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Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina

Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina

In Bosnien und Herzegowina bestehen zwei Anwaltstarife, das Gebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina richtet sich nach den Anwaltstarifen der Föderation Bosnien und Herzegowina „Amtsblatt der FöderationBiH“,Nr. 22/04 vom 24.04.2004 und 24/04 vom 08.05.2004 und für das Gebiet der Entität der Republik Srpska sind das die Tarife über die Belohnung und Kostenerstattung für die Dienstleistung der Anwälte der Republik Srpska.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Tarifen ist kaum bemerkbar.

Wegen der Wichtigkeit und dem besserem Verständnis und der immer häufigeren Fragen über die Art der Berechnung der Anwaltskosten wird im Folgenden die Anwendung der Anwaltstarifen (Anwaltsgebühren) erläutert, die sowie in den Gerichtshöfen der Föderation BiH (offizielle Benennung: Tarife über die Belohnung und Kostenerstattung für die Dienstleistung der Anwälte) als auch in den Gerichtshöfen der Republik Srpska BiH (offizielle Benennung: Tarife über die Belohnung und Kostenerstattung für die Dienstleistung der Anwälte der Republik Srpska) angewendet werden. Das Wichtigste, worüber der Mandant Bescheid wissen muss, ist, dass der Anwalt seine Kosten nach den Anwaltstarifen berechnet, falls er es nicht im schriftlichen Vertrag mit seinem Mandanten anderes festgelegt hat. Wichtig anzumerken ist, dass man unter einem „schriftlichen Vertrag“ auch den Austausch von Fax, E-Mail und anderen schriftlichen Nachrichten versteht, insofern sie dazu wichtige Elemente enthalten.

Demzufolge, insofern Sie einen Vertrag mit dem Anwalt schließen, können Sie mit ihm die Höhe seines Honorars pro Zeiteinheit vereinbaren, z. B. die Höhe der Anwaltskosten pro Stunde und der Anwalt ist verpflichtet, eine Einschätzung der Arbeitsstunden insgesamt für eine bestimmte Dienstleistung abzugeben.

Insofern der Anwalt im Moment nicht in der Lage ist, eine präzise Einschätzung der Stundenkosten abzugeben, können Sie verlangen, dass der Anwalt das oberste Limit der Anwaltsbelohnung/-kosten bestimmt, sodass die Kosten nicht dieses bestimmte Limit überschreiten. Auf diese Weise haben Sie auch bevor der Anwalt seine Dienstleistung beendet und die Rechnung herausgibt, einen klaren Kostenvoranschlag und der Anwalt sollte keine zusätzlichen Beträge und Kosten berechnen.

Die andere Art der Kostenberechnung ist ein fixer Kostenbetrag für eine bestimmte Dienstleistung ohne die Berechnung des Zeitaufwands (Arbeitsstunden). Wenn der Mandant verlangt, dass sich die Dienstleistung des Anwalts über einen längeren Zeitraum erstreckt (einige Monate), dann ist es möglich eine sog. „Monatspauschale für die Anwaltsdienstleistungen“ zu vereinbaren, es stellt im Grunde einen fixen monatlichen Betrag der jeweiligen Kosten da.

 


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