Rechtsanwaltskanzlei

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Land Bücher: Bereiche der professionellen Engagement

Einträge von Gerichtsurteilen im Grundbuch, Eintragungen in das Land der Veränderungen auf dem Vertrag der ausgeführten Transaktion von Immobilien basierte Register, wobei aus der Dokumentation vom Lande Bücher, die Durchführung der Verfahren, durch das Gesetz über Land Books gegründet.

Die langjährige juristische und fachliche Ausbildung, Berufserfahrung und Erfolge sind die Grundlage für die Überzeugung, dass in Deutschland eine besondere Qualität des beruflichen Engagements erreicht wurde die folgenden Rechtsgebiete:

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Grundbücher in Bosnien und Herzegowina


Frage: Wie wird das Eigentumsrecht in Bosnien und Herzegowina erworben?
Rechtsanwalt: Der Kaufvertrag erwirbt nicht automatisch das Eigentumsrecht an den Immobilien in Bosnien und Herzegowina. Es ist notwendig, Ihr Recht im Grundbuch einzutragen. Daher ist es notwendig, dass Sie nach jedem Kauf Ihrer Immobilie und nach der Zahlung der Grundsteuer Ihre Anträge auf Eintragung in das Grundbuch einreichen. Den Antrag sollte an das Grundbuchamt beim Gemeindegericht in Bosnien und Herzegowina eingereicht werden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die Immobilie befindet, die Kaufgegenstand ist. Mit der Eintragung wird der Käufer zum Grundbuchbesitzer.


Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen einer Besitzurkunde und einer Eigentumsurkunde in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Die Besitzurkunde wird vom Grundbuchamt ausgestellt, und die Eigentumsurkunde wird vom Kataster ausgestellt. Die Eigentumsurkunde beweist weder das Eigentum noch ein anderes Recht an der Immobilie, und auf dieser Grundlage gestattet das Grundbuchamt des zuständigen Gerichts die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch nicht. Es ist wichtig, diesen Umstand beim Kauf von Immobilien und bei der Vorlage von Dokumenten durch den Verkäufer zu berücksichtigen.


Frage: Wie wird die Eintragung im Grundbuch in Bosnien und Herzegowina durchgeführt?
Rechtsanwalt: Für die Eintragung im Grundbuch sowie im KPU (Register der hinterlegten Verträge) ist Folgendes beizufügen: - Antrag auf Eintragung. - Beweisdokumentation, auf welcher der Antrag basiert, d.h. die Grundlage für den Erwerb des tatsächlichen Rechts. diese Dokumentation ist für die Eintragung eines Eigentümerwechsels erforderlich. - Nachweis, dass die Gerichtsgebühr entrichtet wurde. -Die Entscheidung der Steuerverwaltung über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer (bei der Eintragung von Gebäuden ist erforderlich, eine Bau- und Nutzungsgenehmigung beizufügen). Bei der Eintragung von Wohn- und Geschäftsgebäuden im KPU muss ein PS-Formular (Formular über Wohnungsdaten) beigefügt werden. Die Eintragung in das Grundbuch ist nur mit Zustimmung der Person zulässig, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung als Inhaber des Eigentumsrechts oder eines anderen übertragenen tatsächlichen Rechts im Grundbuch eingetragen war. Daher muss diese Genehmigung ein Bestandteil der Beweisdokumentation sein, unabhängig davon, ob die Zustimmung Vertragsbestandteil ist oder anschließend in der gesetzlich vorgeschriebenen Form eingereicht wird.


Frage: Was ist vor dem Kauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina zu tun?
Rechtsanwalt: Sie müssen den Grundbuchstatus ermitteln bzw. belegen, dass das Grundstück, für das die Eigentumsübertragung beantragt wird, und der Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Daher muss sich die Partei (der Käufer) unter Kenntnis der Nummer des Flurstücks an das Grundbuchamt wenden und einen Grundbuchauszug anfordern, der alle Informationen zu einer bestimmten Immobilie enthält, wie sie im Grundbuch eingetragen sind. Aus dem Grundbuchauszug ist ersichtlich, wem die Immobilie gehört, ob die Immobilie einen oder mehrere Eigentümer hat, ob sie mit einer Hypothek oder anderweitig belastet ist. Nach Zahlung der Gebühr können alle Personen Einsicht in den Zustand einer bestimmten Immobilie nehmen, bzw. einen Grundbuchauszug ausstellen lassen. Der Grundbuchauszug ist der einzige Nachweis über das Eigentum über Ihre Immobilie oder über ein anderes Recht, das Gegenstand der Eintragung im Grundbuch in Bosnien und Herzegowina sein kann. Grundbuchauszüge haben den Status und die Beweiskraft öffentlicher Urkunden.


Frage: Was ist der erste Schritt beim Kauf von Immobilien in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie sollte der erste Schritt darin bestehen, den Grundbuchauszug zu überprüfen. Für Käufer ist es wichtig zu wissen, ob die Immobilie belastet sei, wie groß die Wohnungsfläche ist, ob eine oder mehrere Personen Eigentümer sind usw. Andererseits sollte der Verkäufer verfügbar sein, um Transparenz und Einsicht in den Grundbuchauszug zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass der Käufer mit dem aktuellen Zustand der Immobilie vertraut ist, um die Verkaufsbedingungen und deren Merkmale zu kennen. Beispielsweise, die Kenntnis des Eigentumsanteils des Miteigentümers kann für den Kauf- und Verkaufsprozess wichtig sein. Z.B. Wenn es zwei Eigentümer gibt, ist es wichtig, dass beide Eigentümer dem Verkauf zustimmen. Beide müssen bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags anwesend sein und ihre schriftliche Zustimmung geben oder eine notariell beglaubigte Vollmacht für den Verkauf von Immobilien vorlegen.

Der Grundbuchauszug ist der Ausgangspunkt für jeden Kauf und Verkauf von Immobilien und der einzige Nachweis des Eigentums.


Frage: Was ist das Ziel von Grundbuchreformen in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Ziel der Grundbuchreform in Bosnien und Herzegowina ist es, ein effizientes Grundverwaltungssystem zu schaffen und die Entwicklung eines effizienteren Immobilienmarktes zu fördern. Die Reform beinhaltet die Harmonisierung der Daten im Kataster und Grundbuch, die Computerisierung des Grundbuchs, die Implementierung beider Systeme und die Verbesserung der Beziehungen zu den Nutzern. Ziel der Umsetzung dieser Reform ist die einfachere und schnellere Umsetzung der individuellen Registrierung des Eigentums in den Grundbuchämtern der Gemeindegerichte und die Standardisierung der Formulare im Grundbuchverfahren. Bei der Einreichung einzelner Vorschläge für die Eintragung erhalten die Parteien genaue Anweisungen zum ordnungsgemäßen Ausfüllen der Formulare, was auch den Prozess der einzelnen Eintragungen beschleunigt.


Frage: Was beinhaltet der Grundbuchauszug in Bosnien und Herzegowina?
Rechtsanwalt: Der Grundbuchauszug in Bosnien und Herzegowina besteht aus drei Teilen

1. Blatt A - Eigentumsurkunde oder Gutbestandsblatt, in dem die Liegenschaft eingetragen ist, d.h. ihre Hauptmerkmale - Katasternummer, Name, Fläche, Anzahl der Stockwerke, Anfertigung usw.

2. Blatt B - Eigentumsblatt, in dem der Eigentümer der Liegenschaft eingetragen ist. Des Weiteren sind alle etwaigen Beschränkungen eingetragen, die diese Personen betreffen, wie Minderjährigkeit, aber auch allfällige einzelne Miteigentümer betreffende Belastungs- und Veräußerungsverbote.

3. Blatt C - Frachtbrief, aus dem hervorgeht, ob die Liegenschaft durch die Rechte Dritter belastet ist. Z.B. durch Hypothek, Vorkaufsrecht, Anmietung oder Anpachtung, Rückkauf, Konzession und ob es Vollstreckung oder Siegel gibt.

 


 

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