Internationales Privatrecht – Tätigkeitsbereich der KanzleiDas Internationale Privatrecht (IPR) befasst sich mit sämtlichen privatrechtlichen Beziehungen mit Auslandsbezug – kurz: mit Konstellationen, in denen ein Rechtsverhältnis eine Verbindung zu einem ausländischen Staat aufweist. In der heutigen globalisierten Welt und angesichts einer großen Diaspora aus Bosnien und Herzegowina treten solche Situationen immer häufiger auf. Beispiele sind die Ehe eines Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina mit einer ausländischen Person, die Erbfolge mit Vermögen im Ausland, der Immobilienerwerb in Bosnien und Herzegowina durch Ausländer oder der Vertragsabschluss zwischen Unternehmen verschiedener Staaten. In solchen Fällen stellen sich komplexe Fragen: Welches Recht ist anwendbar und welches Gericht ist zuständig? Der Auslandsbezug kann sich aus den Beteiligten (z. B. eine Partei ist Ausländerin/Ausländer oder lebt im Ausland), aus dem Gegenstand des Rechtsverhältnisses (z. B. die Sache liegt im Ausland) oder aus der rechtlichen Grundlage (z. B. Anwendung ausländischen Rechts oder Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in BiH) ergeben. Unabhängig davon, wo der Auslandsbezug liegt, erhöht er die Komplexität, weil unterschiedliche Rechtssysteme koordiniert werden müssen. Die Lösung erfolgt über Kollisionsnormen (Konfliktrecht); für Privatpersonen oder Unternehmen ist die eigenständige Navigation – insbesondere im Kontakt mit ausländischen Behörden – jedoch äußerst anspruchsvoll. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Internationalen Privatrecht. Wir bearbeiten regelmäßig Mandate, die die Rechtssysteme mehrerer Staaten verbinden, und kooperieren mit Parteien und Institutionen weltweit. Häufig betreffen unsere Fälle Bezüge zu Deutschland, Österreich, der Schweiz oder den USA, aber auch zu Nachbarstaaten der Region. Wir vertreten und beraten sowohl ausländische Staatsangehörige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in Bosnien und Herzegowina als auch Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina (einschließlich der Diaspora) bei Rechtsfragen, die eine Abstimmung mit dem Ausland erfordern. Die wichtigsten Bereiche unserer IPR-Beratung sind nachfolgend dargestellt. Familien- und Ehesachen mit Auslandsbezug Das Familienleben überschreitet heute oft Staatsgrenzen. Viele unserer Mitbürger heiraten im Ausland oder leben dort; familienrechtliche Fragen werden dadurch komplexer, weil unterschiedliche Rechtsordnungen zur Anwendung kommen können. Internationale Ehen und Scheidungen sind ein typisches Beispiel: Leben etwa Eheleute so, dass der Ehemann aus BiH stammt, die Ehefrau aus Österreich und beide in Deutschland wohnen, stehen sie im Scheidungsfall drei Rechtssystemen gegenüber. Es ist zu klären, wo das Scheidungsverfahren einzuleiten ist und welches Recht etwa für Vermögensauseinandersetzung oder Sorgerechtsfragen gilt. Ferner muss eine im Ausland vollzogene Scheidung in Bosnien und Herzegowina gerichtlich anerkannt werden, damit sie Rechtswirkung entfaltet (anschließende Eintragung in die Personenstandsregister). Unsere Kanzlei bietet vollumfängliche Unterstützung in ehe- und familienrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsbezug. Wir vertreten Mandanten in Scheidungsverfahren vor inländischen Gerichten, wenn die Ehegatten in verschiedenen Ländern leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, und achten darauf, dass die Kollisionsnormen eingehalten werden und die Entscheidung international wirksam ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen leiten wir auch Ehenichtigkeitsverfahren (Feststellung der Nichtigkeit) ein. Neben Scheidungen bearbeiten wir Sorge- und Unterhaltsfragen, wenn Eltern in verschiedenen Ländern leben – wir sorgen dafür, dass im Ausland erlassene Entscheidungen über Sorge oder Unterhalt in BiH anerkannt und vollstreckbar sind. Uns ist die Sensibilität familienrechtlicher Angelegenheiten bewusst; daher setzen wir alles daran, dass Mandanten ihre Familienrechte schnell und rechtssicher wahrnehmen – unabhängig von der internationalen Dimension des Falls.
Erbfolge und Nachlassverfahren Auch erbrechtliche Verfahren weisen häufig einen internationalen Charakter auf. Nicht selten hinterlässt der Erblasser (verstorbene Person) Vermögen in mehreren Staaten oder die Erben leben über die ganze Welt verteilt. Dann ist zu klären, welches Gericht das Nachlassverfahren führt und welches Recht Anwendung findet. Diese Fragen werden durch Kollisionsnormen gelöst; für die Erben ist dabei am wichtigsten, dass alle Personen gleichberechtigt erben können. Selbst ausländische Staatsangehörige (einschließlich Angehöriger unserer Diaspora, die die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina nicht mehr besitzen) können in Bosnien und Herzegowina zu denselben Bedingungen erben wie Bürger von Bosnien und Herzegowina. Anders ausgedrückt: Hat Ihnen ein Familienmitglied in der Heimat Vermögen hinterlassen, können Sie dieses unabhängig von Ihrer aktuellen Staatsangehörigkeit erben – und umgekehrt kann Auslandsvermögen einem Erben aus Bosnien und Herzegowina zustehen. Unser Anwaltsteam leistet umfassende Unterstützung bei Erbfällen mit Auslandsbezug. Wir vertreten ausländische Staatsangehörige in Nachlassverfahren vor Gerichten in Bosnien und Herzegowina ebenso wie Bürger von Bosnien und Herzegowina bei der Durchsetzung von Erbrechten im Ausland (in Zusammenarbeit mit Partnerkanzleien). Viele Mandanten aus der Diaspora beauftragen uns, um Nachlassverfahren in BiH ohne persönliche Anwesenheit zu führen. Wir übernehmen sämtliche Schritte – von der Beschaffung und Beglaubigung der Unterlagen über die Antragstellung beim Gericht bis zur Vertretung in Terminen. Unser Ziel ist, jedem Mandanten mit minimalem Aufwand zu dem zu verhelfen, was ihm rechtlich zusteht – auch wenn der Nachlass Vermögen in mehreren Staaten umfasst. Immobilien und Vermögenswerte ausländischer Staatsangehöriger in Bosnien und Herzegowina Auch Immobilienkäufe und sonstige vermögensrechtliche Angelegenheiten können einen internationalen Bezug haben. Ausländische Investoren und Privatpersonen interessieren sich zunehmend für den Erwerb von Wohnungen, Häusern, Grundstücken oder beweglichen Sachen in Bosnien und Herzegowina, während viele im Ausland lebende Bürger ihr in der Heimat geerbtes oder erworbenes Vermögen verwalten. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit (Reziprozität) dürfen Ausländer in Bosnien und Herzegowina Immobilien erwerben, wenn Bürger von Bosnien und Herzegowina dies im jeweiligen ausländischen Staat ebenfalls dürfen. Praktisch ist diese Voraussetzung in den meisten Staaten erfüllt. Kurz gesagt: Ausländer sind heute hinsichtlich Eigentumsrechten nahezu gleichgestellt. Besonders wichtig: In BiH geborene Personen oder deren Abkömmlinge werden selbst dann nicht als Ausländer behandelt, wenn sie die Staatsangehörigkeit von BiH nicht mehr besitzen – ein wesentlicher Vorteil für Mitglieder der Diaspora, die Eigentum in Bosnien und Herzegowina halten möchten (nach dem Gesetz über dingliche Rechte). Unsere Kanzlei vertritt ausländische Staatsangehörige regelmäßig beim Immobilienerwerb und in anderen Vermögensgeschäften in Bosnien und Herzegowina. Wir bereiten die Dokumentation vor, prüfen den Rechtszustand der Immobilie, entwerfen Verträge und veranlassen Notarisation bzw. vertreten vor dem Notar. Häufig ermöglichen wir Kaufabschlüsse ohne Reise nach BiH – mittels ordnungsgemäß beglaubigter Vollmacht. Gleichzeitig unterstützen wir Bürger von BiH in der Diaspora bei der Verwaltung oder dem Verkauf ihres Vermögens in der Heimat ohne persönliche Anwesenheit – wir erledigen alle erforderlichen Schritte und informieren laufend. Zahlreiche Mandanten aus der Diaspora haben mit unserer Hilfe erfolgreich Immobilientransaktionen in Bosnien und Herzegowina durchgeführt. So können Ausländer wie auch Ausgewanderte sicher sein, dass ihre Eigentumsrechte in Bosnien und Herzegowina geschützt sind. Verträge und Ansprüche mit Auslandsbezug Vertrags- und Schuldverhältnisse nehmen im modernen Geschäfts- und Privatleben häufig grenzüberschreitende Formen an. Ob Sie mit einem ausländischen Partner kontrahieren oder einen Schaden im Ausland erlitten haben – es ist entscheidend, vorab Ihre Rechte und Pflichten nach den verschiedenen Rechtsordnungen zu kennen. Wir beraten bei grenzüberschreitenden Verträgen: Wir sorgen für rechtssichere Vertragsgestaltung, legen anwendbares Recht und Gerichtsstand fest und erfüllen etwaige Formanforderungen für das Ausland (z. B. internationale Beglaubigungen/Bescheinigungen). Kommt es zum Streit, vertreten wir Sie bei der Forderungsbeitreibung oder Schadenskompensation – vor Gerichten in BiH oder in Zusammenarbeit mit ausländischen Anwälten (je nach Zuständigkeit). Wir verfügen zudem über Erfahrung in internationalen Handelsstreitigkeiten und der Schiedsgerichtsbarkeit: Ist Schiedsverfahren vereinbart, bereiten wir Ihren Fall vor und sorgen dafür, dass ein Schiedsspruch in Bosnien und Herzegowina anerkannt wird. Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche Eine ausländische Gerichtsentscheidung (z. B. Scheidung oder Zahlungstitel) entfaltet in Bosnien und Herzegowina erst nach gerichtlicher Anerkennung Rechtswirkung. Erst mit dem Anerkennungsbeschluss des zuständigen Gerichts wird die ausländische Entscheidung einer inländischen gleichgestellt und kann in Bosnien und Herzegowina vollstreckt werden. Unsere Kanzlei übernimmt den gesamten Anerkennungsprozess – von der Zuständigkeitsprüfung über die Antragstellung und Dokumentenbeschaffung bis zur Vertretung in der Verhandlung und zum Erwirken eines rechtskräftigen Beschlusses (pravosnažno rješenje). Im Anschluss leiten wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ebenso erwirken wir die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche vor Gerichten in BiH auf Grundlage der einschlägigen internationalen Übereinkommen, sodass schiedsgerichtliche Entscheidungen in Bosnien und Herzegowina vollstreckbar sind. Unser Team hat für Privatpersonen wie auch international bekannte Unternehmen bereits zahlreiche ausländische Gerichts- und Schiedsentscheidungen erfolgreich anerkennen lassen. Vertretung ausländischer Staatsangehöriger und der Diaspora Ob ausländische Staatsangehörige mit rechtlichen Anliegen in Bosnien und Herzegowina oder Bürger von BiH in der Diaspora mit einem Fall in Bosnien und Herzegowina – wir vereinfachen den Weg zur Rechtsdurchsetzung. Wir bieten umfassende Rechtsberatung und Vertretung vor Behörden und Gerichten in BiH (gleich ob Familien-, Vermögens-, Wirtschafts- oder sonstige Angelegenheiten). Für unsere Mandanten im Ausland ermöglichen wir die Erledigung von Verfahren ohne persönliche Anwesenheit – eine ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht genügt, den Rest übernehmen wir bei laufender Abstimmung. Zahlreiche Mandanten haben so erfolgreich Scheidungen, Nachlassverfahren/Erbfälle, Immobilienverkäufe und Forderungsbeitreibung in Bosnien und Herzegowina abgeschlossen. Kurzum: Das Internationale Privatrecht ist komplex – mit der Unterstützung unserer erfahrenen Kanzlei lässt sich jeder Fall effizient führen. Übertragen Sie uns Ihre grenzüberschreitenden Rechtsfragen – und überzeugen Sie sich, warum Mandanten weltweit unserem Team vertrauen.
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