das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Republika Srpska in Banja Luka. Diese Institutionen stellen Verfahrensordnungen und Schiedsrichterlisten für die Beilegung inländischer und internationaler Streitigkeiten bereit – vorausgesetzt, der Streit ist kaufmännischer Natur und fällt nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der staatlichen Gerichte (bestimmte Immobilien- oder statusrechtliche Angelegenheiten sind nicht schiedsfähig). Bosnien und Herzegowina ist zudem Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das Übereinkommen wurde mit dem Vorbehalt angenommen, dass BiH nur solche Schiedssprüche anerkennt und vollstreckt, die in Vertragsstaaten des Übereinkommens ergangen sind, und ausschließlich in Streitigkeiten kaufmännischer Art nach innerstaatlichem Recht. Praktisch erfasst dies die überwiegende Mehrheit internationaler Schiedssprüche, da nahezu alle relevanten Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens sind. Das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in BiH ergibt sich sowohl aus dem Übereinkommen selbst als auch aus innerstaatlichen kollisionsrechtlichen Vorschriften; sachlich zuständig für die Anerkennung sind die höheren Entitätsgerichte (kantonale/distrikt- bzw. regionale Gerichte). Einmal anerkannt, werden ausländische Schiedssprüche in gleicher Weise vollstreckt wie inländische. Wichtig ist ferner: Nach der Zivilprozessordnung der Föderation Bosnien und Herzegowina (Artikel 434 bis 453 ZPO FBiH) ist es möglich, Schiedsverfahren vor ordentlichen Gerichten durchzuführen, sofern die Parteien nicht zuvor eine institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart haben. In solchen Konstellationen können die Gerichte Schiedsrichter ernennen und das Verfahren nach den gesetzlich vorgegebenen Regeln überwachen. Diese Möglichkeit stärkt die Rechtssicherheit und die Flexibilität des schiedsgerichtlichen Mechanismus innerhalb des bestehenden Justizsystems von BiH. Es ist zu beachten, dass die Schiedsgerichtsbarkeit in BiH bislang weniger verbreitet ist als klassische Gerichtsverfahren – viele Unternehmer bevorzugen aus Gewohnheit die Wirtschaftsgerichte. Mit dem Wachstum internationaler Investitionen und des Außenhandels gewinnt die Schiedsgerichtsbarkeit jedoch zunehmend an Bedeutung. Wir entwerfen maßgeschneiderte Schiedsklauseln (Schiedsvereinbarungen), vertreten Mandanten in Schiedsverfahren sowie bei der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen in Bosnien und Herzegowina. Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Handelssachen Gewinnt ein inländisches Unternehmen einen Prozess vor einem ausländischen Gericht gegen einen Geschäftspartner – oder erhebt ein ausländisches Unternehmen im Ausland Klage gegen ein Unternehmen aus BiH –, stellt sich die Frage der Anerkennung der ausländischen Gerichtsentscheidung in Bosnien und Herzegowina, um vollstrecken zu können. Ausländische Urteile/Beschlüsse entfalten in BiH keine Rechtswirkung, bevor sie in einem gesonderten Verfahren von den zuständigen Gerichten in BiH anerkannt worden sind. Für die Anerkennung müssen die im Gesetz über die Lösung von Normenkollisionen mit Vorschriften anderer Staaten vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein. Wesentliche Bedingungen sind: Die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der ausländischen Entscheidung im Erlassstaat, die Vereinbarkeit der Anerkennung mit dem ordre public (öffentliche Ordnung) und zwingenden Vorschriften von BiH sowie das Prinzip der Gegenseitigkeit bei der Anerkennung zwischen BiH und dem Staat, in dem die Entscheidung ergangen ist. Gegenseitigkeit wird in BiH grundsätzlich vermutet (bis zum Beweis des Gegenteils); erforderlichenfalls holt das Gericht Auskunft beim Justizministerium über das Bestehen der Reziprozität mit dem betreffenden Staat ein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Gericht einen Anerkennungsbeschluss. Eine anerkannte ausländische Entscheidung steht in ihrer Wirkung einer inländischen Entscheidung gleich – sie hat die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil eines bosnisch-herzegowinischen Gerichts. Der Gläubiger kann daraufhin in BiH Zwangsvollstreckung betreiben und aus dem hier belegenen Vermögen des Schuldners befriedigt werden. Ein ähnliches Verfahren gilt für die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche; zentrale Rechtsgrundlage ist hier das New Yorker Übereinkommen. Unsere Kanzlei übernimmt regelmäßig die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag an das zuständige Gericht unter Beifügung beglaubigter Übersetzungen der erforderlichen Unterlagen (Urteil, Nachweis der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit usw.). Wichtig: Die Sache selbst wird nicht neu geprüft – ein Gericht in BiH kontrolliert nicht, ob das ausländische Gericht das Recht richtig angewandt hat, sondern allein, ob die formellen Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen. Beim Vertragsschluss mit ausländischen Partnern ist zu bedenken, dass eine Gerichtsstands- oder Schiedsklausel nur dann sinnvoll ist, wenn die endgültige Entscheidung in der Rechtsordnung, in der sich das Vermögen des Schuldners befindet, vollstreckbar sein wird. Andernfalls ermöglicht selbst ein erstrittenes Urteil keine Realisierung der Forderung. Rechtsberatung bereits während der Vertragsgestaltung – und gegebenenfalls bei der Prozessführung im Ausland – ist daher entscheidend, um die Interessen von Unternehmen zu schützen. Fazit: Das Handelsrecht in Bosnien und Herzegowina erfasst ein breites Spektrum von Regeln für die Geschäftstätigkeit lokaler Unternehmen, während das Internationale Wirtschaftsrecht die Komplexität grenzüberschreitender Beziehungen und Streitigkeiten hinzufügt. Die Verknüpfung beider Rechtsmaterien verlangt Fachwissen, Erfahrung und einen proaktiven Ansatz. Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über das Know-how und die Bereitschaft, Mandanten umfassend zu unterstützen – von der Unternehmensgründung, der Vertragserstellung und laufenden Beratung über die Prozessvertretung und Forderungsbeitreibung bis hin zur Streitbeilegung durch Schiedsverfahren oder der Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Als erfahrene Anwälte für Handels- und internationales Wirtschaftsrecht in BiH sind wir bestrebt, künftige Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Nachteile für unsere Mandanten zu vermeiden. In einer dynamischen Wirtschaftswelt macht rechtzeitige Beratung den Unterschied – sichern Sie sich einen zuverlässigen Rechtspartner, der Ihre Geschäftsinteressen national wie international schützt. --- ## Strafrecht | Bosnien und Herzegowina | RECHTSANWÄLTE PRNJAVORAC Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/strafrecht.html > Strafrecht | Bosnien und Herzegowina | RECHTSANWÄLTE PRNJAVORAC Bereiche der professionellen Engagement: Strafrecht Die Kanzlei vertritt Parteien-Mandanten vor Gerichten und anderen Behörden und Institutionen auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina und vor dem Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina. Die langjährige juristische und fachliche Ausbildung, Berufserfahrung und Erfolge sind die Grundlage für die Überzeugung, dass in Deutschland eine besondere Qualität des beruflichen Engagements erreicht wurde die folgenden Rechtsgebiete: Vermögensrechtliche Verhältnisse Immobilien-rechtlichen Beziehungen Familienrecht Land Bücher Erbrecht Internationales Privatrecht Wirtschaftsrecht Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht Verwaltungsrecht Handelsrecht Zivilrecht Recht der Ausländer --- ## Vollstreckungsverfahren in Bosnien und Herzegowina - Rechtsanwalt Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Vollstreckungsverfahren-in-Bosnien-und-Herzegowina.html > Vollstreckungsverfahren in Bosnien und Herzegowina - Rechtsanwalt Vollstreckungsverfahren in Bosnien und Herzegowina Das Vollstrkungsverfahren ist eines der meist angewendeten Verfahren im Zivilrecht. Alle Entscheidungen aus der Prozessordnung und dem Verwaltungsverfahren, aber auch notarielle Urkunden, sowie Wechselbriefe und Checks als glaubwürdige Urkunden und alle anderen Urkunden, die nach Gesetz vollstrckbar sind, können zum Vollstrckungsgegenstand in Bosnien und Herzegowina werden. Alle Beschlüsse, die erbracht wurden, die nicht auf kruzem Wege geklärt werden können, können und müssen zum Vollstrekungsgegenstand werden. Man muss wissen, dass die Zuständigkeit des Gerichtes für die Vollstreckung der Beschlüsse als Vollstrckungsurkunden abhängig vom Gegenstand und Mittel der Volstreckung. Das Vollstreckungsverfahren beginnt mit dem Akt des Vollstreckungsvorschlags. Die Parteien im Volstreckungsverfahren nennt man Gläubiger und Schuldner. Der Gläubiger kann eine Juristische-oder Privatperson sein die Ansprüche gegen den Schuldner mit dem Vollstreckungsverfahren geltend machen möchte. Bevor der Vollstreckungsvorschlag dem Gericht zugestellt wird, muss eine Klausel der Rechtskräftigkeit und Vollstreckbarkeit eingeholt werden und das Orginal mit dem Vollstreckungsvorschlag abgegeben werden. Insofern dieses nicht so erfolgt, wird das Gericht den Vorschlag nicht berücksichtigen. Hierbei können auch Verzugszinsen eingeholt werden, insofern sie im Vollstrekungsbeschluss zugesprochen wurden. Nachdem Einspruch eingelet wurde, wird dieser der Gegenseite zugestellt. Die Gegenseite muss in 8 Tagen darauf antworten, danach entscheidet das Gericht. Auf diesen Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, zuständig ist das kantonale Gericht. Vermögensrechtliche Verhältnisse Immobilien-rechtlichen Beziehungen Familienrecht Land Bücher Erbrecht Internationales Privatrecht Wirtschaftsrecht Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht Verwaltungsrecht Handelsrecht Zivilrecht Recht der Ausländer --- ## Anerkennung und Durchsetzung - Bosnien und Herzegowina - Anwaltskanzlei Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Anerkennung-und-Durchsetzung-Bosnien.html > Anerkennung und Durchsetzung - Bosnien und Herzegowina - Anwaltskanzlei Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile und -entscheidungen < Arbeitsberiech der Anwaltskazlei In Hinsicht auf das internationale privat Prozessrecht führt die Anwaltskanzlei folgendes durch: Anerkennung sowohl ausländischer Gerichtsurteile/Anerkennung ausländischer Gerichtentscheidungen in Bosnien und Herzegowina als auch Gerichtsvertretung bei ausländischer Gerichtsurteile oder –entschidungen in allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina. Die Anwaltskanzlei beschäftigt sich auch mit der Anerkennung und Durchführung ausländischer Arbitrage-Gerichtsentscheidungen in Bosnien und Herzegowina. Anerkennung ausländischer Gerischtsurteile in der Praksis in Bosnien und Herzegowina Die Einleitung des Verfahrens der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile/ausländischer Arbitage-Urteile in Zivilangelegelegenheiten in Bosnien und Herzegowina: Das Verfahren der Anerkennung ausländischer Gerichturteile und ausländischer Arbitrage-Urteile wir auf Vorschlag der berechtigten Person bzw. Seines Anwalts eingeleitet.Das Gesetz über die Konfliktlösung mit den Vorschriften anderer Länder in bestimmten Beziehungen, sieht kosequent vor, dass jeder berechtigt ist die Anerkennng ausländischer Geritchurteile in Statusangelegenheiten anzufordern, der rechtliches Interesse hat also auch Personen, die nicht persönlich Teilnehmer am Verfahren waren. Die heufigsten Fälle der Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile beziehen sich auf Familienangelegenheiten (Entschidunger über Ehekonflikte, Unterhalt, Stritikgeiten in Bezug auf die Vaterschafts/Mutterschaftsanerkenung bzw –anfechtung, Adoption), wirtschaftliche Gerichtsverfahren sowohl wie wirtschaftliche Arbitrage-Verfahren, Gerichtsurteile über die Auszahlung von Geldbeträgen aus den Vertragsverpflichtungen inländischer und ausländischer Unternehmen entschtanden, Vermächtnisse und andere Areten ausländischer Gerichtsurteile. Die Verfassungsregel die direkt und primär inallen Verfahren angewendet werden muss, ist die, dass jedem eröglicht werden kann am Verfahren, in dem über seine entschieden wird, teilzunehmen und nur das Recht auf Beschwerde einzureichen kann durch ein anderes Rechtmittel ersetzt werden. Das Verfahren der Anerkennung ausländischer Gerichturteile und ausländischer Arbitrage-Urteile wir auf Vorschlag der berechtigten Person bzw. Seines Anwalts eingeleitet. Für die Anerkennung und Durchführung ausländischer Gerichtsurteile und ausländischer Arbitrage-Urteile ist das Gericht zuständig auf deren Gebiet das Verfahren der Anerkennung bzw. Durchführung durchgeführt wird. Für die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen und ausländischer Arbitrage-Urteile ist das Gericht zuständig auf deren Gebiet das Verfahren der Anerkennung bzw. Durchführung durchgeführt wird. Die Zuständigkeit des Kanton- und Amtsgerichtes in Bosnien und Herzegowina über die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile, ausländischer Handelsgerichte und ausländischer Arbitrage-Urteilei ist durch das Gerichtgesetz der Föderation von Bosnien und Herzegowina /Gerichtsgesetz der Rebublika Srpska. Das Verfahren wird nach den Bestimmungen des Entitäten Gesetzes über das außergerichtliche Verfahren, in dem die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren angewendet werden, wenn es gesetzlich nicht anders geregelt ist, auch wie das Gesetz über die Konfliktlösung mit den Vorschriften anderer Länder (Amtsblatt SFRJ 43/82, 72/82), sowie die Regelung mit der Rechtskraft über die Anerkennung und Anwendung der Bundesgesetze, die scih in Bosnien und Hezegowina als republikanische Vorschrifen Anwenden (Amtsblatt der Rebublik Bosnien und Herzegowina 2/92). Sofern es sich um die Vertragsstaaten der Haager Konvention über die Aufhebung der Notwendigkeit zur Legalisierung ausländischer öffentlicher Dokumente, von 05.10.1961 (Convention de la Haye du 5 octobre 1961) handelt, öffentlichen Dokumente herausgegeben im Ausland haben die rechtlicle Bedeutung in Bosnien und Herzegowina insofern sie mit dem Apostillesiegel beglaubigt sind, ohne weitere Beglaubigung und insofer es sich um Dokumente nach § 1 der zitierten Konvention handelt, darunter fallen Dokumente vom Notar ausgegenen und beglaubigt. Rechtliche Bedeutung in Bosnien und Herzegowina auf Grund der gültigen bilateralen Verträgen, haben öffentliche Dokumente, einbezogen auch beglaubigte Vollmachten für die keine weiteren Beglaubigungen von den zuständigen Behörden notig sind,in folgenden Ländern: Republik Kroatien, Österreich, Bulgarien, Belgien, Tschechien, Slowakei, Lybien, Frankreich, Italien, Griechenland, Kiper, Ungarn, Mongolien, Polen, Russische Föderation, Rumänien, Serbien und Montenegro. In welchen Fällen wird die Anerkennung ausländischer Gerchtsurteile in Bosnien und Herzegowina nicht vollzogen? Das zuständige Kanton- und Amtsgericht lehnt die Anerkennung ausländische Gerichtsurteile bzw. Ausländische Arbitrageurteile i folgenden Fällen ab: -Wenn sie im Wiederspruch mit der gesellschaftlichen Regeleung der durch die Vefassung Bosnien und Herzegowina bestimmt ist - Wenn in der zugrude liegenden Sache nur die Zuständigkeit des Gerichtes besteht oder einer anderen zuständigen Behörde, wenn der Angeklagte die Anerkennung des ausländischen Gerichtsurteils beantragt, die aus einem Ehestreits erfolgt oder wenn das der Ankläger anfordert und der Angeklagte hat keine Einwende dagegen, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtes in Bosnien und Herzegowina ist kein Hindernis für die Annerkennung des Urteils. -Wenn aufgrund einer Beschwerde der Person gegen die das Urteil erteilt wurde bestätig wird, dass die Person wegen Unregelmäßigkeiten im Verfahren nicht am Verfahren teilnehmen konnte (wiel ihm die Ladung zum Gericht, Anklage, oder der Bescheid in dem das Verfahren angefangen hat, ihm nicht persönlich eingereicht wurde, bzw. Die persönliche Einreichung überhaupt nicht versucht wurde. Außser wenn in irgendeiner Weise sich in die Diskussion über die Hauptsache in der erten Instaz bekant hat.) -Wenn in der selben Sache das Gericht oder eine andere Behörde in Bosnien und Herzegowina in der ersten Instanz eine endgültiges Urteil erteilt hat (res judicata) oder wennin Bosnien und Herzegowina eine anderes ausländisches Gerichturteil anerkannt ist die in der selben rechtlichen Sache ergangen ist und, das bis zur rechtlichen Verfahrensabschluss Wenn keine Gegenseitigkeit besteht. Das bestehen der Gegenseitigkeit im Bezug auf die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile wird vermutet bis das Gegenteil bewiesen wird, und im Fall der Zweiflung an der Gegenseitigkeit, gibt die Erklärung, die für das Gericht zuständige Behörde. Das nicht Bestehen der Gegenseitigkeit ist kein Hindernis für die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile ergangen aus einem Ehestreit und in einem Vaterschatfts-/Mutterschaftsnachwiesverhahren, wie auch wenn ein bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger die Anerkennung oder Ausführung ausländischer Geritsurteile beantragt. In Fällen, bei denen beim beantragten Vorschlag für die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile der Aufenthalt des gegnerischern Vorschläger unbekannt ist, und es keinen bevollmächtigten gibt (wie es in der Praxis meist die Anerkennung ausländischer Gerichtsverfahren über Ehesreit), werden die Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsstreit über die Einsetzung vom vorübergehendem Vertreter, angewndet. Die Kosten des Verfahrens sollte der Vorschläger des Antrags für die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile übernehmen. Gegen die Anerkennung oder Ausführung des Gerichtsurteils können die Parteinen Beschwerde im Zeitraum von fünfzehen (15) Tagen vom Tag des zugestellten Bescheides, einreichen, über die das Berufungsgericht entscheidet-das höchste Gericht derFöderation Bosnien und Herzegowina und Republika Srpska. Nach der erteilten Entscheidung würde auch die Leitung des Verfahrens in die vorherigen Zustand zugelassen sein, wenn auch Wiederholung des Verfahrens. Damit in Bosnien und Herzegowina die Ausführung ausländischer Gerichtsurteile durchgeführt wird, ist zuerst die Anerkennung ausländischer Gerichtsurteile notwendig und danach ihre Durchführung in Bosnien und Herzegowina.Die langjährige juristische und fachliche Ausbildung, Berufserfahrung und Erfolge sind die Grundlage für die Überzeugung, dass in Deutschland eine besondere Qualität des beruflichen Engagements erreicht wurde die folgenden Rechtsgebiete: --- ## Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina - Rechtsanwalt Source: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Nachlassverfahren-in-Bosnien-und-Herzegowina.html > Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina - Rechtsanwalt Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina Das Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina ist ein nichtstreitiges Verfahren, das eingeleitet wird, nachdem das Gericht eine Sterbeurkunde oder eine gleichartige Urkunde nach dem Tod einer Privatperson erhalten hat. In einem Nachlassverfahren werden die Rechtsnachfolger (Erben), der Nachlass und die Rechte der einzelnen Erben bestimmt. Das Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina obliegt dem zuständigen Notar als Bevollmächtigter des Gerichts. Das Gericht, das dem Notar die Nachlasssache anvertraut hat, führt die Aufsicht über dessen Arbeit und kann aus wichtigen Gründen das Verfahren auch selbst durchführen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem letzten Wohnort des verstorbenen Erblassers, nachrangig nach dem letzten Aufenthaltsort, dem Ort an dem sich der überwiegende Teil seines Nachlasses befindet oder dem Ort, an dem Erblasser in das Staatsbürgerbuch eingetragen ist. Wem ein Testament in Bosnien und Herzegowina vorliegt, ist nach dem Tod des Erblassers verpflichtet, es dem nächstgelegenen Amtsgericht unverzüglich zu übergeben. Wer von einem Testament Kenntnis hat, hat das Gericht über das Bestehen des Testaments unverzüglich zu verständigen, unabhängig davon, ob es gültig ist oder nicht und wie viele Testamente es gibt. Vor einer möglichen Verhandlung fragt das Gericht beim kroatischen Testamentsregister an, ob ein Testament vorhanden ist. Es ist zu erwähnen, dass ein Testament eine förmliche Verfügung von Todes wegen darstellt, für deren Gültigkeit bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Die Nachlassverhandlung ist der zentrale Teil des Nachlassverfahrens. Zu diesem Termin werden alle Personen geladen, die an dem jeweiligen Erbfall beteiligt sind, wie z. B. potenzielle Erben, Legatare, Testamentsvollstrecker u.a. Die Erben müssen die Erbschaftserklärung abgeben, mit welcher sie das Erbe annehmen, ausschlagen oder einem anderen Erben abtreten. Eine einmal abgegebene Erbschaftserklärung ist unwiderruflich. Schlägt ein Erbe das Erbe aus, teilt sich sein Anteil gleichmäßig auf die übrigen Erben auf. Falls keine Erben aus der gleichen Rangordnung bestehen, werden die Nachkommen der nächsten Rangordnung zu den Erben. Ein Erbe kann das Erbe nur in seinem Namen ausschlagen. So ermöglicht der Erbe seinen eigenen Rechtsnachfolgern – in der Regel seinen Kindern –, das Erbe des Erblassers anzunehmen. Möchte ein Erbe seinen Erbteil zugunsten eines anderen, genau bestimmten Erben, abtreten, muss er zuerst das Erbe annehmen, um es dann dem anderen Erben abzutreten. Falls ein Erbe keine Erbschaftserklärung abgibt, so wird vermutet, dass er das Erbe annimmt. Eine Erbschaftserklärung, mit welcher das Erbe ausgeschlagen wurde oder einem anderen Erben abgetreten wurde, hat in Bezug auf nachträglich gefundenes Vermögen keine Gültigkeit. Die Nachlassverhandlung wird mit dem Nachlassbeschluss beendet. Gegen den Beschluss des in einem Nachlassverfahren betrauten Notars kann innerhalb von acht Tagen nach Übermittlung an die Parteien Widerspruch eingelegt werden. Gegen den Beschluss, der in erster Instanz in einem Nachlassverfahren ergeht, kann innerhalb von fünfzehn Tagen nach Übermittlung Rechtsbehelf eingelegt werden. Aber was tun, wenn eine Person, die an dem jeweiligen Erbfall beteiligt ist, zum Nachlassverfahren aber überhaupt nicht eingeladen war? In diesem Fall gilt die Rechtskraft des Beschlusses gegenüber dieser Person nicht. Diese hat vielmehr das Recht, in einem Zivilverfahren die Echtheit des Beschlusses gegenüber den Erben und anderen Personen aus dem Beschluss anzufechten. Der Erbe, der das Erbe angenommen hat, ist für die Schulden des Erblassers bis zur Höhe des Werts des Erbanteils haftbar. Damit haben die Gläubiger das Recht, ihre Forderungen nicht nur aus dem Nachlass zu befriedigen, sondern auch aus dem Vermögen der Erben. Das Gericht wird jedoch nach Einspruch des Erben beurteilen, ob die Schuld den Wert des Erbes übersteigt. Das gilt auch, wenn ein Erbe das Erbe angenommen hat, nur um es an einen weiteren Erben abzutreten. Wird der Nachlass dem Erbnehmer übergegeben, so können Gläubiger, die den Bestand ihrer Forderung sowie die Gefahr ihrer Nichtbefriedigung glaubhaft machen, binnen drei Monaten ab dem Tod des Erblassers die Abtrennung des Nachlasses vom Vermögen des Erben beantragen. Jedoch haben die Gläubiger dann nur das Recht zur Abfindung allein aus dem Nachlass – und nicht mehr aus dem ganzen Vermögen des Erben. Gestaltung von Testament oder Erbvertrag Eine erbrechtliche Regelung (Testament oder Erbvertrag) sollte individuell gestaltet werden. Sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein „Testament von der Stange“, jeder Fall ist anders. Vielfach finden sich in Testamenten Formulierungen wie „X erbt das Haus und Y das Geld“. Hier ist zu erwarten, dass es später Streitigkeiten über die Höhe der Erbquote geben wird. Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozess über die Erbquote entscheiden. Es ist nicht eine Frage der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament. Sie wollen, dass eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlass erhält? Auch nicht den Pflichtteil? Gerade hier gibt es keine Patentlösung und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich an Ihr gewünschtes Ziel zu gelangen. Anfechtung von Testamenten Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar – auch notarielle Testamente. Es gibt Möglichkeiten, ein Testament „zu kippen“. Hier sind jedoch insbesondere bei der Anfechtung von Testamenten bei Täuschung oder Drohung des Erblassers Fristen zu beachten. Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist. Vorsorge Vor dem Tod gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Zu den Tätigkeiten eines Rechtsanwalts in diesem Bereich zählen die Betreuung von Unternehmensnachfolge mit all ihren Facetten, die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen Testamenten – wie Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament –, die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zur Abrundung Ihrer Nachfolgeplanung. Im Erbfall Nach dem Todesfall ist der Rechtsanwalt für Erbrecht als Testamentsvollstrecker tätig oder hilft Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen et cetera. Weiterhin fertigt er für Sie die Erbschaftsteuererklärung an und vertritt Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Erbrecht in Bosnien und Herzegowina Im Erbverfahren wird festgelegt, wer die hinterlassenen Erben sind, was die Hinterlassenschaft ist, welche Rechte die Erben bezüglich der Hinterlassenschaft haben sowie die Legatare und andere Personen. Zuständigkeit für das Erbverfahren Das Erbverfahren wird in erster Instanz beim Amtsgericht bzw. beim Notar vollzogen. Im Amtsgericht wird das Erbverfahren von einem Richter vollzogen. Für das Erbverfahren ist das Gericht zuständig, wo der Verstorbene zuletzt wohnhaft war. Wenn der Verstorbene zur Sterbezeit keinen Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina hatte, ist für das Erbverfahren das örtliche Gericht zuständig, wo der Verstorbene zuletzt wohnhaft war, insofern es gesetzlich oder durch internationale Verträge nicht anders geregelt ist. Wenn der Verstorbene weder seinen Wohnsitz noch seinen Aufenthalt zum Sterbezeitpunkt in Bosnien und Herzegowina hatte, ist das örtliche Gericht, wo sich die Hinterlassenschaft befindet, zuständig. Wenn sich kein Teil der Hinterlassenschaft in Bosnien und Herzegowina befindet, ist das örtliche Gericht zuständig, wo der Verstorbene als Staatsbürger eingeschrieben ist. Rechtsanwalt Azur Prnjavorac Bosnien und Herzegowina Häufig gestellte Fragen Frage: Was wird im Nachlassverfahren festgelegt? ? Rechtsanwalt: Die Nachlassverhandlung in Bosnien und Herzegowina wird vor einem Gericht oder einem Notar als Gerichtskommissär durchgeführt. Im Nachlassverfahren in Bosnien und Herzegowina sollten die Zusammensetzung des Nachlasses, die Erben des Verstorbenen und die Rechte der einzelnen Erben festgelegt werden. Wenn es keine strittigen Elemente gibt, dauert das Nachlassverfahren nicht lange. Wenn jedoch unter den Erben ein Streit über die Erbschaft besteht, wird das Nachlassverfahren beendet und die Erben werden auf Rechtsstreit verwiesen, der das gesamte Nachlassverfahren erheblich verlängern kann. Die Vererbung kann in einigen Fällen ein sehr komplexes Verfahren sein, sodass das Nachlassverfahren jahrelang dauern kann, insbesondere wenn es sich um eine Anfechtung des Testaments durch gesetzliche Erben handelt, bei Rechtsstreiten zwischen den Pflichtteilsberechtigten, bei Rechtsstreiten um Beweisen der Unehelichkeit u.ä.. Frage: Wie kann ich ein Testament verfassen? Rechtsanwalt: Ein Testament kann für jede Person verfasst werden, die das 15. Lebensjahr vollendet hat und beurteilungsfähig ist. Es ist ein Dokument, das bestimmt, wer das Recht hat, im Todesfall über Eigentum zu verfügen. Selbst dann gibt es jedoch bestimmte rechtliche Einschränkungen. Nach dem Gesetz hat nämlich ein bestimmter Personenkreis Anspruch auf den Pflichtteil, unabhängig von der Verfügung des Erblassers von Todes wegen. Um den Pflichtteil zu erhalten, müssen die Erben Widerspruch einlegen, der besagt, dass sie die Verfügung von Todes wegen nicht akzeptieren. Danach verweist das nicht streitige Gericht oder der Notar sie auf die Einleitung eines Zivilverfahrens zum Beweis. Ein Testament ist gültig, wenn es in der gesetzlich festgelegten Form und unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen erstellt wurde. Ein Testament kann handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden – wünschenswert ist allerdings, dass auf diesem ein Datum niedergeschrieben wird. Frage: Was ist Erbrecht in Bosnien und Herzegowina? Rechtsanwalt: Das Erbrecht regelt Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des Todes des Erblassers. Das Erbrecht beansprucht man zum Eintritt des Todes des Erblassers, gemäß dem Gesetz bzw. dem Testament. Jede Person kann auf diesen Gebrauch verzichten. Mit der Verrerbung gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf seinen Erben über. Wurde seitens des Erblassers kein Testament aufgesetzt, wird die gesetzliche Erbfolge gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass zunächst nahe Angehörige des Erblassers (Erben der ersten Ordnung) erben wodurch die Erben der zweiten Ordnung automatisch ausgeschlossen werden. Frage: Wie wird die Erbmasse ermittelt? Rechtsanwalt: Es kommt häufig vor, dass nach dem Tod des Erblassers seine Erben die Nachlassermittlung übernehmen müssen um festzustellen, was davon in die Erbmasse fließt. Ein Gegenstand der Verebung ist das aktive und passive Vermögen des Verstorbenen. Die Erbmasse umfasst alle Immobilien des Erblassers, unabhänging davon, ob sie im Grundbuch eingetragen sind und unabhänging davon, wo sich diese befinden. Für die in das Grundbuch eingetragene Immobilie genügt der Grundbuchauszug als Nachweis. Vielmehr muss das Eigentum mit begläubigten Dokumenten nachgewiesen werden. Wenn in einem Nachlassverfahren ein rechtskräftiger Beschluss über die Vererbung erzielt wird, muss dieser bei einem zuständigen Amt vollgezogen werden. Frage: Wie lautet die gesetzliche Erbfolge? Rechtsanwalt: Gesetzliche Erben sind: mit dem Erblasser verwandte Kinder, Adoptivkinder aus einer Volladoption und der/die überlebende*r Ehegatte*in. Weitere Abkömmlinge des Erblassers, seine Adoptivkinder aus einer unvollstängigen Adoption und deren Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sowie die Geschwister des Erblassers gehören nur dann zu den gesetzlichen Erben, wenn sie dauerhaft arbeitsunfähig sind und wenn sie über kein Einkommen verfügen. Weitere Abkömmlinge des Erblassers, seine Adoptivkinder und deren Abkömmlinge, der/die überlebende*r Ehegatte*in des Erblassers oder sein*e nichteheliche*r Partner*in haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil, der die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs beträgt. Der Pflichtteil weiterer gesetzlichen Erben beträgt ein Drittel des gesetzlichen Erbanspruchs.