Frage: Ich bin ein AuslÀnder
aus Deutschland / Ăsterreich / der Schweiz. Ich möchte eine
Immobilie in Bosnien und Herzegowina kaufen, ist das möglich?
Rechtsanwalt: Es ist möglich, Eigentumsrechte an Immobilien in Bosnien
und Herzegowina zu erwerben, da Bosnien und Herzegowina Gegenseitigkeit
mit diesen LĂ€ndern hat.
Frage: Ich bin ein
AuslÀnder, ich möchte Immobilie in Bosnien und Herzegowina kaufen.
Können Sie mir als Anwalt dabei helfen?
Rechtsanwalt: Ja, wir vertreten in Rechtsangelegenheiten,
deren Gegenstand die Ăbertragung oder der Erwerb von Eigentum oder
anderen Sachrechten an Immobilien in Bosnien und Herzegowina ist, wir
arbeiten an einem Kaufvertrag, vertreten Sie vor einem Notar und
vollziehen den Vertrag nach dessen Abschluss in den GrundbĂŒchern in
Bosnien und Herzegowina.
Frage: Ich bin ein AuslÀnder
und Staatsangehöriger von Serbien / Kroatien / Montenegro. Kann ich
das Eigentum an Immobilien in Bosnien und Herzegowina erwerben?
Rechtsanwalt: Ja, Sie können Immobilien in Bosnien und
Herzegowina erwerben, weil Bosnien und Herzegowina Gegenseitigkeit mit
den genannten LĂ€ndern hat.
Frage: Ich bin AuslÀnder und
komme aus LĂ€ndern, in denen es keine Gegenseitigkeit zwischen
unseren LÀndern beim AuslÀndergrunderwerb gibt. Gibt es noch die
Möglichkeit, Eigentumsrecht an Immobilie in Bosnien und Herzegowina
zu erwerben?
Rechtsanwalt: Es ist jedoch möglich, dass Sie eine juristische Person
(GmbH) grĂŒnden und die Immobilie dann an eine juristische Person in
Bosnien und Herzegowina im Grundbuchamt eintragen lassen.
Frage: Ich bin ein AuslÀnder
aus einem Land, mit dem Bosnien und Herzegowina beim Kauf von
Immobilien keine Gegenseitigkeit hat. Kann ich Immobilien in Bosnien
und Herzegowina erben?
Rechtsanwalt: AuslÀnder sind den
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen bei der Erbschaft
gleichgestellt, sodass Sie Immobilie in Bosnien und Herzegowina erben
können.
Frage: Wie erwerben
AuslÀnder das Eigentumsrecht in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Durch den Kaufvertrag erwerben die
AuslÀnder nicht automatisch das Eigentumsrecht an den Immobilien in
Bosnien und Herzegowina. Es ist notwendig, Ihr Recht im Grundbuch
einzutragen. Daher ist es notwendig, dass Sie nach jedem Kauf Ihrer
Immobilie und nach der Zahlung der Grundsteuer Ihre AntrÀge auf
Eintragung in das Grundbuch einreichen. Den Antrag sollte an das
Grundbuchamt beim Gemeindegericht in Bosnien und Herzegowina eingereicht
werden, in dessen ZustÀndigkeitsbereich sich die Immobilie befindet, die
Kaufgegenstand ist. Mit der Eintragung wird der KĂ€ufer zum
Grundbuchbesitzer.
Frage: Wie wird die
Eintragung im Grundbuch in Bosnien und Herzegowina fĂŒr AuslĂ€nder
durchgefĂŒhrt?
Rechtsanwalt: FĂŒr die Eintragung im Grundbuch sowie im
KPU (Register der hinterlegten VertrĂ€ge) ist Folgendes beizufĂŒgen: -
Antrag auf Eintragung. - Beweisdokumentation, auf welcher der Antrag
basiert, d.h. die Grundlage fĂŒr den Erwerb des tatsĂ€chlichen Rechts.
diese Dokumentation ist fĂŒr die Eintragung eines EigentĂŒmerwechsels
erforderlich. - Nachweis, dass die GerichtsgebĂŒhr entrichtet wurde. -Die
Entscheidung der Steuerverwaltung ĂŒber die Festsetzung der
Grunderwerbsteuer (bei der Eintragung von GebÀuden ist erforderlich,
eine Bau- und Nutzungsgenehmigung beizufĂŒgen). Bei der Eintragung von
Wohn- und GeschĂ€ftsgebĂ€uden im KPU muss ein PS-Formular (Formular ĂŒber
Wohnungsdaten) beigefĂŒgt werden. Die Eintragung in das Grundbuch ist nur
mit Zustimmung der Person zulÀssig, die zum Zeitpunkt der
Antragsstellung als Inhaber des Eigentumsrechts oder eines anderen
ĂŒbertragenen tatsĂ€chlichen Rechts im Grundbuch eingetragen war. Daher
muss diese Genehmigung ein Bestandteil der Beweisdokumentation sein,
unabhÀngig davon, ob die Zustimmung Vertragsbestandteil ist oder
anschlieĂend in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingereicht wird.
Frage: Was ist der erste
Schritt fĂŒr mich als einen AuslĂ€nder beim Kauf von Immobilien in
Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Vor dem Kauf oder Verkauf einer
Immobilie
sollte der erste Schritt darin bestehen, den Grundbuchauszug zu
ĂŒberprĂŒfen. FĂŒr KĂ€ufer ist es wichtig zu wissen, ob die
Immobilie
belastet sei, wie groà die WohnungsflÀche ist, ob eine oder mehrere
Personen EigentĂŒmer sind usw. Andererseits sollte der VerkĂ€ufer
verfĂŒgbar sein, um Transparenz und Einsicht in den Grundbuchauszug zu
gewÀhrleisten. Es ist wichtig, dass der KÀufer mit dem aktuellen Zustand
der Immobilie vertraut ist, um die Verkaufsbedingungen und deren
Merkmale zu kennen. Beispielsweise, die Kenntnis des Eigentumsanteils
des MiteigentĂŒmers kann fĂŒr den Kauf- und Verkaufsprozess wichtig sein.
Z.B. Wenn es zwei EigentĂŒmer gibt, ist es wichtig, dass beide
EigentĂŒmer
dem Verkauf zustimmen. Beide mĂŒssen bei der Unterzeichnung des
Kaufvertrags anwesend sein und ihre schriftliche Zustimmung geben
oder
eine notariell beglaubigte Vollmacht fĂŒr den Verkauf von Immobilien
vorlegen.
Der Grundbuchauszug ist der Ausgangspunkt fĂŒr jeden Kauf und Verkauf von
Immobilien und der einzige Nachweis des Eigentums.
Frage: Was sollte ich als
AuslÀnder vor dem Kauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina
tun?
Rechtsanwalt: Sie, als AuslÀnder in Bosnien und
Herzegowina, mĂŒssen den Grundbuchstatus ermitteln bzw. belegen, dass das
GrundstĂŒck, fĂŒr das die EigentumsĂŒbertragung beantragt wird, und der
GrundstĂŒckseigentĂŒmer im Grundbuch eingetragen sind. Daher muss sich die
Partei (der KĂ€ufer) unter Kenntnis der Nummer des FlurstĂŒcks an das
Grundbuchamt wenden und einen Grundbuchauszug anfordern, der alle
Informationen zu einer bestimmten Immobilie enthÀlt, wie sie im
Grundbuch eingetragen sind. Aus dem Grundbuchauszug ist ersichtlich, wem
die Immobilie gehört, ob die Immobilie einen oder mehrere EigentĂŒmer
hat, ob sie mit einer Hypothek oder anderweitig belastet ist. Nach
Zahlung der GebĂŒhr können alle Personen Einsicht in den Zustand einer
bestimmten Immobilie nehmen, bzw. einen Grundbuchauszug ausstellen
lassen. Der Grundbuchauszug ist der einzige Nachweis ĂŒber das Eigentum
ĂŒber Ihre Immobilie oder ĂŒber ein anderes Recht, das Gegenstand der
Eintragung im Grundbuch in Bosnien und Herzegowina sein kann.
GrundbuchauszĂŒge haben den Status und die Beweiskraft öffentlicher
Urkunden.