Schadenersatz in Bosnien und Herzegowina: Schadensarten, Haftung, Fristen und Verfahren
Kurz gefasst: Schadenersatz ist das Recht des Geschädigten, das ersetzt zu bekommen, was er durch ein schädigendes Ereignis verloren hat, geregelt im Gesetz über Schuldverhältnisse. Ersetzt werden der Vermögensschaden (beschädigte Sachen, Behandlungskosten, entgangener Gewinn) und der immaterielle Schaden (Schmerzen, Angst, Beeinträchtigung der Lebensfunktionen, seelisches Leid wegen des Verlusts einer nahestehenden Person). Der Anspruch wird zuerst beim Schädiger oder dessen Versicherer angemeldet, und bleibt ein Vergleich aus, wird das Recht mit einer Klage vor dem zuständigen Gericht durchgesetzt.
- Vermögensschaden: Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, Kosten der Behandlung, Rehabilitation und Reparatur sowie entgangener Gewinn.
- Immaterieller Schaden: körperliche und seelische Schmerzen, erlittene Angst, Beeinträchtigung der Lebensfunktionen und seelisches Leid wegen des Todes oder der schweren Invalidität eines nahen Angehörigen.
- Haftung: Verschuldenshaftung oder Gefährdungshaftung, je nach den Umständen des Falles.
- Verjährung: drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens fünf Jahre ab dem schädigenden Ereignis.
- Straftat: Wurde der Schaden durch eine Straftat verursacht, gelten die längeren Fristen der strafrechtlichen Verjährung.
- Die Höhe des immateriellen Schadens bestimmt das Gericht nach dem Maßstab der Billigkeit, gestützt auf eine einheitliche Rechtsprechung.
Arbeit der Kanzlei: Die Anwaltskanzlei Prnjavorac aus Tuzla vertritt Geschädigte und Beklagte in Schadenersatzstreitigkeiten vor den Gerichten in ganz Bosnien und Herzegowina: Anspruchsanmeldung gegenüber dem Schädiger und dem Versicherer, Verhandlungen und außergerichtlicher Vergleich, Klage und Vertretung im Prozess sowie Eintreibung des zugesprochenen Schadenersatzes. Mandanten aus dem Ausland vertreten wir aufgrund einer Vollmacht.
Schadenersatz ist der rechtliche Mechanismus, durch den die geschädigte Person einen gerechten Ausgleich für den erlittenen Schaden erhält. Das Wesen dieses Rechts ist es, die Folgen des schädigenden Ereignisses so weit wie möglich zu mildern und den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Schaden bestand. Dieses Recht auf Entschädigung ist ein Schlüsselelement der Gerechtigkeit in der Gesellschaft: Es stellt sicher, dass das Opfer eines schädigenden Ereignisses nicht ohne Schutz bleibt, während der Verantwortliche die Folgen seines Handelns trägt. Diese Seite erklärt, was verlangt werden kann, wer haftet, wie der Anspruch gegen einen Versicherer funktioniert, die vier Schritte des Verfahrens, die Verjährungsfristen und wie die Gerichte in Bosnien und Herzegowina die Höhe bestimmen.
Der Anspruch auf Schadenersatz
In Bosnien und Herzegowina richtet sich der Schadenersatz nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse (Zakon o obligacionim odnosima), das beide Entitäten vom früheren Staat übernommen und geändert haben (in der Föderation BiH: Amtsblatt der SFRJ Nr. 29/78, 39/85 und 57/89, Amtsblatt der RBiH Nr. 2/92 und 13/93 sowie Amtsblatt der FBiH Nr. 29/03 und 42/11; in der Republika Srpska: Amtsblatt der SFRJ Nr. 29/78, 39/85 und 57/89 sowie Amtsblatt der RS Nr. 17/93, 3/96, 39/03 und 74/04). Danach ist jede Person, die einem anderen einen Schaden verursacht, verpflichtet, ihn zu ersetzen. Der Verantwortliche hat den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand, und ist eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich, wird der verbleibende Schaden in Geld ausgeglichen (Artikel 185). So wird der Geschädigte in die Lage versetzt, die derjenigen am nächsten kommt, in der er sich vor dem Schaden befand. Schaden ist die Minderung des Vermögens (gewöhnlicher Schaden) und das Ausbleiben einer Vermögensmehrung (entgangener Gewinn) sowie das Zufügen körperlicher oder seelischer Schmerzen oder von Angst (Artikel 155).
Schadensarten
Grundsätzlich können zwei Schadensarten geltend gemacht werden: der Vermögensschaden und der immaterielle Schaden. Der Vermögensschaden (materieller Schaden) umfasst alle finanziellen und sachlichen Einbußen: die Minderung des Vermögens des Geschädigten oder das Ausbleiben seiner Mehrung. Beispiele des Vermögensschadens sind:
- Beschädigung oder Zerstörung von Sachen: zum Beispiel der Schaden am Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall, die Beschädigung eines Hauses oder anderer Vermögenswerte.
- Kosten und Auslagen: zum Beispiel die Kosten der Behandlung von Verletzungen, der Rehabilitation, der Medikamente, der Reparatur beschädigter Sachen sowie sonstige durch das schädigende Ereignis verursachte Aufwendungen.
- Entgangener Gewinn (Verdienstausfall): das Einkommen, das der Geschädigte verloren hat, weil er wegen des schädigenden Ereignisses eine Zeit lang nicht arbeiten konnte oder sein Geschäftsvorhaben nicht verwirklicht wurde. Bei Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung umfasst der Ersatz auch den entgangenen Verdienst und, wenn der Geschädigte die Erwerbsfähigkeit verloren hat, eine Geldrente (Artikel 195).
Der immaterielle Schaden (Nichtvermögensschaden) betrifft die immateriellen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte und die zugefügten Leiden, die keinen unmittelbaren Vermögenswert haben. Auch wenn Geld die erlittenen Schmerzen oder die beeinträchtigte Gesundheit nicht ungeschehen machen kann, sprechen die Gerichte eine gerechte Geldentschädigung zu, um dem Geschädigten Genugtuung für die erlittenen Beschwerden zu verschaffen (Artikel 200). Beispiele des immateriellen Schadens sind:
- Körperliche und seelische Schmerzen: körperliche Schmerzen und seelisches Leid infolge der Verletzung (zum Beispiel Schmerzen wegen eines Bruchs, posttraumatischer Stress).
- Erlittene Angst: intensive Angst oder dauerhaftes Trauma, das der Geschädigte während oder nach dem schädigenden Ereignis erlebt hat (zum Beispiel Angst um das eigene Leben bei einem Verkehrsunfall).
- Beeinträchtigung der Lebensfunktionen: dauerhafte Invalidität oder Entstellung, die die Lebensqualität und die Fähigkeit des Geschädigten zu gewöhnlichen Tätigkeiten mindern.
- Seelisches Leid wegen des Verlusts einer nahestehenden Person: der immaterielle Schaden, den Familienangehörige wegen des Todes eines nahen Verwandten oder wegen seiner durch das schädigende Ereignis verursachten schweren Invalidität erleiden. Das Gesetz gewährt dieses Recht dem Ehegatten, den Kindern und den Eltern des Verstorbenen, den Geschwistern, wenn sie mit dem Verstorbenen in dauerhafter Hausgemeinschaft lebten, und dem Lebensgefährten bei einer dauerhaften Lebensgemeinschaft (Artikel 201).
Wer haftet: Verschulden und Gefährdungshaftung
Die Haftung für den Schaden besteht entweder aufgrund von Verschulden oder als Gefährdungshaftung, je nach den Umständen des Falles. Die allgemeine Regel ist die Verschuldenshaftung, doch wird das Verschulden vermutet: Wer den Schaden verursacht hat, haftet, sofern er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist. Für Schäden aus gefährlichen Sachen und gefährlichen Tätigkeiten (Kraftfahrzeuge, Maschinen, Bauarbeiten, explosive und entzündliche Stoffe) wird ohne Rücksicht auf Verschulden gehaftet, und das Gesetz vermutet, dass der Schaden von der gefährlichen Sache herrührt. Die Tabelle zeigt die Regeln für die Situationen, denen wir am häufigsten begegnen.
| Situation | Haftungsgrund | Gegen wen sich der Anspruch richtet |
|---|---|---|
| Schaden durch das Verhalten einer Person | Verschulden, das vermutet wird: Wer den Schaden verursacht hat, haftet, sofern er nicht beweist, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist (Artikel 154 und 158) | Die Person, die den Schaden verursacht hat |
| Gefährliche Sachen und gefährliche Tätigkeiten | Gefährdungshaftung ohne Rücksicht auf Verschulden; es wird vermutet, dass der Schaden von der gefährlichen Sache oder Tätigkeit herrührt (Artikel 173 bis 177) | Der Halter der Sache oder derjenige, der die Tätigkeit ausübt |
| Verkehrsunfall | Gefährdungshaftung des Halters des Kraftfahrzeugs; beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge wird die Haftung nach dem Verschulden verteilt (Artikel 178) | Der Halter des Fahrzeugs und unmittelbar der Versicherer des Fahrzeugs; der Schutzfonds bei einem nicht versicherten oder unbekannten Fahrzeug |
| Schaden durch einen Beschäftigten bei der Arbeit | Der Arbeitgeber haftet für den Schaden, den sein Beschäftigter einem Dritten bei der Arbeit oder im Zusammenhang mit der Arbeit zufügt (Artikel 170) | Der Arbeitgeber; der Beschäftigte persönlich nur bei vorsätzlich verursachtem Schaden |
| Schaden durch das Organ einer juristischen Person | Die juristische Person haftet für den Schaden, den ihr Organ einem Dritten bei der Ausübung seiner Funktionen zufügt (Artikel 172) | Die juristische Person |
| Grundstück ohne Enteignungsverfahren für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen | Entschädigung für die faktische Enteignung, geltend gemacht im Zivilprozess | Der Enteignungsbegünstigte, siehe die Seite zur Enteignung |
Der Anspruch gegen den Versicherer nach einem Verkehrsunfall
Die meisten Schadenersatzansprüche entstehen in der Praxis aus Verkehrsunfällen, und in diesen Fällen richtet sich der Anspruch in erster Linie gegen den Versicherer des Fahrzeugs, das den Schaden verursacht hat. In der Föderation BiH gibt das Gesetz über die Pflichtversicherungen im Verkehr (Amtsblatt der FBiH Nr. 57/20 und 103/21) dem Geschädigten das Recht, den Anspruch unmittelbar beim verantwortlichen Versicherer anzumelden (Artikel 12). Der Versicherer muss den Rechtsgrund und die Höhe des Anspruchs binnen 30 Tagen ab Vervollständigung des Antrags feststellen und ein begründetes Angebot übermitteln und die festgestellte Entschädigung binnen weiterer 14 Tage zahlen (Artikel 13). Sind die Haftung oder die Höhe strittig, muss der Versicherer binnen 60 Tagen ab Einreichung des Antrags eine begründete Antwort übermitteln und den unstrittigen Teil der Entschädigung innerhalb derselben Frist als Vorschuss zahlen (Artikel 14). Gegen das Angebot oder die Antwort kann der Geschädigte innerhalb einer Frist von mindestens 15 Tagen Einspruch erheben, über den der Versicherer binnen 15 Tagen entscheidet; eine vor Ablauf der Entscheidungsfrist des Versicherers erhobene Klage ist verfrüht. Ab dem ersten Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist stehen dem Geschädigten die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Wurde der Schaden durch ein nicht versichertes oder ein unbekanntes Fahrzeug verursacht, richtet sich der Anspruch gegen den Schutzfonds der Föderation BiH. Die Republika Srpska hat ein eigenes Gesetz über die Pflichtversicherung im Verkehr mit vergleichbaren Regeln, und die Kanzlei führt Ansprüche nach beiden.
Das Verfahren in vier Schritten
Um den Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, muss der Geschädigte das geeignete Verfahren einleiten. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac vertritt Mandanten in allen Phasen, von der Erstberatung und der Anspruchsanmeldung beim Versicherer oder beim Verantwortlichen bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens, wenn es erforderlich ist. Der übliche Ablauf umfasst mehrere Schritte:
- Sammlung der Beweise und der Unterlagen. Der erste Schritt ist die sorgfältige Sammlung aller relevanten Unterlagen zum schädigenden Ereignis: die medizinische Dokumentation über die Verletzungen, das Polizeiprotokoll oder das Protokoll der Unfallaufnahme, Fotos der Schäden, Zeugenaussagen, Rechnungen und sonstige Beweise, die die Höhe des erlittenen Schadens belegen.
- Anspruchsanmeldung (außergerichtliches Verfahren). In vielen Fällen wird an den Verantwortlichen oder dessen Versicherer ein förmliches Schadenersatzverlangen gesendet. Darin werden der Schaden, der Haftungsgrund und der geforderte Betrag genau dargelegt, unter Beifügung aller Beweise. Unser Team verfasst solche Ansprüche fachkundig, damit Ihre Rechte gewahrt sind und Sie eine starke Verhandlungsposition haben.
- Verhandlungen und außergerichtlicher Vergleich. Oft wird eine Einigung ohne langwierigen Prozess erzielt. Der Versicherer oder die andere verantwortliche Partei kann einen Vergleich anbieten. Wir vertreten den Mandanten in den Verhandlungen mit dem Ziel, außergerichtlich den bestmöglichen Entschädigungsbetrag zu erreichen. Der Vorteil des außergerichtlichen Vergleichs sind die schnellere Auszahlung und die geringeren Verfahrenskosten, wobei wir darauf achten, dass die angebotene Entschädigung gerecht ist und der Rechtsprechung entspricht.
- Gerichtsverfahren. Führen die Verhandlungen nicht zu einem zufriedenstellenden Angebot, leiten wir den Rechtsstreit durch Klage beim zuständigen Gericht ein. Im Zivilprozess bereitet der Rechtsanwalt die Klage vor, vertritt den Geschädigten in der Verhandlung und beweist die Höhe und den Grund des Schadens durch Sachverständigengutachten und andere Beweise. Das Gericht fällt sodann ein Urteil, in dem es die Höhe des Schadenersatzes auf der Grundlage des Gesetzes und der Regeln der Billigkeit festsetzt. Bei der Entscheidung über den immateriellen Schaden wenden die Gerichte in BiH den Rechtsmaßstab der Billigkeit an und berücksichtigen regelmäßig die bisherige Rechtsprechung in ähnlichen Fällen, damit der zugesprochene Betrag einheitlich und begründet ist.
Gesetzliche Fristen (Verjährung der Ansprüche)
Die Rechte des Geschädigten sind zeitlich nicht unbegrenzt: Das Gesetz schreibt Fristen vor, innerhalb derer der Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden muss. Wird nicht rechtzeitig reagiert, kann der Anspruch verjähren, und das Recht auf Entschädigung geht verloren. Nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse gibt es zwei zentrale Verjährungsfristen: die subjektive Frist von drei Jahren ab dem Tag, an dem der Geschädigte vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis erlangt hat (praktisch drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem das Opfer sich des Schadens und des Verantwortlichen bewusst wurde, etwa ab dem Tag des Verkehrsunfalls oder ab dem späteren Tag, an dem die Identität des Schädigers festgestellt wurde, je nachdem, was später eintritt), und die objektive Frist von fünf Jahren ab dem Tag des schädigenden Ereignisses, unabhängig von der Kenntnis des Geschädigten. Das ist die endgültige Frist, nach deren Ablauf der Schadenersatzanspruch in keinem Fall mehr durchgesetzt werden kann: Nach fünf Jahren ab dem schädigenden Ereignis kann sich die verantwortliche Partei mit Erfolg auf die Verjährung berufen. Wurde der Schaden durch eine Straftat verursacht, gelten die längeren Fristen der strafrechtlichen Verjährung für diese Tat; mit anderen Worten verjährt der Schadenersatzanspruch nicht, solange die Frist für die Strafverfolgung des Täters läuft, sodass der Geschädigte den zivilrechtlichen Schutz nicht verliert, bevor das Strafverfahren gegen den Verantwortlichen abgeschlossen ist.
| Anspruch | Frist | Fristbeginn |
|---|---|---|
| Schadenersatz, subjektive Frist | 3 Jahre (Artikel 376 Absatz 1) | Ab dem Tag, an dem der Geschädigte vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis erlangt hat |
| Schadenersatz, objektive Frist | 5 Jahre (Artikel 376 Absatz 2) | Ab dem Tag des Schadenseintritts, unabhängig von der Kenntnis des Geschädigten |
| Durch eine Straftat verursachter Schaden | Die Frist der strafrechtlichen Verjährung, wenn sie länger ist (Artikel 377) | Ab der Begehung der Straftat |
| Anspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer | Dieselbe Frist wie für den Anspruch gegen den Verantwortlichen | Wie oben |
| Anspruch des Versicherungsnehmers gegen den eigenen Versicherer | 3 Jahre (5 Jahre bei der Lebensversicherung) | Ab dem ersten Tag nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist; für den Versicherten, der vom Versicherungsfall nichts wusste, ab dem Tag der Kenntnis |
Wie das Gericht die Höhe bestimmt
Der Vermögensschaden wird bewiesen und berechnet: Reparaturrechnungen, Behandlungskosten, Verdienstdifferenz und entgangener Gewinn werden aus den Unterlagen und, wo nötig, durch einen Sachverständigen des jeweiligen Fachs (Verkehrs-, medizinischer, Finanz- oder Bausachverständiger) festgestellt. Der immaterielle Schaden lässt sich nicht berechnen, weshalb das Gesetz dem Gericht aufträgt, eine gerechte Geldentschädigung zuzusprechen, unter Berücksichtigung der Bedeutung des verletzten Gutes und des Zwecks der Entschädigung, ohne dass sie Bestrebungen begünstigt, die mit ihrer Natur unvereinbar sind (Artikel 200). Um die Zusprüche einheitlich zu halten, stützen sich die Gerichte auf die gefestigte Rechtsprechung, und die Obersten Gerichte der Entitäten haben Orientierungskriterien und Beträge für die einzelnen Formen des immateriellen Schadens beschlossen, die die unteren Gerichte als Ausgangspunkt nehmen und an die Umstände des Falles anpassen. Grad und Dauer der Schmerzen und der Angst, der Prozentsatz der Minderung der Lebensaktivität und die Entstellung werden von medizinischen Sachverständigen festgestellt, deren Befund die Grundlage des Zuspruchs ist. Die Kanzlei bereitet den Anspruch so vor, dass jede Schadensform gesondert beziffert und mit Beweisen belegt ist, was sowohl für die Verhandlungen mit dem Versicherer als auch für das Urteil entscheidend ist.
Vertretung durch die Anwaltskanzlei Prnjavorac
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in Schadenersatzstreitigkeiten in ganz Bosnien und Herzegowina. Wir vertreten natürliche Personen (Einzelpersonen) und juristische Personen (Unternehmen), sei es in der Rolle des Geschädigten, der Ersatz verlangt, oder in der Rolle des Beklagten, der sich gegen einen unbegründeten Anspruch verteidigt. Unser Ansatz ist in jedem Fall gründlich und fachkundig:
- Fachkundige Analyse des Falles. Für jeden Mandanten nehmen wir eine eingehende Rechtsanalyse des Falles vor. Nach Sichtung der Unterlagen und des Sachverhalts legen wir Ihnen die Rechtsgrundlage, die geschätzte Spanne der möglichen Entschädigung und die Erfolgsaussichten klar dar. Eine solche Analyse hilft dem Mandanten, seine Lage zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.
- Vorbereitung der Strategie und der Beweise. Auf der Grundlage der Analyse erarbeiten wir die optimale Strategie der Vertretung. Wir beschaffen die nötigen Beweise, ziehen bei Bedarf Sachverständige hinzu und stützen uns auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtsprechung, die unserem Mandanten zugutekommt. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Schadenersatzrecht ist von außerordentlicher Bedeutung: Wir verfolgen die Entscheidungen der inländischen Gerichte und nutzen Präzedenzfälle, um die Höhe der geforderten Entschädigung zu begründen und die Erfolgschancen zu erhöhen.
- Effiziente Verfahrensführung. Ob es um Verhandlungen mit einem Versicherer oder um einen Prozess vor Gericht geht, unser Team vertritt Ihre Interessen energisch und professionell. Wir bemühen uns zunächst um einen Vergleich, wann immer das möglich ist, damit Sie schneller und mit geringeren Kosten zu Ihrer Entschädigung kommen. Endet der Streit dennoch vor Gericht, nutzen wir alle rechtlichen Mittel zum Schutz Ihrer Rechte, von der rechtzeitigen Einreichung der Klage und aller Schriftsätze bis zur Vertretung in den Verhandlungen und zur Einlegung von Rechtsmitteln bei Bedarf.
- Höchstmögliche Entschädigung in kürzester Zeit. Unser Ziel ist, dass jeder Mandant die günstigste mögliche Entschädigung für den erlittenen Schaden erhält, und das in kürzester Zeit. Jedes schädigende Ereignis und jeder Mandant sind besonders, deshalb bieten wir eine persönliche, auf Ihre Umstände zugeschnittene Betreuung. Durch Verhandlungen oder Gerichtsverfahren kämpfen wir dafür, dass Sie den vollen Betrag der Entschädigung erhalten, der Ihnen nach dem Gesetz zusteht, sei es beim Vermögensschaden (Ersatz von Kosten, entgangenem Gewinn, Reparatur von Sachen) oder beim immateriellen Schaden (Entschädigung für Schmerzen, Leid, Angst und andere Formen des Nichtvermögensschadens).
Kontaktieren Sie uns. Wenn Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts für Schadenersatz brauchen, können Sie sich auf unsere Kanzlei verlassen. Kontaktieren Sie uns für Beratung oder Vertretung und senden Sie uns die Unterlagen, die Sie haben (medizinische Dokumentation, Polizeiprotokoll, Schriftwechsel mit dem Versicherer), damit wir den Anspruch und die Fristen beurteilen können. Mandanten aus dem Ausland vertreten wir aufgrund einer Vollmacht, ohne Anreise.
Verwandte Rechtsprechung und Vorschriften
Die verwandten Rechtsgebiete, einzelne Standpunkte der Gerichte und die einschlägigen Vorschriften sind auf Bosnisch auf dem Portal der Kanzlei verfügbar: der konsolidierte Text des Gesetzes über Schuldverhältnisse der FBiH und der RS mit Rechtsprechung, das Gesetz über die Pflichtversicherungen im Verkehr der FBiH, die Seiten Schadenersatz in BiH, Schadenersatz in der Rechtsprechung, Eintreibung des Schadenersatzes, Schuldrecht, Schuldrecht in der Rechtsprechung und Versicherungsrecht. Einzelne Standpunkte der Gerichte: ein aus der Sachversicherung teilweise entschädigter Geschädigter kann die Differenz vom Verantwortlichen verlangen, Schadenersatz und Mehrwertsteuer, Ersatz des durch den Versicherungsfall entstandenen Schadens, Beginn der objektiven Verjährungsfrist, Verschlechterung des Gesundheitszustands nach Abschluss des Verfahrens, Subrogation beim Schadenersatz, gerichtlicher Beweis des entgangenen Gewinns und Frist für den Entschädigungsanspruch wegen faktischer Enteignung.
Häufig gestellte Fragen zum Schadenersatz
Die Fragen, die uns Mandanten zum Schadenersatz in Bosnien und Herzegowina am häufigsten stellen.
Was umfasst der Vermögensschaden?
Die Beschädigung oder Zerstörung von Sachen, die Kosten der Behandlung, der Rehabilitation und der Reparatur sowie den entgangenen Gewinn, also den Verdienst, den der Geschädigte wegen des schädigenden Ereignisses verloren hat.
Was ist der immaterielle Schaden?
Der Nichtvermögensschaden: Verletzungen der Persönlichkeitsrechte und erlittene Leiden, die keinen unmittelbaren Vermögenswert haben. Dafür sprechen die Gerichte eine gerechte Geldentschädigung zu.
Welche Vorschrift regelt den Schadenersatz in BiH?
Das Gesetz über Schuldverhältnisse: Wer einem anderen einen Schaden verursacht, ist verpflichtet, ihn zu ersetzen, durch Wiederherstellung des Zustands vor dem schädigenden Ereignis, und ist das nicht vollständig möglich, wird der verbleibende Schaden in Geld ersetzt.
Auf welcher Grundlage besteht die Haftung für den Schaden?
Aufgrund von Verschulden oder als Gefährdungshaftung, je nach den Umständen des Falles. Das Verschulden wird vermutet, sodass der Schädiger beweisen muss, dass der Schaden ohne sein Verschulden entstanden ist; für Schäden aus gefährlichen Sachen und Tätigkeiten wird ohne Rücksicht auf Verschulden gehaftet.
Wie wird die Höhe der Entschädigung bestimmt?
Nach den Umständen des konkreten Falles und der Rechtsprechung. Der Vermögensschaden wird durch Urkunden und Sachverständigengutachten bewiesen; für den immateriellen Schaden spricht das Gericht eine gerechte Geldentschädigung zu, gestützt auf die Orientierungskriterien und die gefestigte Rechtsprechung der Gerichte in BiH.
Wie lang ist die Verjährungsfrist für Schadenersatz in BiH?
Die subjektive Frist beträgt drei Jahre ab dem Tag, an dem der Geschädigte vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis erlangt hat, die objektive Frist fünf Jahre ab dem schädigenden Ereignis. Wurde der Schaden durch eine Straftat verursacht, gelten die längeren Fristen der strafrechtlichen Verjährung.
Muss ich vor Gericht gehen, oder kann der Schaden außergerichtlich beigetrieben werden?
Der Schadenersatzanspruch wird zuerst beim Schädiger oder dessen Versicherer angemeldet, und ein Teil der Fälle endet mit einem Vergleich, mit schnellerer Auszahlung und geringeren Kosten. Die Klage wird erhoben, wenn die angebotene Entschädigung nicht gerecht ist oder die Haftung bestritten wird.
Welche Beweise sollten für einen Schadenersatzanspruch gesammelt werden?
Die medizinische Dokumentation über die Verletzungen, das Polizeiprotokoll oder das Protokoll der Unfallaufnahme, Fotos der Schäden, Zeugenaussagen und Rechnungen über die entstandenen Kosten. Im Gerichtsverfahren wird die Höhe des Schadens meist durch Sachverständigengutachten festgestellt.
Wie lange hat der Versicherer nach einem Verkehrsunfall Zeit, über meinen Anspruch zu entscheiden?
In der Föderation BiH muss der Versicherer den Grund und die Höhe des Anspruchs binnen 30 Tagen ab dessen Vervollständigung feststellen und ein begründetes Angebot übermitteln und die Entschädigung binnen weiterer 14 Tage zahlen; sind Haftung oder Höhe strittig, muss er binnen 60 Tagen ab Einreichung des Antrags eine begründete Antwort übermitteln und den unstrittigen Teil als Vorschuss zahlen. Eine vor Ablauf dieser Frist erhobene Klage ist verfrüht, und ab dem ersten Tag nach der Zahlungsfrist laufen die gesetzlichen Verzugszinsen.
Wer kann Entschädigung verlangen, wenn eine nahestehende Person bei einem Unfall gestorben ist?
Der Ehegatte, die Kinder und die Eltern des Verstorbenen haben Anspruch auf eine gerechte Geldentschädigung für ihr seelisches Leid, die Geschwister, wenn sie mit dem Verstorbenen in dauerhafter Hausgemeinschaft lebten, und der Lebensgefährte bei einer dauerhaften Lebensgemeinschaft. Dieselben Personen haben diesen Anspruch bei einer besonders schweren Invalidität einer nahestehenden Person.
Kann ich einen Schadenersatzanspruch in BiH aus dem Ausland verfolgen?
Ja. Aufgrund einer Vollmacht, die bei einem Notar im Ausland oder in einer Auslandsvertretung von BiH beglaubigt wird, meldet die Kanzlei den Anspruch beim Versicherer oder beim Verantwortlichen an, führt die Verhandlungen, erhebt die Klage, nimmt die Verhandlungstermine und die Sachverständigenbeweise wahr und treibt die zugesprochene Entschädigung ein; die Anwesenheit des Mandanten ist nur ausnahmsweise nötig, etwa zur ärztlichen Untersuchung durch den Sachverständigen.
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Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 ununterbrochen tätig. Heute, in der vierten Dekade ihrer Tätigkeit, verzeichnet sie 1.056 Google-Rezensionen mit der Bewertung 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.
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