Rechtsanwaltskanzlei

weight
"Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Anwaltskanzlei
aus über 40 Jahren Erfahrung." Rechtsanwalt Prnjavorac

 

Handelsrecht und Internationales Wirtschaftsrecht « Tätigkeitsbereich der Kanzlei

Im modernen Geschäftsumfeld sehen sich Wirtschaftsteilnehmer (Unternehmen, Betriebe) in Bosnien und Herzegowina (BiH) einem komplexen Rechtsrahmen gegenüber, der das nationale Handels-/Wirtschaftsrecht und Elemente des internationalen Wirtschaftsrechts umfasst. Das Handelsrecht bildet das Fundament der Geschäftstätigkeit – von der Gründung eines Unternehmens, dem Abschluss von Verträgen und der Regelung von Verpflichtungen bis hin zur Beilegung wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten. Zugleich gewinnt das internationale Wirtschaftsrecht für grenzüberschreitend tätige Unternehmen zunehmend an Bedeutung, einschließlich internationaler Verträge, ausländischer Investitionen, Schiedsverfahren und der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Handelssachen. Nachfolgend geben wir – als Teil der Tätigkeit unserer 1993 gegründeten Kanzlei – einen Überblick über zentrale Aspekte des Wirtschaftsrechts in BiH, mit besonderem Fokus auf internationale Elemente, die für inländische Unternehmen relevant sind.

Handelsverträge und operative Geschäftstätigkeit

Die täglichen Abläufe von Unternehmen beruhen auf Verträgen und anderen Rechtsgeschäften. Handelsverträge (Kauf und Verkauf von Waren, Dienstleistungsverträge/-vereinbarungen, Distribution, Franchise, Joint Venture usw.) werden durch das Gesetz über Schuldverhältnisse geregelt. Wichtig ist, dass Bosnien und Herzegowina zahlreiche internationale Vertragsstandards anwendet. So hat BiH sukzessive das Wiener Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, 1980) übernommen; es findet unmittelbare Anwendung auf Verträge über den internationalen Warenkauf, wenn die Vertragsparteien aus Vertragsstaaten stammen oder wenn die Kollisionsnormen auf das Recht eines Vertragsstaats verweisen. Inländische Unternehmen, die mit ausländischen Partnern Geschäfte tätigen, unterliegen daher häufig dem UN-Kaufrecht (CISG), sofern seine Anwendung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Neben dem CISG gelten bei grenzüberschreitenden Geschäften die Bestimmungen des Gesetzes über die Lösung von Normenkollisionen mit Vorschriften anderer Staaten (Kollisionsrecht), das bestimmt, welches Recht auf ein Vertragsverhältnis mit Auslandsbezug anzuwenden ist, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben. Ein auf internationales Wirtschaftsrecht spezialisierter Anwalt in BiH unterstützt Mandanten dabei, in internationalen Verträgen die anwendbare Rechtsordnung und die gerichtliche Zuständigkeit sachgerecht zu verhandeln – unter Berücksichtigung der für den Mandanten günstigsten Lösung und einer erleichterten Vollstreckung etwaiger Entscheidungen. Rechtzeitige anwaltliche Beratung bereits in der Verhandlungsphase ist entscheidend, um künftige Streitigkeiten und finanzielle Verluste zu vermeiden.

Handelsstreitigkeiten und Forderungsbeitreibung

Handelsstreitigkeiten umfassen sämtliche gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, die aus Geschäftsbeziehungen entstehen – von offenen Zahlungen (Schulden) und vertraglichen Auseinandersetzungen bis hin zu Streitigkeiten unter Mitgesellschaftern oder Eingriffen in Immaterialgüterrechte. Unsere Praxis zeigt, dass in Bosnien und Herzegowina mangelnde Zahlungstreue häufige Ursache gerichtlicher Verfahren ist. Zahlt ein Geschäftspartner nicht, empfiehlt sich ein zeitnahes Vorgehen und – nach dem Versuch einer gütlichen Lösung – die gerichtliche Geltendmachung der handelsrechtlichen Forderungen vor dem zuständigen Gericht. Anwälte werden zunächst versuchen, durch Verhandlungen oder ggf. Mediation eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, da dies für Mandanten oft schneller und kostengünstiger ist. Zur Zahlungsabsicherung können im Vertrag zusätzliche Sicherheiten (z. B. Pfandrechte, Bürgschaften, Garantien) vereinbart werden. Ist eine Einigung nicht möglich, folgt die gerichtliche Durchsetzung.

Im Klageverfahren geht die Sache nach einem für den Gläubiger positiven Urteil in die Zwangsvollstreckung über. Die Vollstreckung in Bosnien und Herzegowina erfolgt nach dem Gesetz über das Vollstreckungsverfahren und weiteren Vorschriften; die Beitreibung kann auf mehrere Arten erfolgen. Die gängigsten Maßnahmen zur Durchsetzung von Geldforderungen sind die Pfändung und Verwertung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen des Schuldners, die Sperrung/Pfändung von Bankkonten mit anschließender Einziehung, die Pfändung und Überweisung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte sowie die Verwertung/der Verkauf von Anteilen des Schuldners an anderen Unternehmen. Bei nicht auf Geld gerichteten Verpflichtungen kann die Vollstreckung die Herausgabe einer bestimmten Sache, die Räumung und Herausgabe einer Immobilie oder die Vornahme/Unterlassung bestimmter Handlungen umfassen.

Ein wichtiger Bestandteil wirtschaftsrechtlicher Streitigkeiten ist die Sicherung von Beweisen und Ansprüchen vor Abschluss des Rechtsstreits (z. B. einstweilige Maßnahmen, gerichtliche Verbote der Vermögensverfügung), damit ein späteres Urteil nicht leerläuft. In komplexen Handelssachen ist die lückenlose Sammlung relevanter Belege – von Verträgen, Bestellungen und Lieferscheinen bis hin zu Rechnungen und Finanzberichten – zentral, denn die Geschäftsbeziehung und Leistungsverpflichtungen werden vor allem durch Geschäftsunterlagen bewiesen. Ein erfahrener Wirtschaftsrechtsanwalt analysiert den Sachverhalt und die Beweislage im Detail und berät über die optimale Strategie. Primäres Ziel ist es, wo immer möglich, durch Verhandlungen einen Vergleich zu erreichen; ist eine gütliche Lösung nicht möglich, vertreten wir den Mandanten – nach gründlicher Rechtsanalyse und Beweisaufnahme – konsequent vor Gericht. Dabei verlieren wir nie den schnellsten und wirtschaftlichsten Weg zur Zielerreichung unseres Mandanten aus den Augen.

Internationales Wirtschaftsrecht und grenzüberschreitende Geschäfte

Die Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen in BiH beschränkt sich längst nicht mehr auf den Binnenmarkt – grenzüberschreitende Transaktionen und die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern nehmen zu. Das internationale Wirtschaftsrecht regelt genau solche Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug, sei es Export/Import von Waren, internationale Dienstleistungen, ausländische Investitionen oder Joint Ventures. In diesen Konstellationen ist es entscheidend, zu bestimmen, welches Recht auf den Vertrag anzuwenden ist und welches Gericht oder welches Schiedsgericht im Streitfall zuständig sein soll. Wie erwähnt, greifen in Bosnien und Herzegowina Kollisionsnormen, sofern die Parteien Rechtswahl und Gerichtsstand/Forum nicht ausdrücklich geregelt haben. Empfehlenswert ist es in der Praxis, Verträge mit Auslandsbezug ausdrücklich mit Klauseln zur Rechtswahl und zur Streitbeilegung (Gericht oder Schiedsgerichtsbarkeit) zu versehen.

Inländische Unternehmen müssen zudem internationale Handelsvorschriften und Standards einhalten. Beim Export in die EU sind u. a. Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu erfüllen, Incoterms-Klauseln korrekt anzuwenden und die Zolldokumentation ordnungsgemäß zu führen. Fragen wie Doppelbesteuerung (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) oder zollrechtliche Erleichterungen werden durch internationale Verträge geregelt, die Bosnien und Herzegowina abgeschlossen hat. Ein Anwalt für internationales Wirtschaftsrecht in BiH verfolgt diese Regelwerke laufend und berät, wie das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit an die Anforderungen ausländischer Märkte anpasst – unter Wahrung der rechtlichen Interessen. Ob es um die Ausarbeitung internationaler Verträge, die Errichtung einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in Bosnien und Herzegowina oder die beratung zu regulatorischen Anforderungen von Im- und Exportgeschäften geht – professionelle Rechtsunterstützung ist für den Erfolg grenzüberschreitender Geschäfte von unschätzbarem Wert.

 

Schiedsgerichtsbarkeit und alternative Streitbeilegung

Schiedsverfahren sind eine häufige Wahl zur Beilegung internationaler Handelssachen, weil sie ein neutrales Forum und ein flexibleres Verfahren als staatliche Gerichtsprozesse bieten. Bosnien und Herzegowina hat die Schiedsgerichtsbarkeit gesetzlich anerkannt – entsprechende Bestimmungen sind in die entitätenspezifischen Zivilprozessgesetze aufgenommen, die sich am UNCITRAL-Modellgesetz orientieren. In der Praxis bedeutet dies, dass zwei Parteien eine Schiedsklausel vereinbaren und damit die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte zugunsten eines Schiedsverfahrens ausschließen können. In BiH bestehen inländische Schiedsinstitutionen wie das Ständige Schiedsgericht bei der Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina in Sarajevo sowie das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Republika Srpska in Banja Luka. Diese Institutionen stellen Verfahrensordnungen und Schiedsrichterlisten für die Beilegung inländischer und internationaler Streitigkeiten bereit – vorausgesetzt, der Streit ist kaufmännischer Natur und fällt nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der staatlichen Gerichte (bestimmte Immobilien- oder statusrechtliche Angelegenheiten sind nicht schiedsfähig).

Bosnien und Herzegowina ist zudem Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das Übereinkommen wurde mit dem Vorbehalt angenommen, dass BiH nur solche Schiedssprüche anerkennt und vollstreckt, die in Vertragsstaaten des Übereinkommens ergangen sind, und ausschließlich in Streitigkeiten kaufmännischer Art nach innerstaatlichem Recht. Praktisch erfasst dies die überwiegende Mehrheit internationaler Schiedssprüche, da nahezu alle relevanten Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens sind. Das Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren in BiH ergibt sich sowohl aus dem Übereinkommen selbst als auch aus innerstaatlichen kollisionsrechtlichen Vorschriften; sachlich zuständig für die Anerkennung sind die höheren Entitätsgerichte (kantonale/distrikt- bzw. regionale Gerichte). Einmal anerkannt, werden ausländische Schiedssprüche in gleicher Weise vollstreckt wie inländische.

Wichtig ist ferner: Nach der Zivilprozessordnung der Föderation Bosnien und Herzegowina (Artikel 434 bis 453 ZPO FBiH) ist es möglich, Schiedsverfahren vor ordentlichen Gerichten durchzuführen, sofern die Parteien nicht zuvor eine institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart haben. In solchen Konstellationen können die Gerichte Schiedsrichter ernennen und das Verfahren nach den gesetzlich vorgegebenen Regeln überwachen. Diese Möglichkeit stärkt die Rechtssicherheit und die Flexibilität des schiedsgerichtlichen Mechanismus innerhalb des bestehenden Justizsystems von BiH.

Es ist zu beachten, dass die Schiedsgerichtsbarkeit in BiH bislang weniger verbreitet ist als klassische Gerichtsverfahren – viele Unternehmer bevorzugen aus Gewohnheit die Wirtschaftsgerichte. Mit dem Wachstum internationaler Investitionen und des Außenhandels gewinnt die Schiedsgerichtsbarkeit jedoch zunehmend an Bedeutung. Wir entwerfen maßgeschneiderte Schiedsklauseln (Schiedsvereinbarungen), vertreten Mandanten in Schiedsverfahren sowie bei der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen in Bosnien und Herzegowina.

 

Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Handelssachen

Gewinnt ein inländisches Unternehmen einen Prozess vor einem ausländischen Gericht gegen einen Geschäftspartner – oder erhebt ein ausländisches Unternehmen im Ausland Klage gegen ein Unternehmen aus BiH –, stellt sich die Frage der Anerkennung der ausländischen Gerichtsentscheidung in Bosnien und Herzegowina, um vollstrecken zu können. Ausländische Urteile/Beschlüsse entfalten in BiH keine Rechtswirkung, bevor sie in einem gesonderten Verfahren von den zuständigen Gerichten in BiH anerkannt worden sind. Für die Anerkennung müssen die im Gesetz über die Lösung von Normenkollisionen mit Vorschriften anderer Staaten vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sein. Wesentliche Bedingungen sind: Die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit der ausländischen Entscheidung im Erlassstaat, die Vereinbarkeit der Anerkennung mit dem ordre public (öffentliche Ordnung) und zwingenden Vorschriften von BiH sowie das Prinzip der Gegenseitigkeit bei der Anerkennung zwischen BiH und dem Staat, in dem die Entscheidung ergangen ist. Gegenseitigkeit wird in BiH grundsätzlich vermutet (bis zum Beweis des Gegenteils); erforderlichenfalls holt das Gericht Auskunft beim Justizministerium über das Bestehen der Reziprozität mit dem betreffenden Staat ein.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, erlässt das Gericht einen Anerkennungsbeschluss. Eine anerkannte ausländische Entscheidung steht in ihrer Wirkung einer inländischen Entscheidung gleich – sie hat die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil eines bosnisch-herzegowinischen Gerichts. Der Gläubiger kann daraufhin in BiH Zwangsvollstreckung betreiben und aus dem hier belegenen Vermögen des Schuldners befriedigt werden. Ein ähnliches Verfahren gilt für die Anerkennung ausländischer Schiedssprüche; zentrale Rechtsgrundlage ist hier das New Yorker Übereinkommen.

Unsere Kanzlei übernimmt regelmäßig die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag an das zuständige Gericht unter Beifügung beglaubigter Übersetzungen der erforderlichen Unterlagen (Urteil, Nachweis der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit usw.). Wichtig: Die Sache selbst wird nicht neu geprüft – ein Gericht in BiH kontrolliert nicht, ob das ausländische Gericht das Recht richtig angewandt hat, sondern allein, ob die formellen Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen.

Beim Vertragsschluss mit ausländischen Partnern ist zu bedenken, dass eine Gerichtsstands- oder Schiedsklausel nur dann sinnvoll ist, wenn die endgültige Entscheidung in der Rechtsordnung, in der sich das Vermögen des Schuldners befindet, vollstreckbar sein wird. Andernfalls ermöglicht selbst ein erstrittenes Urteil keine Realisierung der Forderung. Rechtsberatung bereits während der Vertragsgestaltung – und gegebenenfalls bei der Prozessführung im Ausland – ist daher entscheidend, um die Interessen von Unternehmen zu schützen.

 

Fazit: Das Handelsrecht in Bosnien und Herzegowina erfasst ein breites Spektrum von Regeln für die Geschäftstätigkeit lokaler Unternehmen, während das Internationale Wirtschaftsrecht die Komplexität grenzüberschreitender Beziehungen und Streitigkeiten hinzufügt. Die Verknüpfung beider Rechtsmaterien verlangt Fachwissen, Erfahrung und einen proaktiven Ansatz. Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über das Know-how und die Bereitschaft, Mandanten umfassend zu unterstützen – von der Unternehmensgründung, der Vertragserstellung und laufenden Beratung über die Prozessvertretung und Forderungsbeitreibung bis hin zur Streitbeilegung durch Schiedsverfahren oder der Anerkennung ausländischer Entscheidungen. Als erfahrene Anwälte für Handels- und internationales Wirtschaftsrecht in BiH sind wir bestrebt, künftige Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen und mögliche Nachteile für unsere Mandanten zu vermeiden. In einer dynamischen Wirtschaftswelt macht rechtzeitige Beratung den Unterschied – sichern Sie sich einen zuverlässigen Rechtspartner, der Ihre Geschäftsinteressen national wie international schützt.

 

Weitere Tätigkeitsbereiche der Kanzlei

Zivilrecht
Wirtschaftsrecht
Familien- und Erbrecht
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten
Verwaltungsrecht
Bank- und Finanzrecht
Vermögens- und sachenrechtliche Beziehungen
Grundbuchwesen
Internationales Privatrecht
Verfahren vor dem Verfassungsgericht
Verfahren vor dem Gerichtshof in Straßburg
Mediation

Google
Google-Bewertungen basieren auf zwei Profilen
5.0 ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐
Basierend auf 959 Bewertungen