Alma Prnjavorac, Rechtsanwältin « Biografie
Die Rechtsanwaltskanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen auf dem gesamten Gebiet des Staates Bosnien und Herzegowina, vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden von BiH.
- Alma Prnjavorac ist seit 1993 Rechtsanwältin mit Sitz in Tuzla, Bosnien und Herzegowina.
- Sie hat 42 Jahre juristischer Praxis; das juristische Staatsexamen legte sie 1979 in Sarajevo ab.
- Ihr Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo schloss sie 1977 ab.
- Vor der Anwaltschaft war sie von 1980 bis 1993 Leiterin der Rechtsabteilung bei "Telecom" Tuzla.
- Sie ist Mitglied der Anwaltskammer der FBiH und einer Reihe internationaler Anwaltsvereinigungen (DACH, AEA, ILO, ICDC).
- Die Kanzlei wird von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, der US-Botschaft, der Botschaft Großbritanniens, der Botschaft Spaniens und der Botschaft Italiens in BiH empfohlen.

RECHTSANWÄLTIN seit 1993
- "Telecom" Tuzla ("PTT" Tuzla) - Leiterin der Rechtsabteilung 1980 - 1993.
- GIK "Tehnograd" Tuzla (Hochbauunternehmen) 1977-1980.
- Juristisches Staatsexamen 1979 abgelegt, Sarajevo, Bosnien und Herzegowina.
- Juristische Fakultät der Universität Sarajevo 1977 abgeschlossen.
- 42 Jahre juristischer Praxis.
- Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, die US-Botschaft, die Botschaft Großbritanniens, die Botschaft Spaniens, die Botschaft Italiens in BiH und andere Botschaften in BiH empfehlen uns ebenfalls ihren Bürgern und Unternehmen, wenn sich der Bedarf an professioneller Rechtshilfe in Bosnien und Herzegowina zeigt.
- Erstklassige Computerkenntnisse. Kenntnisse der englischen Sprache.
- Mitglied von: Anwaltskammer der FBiH, Europäische Anwaltsvereinigung DACH, Anwalt Deutschland, Experten Branchenbuch Deutschland, Internationale Anwaltsunion, Association of European Lawyers (AEA), International Law Office (ILO), International Criminal Defense Counsel (ICDC), LEXADIN, Hieros Gamos (HG), Law Fuel, Law Guru, Law Net, Legal Force, Law Mirror, European Lawyers.
Azur Prnjavorac, Rechtsanwalt, Mediator & autorisierter Vermittler zwischen Ehepartnern vor der Einleitung des Scheidungsverfahrens « Biografie
Neben der Hochschulbildung und ständigen Spezialisierungen besitzt er auch eine ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit sowie die Fähigkeit, den Bedürfnissen der Mandanten aufmerksam zuzuhören, um die adäquateste Lösung zu finden, mit konstanter Hingabe und Konzentration auf die Besonderheit der konkreten Rechtslage.
- Azur Prnjavorac ist seit 2013 Rechtsanwalt mit Sitz in Tuzla, Bosnien und Herzegowina.
- Er ist seit 2010 zertifizierter Mediator bei der Vereinigung der Mediatoren von BiH und autorisierter Vermittler in Scheidungsverfahren.
- Sein Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo schloss er 2009 ab, das juristische Staatsexamen legte er 2013 ab.
- Er ist Träger der Goldenen Eureka für Innovation und verfügt über zahlreiche internationale berufliche Mitgliedschaften.
- Die Kanzlei erbringt Rechtsdienstleistungen vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden von Bosnien und Herzegowina.
- Empfohlen von den Botschaften Deutschlands, der USA, Großbritanniens, Spaniens und Italiens in BiH.

RECHTSANWALT seit 2013
- Besucht das Postgraduiertenstudium am Lehrstuhl für Zivilrecht.
- Rechtsanwaltskanzlei 2009-2013 - Rechtsanwaltsanwärter.
- MEDIATOR seit 2010, Mediationszentrum Sarajevo - Vereinigung der Mediatoren von BiH
- Autorisierter Vermittler zwischen Ehepartnern vor der Einleitung des Scheidungsverfahrens.
- Juristisches Staatsexamen 2013 abgelegt, Sarajevo, Bosnien und Herzegowina.
- Juristische Fakultät der Universität Sarajevo 2009 abgeschlossen.
- Träger der Goldenen Eureka für Innovation.
- ECDL 2001 abgelegt.
- Gymnasium "Meša Selimović" in Tuzla, BiH.
- Mitglied von: Anwaltskammer der FBiH, Europäische Anwaltsvereinigung DACH, Anwalt Deutschland, Anwalt, Experten Branchenbuch Deutschland, Internationale Anwaltsunion, Association of European Lawyers (AEA), International Law Office (ILO), Hieros Gamos (HG).
DER KODEX DER ANWALTLICHEN ETHIK
Ethik ist kein Schmuck unseres Berufes - sie ist sein Betriebssystem. In einem Staat, der auf der Herrschaft der Gesetze beruht, steht der Anwalt zwischen dem Bürger und dem Apparat der Institutionen, und gerade weil diese Stellung Macht mit sich bringt, verlangt sie zugleich Zurückhaltung. Alles, was wir in dieser Kanzlei tun, ruht auf einer einfachen Voraussetzung: Der Mandant vertraut uns einen Teil seines Lebens an, und ein solches Vertrauen wird durch gewissenhafte Arbeit, persönliche Integrität und ein Auftreten verdient, das der Anwaltschaft Ehre macht - niemals durch Abkürzungen. Deshalb verstehen wir die Regeln der Berufsethik nicht als äußere Auflage, sondern als den Maßstab, an dem wir uns täglich selbst messen: vor Gericht, im Schriftverkehr, in jedem Gespräch.
Was darf ein Mandant von uns erwarten? Loyalität ohne Vorbehalt, sorgfältige Vorbereitung und eine ehrliche Einschätzung der Sache - auch jene Einschätzung, die er vielleicht nicht hören möchte. Wir übernehmen ein Mandat nur, wenn wir überzeugt sind, es fachkundig führen zu können; liegt es außerhalb unserer Spezialisierung, sagen wir das offen und begründen es. Bei der Entscheidung, wen wir vertreten, spielen Herkunft, Glaube, Sprache, politische Überzeugung oder gesellschaftliche Stellung keinerlei Rolle. Und lehnen wir ein Mandat ab, erfährt der Mandant stets den Grund - Schweigen ist keine Antwort, die eine Anwaltskanzlei geben sollte.
Es gibt auch Grenzen, die der Mandant im Voraus kennen soll. Die Vertretung verliert ihre Grundlage, wo eine Partei erfundene Tatsachen liefert, auf einem Prozess besteht, der aus Trotz statt aus Interesse geführt wird, oder die vereinbarten Kosten der Arbeit nicht tragen will. In solchen Lagen ziehen wir das klare, rechtzeitige Gespräch vor und, wo nötig, den geordneten Rückzug aus der Sache - denn das Versprechen des Unmöglichen schadet dem Mandanten mehr als jede ehrliche Absage.
Härte in der Sache rechtfertigt niemals Härte gegen Menschen. Der Gegenpartei und ihrem Anwalt begegnen wir korrekt und mit Maß; Prozesse werden mit Argumenten gewonnen, nicht mit erhobener Stimme. Tritt die Gegenseite ohne Anwalt auf, nutzen wir ihre Unerfahrenheit oder einen offenkundigen Irrtum nicht aus; hat sie einen, läuft jede Kommunikation über ihren Vertreter. Wo ein Vergleich dem Mandanten wirklich dient, sagen wir es offen - ein beigelegter Streit ist oft mehr wert als ein gewonnener.
Vor Gerichten und Behörden treten wir mit Respekt auf, aber ohne Unterwürfigkeit. Achtung vor der Institution bedeutet nicht den Verzicht auf ein unabhängiges Urteil: Wird das Recht oder die Würde unseres Mandanten verletzt, widersprechen wir - deutlich, beharrlich und ausschließlich mit zulässigen Mitteln. Mut in der Anwaltschaft besteht nicht aus großen Gesten; er besteht darin, die Position des Mandanten auch dann zu verteidigen, wenn es unbequem ist, und das Interesse des Mandanten niemals gegen die eigene Bequemlichkeit einzutauschen.
Das Herzstück der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant ist das Berufsgeheimnis. Was uns ein Mandant anvertraut - Unterlagen, Aufzeichnungen, Gespräche, Umstände seines privaten und geschäftlichen Lebens - bleibt geschützt, und dieser Schutz erlischt nicht mit dem Ende des Verfahrens. Dieselbe Disziplin bindet jeden, der mit uns arbeitet. Mit gleicher Strenge behandeln wir Geld: Der Kanzlei anvertraute Mittel werden genau, transparent und ausschließlich für den Zweck verwaltet, für den sie übergeben wurden. In diesen Punkten kennt der Anwalt keinen Kompromiss, denn ein einziger Vertrauensbruch wiegt schwerer als hundert Erfolge.
Die gewissenhafte Führung eines Falles hat auch ihre alltägliche, handwerkliche Seite: Fristen werden überwacht, Akten ordentlich geführt, und der Mandant wird rechtzeitig über jeden Schritt informiert, der für seine Sache von Bedeutung ist. Die Bedingungen des Mandats und die Art der Honorarberechnung vereinbaren wir vor Beginn der Arbeit - klar und ohne Kleingedrucktes - denn Missverständnisse über Geld untergraben selbst die beste fachliche Arbeit schneller als alles andere. Wenn der Mandant in jedem Augenblick weiß, wo sein Fall steht, was der nächste Schritt ist und was er kostet, hört Vertrauen auf, eine Frage des Glaubens zu sein, und wird zu einer Frage der Überprüfung - und genau ein solches Vertrauen streben wir an.
Anwaltschaft ist auch eine Gemeinschaft. Kollegen gegenüber handeln wir kollegial: Wir vertreten einander, wenn die Umstände es verlangen, klären Differenzen direkt oder vor den Organen der Kammer und bauen den eigenen Fall niemals auf der Herabsetzung eines anderen Anwalts auf. Zu derselben Pflicht gehört die Ausbildung derer, die nach uns kommen - ein Anwärter lernt in dieser Kanzlei nicht nur Verfahren und Schriftsätze, sondern die Bedeutung der Verschwiegenheit, die Kultur des Auftretens und die Vorbereitung auf das Staatsexamen, denn Wissen, das man für sich behält, dient keinem Berufsstand.
In der Öffentlichkeit und gegenüber den Medien gilt eine einfache Regel: Der Fall des Mandanten ist kein Material für Publicity. Wir kommentieren laufende Verfahren nicht, geben keine Einzelheiten preis und äußern uns öffentlich nur in einer Situation - wenn bereits unrichtige Informationen in den öffentlichen Raum gelangt sind und ihre Richtigstellung zum Schutz der Person notwendig ist, die wir vertreten. Auch dann sagen wir das Minimum, das der Schutz des Mandanten erfordert, und kein Wort mehr.
Nichts von alledem ist schließlich ohne Unabhängigkeit möglich. Ein Anwalt, der von politischer Gunst, wirtschaftlichem Druck oder dem Wohlwollen von Geschäftspartnern abhängt, kann niemanden glaubwürdig schützen. Deshalb prüfen wir vor der Übernahme jedes Mandats mögliche Interessenkonflikte und prüfen weiter während seines gesamten Verlaufs; sobald ein Konflikt sichtbar wird, ziehen wir uns zurück. Und weil das Recht nicht stillsteht, tun wir es auch nicht: Ständige fachliche Fortbildung ist nach unserem Verständnis keine persönliche Ambition, sondern eine ethische Pflicht gegenüber jedem Mandanten, der durch unsere Tür kommt.
Rechtsanwalt Azur Prnjavorac
Häufig gestellte Fragen
Wer ist Rechtsanwalt Azur Prnjavorac?
Azur Prnjavorac ist Rechtsanwalt mit Zulassung seit 2013, zertifizierter Mediator bei der Vereinigung der Mediatoren von BiH seit 2010 sowie autorisierter Vermittler zwischen Ehepartnern vor der Einleitung des Scheidungsverfahrens. Er hat sein Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Sarajevo 2009 abgeschlossen und ist Träger der Goldenen Eureka für Innovation.
Welche Leistungen erbringt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac?
Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac erbringt Rechtsdienstleistungen in den Bereichen Zivil-, Familien-, Erb-, Handels-, Arbeits-, Verwaltungs- und internationales Privatrecht sowie die Vertretung vor dem Notar und die Mediation in Streitigkeiten. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden von Bosnien und Herzegowina.
Was schreibt der Kodex der anwaltlichen Ethik vor?
Der Kodex der anwaltlichen Ethik schreibt die Pflichten des Anwalts gegenüber den Parteien, den Gerichten und der Öffentlichkeit vor: gewissenhafte und sorgfältige Vertretung, Wahrung des Anwaltsgeheimnisses, Schutz der Rechte und Freiheiten der Mandanten, Vermeidung von Interessenkonflikten sowie Einhaltung der Grundsätze der Unabhängigkeit, der Ehre und des beruflichen Ansehens der Anwaltschaft.
Wo erbringt Rechtsanwalt Prnjavorac Rechtsdienstleistungen?
Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac erbringt Rechtsdienstleistungen auf dem gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina, vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden von BiH. Die Kanzlei wird von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, der USA, Großbritanniens, Spaniens, Italiens und anderen Botschaften in BiH empfohlen.
Verfügt Rechtsanwalt Prnjavorac über internationale berufliche Mitgliedschaften?
Ja, Rechtsanwalt Azur Prnjavorac ist Mitglied der Anwaltskammer der FBiH, der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH, der Internationalen Anwaltsunion, der Association of European Lawyers (AEA), des International Law Office (ILO) und von Hieros Gamos (HG), was seine internationale Fachkompetenz und sein berufliches Ansehen bestätigt.