Rechtsanwaltskanzlei

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"Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Anwaltskanzlei
aus über 40 Jahren Erfahrung." Rechtsanwalt Prnjavorac

 

Schadenersatz (Entschädigung) – Tätigkeitsbereich der Kanzlei

Anspruch auf Schadenersatz

Schadenersatz (Entschädigung) ist der rechtliche Mechanismus, durch den die geschädigte Person einen angemessenen Ausgleich für erlittene Nachteile erhält. Das Wesen dieses Anspruchs ist, die Folgen des schädigenden Ereignisses so weit wie möglich zu mindern und den status quo ante wiederherzustellen. Damit wird ein Grundsatz der Gerechtigkeit verwirklicht: Das Opfer wird geschützt, während der Verantwortliche die Konsequenzen seines Handelns trägt.

In Bosnien und Herzegowina richtet sich der Schadenersatz nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse (Zakon o obligacionim odnosima). Danach ist jede Person, die einen Schaden verursacht, verpflichtet, den Geschädigten zu entschädigen. Der Verantwortliche hat den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Naturalrestitution); ist eine vollständige Wiederherstellung nicht möglich, wird der verbleibende Schaden in Geld ausgeglichen. Ziel ist es, die geschädigte Person wirtschaftlich so zu stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.

Schadensarten

Grundsätzlich können zwei Kategorien geltend gemacht werden: Vermögensschaden (materieller Schaden) und immaterieller Schaden (Nichtvermögensschaden).

Vermögensschaden (materieller Schaden)

Er umfasst alle finanziellen und körperlichen Vermögenseinbußen – also die Minderung des Vermögens oder das Ausbleiben einer Vermögensmehrung. Beispiele:

  • Sachschaden/Zerstörung von Sachen: z. B. Fahrzeugschaden nach einem Verkehrsunfall; Beschädigung eines Hauses oder anderer Vermögenswerte.
  • Kosten und Auslagen: z. B. medizinische Behandlung, Rehabilitation, Medikamente, Reparaturkosten sowie sonstige durch das Ereignis veranlasste Aufwendungen.
  • Entgangener Gewinn (Verdienstausfall): Einnahmen, die die geschädigte Person nicht erzielen konnte, weil sie vorübergehend nicht arbeiten konnte oder sich eine Geschäftschance nicht realisiert hat.

Immaterieller Schaden (Nichtvermögensschaden)

Er betrifft immaterielle Beeinträchtigungen von Persönlichkeitsrechten und Leiden ohne unmittelbaren Marktwert. Auch wenn Geld Schmerzen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht ungeschehen machen kann, sprechen Gerichte eine angemessene Geldentschädigung zu, um das erlittene Unrecht anzuerkennen und Genugtuung zu gewähren. Beispiele:

  • Körperliche Schmerzen und seelisches Leid: z. B. Schmerzen infolge von Frakturen, posttraumatische Belastungsreaktionen.
  • Angst/Schrecken: intensive Angst oder anhaltende Traumatisierung während oder nach dem Ereignis, etwa Todesangst bei einem Verkehrsunfall.
  • Beeinträchtigung von Lebensfunktionen/Entstellung: dauerhafte Behinderung oder verändertes Erscheinungsbild, die/das die Lebensqualität und die Fähigkeit zur Ausübung gewöhnlicher Tätigkeiten mindert.
  • Trauer wegen des Verlustes einer nahestehenden Person: Entschädigung für Familienangehörige beim Tod eines nahen Verwandten oder bei schwerster Verletzung infolge eines schädigenden Ereignisses.

Vorgehen zur Durchsetzung eines Schadenersatzanspruchs

Um den Entschädigungsanspruch zu realisieren, muss die geschädigte Person ein geeignetes Verfahren einleiten. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac vertritt Mandanten in jeder Phase – von der Erstberatung und der Geltendmachung gegenüber dem Versicherer oder dem Verantwortlichen bis hin zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens, falls erforderlich. Typischer Ablauf:

  1. Beweissicherung und Dokumentation:
    Sammlung aller relevanten Unterlagen zum schädigenden Ereignis: medizinische Dokumentation, Polizei-/Unfallberichte, Fotos der Schäden, Zeugenaussagen, Rechnungen und sonstige Belege zum Schadenumfang.
  2. Außergerichtliche Anspruchsanmeldung:
    In vielen Fällen wird an den Verantwortlichen (Schädiger) oder dessen Versicherer ein formelles Entschädigungsverlangen gesendet. Darin werden Sachverhalt, Haftungsgrund, die geforderte Summe dargelegt und Beweise beigefügt. Unser Team formuliert diese Ansprüche, schützt Ihre Rechte und schafft eine starke Verhandlungsposition.
  3. Verhandlungen und Vergleich:
    Viele Angelegenheiten lassen sich ohne langwierige Prozesse lösen. Versicherer oder Verantwortliche können einen Vergleich anbieten. Wir verhandeln, um außergerichtlich eine optimale Einigung zu erzielen. Vorteile sind schnellere Zahlung und geringere Kosten – zugleich stellen wir sicher, dass der Betrag fair ist und der Rechtsprechung entspricht.
  4. Gerichtsverfahren:
    Führt die Verhandlung nicht zu einem angemessenen Angebot, erheben wir Klage beim zuständigen Gericht. Im Prozess fertigen wir Schriftsätze, vertreten die geschädigte Person in der Verhandlung und weisen Haftung und Anspruchshöhe mittels Sachverständigengutachten und weiterer Beweise nach. Das Gericht setzt die Entschädigung nach Gesetz und dem Grundsatz der Billigkeit fest. In BiH orientieren sich die Gerichte bei immateriellen Schäden an Billigkeitsmaßstäben und berücksichtigen häufig die bisherige Rechtsprechung, um angemessene und konsistente Zusprüche zu gewährleisten.

Gesetzliche Fristen (Verjährung) – Bosnien und Herzegowina

Die Rechte einer geschädigten Person sind zeitlich nicht unbegrenzt – das Gesetz schreibt Fristen vor, innerhalb derer ein Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden muss. Erfolgt keine rechtzeitige Geltendmachung, kann der Anspruch verjähren. Nach dem Gesetz über Schuldverhältnisse Bosnien und Herzegowinas gelten zwei zentrale Verjährungsfristen:

  • Subjektive Frist: Drei Jahre ab dem Tag, an dem die geschädigte Person von dem Schaden und von der hierfür verantwortlichen Person Kenntnis erlangt hat. Praktisch beginnt die Frist zu laufen, sobald sowohl der Schaden als auch der Schädiger bekannt sind (z. B. ab dem Unfalltag oder – falls später – ab der Feststellung der Identität des Schädigers).
  • Objektive Frist: Fünf Jahre ab dem schädigenden Ereignis, unabhängig von der Kenntnis der geschädigten Person. Dies ist die endgültige Ausschlussfrist, nach deren Ablauf ein Schadenersatzanspruch nicht mehr verfolgt werden kann. Nach fünf Jahren kann der Beklagte die Einrede der Verjährung erfolgreich erheben; der Anspruch geht verloren.

Hinweis: Wurde der Schaden durch eine Straftat verursacht, gelten längere Verjährungsfristen entsprechend der strafrechtlichen Verjährung für diese Tat. Mit anderen Worten: Ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch verjährt nicht, solange die strafrechtliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. So wird sichergestellt, dass der zivilrechtliche Schutz nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung endet.

 

Vertretung durch die Anwaltskanzlei Prnjavorac

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über langjährige Erfahrung in Schadenersatzverfahren in ganz Bosnien und Herzegowina. Wir vertreten Privatpersonen und Unternehmen – sowohl als Kläger zur Durchsetzung von Ansprüchen als auch als Beklagte zur Abwehr unbegründeter Forderungen. Unser Ansatz ist sorgfältig und ergebnisorientiert:

  • Fachkundige Fallbewertung. Wir nehmen eine gründliche rechtliche Analyse vor. Nach Sichtung des Sachverhalts und der Unterlagen legen wir die Rechtsgrundlage, eine realistische Entschädigungsspanne und die Erfolgsaussichten transparent dar – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
  • Strategie und Beweismittelvorbereitung. Auf Basis der Analyse entwickeln wir die optimale Vergleichs- oder Prozessstrategie. Wir sichern die erforderlichen Beweise, beauftragen bei Bedarf Sachverständige und stützen uns auf maßgebliche gesetzliche Bestimmungen sowie aktuelle Rechtsprechung, um Haftung und Anspruchshöhe (Quantum) zu untermauern.
  • Effiziente Verfahrensführung. Ob in Verhandlungen mit Versicherern oder vor Gericht – wir wahren Ihre Interessen energisch und professionell. Wo möglich, streben wir zunächst eine faire außergerichtliche Einigung an, um eine schnellere Zahlung bei geringeren Kosten zu erreichen. Erforderlichenfalls nutzen wir im Prozess sämtliche zulässigen prozessualen Mittel – von fristgerechter Klageerhebung und Schriftsatzarbeit bis zur Vertretung in mündlichen Verhandlungen und, wo angezeigt, in Rechtsmitteln.
  • Maximale Durchsetzung in kürzester Zeit. Unser Ziel ist die bestmögliche Entschädigung nach geltendem Recht – materieller Schaden (Kosten, Reparaturen, entgangener Gewinn) und immaterieller Schaden (Schmerzensgeld für Schmerzen, Leiden, Angst u. a.) – so zügig wie möglich. Unsere Beratung und Vertretung werden individuell auf den jeweiligen Fall und das konkrete Schadensereignis zugeschnitten.

Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt für Schadenersatz (Entschädigungsansprüche) in Bosnien und Herzegowina benötigen, können Sie sich auf unsere Kanzlei verlassen. Kontaktieren Sie uns für Beratung oder Vertretung – wir schützen Ihre Rechte und helfen Ihnen, eine faire Entschädigung für erlittene Nachteile zu erhalten.

 

Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei

  • Zivilrecht
  • Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Verwaltungsrecht
  • Bank- und Finanzrecht
  • Vermögens- und Sachenrechtliche Beziehungen
  • Grundbuch (Land Register)
  • Internationales Privatrecht
  • Verfahren vor dem Verfassungsgericht
  • Verfahren vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
  • Mediation (Mediator)
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