Internationales Privatrecht

Das Internationale Privatrecht (IPR) befasst sich mit sämtlichen privatrechtlichen Beziehungen mit Auslandsbezug, kurz: mit Konstellationen, in denen ein Rechtsverhältnis eine Verbindung zu einem ausländischen Staat aufweist. In der heutigen globalisierten Welt und angesichts einer großen Diaspora aus Bosnien und Herzegowina treten solche Situationen immer häufiger auf. Beispiele sind die Ehe eines Staatsangehörigen von Bosnien und Herzegowina mit einer ausländischen Person, die Erbfolge mit Vermögen im Ausland, der Immobilienerwerb in Bosnien und Herzegowina durch Ausländer oder der Vertragsabschluss zwischen Unternehmen verschiedener Staaten. In solchen Fällen stellen sich komplexe Fragen: Welches Recht ist anwendbar und welches Gericht ist zuständig? Der Auslandsbezug kann sich aus den Beteiligten ergeben (z. B. eine Partei ist Ausländerin oder Ausländer oder lebt im Ausland), aus dem Gegenstand des Rechtsverhältnisses (z. B. die Sache liegt im Ausland) oder aus der rechtlichen Grundlage (z. B. Anwendung ausländischen Rechts oder Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung in BiH). Unabhängig davon, wo der Auslandsbezug liegt, erhöht er die Komplexität, weil unterschiedliche Rechtssysteme koordiniert werden müssen. Die Lösung erfolgt über Kollisionsnormen; für Privatpersonen oder Unternehmen ist die eigenständige Navigation jedoch äußerst anspruchsvoll, insbesondere im Kontakt mit Behörden im Ausland.
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung im Internationalen Privatrecht. Wir bearbeiten regelmäßig Mandate, die die Rechtssysteme mehrerer Staaten verbinden, und kooperieren mit Parteien und Institutionen weltweit. Häufig betreffen unsere Fälle Bezüge zu Deutschland, Österreich, der Schweiz oder den USA, aber auch zu Nachbarstaaten der Region. Wir vertreten und beraten sowohl ausländische Staatsangehörige bei der Wahrnehmung ihrer Rechte in Bosnien und Herzegowina als auch Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, einschließlich der Diaspora, bei Rechtsfragen, die eine Abstimmung mit dem Ausland erfordern. Die wichtigsten Bereiche unserer Tätigkeit im Internationalen Privatrecht sind nachfolgend dargestellt.
Familien- und Ehesachen mit Auslandsbezug
Das Familienleben überschreitet heute oft Staatsgrenzen. Viele unserer Mitbürger heiraten ausländische Staatsangehörige oder leben im Ausland; familienrechtliche Fragen werden dadurch komplexer, weil unterschiedliche Rechtsordnungen zur Anwendung kommen können. Internationale Ehen und Scheidungen sind ein typisches Beispiel: Stammt etwa der Ehemann aus BiH, die Ehefrau aus Österreich und wohnen beide in Deutschland, stehen sie im Scheidungsfall drei Rechtssystemen gegenüber. Es ist zu klären, wo das Scheidungsverfahren einzuleiten ist und welches Recht etwa für die Vermögensauseinandersetzung oder Sorgerechtsfragen gilt. Ferner muss eine im Ausland vollzogene Scheidung in Bosnien und Herzegowina gerichtlich anerkannt werden, damit sie Rechtswirkung entfaltet (Eintragung der ausländischen Scheidung in die Personenstandsregister).
Unsere Kanzlei bietet vollumfängliche Unterstützung in ehe- und familienrechtlichen Streitigkeiten mit Auslandsbezug. Wir vertreten Mandanten in Scheidungsverfahren vor inländischen Gerichten, wenn die Ehegatten in verschiedenen Ländern leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, und achten darauf, dass die Kollisionsnormen eingehalten werden und die Entscheidung international wirksam ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen leiten wir auch Ehenichtigkeitsverfahren ein. Neben Scheidungen bearbeiten wir Sorge- und Unterhaltsfragen, wenn Eltern in verschiedenen Ländern leben, und sorgen dafür, dass im Ausland erlassene Entscheidungen über Sorge oder Unterhalt in BiH anerkannt und vollstreckbar sind. Uns ist die Sensibilität familienrechtlicher Angelegenheiten bewusst; daher setzen wir alles daran, dass Mandanten ihre Familienrechte schnell und rechtssicher wahrnehmen, unabhängig von der internationalen Dimension des Falls.
Erbfolge und Nachlassverfahren
Auch erbrechtliche Verfahren weisen häufig einen internationalen Charakter auf. Nicht selten hinterlässt der Erblasser Vermögen in mehreren Staaten oder die Erben leben über die ganze Welt verteilt. Dann ist zu klären, welches Gericht das Nachlassverfahren führt und welches Recht Anwendung findet. Diese Fragen werden durch Kollisionsnormen gelöst; für die Erben ist dabei am wichtigsten, dass alle Personen gleichberechtigt erben können. Selbst ausländische Staatsangehörige, einschließlich Angehöriger unserer Diaspora, die die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina nicht mehr besitzen, können in Bosnien und Herzegowina zu denselben Bedingungen erben wie Bürgerinnen und Bürger von BiH. Hat Ihnen also ein Familienmitglied in der alten Heimat etwas hinterlassen, können Sie es unabhängig von Ihrer heutigen Staatsangehörigkeit erben; umgekehrt kann Vermögen im Ausland einem Erben aus BiH zufallen.
Unser Anwaltsteam leistet umfassende Unterstützung bei Erbfällen mit Auslandsbezug. Wir vertreten ausländische Staatsangehörige in Nachlassverfahren vor Gerichten in BiH sowie Staatsangehörige von BiH bei der Wahrnehmung von Erbrechten im Ausland, in Zusammenarbeit mit Partneranwälten in anderen Staaten. Viele Angehörige unserer Diaspora beauftragen uns mit der Vertretung im Nachlassverfahren in BiH, damit sie nicht persönlich zu den Terminen anreisen müssen. Wir übernehmen sämtliche erforderlichen Schritte, von der Beschaffung und Beglaubigung der Unterlagen bis zur Antragstellung bei Gericht und zur Vertretung in den Verhandlungen. Unser Ziel ist, dass jede Mandantin und jeder Mandant das erhält, was ihr oder ihm nach dem Gesetz zusteht, und zwar mit einem Minimum an Komplikationen, auch wenn der Nachlass Vermögen in mehreren Staaten umfasst.
Immobilien und Vermögen ausländischer Staatsangehöriger in BiH
Auch Immobilienkäufe und sonstige vermögensrechtliche Angelegenheiten können einen internationalen Charakter haben. Ausländische Investoren und Privatpersonen interessieren sich zunehmend für den Kauf von Wohnungen, Häusern, Grundstücken oder beweglichem Vermögen in Bosnien und Herzegowina, während viele unserer Bürgerinnen und Bürger im Ausland Vermögen verwalten, das sie in der alten Heimat geerbt oder erworben haben. Nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit kann eine ausländische Person eine Immobilie in BiH erwerben, sofern auch eine Person aus BiH dies in ihrem Staat kann. In der Praxis ist diese Voraussetzung für die meisten Staaten erfüllt. Kurz gesagt sind Ausländer beim Eigentumsrecht heute den Bürgern von BiH weitgehend gleichgestellt. Besonders bedeutsam ist, dass in BiH geborene Personen und ihre Nachkommen nach dem Gesetz über Sachenrechte auch dann nicht als Ausländer gelten, wenn sie die Staatsangehörigkeit von BiH nicht mehr besitzen, was für die Diaspora einen erheblichen Vorteil darstellt.
Unsere Kanzlei vertritt ausländische Staatsangehörige regelmäßig beim Immobilienerwerb in BiH und bei sonstigen Vermögensgeschäften. Wir bereiten die Unterlagen vor, prüfen die rechtliche Situation der Immobilie, entwerfen die Verträge und organisieren die Beglaubigung oder die Vertretung vor dem Notar. Ausländischen Mandanten ermöglichen wir den Erwerb häufig ohne Anreise nach BiH, und zwar aufgrund Vollmacht. Zugleich unterstützen wir Bürgerinnen und Bürger von BiH in der Diaspora dabei, ihr Vermögen in der alten Heimat ohne Reise zu verwalten oder zu veräußern: Wir erledigen sämtliche Schritte und halten die Mandantschaft laufend informiert. Zahlreiche Mandanten aus der Diaspora haben mit unserer Unterstützung Immobiliengeschäfte in BiH erfolgreich abgeschlossen. So können sowohl Ausländer als auch unsere Auswanderer sicher sein, dass ihre Eigentumsrechte in BiH geschützt sind.
Verträge und Schadensersatzansprüche mit Auslandsbezug
Schuldverhältnisse (Verträge und Schadensersatz) nehmen im modernen Geschäfts- und Privatleben häufig grenzüberschreitenden Charakter an. Ob Sie einen Vertrag mit einem ausländischen Partner schließen oder ein Schadensereignis in einem anderen Staat eingetreten ist: Es ist wichtig, vorab zu wissen, welche Rechte und Pflichten nach den jeweiligen Rechtsordnungen bestehen. Wir beraten Mandanten beim Abschluss von Verträgen mit Auslandsbezug, achten auf eine korrekte Vertragsgestaltung, auf die vorherige Bestimmung des anwendbaren Rechts und der Zuständigkeit sowie auf besondere Formerfordernisse für das Ausland, etwa internationale Beglaubigungen.
Kommt es zum Streit, vertreten wir Sie bei der Forderungsbeitreibung oder beim Schadensersatz, vor Gerichten in BiH oder in Zusammenarbeit mit Anwälten im Ausland, je nach Zuständigkeit. Wir verfügen auch über Erfahrung in internationalen Wirtschaftsstreitigkeiten und in der Schiedsgerichtsbarkeit: Ist im Vertrag ein Schiedsverfahren vorgesehen, bereiten wir Ihren Fall vor und sorgen dafür, dass der Schiedsspruch in BiH anerkannt wird.
Anerkennung ausländischer Gerichts- und Schiedsentscheidungen
Eine ausländische Gerichtsentscheidung, etwa ein Scheidungsurteil oder ein Zahlungstitel aus dem Ausland, entfaltet in Bosnien und Herzegowina keine Rechtswirkung, solange sie nicht von einem hiesigen Gericht anerkannt worden ist. Erst mit dem Anerkennungsbeschluss steht die ausländische Entscheidung einer inländischen gleich und kann in BiH vollstreckt werden. Unsere Kanzlei bietet den vollen Service im Verfahren der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen, von der Bestimmung des zuständigen Gerichts über die Vorbereitung des Antrags und die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen bis zur Vertretung im Termin und zur Erwirkung eines rechtskräftigen Beschlusses. Nach der Anerkennung leiten wir auch das Vollstreckungsverfahren ein, um die Entscheidung durchzusetzen und Ihr Recht zu verwirklichen.
Ebenso erwirken wir die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche vor Gerichten in BiH auf Grundlage internationaler Übereinkommen. Damit werden auch internationale Schiedssprüche in BiH vollstreckbar. Unser Team verfügt über Erfahrung in diesen Verfahren und hat die Anerkennung zahlreicher ausländischer Gerichts- und Schiedsentscheidungen in BiH erfolgreich durchgesetzt, sowohl für Privatpersonen als auch für international bekannte Unternehmen.
Vertretung ausländischer Staatsangehöriger und der Diaspora
Ob Sie ausländische Staatsangehörige oder ausländischer Staatsangehöriger mit einem rechtlichen Anliegen in Bosnien und Herzegowina sind oder Bürgerin oder Bürger von BiH in der Diaspora mit einem Rechtsproblem in der alten Heimat: Wir erleichtern Ihnen die Durchsetzung Ihrer Rechte. Ausländischen Mandanten bieten wir jede Form rechtlicher Unterstützung und Vertretung vor Gerichten und Behörden in Bosnien und Herzegowina, sei es in Familien-, Vermögens-, Wirtschafts- oder sonstigen Angelegenheiten. Unseren Landsleuten im Ausland ermöglichen wir die Erledigung ihrer Rechtsangelegenheiten in BiH ohne Anreise: Eine ordnungsgemäß beglaubigte Vollmacht genügt, und wir erledigen die gesamte Angelegenheit professionell und in ständiger Abstimmung mit Ihnen. Viele Mandanten haben auf diesem Weg Scheidungs-, Erb-, Immobilien- oder Inkassoverfahren in BiH erfolgreich abgeschlossen.
Kurzum: Das Internationale Privatrecht ist komplex, doch mit der Unterstützung unserer erfahrenen Kanzlei lässt sich jeder Fall effizient lösen. Überlassen Sie uns Ihre grenzüberschreitenden rechtlichen Herausforderungen, nehmen Sie Kontakt auf und überzeugen Sie sich, warum Mandanten weltweit dieser Kanzlei vertrauen.
Mandanten vertrauen uns seit 1993.
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 tätig. Heute, im vierten Jahrzehnt ihrer Tätigkeit, verfügt sie über 1.056 Google-Bewertungen mit der Note 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.
Sämtliche Bewertungen sind auf beiden Profilen öffentlich einsehbar, ohne Filterung:
Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei
Die Kanzlei berät und vertritt in einem breiten Spektrum von Rechtsgebieten in Bosnien und Herzegowina:
Häufige Fragen zum Internationalen Privatrecht
Wann kommt das Internationale Privatrecht zur Anwendung?
Wenn ein Rechtsverhältnis eine Verbindung zum Ausland hat: Eine Partei, das Vermögen oder der Rechtsgrund liegen außerhalb von Bosnien und Herzegowina. Zuerst sind dann die Zuständigkeit des Gerichts und das anwendbare Recht zu klären, und erst danach die Sache selbst.
Kann ein ausländischer Staatsangehöriger Vermögen in BiH erben?
Ja. Ausländische Staatsangehörige erben Vermögen in Bosnien und Herzegowina unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige von BiH.
Gilt ein ausländisches Urteil in BiH automatisch?
Nein. Eine ausländische Gerichts- oder Schiedsentscheidung muss vor einem Gericht in Bosnien und Herzegowina anerkannt werden, damit sie hier vollstreckbar ist.
Wie wird eine Scheidung geführt, wenn die Ehegatten in verschiedenen Staaten leben?
Nach den Kollisionsregeln werden zunächst das zuständige Gericht und das anwendbare Recht bestimmt; nach einer Scheidung im Ausland wird die ausländische Scheidung zudem in die Personenstandsbücher in Bosnien und Herzegowina eingetragen.
Kann mein Verfahren ohne meine Anreise nach BiH geführt werden?
Ja. Für Mandanten aus der Diaspora werden die Verfahren aufgrund einer Vollmacht geführt, ohne persönliche Anwesenheit in den Verhandlungen.
Kann eine ausländische Person eine Immobilie in BiH kaufen?
Ja, nach vorheriger Prüfung des rechtlichen Zustands der Immobilie und der besonderen Voraussetzungen, unter denen eine ausländische Person in Bosnien und Herzegowina das Eigentumsrecht erwirbt.