Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina

Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina

Zusammenfassung

Anwaltskosten und Anwaltstarife in Bosnien und Herzegowina

In Bosnien und Herzegowina gelten zwei Anwaltstarife: der Tarif der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Tarif der Republika Srpska; die Unterschiede zwischen beiden sind gering. In der Föderation gilt seit dem 11. Juni 2025 der neue Tarif aus dem Amtsblatt der Föderation BiH Nr. 43/2025 mit einem Punktwert von 6,50 KM (3,32 EUR) fĂŒr das Jahr 2026. Der Anwalt rechnet nach dem Tarif ab, wenn mit dem Mandanten nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. ZulĂ€ssig sind auch ein Stundenhonorar, ein Festbetrag fĂŒr eine bestimmte Leistung oder eine vereinbarte Kostenobergrenze, sodass der Mandant die Kosten im Voraus kennt.

Das Wichtigste

  • Zwei Tarife: in der Föderation BiH gilt seit dem 11.06.2025 der neue Tarif (Amtsblatt der Föderation BiH Nr. 43/2025), in der Republika Srpska der eigene Tarif; fĂŒr frĂŒhere Leistungen gilt der Tarif aus 2004.
  • Tarifpunkt 2026: 6,50 KM (3,32 EUR); Stundensatz 60 Punkte, also 390,00 KM (199,40 EUR) zuzĂŒglich 17 % Mehrwertsteuer.
  • Ohne abweichende schriftliche Vereinbarung berechnet der Anwalt seine Kosten nach dem Anwaltstarif.
  • Als schriftlicher Vertrag gilt auch der Austausch von E-Mail, Fax oder anderen schriftlichen Nachrichten mit den wesentlichen Elementen.
  • Möglich sind Stundenhonorar mit AufwandsschĂ€tzung, Festbetrag fĂŒr eine bestimmte Leistung oder eine Obergrenze, die nicht ĂŒberschritten wird.
  • So erhĂ€lt der Mandant vor Abschluss der Arbeit einen klaren Kostenrahmen, ohne zusĂ€tzliche BetrĂ€ge.

TĂ€tigkeit der Kanzlei: Die Anwaltskanzlei Prnjavorac aus Tuzla erstellt vor der Übernahme eines Mandats auf Wunsch eine klare KosteneinschĂ€tzung nach dem anwendbaren Tarif oder vereinbart ein Honorar schriftlich im Voraus, pro Stunde, als Festbetrag oder mit einer Obergrenze. Verwandte Themen: AnwaltsgebĂŒhrenordnung der Föderation BiH (Tariftext) · Notarkosten in Bosnien und Herzegowina · Rechtsgebiete der Kanzlei · Anwalt fĂŒr die bosnische Sprache.

Erstellt von der Anwaltskanzlei Prnjavorac (Tuzla, Bosnien und Herzegowina). Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

In Bosnien und Herzegowina bestehen zwei Anwaltstarife, das Gebiet der Föderation Bosnien und Herzegowina richtet sich nach den Anwaltstarifen der Föderation Bosnien und Herzegowina „Amtsblatt der FöderationBiH“,Nr. 22/04 vom 24.04.2004 und 24/04 vom 08.05.2004 und für das Gebiet der Entität der Republik Srpska sind das die Tarife über die Belohnung und Kostenerstattung für die Dienstleistung der Anwälte der Republik Srpska.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Tarifen ist kaum bemerkbar.

Wegen der Wichtigkeit und dem besserem Verständnis und der immer häufigeren Fragen über die Art der Berechnung der Anwaltskosten wird im Folgenden die Anwendung der Anwaltstarifen (Anwaltsgebühren) erläutert, die sowie in den Gerichtshöfen der Föderation BiH (offizielle Benennung: Tarife über die Belohnung und Kostenerstattung für die Dienstleistung der Anwälte) als auch in den Gerichtshöfen der Republik Srpska BiH (offizielle Benennung: Tarife über die Belohnung und Kostenerstattung für die Dienstleistung der Anwälte der Republik Srpska) angewendet werden. Das Wichtigste, worüber der Mandant Bescheid wissen muss, ist, dass der Anwalt seine Kosten nach den Anwaltstarifen berechnet, falls er es nicht im schriftlichen Vertrag mit seinem Mandanten anderes festgelegt hat. Wichtig anzumerken ist, dass man unter einem „schriftlichen Vertrag“ auch den Austausch von Fax, E-Mail und anderen schriftlichen Nachrichten versteht, insofern sie dazu wichtige Elemente enthalten.

Demzufolge, insofern Sie einen Vertrag mit dem Anwalt schließen, können Sie mit ihm die Höhe seines Honorars pro Zeiteinheit vereinbaren, z. B. die Höhe der Anwaltskosten pro Stunde und der Anwalt ist verpflichtet, eine Einschätzung der Arbeitsstunden insgesamt für eine bestimmte Dienstleistung abzugeben.

Insofern der Anwalt im Moment nicht in der Lage ist, eine präzise Einschätzung der Stundenkosten abzugeben, können Sie verlangen, dass der Anwalt das oberste Limit der Anwaltsbelohnung/-kosten bestimmt, sodass die Kosten nicht dieses bestimmte Limit überschreiten. Auf diese Weise haben Sie auch bevor der Anwalt seine Dienstleistung beendet und die Rechnung herausgibt, einen klaren Kostenvoranschlag und der Anwalt sollte keine zusätzlichen Beträge und Kosten berechnen.

Die andere Art der Kostenberechnung ist ein fixer Kostenbetrag für eine bestimmte Dienstleistung ohne die Berechnung des Zeitaufwands (Arbeitsstunden). Wenn der Mandant verlangt, dass sich die Dienstleistung des Anwalts über einen längeren Zeitraum erstreckt (einige Monate), dann ist es möglich eine sog. „Monatspauschale für die Anwaltsdienstleistungen“ zu vereinbaren, es stellt im Grunde einen fixen monatlichen Betrag der jeweiligen Kosten da.

 


Der neue Anwaltstarif der Föderation BiH seit dem 11. Juni 2025

Seit dem 11. Juni 2025 gilt in der Föderation Bosnien und Herzegowina ein neuer Anwaltstarif, veröffentlicht im Amtsblatt der Föderation BiH Nr. 43/2025. Er ersetzt den bis dahin angewendeten Tarif aus dem Jahr 2004; fĂŒr Leistungen, die vor dem 11. Juni 2025 erbracht wurden, wird die VergĂŒtung weiterhin nach dem frĂŒheren Tarif berechnet. Maßgeblich sind immer der Tarif und der Punktwert, die im Zeitpunkt der Erbringung der Leistung galten.

Die Berechnung folgt einem Punktesystem: Jede anwaltliche Handlung ist mit einer Punktzahl bewertet, die mit dem Punktwert multipliziert wird. Der Wert eines Tarifpunkts betrĂ€gt 6,50 KM (etwa 3,32 EUR) im Jahr 2026; fĂŒr 2025 betrug er 5,60 KM (2,86 EUR). Die Konvertible Mark ist fest an den Euro gebunden (1 EUR = 1,95583 KM), die EurobetrĂ€ge sind daher stabil. Ist der Rechtsanwalt mehrwertsteuerpflichtig, kommen 17 % Mehrwertsteuer hinzu, denn die TarifbetrĂ€ge sind ohne Steuer angegeben.

Ein Beispiel macht die Rechnung greifbar: In einem Zivilverfahren mit einem Streitwert bis 5.000,00 KM (2.556,46 EUR) betrĂ€gt die Bemessungsgrundlage 80 Punkte, die Ausarbeitung der Klage kostet im Jahr 2026 also 520,00 KM (265,87 EUR) ohne Mehrwertsteuer beziehungsweise 608,40 KM (311,07 EUR) mit Steuer; die Vertretung in der Verhandlung wird gesondert auf derselben Grundlage berechnet. Der Stundensatz betrĂ€gt 60 Punkte, fĂŒr 2026 also 390,00 KM (199,40 EUR) ohne beziehungsweise 456,30 KM (233,30 EUR) mit Mehrwertsteuer. FĂŒr die Ausarbeitung einer Berufung sieht der Tarif 150 % der GrundvergĂŒtung vor. In Sachen, deren Wert sich nicht beziffern lĂ€sst, etwa bei einer Scheidung, wird fĂŒr die Berechnung ein Streitwert von 10.001,00 KM (5.113,43 EUR) angenommen.

Der Tarif lĂ€sst zugleich Raum fĂŒr Vereinbarungen: Rechtsanwalt und Mandant können die tarifliche VergĂŒtung vertraglich um bis zu 100 % erhöhen, ein erfolgsabhĂ€ngiges Honorar ist bis zur Obergrenze von 30 % des erzielten Erfolgs zulĂ€ssig, und fĂŒr eine laufende Betreuung kann ein monatlicher Pauschalbetrag vereinbart werden. FĂŒr Mandanten im Ausland bleibt der Ablauf einfach: Die Vollmacht wird im Konsulat von Bosnien und Herzegowina oder bei einem örtlichen Notar mit Apostille beglaubigt, die Kommunikation lĂ€uft per E-Mail, und die Kanzlei legt vor der Übernahme des Mandats eine KosteneinschĂ€tzung nach dem geltenden Tarif vor. Den vollstĂ€ndigen Text des neuen Tarifs mit allen Punktzahlen und ProzentsĂ€tzen finden Sie in der AnwaltsgebĂŒhrenordnung der Föderation Bosnien und Herzegowina.

HĂ€ufig gestellte Fragen zu den Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina

Wonach richten sich die Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina?
Nach den Anwaltstarifen: in der Föderation Bosnien und Herzegowina seit dem 11. Juni 2025 nach dem neuen Tarif aus dem Amtsblatt der Föderation BiH Nr. 43/2025, fĂŒr frĂŒher erbrachte Leistungen nach dem Tarif aus 2004; in der Republika Srpska nach dem dortigen Tarif. Der Anwalt rechnet nach dem Tarif ab, wenn mit dem Mandanten nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Gilt eine E-Mail als schriftliche Honorarvereinbarung?
Ja. Als schriftlicher Vertrag gilt auch der Austausch von E-Mail, Fax und anderen schriftlichen Nachrichten, sofern sie die wesentlichen Elemente der Vereinbarung enthalten.

Welche Abrechnungsarten sind möglich?
Ein Stundenhonorar mit einer EinschĂ€tzung des Gesamtaufwands, ein Festbetrag fĂŒr eine bestimmte Leistung oder eine vereinbarte Obergrenze der Kosten, die der Anwalt nicht ĂŒberschreiten darf.

Kann ich die Anwaltskosten im Voraus begrenzen?
Ja. Sie können mit dem Anwalt eine Kostenobergrenze vereinbaren; damit haben Sie bereits vor Abschluss der Arbeit einen klaren Kostenrahmen und es dĂŒrfen keine zusĂ€tzlichen BetrĂ€ge berechnet werden.

Wie hoch ist der Stundensatz nach dem Tarif der Föderation BiH?
Der Tarif sieht 60 Punkte pro Stunde vor. Beim Punktwert von 6,50 KM (3,32 EUR) fĂŒr das Jahr 2026 ergibt das 390,00 KM (199,40 EUR) ohne Mehrwertsteuer beziehungsweise 456,30 KM (233,30 EUR) inklusive 17 %.