Rechtsanwaltskanzlei

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"Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Anwaltskanzlei
aus über 40 Jahren Erfahrung." Rechtsanwalt Prnjavorac

 

Familien- und Erbrecht – Praxisbereich der Kanzlei

Familie und Erbe gehören zu den wichtigsten Lebensbereichen; rechtliche Fragen in diesen Feldern sind oft besonders sensibel. Unsere Anwaltskanzlei (gegründet 1993) verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Familien- und Erbrecht und bietet Mandanten in ganz Bosnien und Herzegowina umfassende rechtliche Unterstützung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Anwältin/einen Anwalt für Familienrecht oder für Erbrecht benötigen – unabhängig davon, ob Sie Staatsbürger/in von Bosnien und Herzegowina sind oder als ausländische/r Staatsangehörige/r mit rechtlichen Fragen in BiH konfrontiert sind. Wir behandeln jeden Fall individuell, mit höchster Professionalität und Diskretion, stets dem besonderen Schutzbedarf dieser Situationen bewusst.

Familienrecht — Schutz Ihrer Familie und Ihrer Rechte

Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten, Eltern, Kindern und anderen Familienangehörigen. Unser Team bietet fachkundige Beratung und Vertretung in allen familienrechtlichen Verfahren, unter anderem:

  • Scheidung – Wir leiten Scheidungsverfahren vor den zuständigen Gerichten in ganz Bosnien und Herzegowina ein und führen sie durch. Wir unterstützen bei einvernehmlichen (streitfreien) Scheidungen oder vertreten Ihre Interessen in streitigen Verfahren, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Besonderes Augenmerk legen wir auf den Schutz der Rechte und Interessen minderjähriger Kinder.
  • Sorgerecht und elterliche Sorge – Vertretung in Verfahren, in denen entschieden wird, wem die Betreuung der Kinder nach der Scheidung anvertraut wird (Sorgerecht/Betreuung). Zudem beraten und vertreten wir in Unterhaltsverfahren (Kindesunterhalt), um sicherzustellen, dass Kinder die gesetzlich gebotene finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens – Beratung und Vertretung bei der Aufteilung des während der ehelichen Lebensgemeinschaft erworbenen Vermögens. Ob einvernehmliche Vermögensaufteilung (z. B. durch notariell beurkundete Vereinbarung) oder gerichtliches Teilungsverfahren – unser Auftrag ist es, Ihre Vermögensrechte zu schützen und eine faire Verteilung zu gewährleisten.
  • Weitere familienrechtliche Angelegenheiten – Wir leisten Rechtshilfe u. a. bei: Entzug der elterlichen Sorge (wenn dies zum Kinderschutz erforderlich ist), Feststellung der Vaterschaft bzw. Mutterschaft (Verfahren zum Nachweis der biologischen Elternschaft) sowie Beschränkung/Entziehung der Geschäftsfähigkeit und Bestellung eines Vormunds (wenn eine volljährige Person aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht für sich und ihr Vermögen sorgen kann). In all diesen Fällen ist unser Ziel, die Rechte und Interessen unserer Mandanten und ihrer Familien zu schützen und Streitigkeiten effizient sowie mit möglichst geringer Belastung für alle Beteiligten zu lösen.

Als erfahrene Familienrechtsanwälte vertreten wir Mandanten vor allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina. Wo immer möglich, streben wir eine Einigung an (insbesondere, wenn Kinder betroffen sind), sind jedoch entschlossen prozessbereit, um Ihre Rechte nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.

 

Erbrecht – Sicherheit für Ihr Erbe

Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens einer verstorbenen Person an ihre Erben. In solchen Situationen ist es wichtig, eine zuverlässige rechtliche Vertretung zu haben, die sicherstellt, dass Ihr Vermögen und die Rechte der Erben gesetzeskonform geschützt werden. Unsere Kanzlei bietet fachkundige Beratung und Vertretung in sämtlichen Verfahren des Erbrechts, darunter:

  • Nachlassverfahren (Erbverfahren) – Wir leiten das Nachlassverfahren (auch Nachlassabwicklung/Erbauseinandersetzung) nach dem Tod eines Angehörigen vor dem zuständigen Gericht ein. Wir vertreten die Erben durch das gesamte Verfahren, von der Antragstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Erben ihre Rechte wahrnehmen und dass das Nachlassvermögen (Erbschaft) rechtmäßig und fair verteilt wird.
  • Erbstreitigkeiten – Entstehen zwischen Erben Streitigkeiten (z. B. zur Wirksamkeit eines Testaments, zum Umfang des Nachlasses, zum Bestehen pflichtteilsberechtigter Erben oder zu verdeckten Verbindlichkeiten des Erblassers), vertreten wir Sie vor Gericht. Unser Team analysiert die Sachlage gründlich, berät Sie zu Ihren Rechten und den besten rechtlichen Schritten und verteidigt Ihre Interessen mit Nachdruck, um das Ihnen gesetzlich Zustehende durchzusetzen.
  • Vertrag über lebenslangen Unterhalt und Pflege (bosnisch: Ugovor o doživotnom izdržavanju) – Wir beraten und erstellen Verträge über lebenslangen Unterhalt und Pflege, die in Bosnien und Herzegowina als alternative Form der Vermögensübertragung verbreitet sind. Dabei verpflichtet sich eine Partei (Unterhalts- und Pflegeverpflichtete/r), die andere Partei lebenslang zu unterstützen, und erwirbt im Gegenzug deren Vermögen nach dem Ableben. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist entscheidend für die rechtliche Wirksamkeit und zur Vermeidung späterer Streitigkeiten – hier profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung.
  • Testament und erbrechtliche Beratung – Wir beraten bei der Errichtung eines Testaments, damit Ihr letzter Wille klar und rechtssicher festgehalten ist. Zudem beraten wir zur gesetzlichen Erbfolge (wenn kein Testament vorliegt) und zu den Rechten Pflichtteilsberechtigter, damit Sie eine vollständige Übersicht über die Verteilung Ihres Vermögens erhalten. Unser Ziel ist es, Unklarheiten zu vermeiden und das Risiko späterer familiärer Konflikte zu reduzieren.

Ob Sie eine/n Erbrechtsanwältin/Erbrechtsanwalt zur Einleitung eines Nachlassverfahrens, Prozessvertretung in einer komplexen Erbstreitigkeit oder vorausschauende Gestaltungsberatung zur Nachlassplanung benötigen – wir bieten Ihnen Sicherheit und rechtliche Unterstützung auf jedem Schritt.

Internationale Aspekte und Expertise der Kanzlei

Das moderne Leben führt häufig dazu, dass Familienmitglieder in verschiedenen Ländern leben oder Auslandsvermögen besteht. Familien- und Erbrechtsmandate weisen daher oft Bezüge zum Internationalen Privatrecht auf. Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise in Fällen mit Auslandsbezug, u. a.:

  • Internationale Scheidungen und Kindersorge – Wir vertreten Mandanten in Scheidungen, bei denen Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder in verschiedenen Ländern leben. Dank unserer Kenntnisse im Internationalen Privatrecht und in völkerrechtlichen Übereinkommen (z. B. Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern) klären wir Zuständigkeitsfragen, die Anerkennung ausländischer Entscheidungen, Sorgerechtsfragen und die grenzüberschreitende Vollstreckung von Titeln.
  • Erbfälle mit Auslandsbezug – Wir unterstützen Mandanten, deren Nachlass Vermögen im Ausland umfasst oder deren Erben außerhalb Bosnien und Herzegowinas leben. In solchen Fällen begleiten wir die Anerkennung ausländischer Nachlassentscheidungen, die Zusammenarbeit mit ausländischen Notaren und Gerichten und stellen sicher, dass Bürger in der Diaspora ihre Erbrechte im Heimatland effektiv wahrnehmen.
  • Ausländische Staatsangehörige in Bosnien und Herzegowina – Wir leisten Rechtshilfe für ausländische Mandanten in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten in Bosnien und Herzegowina – etwa bei Ehen/Scheidungen mit BiH-Bezug, bei der Erbschaft von Vermögen in Bosnien und Herzegowina oder bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Wir erläutern die maßgeblichen inländischen Vorschriften verständlich und führen Sie durch die verwaltungsrechtlichen Verfahren, damit Sie Ihre Rechte vor den Gerichten in BiH wirksam durchsetzen können.

Bürgerinnen und Bürger Bosnien und Herzegowinas, wo auch immer sie leben, ebenso wie ausländische Staatsangehörige, können auf unser Wissen und unser Engagement zählen. Wir sind spezialisiert auf familien- und erbrechtliche Mandate mit internationalen Bezügen – bestätigt durch das Vertrauen zahlreicher Mandanten aus der Diaspora, die uns ihre Anliegen anvertraut haben.

Warum wir?

Neben Fachkompetenz und Erfahrung zeichnen uns ein individueller Ansatz und Verständnis für familiäre Besonderheiten aus. Jeden Fall behandeln wir mit größter Sorgfalt, unter Wahrung der Würde und Privatsphäre unserer Mandanten. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihren Rechten zu verhelfen und rechtliche Herausforderungen zu bewältigen – sei es durch einvernehmliche Lösungen oder durch konsequente gerichtliche Durchsetzung.

 

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