Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Bosnien und Herzegowina – professionelle rechtliche Begleitung bei Immobilientransaktionen « Arbeitsbereich der Kanzlei
Immobilientransaktionen (Kauf, Verkauf, Tausch usw.) gehören zu den wichtigsten finanziellen Geschäften, die ein durchschnittlicher Bürger in seinem Leben tätigt. Der Immobilienmarkt in Bosnien und Herzegowina ist sehr aktiv – nach offiziellen Daten wurden allein in der Föderation Bosnien und Herzegowina im vergangenen Jahr 22.980 Kaufverträge abgeschlossen, mit einem Gesamtwert von rund 1,7 Milliarden Konvertibler Mark (BAM). Die meisten Transaktionen finden in größeren urbanen Zentren statt: Sarajevo führt beim Umsatz (insbesondere in den Gemeinden Centar, Ilidža, Novo Sarajevo und Novi Grad), eine bedeutende Zahl von Käufen wird auch in Tuzla und Mostar verzeichnet. In der anderen Entität Bosnien und Herzegowinas, der Republika Srpska, wird der höchste Umsatz in Banja Luka erzielt; hohe Umsätze verzeichnen zudem Städte wie Bijeljina, Doboj und Trebinje. Diese Kennzahlen verdeutlichen das stetige Wachstum des Immobilienmarkts – der Neubau verläuft aufgrund der hohen Nachfrage nahezu kontinuierlich. Unter solchen Bedingungen spielt der Immobilienrechtsanwalt eine Schlüsselrolle, um sicherzustellen, dass jeder rechtliche Aspekt der Geschäfte korrekt ist und die Interessen des Mandanten geschützt werden.
Warum einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht beauftragen?
Übertragungen von Immobilien in Bosnien und Herzegowina umfassen eine Reihe rechtlicher Verfahren und Prüfungen. Zwar verlangt das Gesetz, dass Immobilienkaufverträge schriftlich abgeschlossen und anwaltlich oder notariell beurkundet werden; die Rolle des Rechtsanwalts ist jedoch unverzichtbar, um dem Mandanten einen umfassenden rechtlichen Schutz zu bieten. Der Notar ist ein neutraler Träger eines öffentlichen Amts, während der Rechtsanwalt ausschließlich die Interessen seines Mandanten während des gesamten Prozesses berät und vertritt. Einige Vorteile der Beauftragung eines Immobilienanwalts sind:
- Prüfung der Rechtsdokumente: Ein Anwalt prüft gründlich das Eigentum an der Immobilie und den Grundbuchstand vor Kauf oder Verkauf. Dazu gehört die Einsicht in das Grundbuch, um den Rechtszustand festzustellen – wer der wahre Eigentümer ist, ob Belastungen bestehen (z. B. Hypotheken, Streitvermerk/Vormerkung eines anhängigen Verfahrens, Gerichtsverfahren oder sonstige Beschränkungen). Diese Titel- und Dokumentenprüfung ist essenziell, damit Sie genau wissen, was Sie erwerben, und ob der Verkäufer überhaupt berechtigt ist, über die Immobilie zu verfügen. (Beispiel: Auf Immobilienrecht spezialisierte Anwälte führen beim Kauf/Verkauf routinemäßig Eigentums- und Belastungsprüfungen durch, damit der Mandant über den Rechtsstatus der Immobilie Gewissheit hat.)
- Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags: Ein sorgfältig erstellter Immobilienkaufvertrag schützt Ihre Rechte und Ihr Geld. Der Anwalt fertigt den Vertrag gesetzeskonform und entsprechend Ihrer Vereinbarungen an, berücksichtigt alle wesentlichen Klauseln (z. B. Zahlungsfrist, Eigentumsübertragung, Haftung für Sachmängel, Vertragsstrafen bei Verzug usw.) und passt ihn dem Einzelfall an. Anschließend kann der Anwalt die notarielle Beurkundung der Unterschriften der Vertragsparteien organisieren (denn der notariell beurkundete Vertrag bildet die Grundlage für die Eintragung des Eigentumsrechts im Grundbuch). So wird gewährleistet, dass der Vertrag nicht nur Formsache ist, sondern die Interessen des Käufers bzw. Verkäufers wirklich schützt.
- Eintragung des Eigentumsrechts: Nach Unterzeichnung des Vertrags ist die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch erforderlich. Ein Anwalt kann in Ihrem Namen den Antrag auf Intabulation (Eintragung) des Eigentumsrechts bei der zuständigen Grundbuchabteilung stellen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Eigentumswechsel öffentlich-rechtlich dokumentiert ist – Voraussetzung dafür, dass Sie als rechtlicher Eigentümer anerkannt werden.
- Sachenrechtliche Streitigkeiten und Klagen: Kommt es zu einem Immobilienstreit – etwa zur Feststellung/Bestreitung des Eigentums, Besitzstörung, vermögensrechtlichen Aspekten der Scheidung (Güterteilung) oder gar Betrug beim Verkauf – vertritt Sie der Immobilienanwalt vor Gericht. Die Erhebung einer Klage zum Schutz dinglicher Rechte oder die Abwehr einer Klage erfordert fundierte Kenntnisse des materiellen und prozessualen Rechts. Ein erfahrener Anwalt sammelt Beweise, bereitet die erforderlichen Schriftsätze vor und vertritt Sie in Terminen, um Ihr Eigentumsrecht durchzusetzen bzw. zu verteidigen. (In der Praxis führen Anwälte häufig Eigentumsstreitigkeiten zur Teilung von Immobilien zwischen Miteigentümern, Anfechtung von Verträgen wegen Willensmängeln, Schadensersatz wegen verborgener Mängel an gekauften Immobilien usw.)
- Regelung von Miteigentum und Wohnungseigentum (Etažierung): Befindet sich eine Immobilie im Miteigentum mehrerer Personen (z. B. Ehegatten oder Erben) oder handelt es sich um ein Gebäude mit mehreren Einheiten, unterstützt der Anwalt bei der Regelung der Miteigentumsverhältnisse. Dies kann die Ausarbeitung einer Teilungsvereinbarung (physische oder zivilrechtliche Teilung) oder die Einleitung der Begründung von Wohnungseigentum (Etažierung) umfassen. Wohnungseigentum bedeutet die Aufteilung einer einheitlichen Immobilie (z. B. Wohngebäude) in mehrere selbständige Einheiten (Wohnungen oder Geschäftsräume) unter Festlegung von Sonder- und Gemeinschaftsflächen. Der Anwalt koordiniert die Erstellung der erforderlichen Unterlagen (z. B. Etažierungs-/Geschossplan durch einen lizenzierten Geodäten) und stellt den Antrag auf Eintragung des Wohnungseigentums im Buch der hinterlegten Verträge (KPU) bzw. im Grundbuch, damit jede Einheit ein eigenes Grundbuchblatt erhält. Zudem kann der Anwalt eine Miteigentumsvereinbarung entwerfen, die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Miteigentümer regelt.
- Nachlassverfahren mit Immobilienbezug: Nach dem Tod einer Person fällt die Immobilie in den Nachlass und wird an die Erben verteilt. Ein Anwalt vertritt Parteien im Nachlassverfahren vor Gericht – insbesondere bei Streitigkeiten unter Erben über die Teilung von Immobilien oder wenn die Wirksamkeit eines Testaments im Hinblick auf Immobilien angefochten/verteidigt werden muss. Professionelles Vorgehen ist wichtig, damit jeder Erbe seinen Anteil erhält und die Immobilie nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß auf die neuen Eigentümer eingetragen wird.
- Beratung beim Erwerb von Neubau-Einheiten vom Investor: Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses im Bau bringt besondere Risiken mit sich. Der Rechtsanwalt berät bei Verhandlungen und beim Abschluss eines Vorvertrags mit dem Investor, prüft, ob der Investor über die erforderlichen Genehmigungen verfügt (Baugenehmigung, Baurecht am Grundstück, Benutzungsbewilligung/Occupancy Permit nach Fertigstellung usw.) und ob das Projekt im Buch der hinterlegten Verträge (KPU) registriert ist. Wichtig ist die rechtliche Absicherung der Anzahlungen sowie die unbelastete Eigentumsübertragung nach Fertigstellung. Der Anwalt prüft die vom Investor vorgelegten Vertragsklauseln und kann Änderungen vorschlagen, um den Mandanten besser zu schützen (z. B. Fertigstellungsgarantien, Vertragsstrafen bei Bauverzug, Absicherung der Zahlungen über ein Treuhand-/Escrow-Konto usw.). So wird der Käufer vor Problemen wie Doppelverkäufen, Nichteinhaltung von Baustandards oder Schwierigkeiten bei der Eintragung geschützt.
- Vertretung ausländischer Staatsangehöriger beim Immobilienerwerb: Ausländer können in Bosnien und Herzegowina Immobilien erwerben – jedoch unter bestimmten Voraussetzungen. Ein auf Immobilienrecht und Internationales Privatrecht spezialisierter Anwalt erläutert dem ausländischen Mandanten den Rechtsrahmen: Reziprozität ist das Schlüsselprinzip – Ausländer können Eigentum erwerben, wenn Bürger Bosnien und Herzegowinas unter vergleichbaren Bedingungen im Herkunftsland des Ausländers Eigentum erwerben können. Besteht keine Reziprozität, schlägt der Anwalt Alternativen vor, z. B. die Gründung einer Gesellschaft in Bosnien und Herzegowina auf den Namen des Ausländers, über die dann die Immobilie erworben wird (da die Gesellschaft als inländische juristische Person Immobilien ohne Beschränkungen erwerben kann). Außerdem benötigen ausländische Käufer häufig Sondergenehmigungen – z. B. die Zustimmung des Justizministeriums zur Grundbucheintragung des ausländischen Eigentümers in der Republika Srpska. Der Immobilienanwalt bietet dem Ausländer umfassende Unterstützung: von der Beschaffung einer Identifikationsnummer und der einheitlichen Personenkennziffer (JMB) über die Erstellung zweisprachiger Verträge bis hin zur Vertretung vor Notar, Kataster und Grundbuch, damit der Mandant aus dem Ausland sicher in Bosnien und Herzegowina investieren kann. Näheres zum Recht des Ausländers auf Immobilienkauf in Bosnien und Herzegowina haben wir in einem gesonderten Beitrag ausführlich dargestellt.
- Vollmacht und Vertretung in Abwesenheit des Mandanten: Viele Mandanten können nicht persönlich jeden Schritt eines Kaufs/Verkaufs begleiten (z. B. wegen Auslandswohnsitz oder beruflicher Verpflichtungen). Der Anwalt erstellt dann eine Vollmacht, mit der der Mandant ihn/sie ermächtigt, bestimmte Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Immobilie in seinem/ihrem Namen vorzunehmen. Dazu können die Unterzeichnung des Kaufvertrags, das Stellen von Grundbuchanträgen, die Einholung von Grundbuchauszügen und sogar das Leisten oder Empfangen des Kaufpreises über ein Treuhandkonto gehören. Die Vollmacht muss beglaubigt sein (in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland mit Apostille/Legalisation). Der Anwalt vertritt den Mandanten anschließend vor allen zuständigen Stellen. So spart der Mandant Zeit und kann Immobilientransaktionen „remote“ abwickeln – in dem Wissen, dass ein Profi seine Interessen wahrt.
Wie ersichtlich, ist das Spektrum der immobilienrechtlichen Dienstleistungen breit. Jeder der vorgenannten Schritte hat eigene rechtliche Formalitäten – von der Dokumentenprüfung über die Vertragserstellung bis hin zu Gerichtsverfahren. Die Beauftragung eines erfahrenen Immobilienanwalts stellt sicher, dass kein Detail dem Zufall überlassen bleibt. Nachfolgend geben wir einen Überblick über den Immobilienmarkt in Bosnien und Herzegowina, praktische Hinweise aus anwaltlicher Sicht und eine kurze Analyse der Kosten für immobilienbezogene Rechtsdienstleistungen.
Immobilienmarkt in Bosnien und Herzegowina: Wo ist der höchste Umsatz?
Bosnien und Herzegowina verfügt über einen vielschichtigen Immobilienmarkt, der von sehr aktiven städtischen Gebieten bis hin zu ländlichen Regionen mit geringerer Transaktionszahl reicht. Statistiken zeigen, dass der größte Immobilienumsatz in den größten Städten erzielt wird. In der Föderation Bosnien und Herzegowina ist dies in erster Linie Sarajevo – insbesondere die Gemeinden Novo Sarajevo, Centar und Novi Grad, die bei der Zahl der verkauften Wohnungen führend sind. Unmittelbar nach Sarajevo folgen als regionale Zentren Mostar und Tuzla, die ebenfalls ein hohes Kauf- und Verkaufsvolumen verzeichnen. Dieser Trend ist angesichts der wirtschaftlichen Aktivität und der Bevölkerungskonzentration in diesen Gebieten erwartbar.
In der Republika Srpska zeigt sich eine ähnliche Situation – Banja Luka als größte Stadt verfügt über den dynamischsten Immobilienmarkt. Im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres wurden in Banja Luka 2.935 Immobilien im Wert von 155 Mio. KM (BAM/KM) verkauft, mit Abstand der höchste Wert in der RS. Es folgen Bijeljina (Immobilienverkäufe im selben Zeitraum im Wert von 63 Mio. KM), danach Doboj (53 Mio. KM) und Trebinje (37 Mio. KM). Diese Daten bestätigen, dass Sarajevo und Banja Luka als administrative und wirtschaftliche Zentren den höchsten Immobilienumsatz aufweisen, während erhebliche Umsätze auch in anderen regionalen Zentren wie Tuzla, Mostar, Bijeljina, Zenica usw. bestehen.
Wichtig ist zu beachten, dass hohe Marktaktivität häufig mehr rechtliche Herausforderungen bedeutet. In attraktiven Lagen wechseln Immobilien schneller den Eigentümer, die Preise steigen, und Investoren starten oft neue Projekte. Käufer treffen bisweilen schnelle Entscheidungen, was die rechtliche Due Diligence (rechtliche Prüfung) der Immobilie und der Verträge umso wichtiger macht – in einem dynamischen Markt ist die Wahrscheinlichkeit größer, z. B. Doppelverkäufe, unvollständige Dokumentation oder Eigentumsstreitigkeiten anzutreffen. Daher ist es in Städten wie Sarajevo oder Tuzla eine zusätzliche Sicherheit, einen zuverlässigen Immobilienanwalt zu haben, der die örtlichen Gegebenheiten genau kennt.
Hinweise zum Immobilienkauf – aus anwaltlicher Sicht
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein komplexes Vorhaben, kann mit rechtlicher Beratung jedoch sicher und stressfrei abgewickelt werden. Nachfolgend einige Tipps, die jeder Immobilienanwalt seinen Mandanten vor einem Vertragsabschluss geben würde:
- Eigentumstitel und Belastungen vorab prüfen: Vertrauen Sie nicht allein auf Aussagen des Verkäufers – prüfen Sie vor Unterzeichnung eines Vorvertrags oder Anzahlung den Grundbuchauszug. Der Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug) zeigt, ob der Verkäufer überhaupt Eigentümer ist und ob Belastungen bestehen (z. B. Hypotheken, Streitvermerk, Dienstbarkeiten oder andere Beschränkungen). Bei Miteigentum müssen alle Miteigentümer dem Verkauf zustimmen. Prüfen Sie zudem den Katasterauszug und ob das Objekt über die erforderlichen Genehmigungen verfügt. Diese Prüfungen kann Ihr Anwalt zügig und effizient vornehmen. Zahlen Sie niemals hohe Beträge und unterschreiben Sie keinen Vertrag, bevor Sie zu 100 % über den Rechtszustand der Immobilie im Bilde sind.
- Nicht übereilt unterschreiben – auf einen soliden Vertrag achten: Ein Kaufvertrag definiert alle wesentlichen Elemente des Geschäfts und muss daher präzise sein. Wird ein Vorvertrag geschlossen, bestehen Sie auf einer klaren Regelung zur Anzahlung, zur Frist für den Abschluss des Hauptvertrags und zu den Rechtsfolgen, falls eine Partei zurücktritt (Verfall der Anzahlung oder Rückzahlung in doppelter Höhe etc.). Der Hauptvertrag sollte exakte Angaben zum Objekt (gemäß Grundbuch und Kataster), Preis und Währung, Zahlungsfrist und -modalitäten, Übergabefrist, Zustand der Immobilie sowie Klauseln zu etwaigen Mängeln und Gewährleistungen enthalten. Ein versierter Immobilienanwalt erkennt potenzielle Risiken frühzeitig und fügt Schutzklauseln ein – gleichgültig, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind. Lesen Sie jeden Vertrag (auch Notar-Standardmuster) sorgfältig und holen Sie anwaltlichen Rat ein, bevor Sie unterschreiben.
- Zusatzkosten einkalkulieren: Neben dem Kaufpreis fallen zusätzliche Kosten an: Grunderwerbsteuer (5 % des Werts in der FBIH, ausgenommen Erstübertragung bei Neubau; in der RS 3 %, sofern nicht Erstübertragung), Notargebühren, Beglaubigungs- und Eintragungskosten (Gerichtsgebühren), ggf. Maklerkosten sowie natürlich Anwaltskosten. Informieren Sie sich vorab über die ungefähre Höhe dieser Positionen. Ein Anwalt kann dies schätzen – Notargebühren nach Notartarif, Anwaltsgebühren nach Anwaltstarif, Steuer nach Objektwert usw. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und planen Ihr Budget korrekt.
- Bei Neubau gegen Risiken absichern: Beim Kauf vom Investor (Immobilie im Bau) sind der Ruf des Investors und die rechtliche Absicherung des Projekts entscheidend. Prüfen Sie, ob eine Baugenehmigung vorliegt und der Investor als Grundeigentümer eingetragen ist oder ein Baurecht hat. Verlangen Sie Nachweise, dass das Projekt im Buch der hinterlegten Verträge (KPU) registriert ist. Der Vertrag sollte eine Fertigstellungsfrist und Vertragsstrafen bei Verzug vorsehen. Fragen Sie auch, ob das Objekt zugunsten einer Bank für einen Kredit hypothekarisch belastet ist – verlangen Sie in diesem Fall die Löschung der Hypothek vor Übergabe. Bankgarantie oder Treuhand-/Notaranderkonto (Escrow) sind sinnvoll: Ihr Geld wird erst ausbezahlt, wenn Sie als Eigentümer eingetragen sind. Kurz: Anwaltliche Beratung beim Neubau-Kauf ist Gold wert und schützt vor Betrug oder Kapitalverlust.
- Ausländische Käufer – Voraussetzungen prüfen: Ausländer können in Bosnien und Herzegowina Immobilien erwerben, jedoch an Bedingungen geknüpft. Zentrales Prinzip ist die Reziprozität: Der Erwerb ist möglich, wenn BH-Staatsbürger im Herkunftsland des Ausländers unter ähnlichen Bedingungen Eigentum erwerben können. Fehlt die Reziprozität, gibt es Alternativen, etwa die Gründung einer d.o.o.-Gesellschaft in Bosnien und Herzegowina, über die der Erwerb erfolgt (als inländische juristische Person kann diese ohne Beschränkungen Eigentum erwerben). Häufig sind Sondergenehmigungen erforderlich – z. B. die Zustimmung des Justizministeriums zur Grundbucheintragung in der RS. Ausländische Käufer müssen zudem administrative Schritte erledigen: einheitliche Personenkennziffer (JMBG) bzw. ID-Nummer und ggf. Aufenthalts-/Arbeitsgenehmigung bei längerem Aufenthalt. Ein mehrsprachiger Anwalt mit Verfahrenspraxis vereinfacht den Prozess erheblich: Erstellung zweisprachiger Verträge, Kommunikation mit Behörden, Vertretung vor Notar, Kataster und Grundbuch – für sichere Investitionen aus dem Ausland.
- Spezialisierten Immobilienanwalt beauftragen: Nicht jeder Anwalt ist im Immobilienrecht gleichermaßen erfahren. Beauftragen Sie nach Möglichkeit einen Immobilienrechtsanwalt mit nachweisbarer Erfolgsbilanz bei Kauf/Verkauf, (Eintragung/Intabulation) und Eigentumsstreitigkeiten. Fragen Sie ohne Scheu nach Referenzen. Lokale Erfahrung ist ein Plus – Kenntnis der Abläufe bei Gerichten und Grundbuch/Kataster (z. B. Sarajevo, Tuzla, Banja Luka) kann die Abwicklung beschleunigen. Ein guter Anwalt hört genau zu, weist vorab auf Hürden hin und kümmert sich um jedes Detail. Denken Sie daran: Billig ist nicht immer gut – qualifizierte Rechtsberatung verhindert unverhältnismäßig größere Verluste. Wählen Sie daher einen Profi Ihres Vertrauens – das Investment in anwaltliche Qualität bedeutet Sicherheit für Ihr Eigentum.
Wie viel kosten die Leistungen eines Immobilienrechtsanwalts?
Anwaltsleistungen in Bosnien und Herzegowina – auch im Immobilienbereich – werden nach dem Anwaltstarif der jeweiligen Rechtsanwaltskammer abgerechnet. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt seit Juni 2025 die neue Anwaltstarifordnung – die erste Änderung seit 22 Jahren –, mit der der Wert eines Tarifpunkts von zuvor 3,00 KM auf 5,60 KM erhöht wurde. Der Tarifpunkt ist die Berechnungsgrundlage für Anwaltsgebühren; praktisch bedeutet dies, dass bestimmte Leistungen teurer werden (z. B. kostete eine kleine Klage früher 240 KM, jetzt ca. 448 KM – ein Plus von rund 87 %). Die Tarifordnung 2025 der FBIH bestimmt präzise, wie viele Punkte dem Anwalt für einzelne Tätigkeiten zustehen. So sind etwa für das Erstellen von Schriftsätzen oder Verträgen zeitabhängige Honorare vorgesehen – 30 Punkte je angefangene halbe Stunde Arbeit am Dokument. Ebenso 30 Punkte pro halbe Stunde für Rechtsrat und Konsultationen, während Akteneinsicht/Grundbuch-Einsicht mit 10 Punkten je halbe Stunde bewertet ist. In der Praxis hängt dies vom Einzelfall ab; einfachere Mandate erfordern weniger Zeit (weniger Punkte), komplexe Streitigkeiten entsprechend mehr.
Wichtig: Anwalt und Mandant können die Abrechnungsart vorab vereinbaren. Die Tarifordnung lässt Pauschalen, Stundensätze oder auch Erfolgshonorare in einem schriftlichen Vertrag zu (z. B. ein Prozentsatz vom Streitwert, bis zu 30 %). Fehlt eine gesonderte Honorarvereinbarung, gilt der offizielle Tarif. In beiden Fällen kann der Mandant vorab eine Kostenschätzung verlangen – der Anwalt ist verpflichtet darzulegen, wie sein Honorar berechnet wird und welche Nebenkosten anfallen (z. B. Steuern, Reisespesen usw.).
Im Immobilienkontext variieren die Kosten: Für routineartige Tätigkeiten wie Dokumentenprüfung oder Vertragserstellung liegen Anwaltsgebühren typischerweise im mehrhundert-KM-Bereich (abhängig von Stundensatz und Überarbeitungsrunden). Die Führung eines Gerichtsverfahrens über Immobilien (z. B. Eigentumsfeststellung bei hohem Streitwert) kann angesichts der Verfahrensdauer und des Werts der Sache mehrere tausend KM kosten (der Tarif sieht je nach Wertstufe entsprechende Punktespannen vor). Diese Gebühren sind ein Investment in Rechtssicherheit – ein guter Anwalt kann Verluste an Eigentum oder Geld verhindern, die weitaus höher wären als das Honorar.
Fazit zu den Kosten: Vor jeder Transaktion ist es sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren und sich nach den voraussichtlichen Kosten zu erkundigen. Ein transparenter Anwalt erklärt, was der Tarif vorsieht und welche Kosten in etwa entstehen. So treffen Sie eine informierte Entscheidung und vermeiden Missverständnisse.
Schlussfolgerung
Ob Sie den Kauf einer Wohnung in Sarajevo, ein Familienhaus in Tuzla oder eine Investition in Bauland irgendwo in Bosnien und Herzegowina planen – die Beauftragung eines spezialisierten Immobilienanwalts sorgt für ruhigen Schlaf. Von der ersten Dokumentenprüfung über den Vertragsabschluss bis zur endgültigen Eintragung Ihres Namens im Grundbuch – der Anwalt begleitet jeden Schritt. So vermeiden Sie teure Fehler und stellen sicher, dass Ihr Eigentum rechtlich abgesichert ist. In der dynamischen Immobilienwelt bedeutet erfahrene anwaltliche Begleitung, sicher, rechtskonform und effizient zu kaufen oder zu verkaufen – ein unschätzbarer Vorteil für jeden Mandanten.