Frage: Wie wird das
Eigentumsrecht in Bosnien und Herzegowina erworben?
Rechtsanwalt: Der Kaufvertrag erwirbt nicht automatisch das
Eigentumsrecht an den Immobilien in Bosnien und Herzegowina. Es ist
notwendig, Ihr Recht im Grundbuch einzutragen. Daher ist es notwendig,
dass Sie nach jedem Kauf Ihrer Immobilie und nach der Zahlung der
Grundsteuer Ihre Anträge auf Eintragung in das Grundbuch einreichen. Den
Antrag sollte an das Grundbuchamt beim Gemeindegericht in Bosnien und
Herzegowina eingereicht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die
Immobilie befindet, die Kaufgegenstand ist. Mit der Eintragung wird der
Käufer zum Grundbuchbesitzer.
Frage: Wo liegt der
Unterschied zwischen einer Besitzurkunde und einer Eigentumsurkunde
in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Die Besitzurkunde wird vom Grundbuchamt
ausgestellt, und die Eigentumsurkunde wird vom Kataster ausgestellt. Die
Eigentumsurkunde beweist weder das Eigentum noch ein anderes Recht an
der Immobilie, und auf dieser Grundlage gestattet das Grundbuchamt des
zuständigen Gerichts die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch
nicht. Es ist wichtig, diesen Umstand beim Kauf von Immobilien und bei
der Vorlage von Dokumenten durch den Verkäufer zu berücksichtigen.
Frage: Wie wird die
Eintragung im Grundbuch in Bosnien und Herzegowina durchgeführt?
Rechtsanwalt: Für die Eintragung im Grundbuch sowie im
KPU (Register der hinterlegten Verträge) ist Folgendes beizufügen: -
Antrag auf Eintragung. - Beweisdokumentation, auf welcher der Antrag
basiert, d.h. die Grundlage für den Erwerb des tatsächlichen Rechts.
diese Dokumentation ist für die Eintragung eines Eigentümerwechsels
erforderlich. - Nachweis, dass die Gerichtsgebühr entrichtet wurde. -Die
Entscheidung der Steuerverwaltung über die Festsetzung der
Grunderwerbsteuer (bei der Eintragung von Gebäuden ist erforderlich,
eine Bau- und Nutzungsgenehmigung beizufügen). Bei der Eintragung von
Wohn- und Geschäftsgebäuden im KPU muss ein PS-Formular (Formular über
Wohnungsdaten) beigefügt werden. Die Eintragung in das Grundbuch ist nur
mit Zustimmung der Person zulässig, die zum Zeitpunkt der
Antragsstellung als Inhaber des Eigentumsrechts oder eines anderen
übertragenen tatsächlichen Rechts im Grundbuch eingetragen war. Daher
muss diese Genehmigung ein Bestandteil der Beweisdokumentation sein,
unabhängig davon, ob die Zustimmung Vertragsbestandteil ist oder
anschließend in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingereicht wird.
Frage: Was ist vor dem Kauf
von Immobilien in Bosnien und Herzegowina zu tun?
Rechtsanwalt: Sie müssen den Grundbuchstatus ermitteln bzw. belegen,
dass das Grundstück, für das die Eigentumsübertragung beantragt wird,
und der Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Daher muss
sich die Partei (der Käufer) unter Kenntnis der Nummer des Flurstücks an
das Grundbuchamt wenden und einen Grundbuchauszug anfordern, der alle
Informationen zu einer bestimmten Immobilie enthält, wie sie im
Grundbuch eingetragen sind. Aus dem Grundbuchauszug ist ersichtlich, wem
die Immobilie gehört, ob die Immobilie einen oder mehrere Eigentümer
hat, ob sie mit einer Hypothek oder anderweitig belastet ist. Nach
Zahlung der Gebühr können alle Personen Einsicht in den Zustand einer
bestimmten Immobilie nehmen, bzw. einen Grundbuchauszug ausstellen
lassen. Der Grundbuchauszug ist der einzige Nachweis über das Eigentum
über Ihre Immobilie oder über ein anderes Recht, das Gegenstand der
Eintragung im Grundbuch in Bosnien und Herzegowina sein kann.
Grundbuchauszüge haben den Status und die Beweiskraft öffentlicher
Urkunden.
Frage: Was ist der erste
Schritt beim Kauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie
sollte der erste Schritt darin bestehen, den Grundbuchauszug zu
überprüfen. Für Käufer ist es wichtig zu wissen, ob die Immobilie
belastet sei, wie groß die Wohnungsfläche ist, ob eine oder mehrere
Personen Eigentümer sind usw. Andererseits sollte der Verkäufer
verfügbar sein, um Transparenz und Einsicht in den Grundbuchauszug zu
gewährleisten. Es ist wichtig, dass der Käufer mit dem aktuellen Zustand
der Immobilie vertraut ist, um die Verkaufsbedingungen und deren
Merkmale zu kennen. Beispielsweise, die Kenntnis des Eigentumsanteils
des Miteigentümers kann für den Kauf- und Verkaufsprozess wichtig sein.
Z.B. Wenn es zwei Eigentümer gibt, ist es wichtig, dass beide Eigentümer
dem Verkauf zustimmen. Beide müssen bei der Unterzeichnung des
Kaufvertrags anwesend sein und ihre schriftliche Zustimmung geben oder
eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Verkauf von Immobilien
vorlegen.
Der Grundbuchauszug ist der Ausgangspunkt für jeden Kauf und Verkauf von
Immobilien und der einzige Nachweis des Eigentums.
Frage: Was ist das Ziel von
Grundbuchreformen in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Ziel der Grundbuchreform in Bosnien und
Herzegowina ist es, ein effizientes Grundverwaltungssystem zu schaffen
und die Entwicklung eines effizienteren Immobilienmarktes zu fördern.
Die Reform beinhaltet die Harmonisierung der Daten im Kataster und
Grundbuch, die Computerisierung des Grundbuchs, die Implementierung
beider Systeme und die Verbesserung der Beziehungen zu den Nutzern. Ziel
der Umsetzung dieser Reform ist die einfachere und schnellere Umsetzung
der individuellen Registrierung des Eigentums in den Grundbuchämtern der
Gemeindegerichte und die Standardisierung der Formulare im
Grundbuchverfahren. Bei der Einreichung einzelner Vorschläge für die
Eintragung erhalten die Parteien genaue Anweisungen zum ordnungsgemäßen
Ausfüllen der Formulare, was auch den Prozess der einzelnen Eintragungen
beschleunigt.
Frage: Was beinhaltet der
Grundbuchauszug in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Der Grundbuchauszug in Bosnien und
Herzegowina besteht aus drei Teilen
1. Blatt A - Eigentumsurkunde oder Gutbestandsblatt, in dem die
Liegenschaft eingetragen ist, d.h. ihre Hauptmerkmale - Katasternummer,
Name, Fläche, Anzahl der Stockwerke, Anfertigung usw.
2. Blatt B - Eigentumsblatt, in dem der Eigentümer der Liegenschaft
eingetragen ist. Des Weiteren sind alle etwaigen Beschränkungen
eingetragen, die diese Personen betreffen, wie Minderjährigkeit, aber
auch allfällige einzelne Miteigentümer betreffende Belastungs- und
Veräußerungsverbote.
3. Blatt C - Frachtbrief, aus dem hervorgeht, ob die Liegenschaft durch
die Rechte Dritter belastet ist. Z.B. durch Hypothek, Vorkaufsrecht,
Anmietung oder Anpachtung, Rückkauf, Konzession und ob es Vollstreckung
oder Siegel gibt.