Rechtsanwalt fĂŒr vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse « Arbeitsbereich der Anwaltskanzlei

Zusammenfassung « Vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse in BiH

Vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse umfassen rechtliche Fragen, die das Eigentum, den Besitz, Immobilien, das Grundbuch (zemljiĆĄne knjige), VertrĂ€ge, Forderungen, Schadensersatz, eheliches Vermögen (bračna stečevina), Enteignung und sonstige vermögensbezogene Rechte betreffen.

Anwaltskanzlei Prnjavorac mit Sitz in Tuzla bietet Rechtshilfe und Vertretung in vermögensrechtlichen Angelegenheiten vor den Gerichten und zustĂ€ndigen Behörden in Bosnien und Herzegowina, einschließlich Mandanten aus der Diaspora, die Verfahren mit Vollmacht fĂŒhren.

HÄUFIGSTE TÄTIGKEITSBEREICHE
Streitigkeiten und Rechtsschutz Immobilien und Grundbuch
Feststellung des Eigentumsrechts Kauf, Schenkung, Miete und Hypothek
Ersitzung und außerbĂŒcherliches Eigentum (vanknjiĆŸno vlasniĆĄtvo) Vertrag ĂŒber lebenslangen Unterhalt
Besitzstörung (smetanje posjeda) Recht der AuslÀnder auf Liegenschaften in BiH
Schadensersatz und Inkasso Enteignung und gerechte EntschÀdigung
Aufteilung des ehelichen Vermögens Eintragungen und Berichtigungen im Grundbuch

Vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse umfassen alle dinglichen Rechte (Eigentum, Dienstbarkeit, Pfandrecht, Besitz, Baurecht) sowie obligationsrechtliche Rechte am Vermögen. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac aus Tuzla, gegrĂŒndet 1993, vertritt natĂŒrliche und juristische Personen vor den Gerichten und Verwaltungsbehörden in Sarajevo, Tuzla, Mostar, Banja Luka, Bijeljina, Zenica, Doboj, Bihać, Trebinje und anderen StĂ€dten BiHs: in Immobilienstreitigkeiten, bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens, beim Schadensersatz, bei Ersitzung, Besitzstörung, Enteignung, Grundbuchsachen sowie bei der Vertretung auslĂ€ndischer StaatsbĂŒrger und Mandanten aus der Diaspora. Die Kanzlei verfĂŒgt ĂŒber mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit einer Bewertung von 5,0 / 5 auf zwei unabhĂ€ngigen GeschĂ€ftsprofilen.


Die Anwaltskanzlei Prnjavorac befasst sich mit allen vermögensrechtlichen Fragen, d. h. mit der Erbringung von Anwaltsdienstleistungen aus dem vermögensrechtlichen Bereich. Dies umfasst die Vertretung in Schadensersatzstreitigkeiten, die Analyse von VertrĂ€gen, Unterlagen und strittigen Rechtsfragen, die KlĂ€rung von Fragen der ungerechtfertigten Bereicherung, einseitige WillenserklĂ€rungen sowie die Vertretung in sonstigen vermögensrechtlichen Angelegenheiten aus jedem Rechtsgebiet, einschließlich der Geltendmachung der Rechte von Parteien aus den Rechtssystemen anderer Staaten und der Anwendung des internationalen Rechts.


Die hĂ€ufigsten Anwaltsdienstleistungen, die wir als RechtsanwĂ€lte fĂŒr vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse erbringen, sind die folgenden:


-Zivilrecht
Unsere Experten im Bereich des Zivilrechts beraten und vertreten Mandanten in gerichtlichen, außergerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren vor inlĂ€ndischen und internationalen Gerichten und Schiedsgerichten sowie anderen staatlichen Behörden von Bosnien und Herzegowina. Dank unserer reichhaltigen Berufserfahrung und unserer Erfolgsquote in Streitverfahren verdient unser Zivilrechtsteam das Vertrauen einer großen Anzahl von Mandanten, die sich tĂ€glich mit verschiedenen Rechtsfragen an uns wenden und Rechtsdienstleistungen in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts suchen, u. a. im Obligationenrecht, im dinglichen Recht, im Familienrecht, im Erbrecht u. a.


-Obligationenrecht
Im Bereich des Obligationenrechts erstellt unser Anwaltsteam SchadensersatzansprĂŒche, Beschwerden, außergerichtliche Vergleiche, Klagen, Berufungen und andere Rechtsbehelfe und ermöglicht es den Mandanten, ihre Rechte schnell und effizient durchzusetzen und materielle und immaterielle SchĂ€den zu ersetzen.


Wir erstellen auch alle Arten von Nominat- und InnominatvertrĂ€gen sowie AnhĂ€nge zu VertrĂ€gen unter Erbringung von Rechtsberatung und durch detaillierte GesprĂ€che mit Mandanten, um die beste Option zu finden, die den UmstĂ€nden jedes konkreten Rechtsfalls und den Besonderheiten jedes Mandanten entspricht, einschließlich VertrĂ€gen und sonstigen RechtsgeschĂ€ften mit Auslandselement.


Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien oder bei NichterfĂŒllung vertraglicher Pflichten erbringt unser Anwaltsteam Dienstleistungen der VertragsĂ€nderung sowie Dienstleistungen der Vertragsaufhebung fĂŒr VertrĂ€ge, die den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen. DarĂŒber hinaus erbringt unser Anwaltsteam auch Anwaltsdienstleistungen in sonstigen Streitigkeiten wegen Verletzung der Bestimmungen des Obligationengesetzes, die wegen ihres Umfangs nicht alle aufgefĂŒhrt werden können.

 

-Streitbeilegung
Unser Anwaltsteam hat es sich zur Aufgabe gemacht, unseren Mandanten innovative, ergebnisorientierte UnterstĂŒtzung in Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren zu bieten. Unsere RechtsanwĂ€lte zur Streitbeilegung sind insbesondere in der Beratung zum Risikomanagement tĂ€tig, um die optimale Position des Mandanten im Streitfall sicherzustellen. Unsere Mandate umfassen in der Regel Einzelmandate im Zusammenhang mit komplexen Rechtsfragen, die innovative rechtliche Lösungen und die Koordination eines kreativen Ansatzes erfordern, was uns ermöglicht, unsere juristischen Erfahrungen aus verschiedenen Rechtsgebieten, nĂ€mlich Zivil-, Gesellschafts-, Handels- und Finanzrecht, zu vereinen. Unser Anwaltsteam zur Streitbeilegung unterstĂŒtzt Mandanten in allen Phasen der Streitbeilegung - von der ersten Bewertung des Verfahrensausgangs ĂŒber die Entwicklung einer Strategie vom Beginn des Streits bis hin zur gerichtlichen KlĂ€rung und abschließenden Beilegung im Vollstreckungsverfahren.


-Dingliches Recht
Im Bereich des dinglichen Rechts beraten und vertreten wir Mandanten in Verfahren zum Schutz des Eigentumsrechts, des Rechts der Dienstbarkeit, des Pfandrechts, des Besitzschutzes sowie in allen anderen Verfahren im Bereich des dinglichen Rechts.

 

- Immobilien in Bosnien und Herzegowina
Ein Rechtsanwalt fĂŒr Immobilien in Bosnien und Herzegowina fĂŒhrt PrĂŒfungen durch, berĂ€t und vertritt Mandanten bei allen Arten von Immobilientransaktionen und -mietvertrĂ€gen, sei es bei der Erstellung eines Immobilienkaufvertrags, eines Vertrags zur Immobilienschenkung, eines Mietvertrags, eines Vertrags ĂŒber lebenslangen Unterhalt oder Fragen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Hypothek auf Immobilien, der Enteignung von GrundstĂŒcken, der Vertretung vor einem Notar und anderen vermögensrechtlichen VerhĂ€ltnissen in Bosnien und Herzegowina.

Ungelöste Sachverhalte im Zusammenhang mit Immobilien und komplexe Rechtsprobleme erfordern Engagement und Kenntnisse bei deren Lösung, und die Anwaltskanzlei Prnjavorac hat Erfahrung in solchen Rechtssituationen.

- Vertretung von AuslÀndern beim Erwerb von Immobilien in Bosnien und Herzegowina
Wir vertreten AuslÀnder beim Erwerb von Immobilien in Bosnien und Herzegowina sowie bei allen immobilienbezogenen Rechtsangelegenheiten in Bosnien und Herzegowina.

-Eingehende rechtliche Analyse
Anhand der von unseren Mandanten erhaltenen Unterlagen fĂŒhren wir auch eine eingehende rechtliche Analyse des Falles durch, beurteilen das Rechtsrisiko, den Ablauf eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens sowie den Ausgang einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.



- Vertretung in allen Verfahren zum Einzug von Forderungen bzw. Zahlungen im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen VerhÀltnissen

- Vertretung in allen Prozess- und außerstreitigen Verfahren

- Vertretung in Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Vermögens / des wÀhrend der Ehe erworbenen Vermögens

- Erstellung aller Arten von VertrÀgen

- ErfĂŒllung vertraglicher Pflichten

- Verfahren zum Schadensersatz

- Vertretung in Vollstreckungsverfahren

- Vertretung in Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit von VertrÀgen, Aufhebung von VertrÀgen

- Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche

- Mediation

HĂ€ufig gestellte Fragen « Vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse in Bosnien und Herzegowina

Die nachstehenden Antworten wurden von der Anwaltskanzlei Prnjavorac erstellt und stĂŒtzen sich auf die geltenden Vorschriften der Föderation Bosnien und Herzegowina, der Republika Srpska und des Brčko-Distrikts BiH sowie auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichts der FBiH, des Obersten Gerichts der RS, des Appellationsgerichts des Brčko-Distrikts und des Verfassungsgerichts BiHs. Die Antworten haben informativen Charakter und ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Fall.

1. Welcher Rechtsanwalt in Sarajevo bearbeitet vermögensrechtliche VerhÀltnisse, und bieten Sie Dienstleistungen in der Hauptstadt an?

Unsere Anwaltskanzlei hat ihren Sitz in Tuzla, wir vertreten jedoch regelmĂ€ĂŸig Mandanten in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den Gerichten in Sarajevo: insbesondere vor dem Stadtgericht (Općinski sud) Sarajevo, dem Kantonsgericht (Kantonalni sud) Sarajevo, dem Obersten Gericht (Vrhovni sud) der Föderation BiH und dem Gerichtshof Bosnien und Herzegowinas. In dinglichen Streitigkeiten gilt die Regel forum rei sitae: die ausschließliche örtliche ZustĂ€ndigkeit ist an die Lage der Liegenschaft gebunden, sodass es nicht ungewöhnlich ist, dass AnwĂ€lte aus anderen StĂ€dten FĂ€lle bearbeiten, die Immobilien in Sarajevo betreffen, oder umgekehrt. Wir bieten umfassende RechtsunterstĂŒtzung: Analyse des grundbuchlichen Standes, Erstellung der Klage und sonstiger SchriftsĂ€tze, Vertretung in Verhandlungen sowie das Vorgehen im Berufungs- und Revisionsverfahren. Mandanten aus Sarajevo, IlidĆŸa, Vogoơća, HadĆŸići und anderen Sarajevoer Gemeinden können telefonisch, elektronisch oder ĂŒber Online-Videokonsultationen kommunizieren.

2. Ich benötige einen Rechtsanwalt in Tuzla fĂŒr vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse: wie kann ich Sie beauftragen?

Der Sitz der Anwaltskanzlei Prnjavorac befindet sich in Tuzla, was bedeutet, dass der Kanton Tuzla und die weitere Region unseren primĂ€ren TĂ€tigkeitsraum darstellen. Mandanten aus Tuzla, Lukavac, Ćœivinice, Gradačac, Banovići, Srebrenik, Kalesija, Čelić und anderen StĂ€dten des Kantons Tuzla können unmittelbare Rechtsberatungen in der Kanzlei vereinbaren oder online per Videoanruf: was besonders praktisch fĂŒr Mandanten aus der Diaspora ist, die in TK ĂŒber Immobilien verfĂŒgen. In Tuzla treten wir regelmĂ€ĂŸig vor dem Stadtgericht (Općinski sud) Tuzla (einschließlich der Grundbuchabteilung) und dem Kantonsgericht (Kantonalni sud) Tuzla auf und kennen die lokale Rechtsprechung, die Verfahrensdynamik und die administrativen Besonderheiten von Kataster (katastar) und Grundbuch hervorragend. Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite.

3. Wie arbeitet ein Rechtsanwalt in Bosnien fĂŒr vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse mit Mandanten aus der Diaspora zusammen?

Mandanten aus der Diaspora - insbesondere aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Skandinavien und den Vereinigten Staaten - beauftragen uns hĂ€ufig gerade in vermögensrechtlichen Fragen, da es aus dem Ausland nicht möglich ist, einen Rechtsstreit effizient zu fĂŒhren oder Grundbucheintragungen ohne physische Anwesenheit oder einen bevollmĂ€chtigten Vertreter zu regeln. Die Kommunikation erfolgt auf Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch und Englisch. Das gesamte Verfahren kann mit einer Vollmacht durchgefĂŒhrt werden, die bei der zustĂ€ndigen diplomatisch-konsularischen Vertretung Bosniens und Herzegowinas oder bei einem Notar im Aufenthaltsland des Mandanten beglaubigt wird, mit Apostille-Stempel (Haager Übereinkommen von 1961) bzw. der vorgeschriebenen Legalisierung, sofern der Staat keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist. Damit wird Mandanten aus der Diaspora ermöglicht, vermögensrechtliche Angelegenheiten in BiH ohne Reisen abzuwickeln: von Kauf und Verkauf ĂŒber die Aufteilung der Erbmasse, die Aufteilung des ehelichen Vermögens, bis hin zur Eintragung des Eigentums im Grundbuch.

4. Was ist der Unterschied zwischen vermögensrechtlichen und eigentumsrechtlichen VerhÀltnissen in BiH?

Die Begriffe werden in der Praxis oft synonym verwendet, sind jedoch nicht identisch. Vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse ist ein weiter gefasster Begriff, der alle rechtlichen VerhĂ€ltnisse in Bezug auf das Vermögen umfasst: sowohl dingliche Rechte (Eigentum, Dienstbarkeit, Pfandrecht: Hypothek, Besitz, Baurecht) als auch obligationsrechtliche Rechte (Forderungen, Schulden, VertragsverhĂ€ltnisse, Schadensersatz). Eigentumsrechtliche VerhĂ€ltnisse ist ein engerer Begriff und bezieht sich vorrangig auf das Eigentumsrecht und andere dingliche Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen, die durch das Sachenrechtsgesetz der FBiH (Zakon o stvarnim pravima FBiH, ZSP FBiH) (Sl. nov. FBiH Nr. 66/13 und 100/13) bzw. das Sachenrechtsgesetz der RS (Zakon o stvarnim pravima RS) (Sl. gl. RS Nr. 124/08 mit spĂ€teren Änderungen) geregelt sind. Praktisch: jedes eigentumsrechtliche VerhĂ€ltnis ist ein vermögensrechtliches, aber nicht jedes vermögensrechtliche VerhĂ€ltnis ist eigentumsrechtlich (z. B. eine Vertragsschuld ist kein eigentumsrechtliches VerhĂ€ltnis).

5. Was ist Ersitzung (dosjelost / odrĆŸaj) und wie viele Jahre sind fĂŒr den Erwerb des Eigentums an einer Liegenschaft in BiH erforderlich?

Die Ersitzung ist eine originĂ€re Art des Eigentumserwerbs auf Grundlage eines qualifizierten Besitzes innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist. Nach dem Sachenrechtsgesetz der FBiH und dem Sachenrechtsgesetz der RS erfordert die ordentliche Ersitzung von Liegenschaften 10 Jahre rechtmĂ€ĂŸigen, gutglĂ€ubigen und wahrhaften Besitzes; die außerordentliche Ersitzung erfordert 20 Jahre gutglĂ€ubigen Besitzes: ohne das Erfordernis, dass der Besitz rechtmĂ€ĂŸig ist. FĂŒr bewegliche Sachen sind die Fristen kĂŒrzer (3 bzw. 10 Jahre). Das Verfahren zur Feststellung des Eigentumsrechts auf Grundlage der Ersitzung wird durch Feststellungsklage vor dem zustĂ€ndigen Stadt- bzw. Grundgericht am Ort der Liegenschaft gefĂŒhrt, mit Antrag auf Eintragung auf Grundlage des rechtskrĂ€ftigen Urteils. Die Gerichte beurteilen die GutglĂ€ubigkeit des Besitzes sorgfĂ€ltig: wenn der Erwerber wusste oder hĂ€tte wissen mĂŒssen, dass er nicht EigentĂŒmer ist, wird die Ersitzung nicht anerkannt.

6. Wie wird eine Klage wegen Besitzstörung erhoben und welche gesetzlichen Fristen gelten?

Die Klage wegen Besitzstörung (actio spolii) schĂŒtzt den faktischen Besitzstand, unabhĂ€ngig von der Frage des Rechts auf Besitz. Die Fristen sind Ausschlussfristen: die subjektive Frist von 30 Tagen lĂ€uft ab dem Tag der Kenntnis von der Störung und dem Störer, die objektive Frist von einem Jahr ab dem Tag der erfolgten Störung. Nach Ablauf dieser Fristen geht der Besitzschutz unwiderruflich verloren, das Recht auf Eigentumsschutz (rei vindicatio) bleibt jedoch bestehen. Das Verfahren ist eilbedĂŒrftig: das Gericht verhandelt nur ĂŒber den letzten ruhigen Besitz und die Störungshandlung, nicht ĂŒber die Rechtsgrundlage des Besitzes oder die GutglĂ€ubigkeit des Besitzers. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss (nicht Urteil) und hat die Eigenschaft eines Vollstreckungstitels, gewöhnlich innerhalb einer kurzen Frist von 15 Tagen. Unsere Kanzlei vertritt Mandanten regelmĂ€ĂŸig in diesen Verfahren: von der Einreichung des Antrags auf einstweilige VerfĂŒgung bis zur Vollstreckung des Beschlusses.

7. Was fÀllt in das eheliche Vermögen und wie erfolgt seine Aufteilung im Falle einer Ehescheidung?

Eheliches Vermögen ist das Vermögen, das die Ehegatten durch Arbeit wĂ€hrend der Dauer der ehelichen Gemeinschaft erworben haben, sowie EinkĂŒnfte aus diesem Vermögen (Art. 251 des Familiengesetzes FBiH (Porodični zakon FBiH, PZ FBiH); entsprechende Bestimmungen des Familiengesetzes RS). Wesentlich ist: die Eintragung einer Liegenschaft im Grundbuch nur auf einen Ehegatten schließt das Recht des anderen auf einen Miteigentumsanteil nicht aus: das Gericht stellt den tatsĂ€chlichen Beitrag zum Erwerb fest, unabhĂ€ngig von der formellen Eintragung. Sondergut (vor der Ehe, durch Erbschaft oder durch Schenkung nur an einen Ehegatten erworbenes Vermögen) fĂ€llt nicht in das eheliche Vermögen, die Beweislast trifft jedoch denjenigen, der dies behauptet. Die Aufteilung kann einvernehmlich erfolgen: durch einen notariell beurkundeten Vertrag ĂŒber die Aufteilung des ehelichen Vermögens: oder gerichtlich durch Klage auf Feststellung des Miteigentums und körperliche oder rechtliche Teilung. Dieselbe Regelung gilt auch fĂŒr die nichteheliche Lebensgemeinschaft, die nach dem Gesetz die Voraussetzungen erfĂŒllt (kontinuierliches Zusammenleben, Absicht einer dauerhaften Gemeinschaft). Mehr Details: Aufteilung des ehelichen Vermögens.

8. Kann ein auslĂ€ndischer StaatsbĂŒrger eine Liegenschaft in Bosnien und Herzegowina erwerben und unter welchen Bedingungen?

Ja, auslĂ€ndische StaatsbĂŒrger können das Eigentumsrecht an Liegenschaften in Bosnien und Herzegowina erwerben, jedoch unter der Bedingung der Gegenseitigkeit (ReziprozitĂ€t) mit dem Land, dessen StaatsbĂŒrger sie sind: was vom Justizministerium von BiH (Ministarstvo pravde BiH) bestĂ€tigt wird. Die Gegenseitigkeit ist in der Regel mit den Staaten der EuropĂ€ischen Union sowie mit dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, der Schweiz, Norwegen, Kanada, Australien und den meisten anderen entwickelten LĂ€ndern formell festgestellt: die vollstĂ€ndige konsolidierte Liste von 59 LĂ€ndern, mit denen BiH die Gegenseitigkeit festgestellt hat, kann auf einer separaten Seite eingesehen werden. Bestimmte BeschrĂ€nkungen bestehen fĂŒr landwirtschaftliche FlĂ€chen und WĂ€lder in einzelnen EntitĂ€ten sowie fĂŒr Liegenschaften in geschĂŒtzten bzw. Grenzgebieten. Praktische Schritte beim Erwerb umfassen: PrĂŒfung des Grundbuchstandes und der Belastungen, Erstellung des Kaufvertrags, notarielle Beurkundung, Zahlung der Grunderwerbsteuer (der Satz hĂ€ngt vom Kanton bzw. der EntitĂ€t ab, am hĂ€ufigsten 3 % in der FBiH, bzw. 17 % MwSt. bei Neubau), und Eintragung im Grundbuch. Weitere Details: Recht der AuslĂ€nder auf Liegenschaften in BiH.

9. Welche Rechte hat der EigentĂŒmer im Enteignungsverfahren und wie wird die gerechte EntschĂ€digung bestimmt?

Die Enteignung ist die Entziehung oder BeschrĂ€nkung des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft im öffentlichen Interesse unter obligatorischer gerechter EntschĂ€digung. Nach dem Enteignungsgesetz der FBiH (Zakon o eksproprijaciji) (Sl. nov. FBiH Nr. 70/07 mit spĂ€teren Änderungen) und dem Enteignungsgesetz der RS muss die EntschĂ€digung dem Marktwert der Liegenschaft zum Zeitpunkt des Erlasses des erstinstanzlichen Beschlusses entsprechen. Der EigentĂŒmer hat das Recht: (1) statt GeldentschĂ€digung eine andere geeignete Liegenschaft zu verlangen; (2) die Enteignung der gesamten Liegenschaft zu verlangen, wenn ihm der verbleibende Teil die normale Nutzung unmöglich macht (Art. 11 des Gesetzes); (3) Beschwerde gegen den Enteignungsbeschluss einzulegen; (4) die Höhe der EntschĂ€digung durch Klage beim zustĂ€ndigen Gericht anzufechten. Eine besondere Kategorie ist die faktische Enteignung: wenn die öffentliche Hand privates Land ohne formelles Verfahren nutzt; die Rechtsprechung in BiH erkennt ihr dieselben Rechtswirkungen wie der formellen Enteignung zu, und das Recht auf gerechte EntschĂ€digung als Schutz des verfassungsrechtlichen Eigentumsrechts (Art. 1 Protokoll 1 EMRK) unterliegt nicht der klassischen VerjĂ€hrung.

10. Wie stellt ein Rechtsanwalt das Eigentumsrecht fĂŒr einen außerbĂŒcherlichen EigentĂŒmer einer Liegenschaft fest?

AußerbĂŒcherliches Eigentum ist eine Situation, in der der tatsĂ€chliche EigentĂŒmer nicht im Grundbuch eingetragen ist: typischerweise wegen unsauberer Erbschaftsverfahren, alter informeller VertrĂ€ge, Bauten auf fremdem Grund, Ersitzung oder unvollstĂ€ndiger Datenauslegung bei der Katastererneuerung. Der Rechtsweg hĂ€ngt von der Erwerbsgrundlage ab: (a) wenn eine ordentliche Rechtsgrundlage vorliegt (Vertrag, Urteil, Erbschein): wird das Verfahren zur Eintragung bei der Grundbuchabteilung des zustĂ€ndigen Stadt- bzw. Grundgerichts eingeleitet; (b) wenn die Rechtsgrundlage fehlt oder streitig ist: wird Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts vor dem Streitgericht erhoben, regelmĂ€ĂŸig in Verbindung mit dem Klageantrag auf Eintragung aufgrund des Urteils. Unser Anwaltsteam erstellt fĂŒr die Mandanten eine rechtliche Analyse der gesamten Kette des Eigentumserwerbs (Kauf, Schenkung, Erbschaft, Ersitzung) und wĂ€hlt die optimale Rechtsstrategie: hĂ€ufig vereint mit AnsprĂŒchen aus dem ehelichen Vermögen oder außerstreitigen Verfahren.

11. Was ist zu tun, wenn die Eintragung im Grundbuch nicht dem tatsÀchlichen Stand entspricht (Fehler, unterlassene Eintragungen, falsche Eintragungen)?

Fehler im Grundbuch können durch verschiedene Verfahren je nach Art des Fehlers behoben werden: (1) geringfĂŒgige Verwaltungsfehler (VersĂ€umnisse bei Parzellennummern, Namen) werden auf Antrag der Partei bei der Grundbuchabteilung mit entsprechenden Nachweisen berichtigt; (2) streitiges Eigentum wird durch Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts vor dem Streitgericht geklĂ€rt und anschließend durch Eintragung des rechtskrĂ€ftigen Urteils; (3) falsche oder rechtswidrig vorgenommene Eintragungen (z. B. auf Grundlage einer gefĂ€lschten Urkunde) werden durch Klage auf NichtigerklĂ€rung der Eintragung angefochten, hĂ€ufig mit einer Strafanzeige wegen UrkundenfĂ€lschung (Art. 373 StGB FBiH). Der Grundsatz des Vertrauens in das Grundbuch (Grundbuchgesetz FBiH/RS) schĂŒtzt einen gutglĂ€ubigen Dritterwerber, der das Recht im guten Glauben erworben hat: jedoch nicht, wenn die Eintragung auf einer absolut nichtigen Urkunde beruht, noch wenn in den öffentlichen BĂŒchern bereits eine Streitanmerkung oder ein VerĂ€ußerungsverbot eingetragen war. Zum Schutz der Rechte wird empfohlen, mit Klageerhebung auch sofort einen Antrag auf Streitanmerkung zu stellen.

12. Welche rechtlichen PrĂŒfungen sollen vor Abschluss eines Kaufvertrags ĂŒber eine Liegenschaft in BiH durchgefĂŒhrt werden?

Vor Abschluss eines Liegenschaftskaufvertrags umfasst eine qualifizierte rechtliche PrĂŒfung (due diligence): (1) aktueller Grundbuchauszug (ZK-Auszug) und Kopie des Katasterplans: PrĂŒfung von Eigentum, Belastungen, Hypotheken, Streitanmerkungen, Vorkaufsrechten, Vormerkungen; (2) Übereinstimmung von Kataster und Grundbuch (hĂ€ufig bestehen Unterschiede bei Parzellennummern oder FlĂ€chen); (3) PrĂŒfung der RechtsfĂ€higkeit des VerkĂ€ufers und seines Familienstands (wegen Fragen des ehelichen Vermögens); (4) Bestehen von Mietern, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Wohnrechten; (5) bezahlte kommunale GebĂŒhren, Grundsteuer, fĂ€llige Nebenkosten; (6) stĂ€dtebaulich-technische Unterlagen (Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung, Projektunterlagen); (7) Beurteilung steuerlicher Verpflichtungen (Grunderwerbsteuer, ggf. MwSt.). Erst nach vollstĂ€ndiger Risikobewertung wird der Kaufvertrag erstellt und es wird zur notariellen Beurkundung und zur Eintragung im Grundbuch ĂŒbergegangen. Das Überspringen dieser Schritte fĂŒhrt regelmĂ€ĂŸig zu schwerwiegenden Rechtsstreitigkeiten nach Zahlung des Kaufpreises.

13. Welche VerjĂ€hrungsfrist gilt fĂŒr Forderungen aus vermögensrechtlichen Streitigkeiten in Bosnien und Herzegowina?

Die VerjĂ€hrungsfristen hĂ€ngen von der Art der Forderung ab und sind im Obligationengesetz (ZOO FBiH/RS) geregelt: die allgemeine VerjĂ€hrungsfrist betrĂ€gt 10 Jahre (Art. 371 ZOO), sofern fĂŒr eine bestimmte Forderung keine kĂŒrzere Frist vorgesehen ist; periodische Forderungen (Mieten, Unterhaltsleistungen, Vertragszinsen) verjĂ€hren in 3 Jahren (Art. 372); gegenseitige Forderungen aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen juristischen Personen in 3 Jahren (Art. 374); Schadensersatz in 3 Jahren ab Kenntnis vom Schaden und vom TĂ€ter, und absolut in 5 Jahren ab Entstehung des Schadens (Art. 376); durch rechtskrĂ€ftige Gerichtsentscheidung oder gerichtlichen Vergleich festgestellte Forderungen verjĂ€hren in 10 Jahren (Art. 379). Dingliche Rechte (Eigentum) verjĂ€hren nicht: die Klage wegen Besitzstörung hat jedoch Ausschlussfristen (30 Tage / 1 Jahr). Wichtig: das Gericht berĂŒcksichtigt die VerjĂ€hrung nicht von Amts wegen: sie muss durch Einrede des Beklagten im Verfahren geltend gemacht werden, spĂ€testens bis zum Schluss der Hauptverhandlung. Die VersĂ€umnis der rechtzeitigen Einrede bedeutet den Verlust des Rechts auf Berufung auf die VerjĂ€hrung.

14. Unterscheidet sich das Verfahren vor den Gerichten in der Föderation BiH und der Republika Srpska bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten?

Bosnien und Herzegowina hat unterschiedliche gesetzgeberische Lösungen in den beiden EntitĂ€ten und im Brčko-Distrikt, die grundlegenden Prinzipien des Vermögensrechts sind jedoch weitgehend harmonisiert. In der FBiH gelten: Sachenrechtsgesetz FBiH, Grundbuchgesetz FBiH, Obligationengesetz FBiH, Zivilprozessordnung FBiH, Familiengesetz FBiH (Porodični zakon FBiH). In der RS gelten die entsprechenden EntitĂ€tsgesetze der RS. Im Brčko-Distrikt BiH gelten besondere Distrikt-Gesetze. Die örtliche ZustĂ€ndigkeit fĂŒr dingliche Streitigkeiten ist ausschließlich: sie wird vom Gericht gefĂŒhrt, in dessen Gebiet sich die Liegenschaft befindet (forum rei sitae). Praktische Folge: wenn ein Mandant Liegenschaften sowohl in der FBiH als auch in der RS besitzt: z. B. eine Wohnung in Sarajevo und ein Haus in Banja Luka: werden in beiden EntitĂ€ten getrennte Verfahren gefĂŒhrt, da das Gericht einer EntitĂ€t keine ZustĂ€ndigkeit fĂŒr Liegenschaften in der anderen hat. Innerhalb derselben EntitĂ€t können die FĂ€lle zusammengefasst werden. Unsere Kanzlei vertritt vor den Gerichten der FBiH, der RS und des Brčko-Distrikts BiH.

15. Wann sollte man sich an einen Notar wenden und wann an einen Rechtsanwalt bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten?

Notar und Rechtsanwalt haben unterschiedliche, aber komplementĂ€re Rollen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Der Notar ist ein öffentlicher AmtstrĂ€ger (eine Person mit öffentlichen Befugnissen), der Unterschriften und Urkunden beglaubigt, notariell beurkundete Urkunden erstellt (fĂŒr bestimmte Kategorien von RechtsgeschĂ€ften, einschließlich der Übertragung des Eigentums an Liegenschaften, ist die notarielle Beurkundung oder die Beglaubigung der Unterschrift vorgeschrieben), die IdentitĂ€t der Parteien und die GeschĂ€ftsfĂ€higkeit ĂŒberprĂŒft sowie die Folgen des RechtsgeschĂ€fts erklĂ€rt. Der Notar ist neutral: er muss unparteiisch gegenĂŒber allen Parteien handeln. Der Rechtsanwalt vertritt dagegen ausschließlich die Interessen seines Mandanten: er erstellt den Vertrag nach den Anweisungen des Mandanten und in dessen besten Interesse, fĂŒhrt Verhandlungen, identifiziert rechtliche und steuerliche Risiken und vertritt in eventuellen Streitigkeiten vor Gericht. Optimale Praxis ist, dass der Rechtsanwalt den Vertrag vorbereitet und aushandelt, und der Notar ihn dann beurkundet: wodurch dem Mandanten sowohl der Interessenschutz als auch der öffentliche Glaube der Urkunde gewĂ€hrleistet werden. Unsere Kanzlei arbeitet mit renommierten Notaren in Tuzla, Sarajevo, Mostar, Banja Luka und anderen StĂ€dten zusammen, was die effiziente Realisierung der Transaktion sicherstellt.

Drei Jahrzehnte Mandantenvertrauen

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 aktiv tĂ€tig. Heute, im vierten Jahrzehnt ihrer TĂ€tigkeit, verfĂŒgt sie ĂŒber mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit einer Bewertung von 5,0/5 auf zwei unabhĂ€ngigen Google-GeschĂ€ftsprofilen: was eine der grĂ¶ĂŸten und am besten bewerteten Mandantenbewertungssammlungen im Anwaltsstand in Bosnien und Herzegowina darstellt.

1993
GrĂŒndungsjahr
30+
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5,0 ★
Durchschnittsbewertung
2
Google-Profile
5
Arbeitssprachen

Mandantenerfahrungen « Vermögensrechtliche VerhĂ€ltnisse und Immobilien

Eine Auswahl von Mandantenbewertungen aus ĂŒber 1.030 Google-Bewertungen: ausgewogen nach Rechtsgebieten (vermögensrechtliche Streitigkeiten, Immobilien, VertrĂ€ge) und StĂ€dten (Sarajevo, Tuzla, Mostar, Banja Luka, Bijeljina). Der Inhalt ist aufgrund der anwaltlichen Schweigepflicht anonymisiert (vollstĂ€ndige Namen werden nicht genannt, es werden nur Initialen verwendet).

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„Drei Jahre lang stritten wir mit Verwandten um eine geerbte Wohnung im Zentrum von Sarajevo. Der grundbuchliche Stand stand in völligem Widerspruch zum tatsĂ€chlichen Besitz. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac erstellte eine detaillierte Rekonstruktion der Eigentumskette ab den 1990er Jahren, identifizierte fiktive Eintragungen und erwirkte ein Urteil des Stadtgerichts Sarajevo, mit dem unser Eigentum festgestellt wurde. Geduld, klare Rechtsstrategien und vollstĂ€ndige Information bei jedem Schritt.“

- E. M., Sarajevo
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„Die Zusammenarbeit mit der Anwaltskanzlei Prnjavorac dauert bereits zwei Jahrzehnte, sowohl fĂŒr unser Familienunternehmen als auch fĂŒr private Angelegenheiten. Beim Kauf einer Wohnung in Mostar im vergangenen Jahr prĂŒfte der Rechtsanwalt sorgfĂ€ltig alle Belastungen, Hypotheken und FamilienverhĂ€ltnisse des VerkĂ€ufers: was sich als entscheidend erwies - eine unterlassene Eintragung der Ex-Ehefrau des VerkĂ€ufers wurde aufgedeckt. Alles wurde in der vorvertraglichen Phase geklĂ€rt, ohne einen einzigen Tag Verzögerung bei der Abwicklung.“

- M. S., Mostar
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„Ich lebe seit 30 Jahren in Skandinavien, und in BiH besaß ich eine Liegenschaft, die mit einem alten Familienstreit belastet war, der sich ĂŒber Jahrzehnte hinzog. Ich hatte bereits alle Versuche aufgegeben, dies aus der Ferne zu lösen: bis mir die Botschaft die Kanzlei Prnjavorac empfahl. Mit einer beglaubigten Vollmacht, ohne einen einzigen Besuch in BiH, ĂŒbernahmen sie den Fall vollstĂ€ndig: lösten den Streit, bereiteten den Vertrag vor, koordinierten den Notar, ĂŒbergaben den Vertrag an die Steuerverwaltung (Porezna uprava) und ĂŒberwiesen mir den Verkaufspreis von einer Million KM direkt auf das Bankkonto im Ausland.“

- L. J., Tuzla (Mandant aus der Diaspora)
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„Nach Scheidung und Tod der Eltern im selben Jahr schien meine vermögensrechtliche Situation aussichtslos. Herr Prnjavorac nahm sich Zeit, um alles anzuhören, setzte klare PrioritĂ€ten (zuerst das Verlassenschaftsverfahren, dann die Aufteilung des ehelichen Vermögens) und schloss in zwei Jahren Arbeit alle Verfahren ordnungsgemĂ€ĂŸ ab. Besonders in Erinnerung ist mir seine FĂ€higkeit, komplexe Rechtssituationen ruhig und ohne unnötigen Fachjargon zu erklĂ€ren. In der schwierigsten Lebensphase jemanden zu haben, der weiß, was er tut: das ist unschĂ€tzbar.“

- I. K., Banja Luka
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„Als Unternehmen mit Sitz in der FBiH mussten wir einen Rechtsstreit gegen einen Mandanten in der Republika Srpska fĂŒhren, was uns aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme und EntitĂ€tszustĂ€ndigkeiten unĂŒberwindbar erschien. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac fĂŒhrte uns durch das gesamte Verfahren vor dem Grundgericht (Osnovni sud) in der RS: von der Klage auf Forderungseinzug ĂŒber die Verhandlungen bis zum Vollstreckungsverfahren. Besonders schĂ€tzen wir die Ethik: sie haben nie eine VerlĂ€ngerung des Falls oder zusĂ€tzliche Maßnahmen angeboten, die fĂŒr den Mandanten nicht wirklich nötig waren.“

- D. R., Sarajevo
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„Wir fĂŒhrten zwei parallele FĂ€lle: einen Vermögensstreit in Tuzla und ein Forderungseinzugsverfahren in Banja Luka. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac beeindruckte mit der Koordination beider Verfahren und dem VerstĂ€ndnis der EntitĂ€tsunterschiede in der Praxis. Die Kommunikation war schnell, klar und auch am Wochenende verfĂŒgbar. Was mich besonders ĂŒberraschte: sie wussten immer genau, in welcher Phase sich jeder Fall befand, ohne Verwirrung. Eine warme Empfehlung sowohl fĂŒr Immobilientransaktionen als auch fĂŒr GeschĂ€ftsstreitigkeiten.“

- T. M., Banja Luka
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„Die Scheidung nach 14 Ehejahren brachte die schwierige Frage der Aufteilung von Wohnung, Haus und zwei wĂ€hrend der ehelichen Gemeinschaft gekauften GrundstĂŒcken mit sich. Mein Ex-Ehegatte behauptete, all dies stelle sein Sondergut dar, da die Liegenschaften nur auf ihn eingetragen waren. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac fĂŒhrte mich geduldig durch jeden Schritt: von der Beweissammlung ĂŒber den Beitrag, ĂŒber die Klage auf Feststellung des Miteigentums, bis zum rechtskrĂ€ftigen Urteil. Das Ergebnis: gerechte Vermögensaufteilung und Frieden fĂŒr mich und die Kinder.“

- S. H., Zenica
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„Durch unser FamiliengrundstĂŒck in der Region Doboj sollte ein Autobahnkorridor verlaufen. Das ursprĂŒngliche Angebot des Enteigners lag weit unter dem tatsĂ€chlichen Marktwert des GrundstĂŒcks. Rechtsanwalt Prnjavorac ĂŒbernahm den Fall, legte Beschwerde gegen den Beschluss ein, beauftragte einen GerichtssachverstĂ€ndigen mit einer neuen SchĂ€tzung und erkĂ€mpfte im Verwaltungsstreitverfahren fast die doppelte gerechte EntschĂ€digung. Er machte uns auch mit dem Recht bekannt, die Enteignung des gesamten GrundstĂŒcks zu verlangen, da der verbleibende Teil die normale Nutzung unmöglich machte.“

- A. B., Doboj
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„Mein Vater bewirtschaftete 25 Jahre lang ungestört einen Acker, der im Grundbuch weiterhin auf einen lĂ€ngst verstorbenen Verwandten im Ausland eingetragen war, dessen Erben wir nicht ausfindig machen konnten. Niemand wusste, wie das zu lösen ist. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac analysierte die gesamte Besitzkette, bereitete die Dokumentation ĂŒber die ungestörte Nutzung vor, erhob Klage auf Feststellung des Eigentumsrechts auf Grundlage der außerordentlichen Ersitzung und erwirkte ein rechtskrĂ€ftiges Urteil mit Grundbucheintragung. Systematisch, professionell, ohne unnötige Komplikationen.“

- H. M., Bihać
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„Über Nacht errichtete ein Nachbar einen Betonzaun ĂŒber die Grenzlinie unseres GrundstĂŒcks und entzog uns etwa 40 Quadratmeter Land. Meine Eltern stritten sich darĂŒber jahrelang erfolglos. Am dritten Tag nach Beauftragung der Anwaltskanzlei Prnjavorac wurde die Klage wegen Besitzstörung zusammen mit einem Antrag auf einstweilige VerfĂŒgung eingereicht. Das Stadtgericht erließ im Eilverfahren einen Beschluss zu unseren Gunsten. Der Nachbar musste den Zaun abreißen und die Verfahrenskosten zahlen. Schnelligkeit und ProfessionalitĂ€t.“

- M. F., Visoko
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„Als österreichischer StaatsbĂŒrger wollte ich eine Villa in der NĂ€he von Trebinje kaufen, war mir aber unsicher hinsichtlich der rechtlichen Verfahren oder der ReziprozitĂ€tsbedingungen fĂŒr auslĂ€ndische KĂ€ufer. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ĂŒbernahm alles: die ReziprozitĂ€tsbestĂ€tigung beim Justizministerium von BiH, die PrĂŒfung der GrundbĂŒcher und Belastungen, die Verhandlungen mit dem VerkĂ€ufer, den Notartermin und die abschließende Eintragung der Liegenschaft. Kommunikation auf Deutsch, schnelle Antworten, klare Honorarstruktur. FĂŒr jeden AuslĂ€nder, der eine Liegenschaft in BiH erwerben möchte: die erste Adresse.“

- K. S., Wien (Fall in Trebinje)
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„Mein Vater hinterließ Liegenschaften in allen drei administrativen Einheiten BiHs: eine Wohnung in Bijeljina, ein Haus in Tuzla und ein Wochenendhaus im Brčko-Distrikt. Verlassenschaftsverfahren werden in jeder EntitĂ€t getrennt gefĂŒhrt, was fĂŒr einen Laien praktisch unmöglich zu organisieren ist. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ĂŒbernahm alle drei Verlassenschaften, koordinierte Notare und Gerichte, klĂ€rte Fragen der ErbenerklĂ€rungen im Ausland und ließ alles innerhalb eines Jahres in den GrundbĂŒchern eintragen. Absolute Effizienz.“

- Z. P., Bijeljina

Alle Mandantenbewertungen sind öffentlich auf beiden Google-GeschÀftsprofilen zugÀnglich: ohne Filterung, Vermittlung oder Moderation durch die Kanzlei:

 

 

Weitere TĂ€tigkeitsbereiche der Anwaltskanzlei:

  • Eigentumsrechtliche VerhĂ€ltnisse
  • Verfahren vor dem Verfassungsgericht
  • Verfahren vor dem Gerichtshof in Straßburg
  • Mediator