Unsere Rechtsanwaltspraxis bietet in- und
ausländischen Unternehmen und den natürlichen Personen die
Vertretungs- und Consultingleistungen für die Einziehung
eigener Forderungen in Bosnien und Herzegowina an. Unser
Grundprinzip ist es unseren Kunden die Einziehung ihrer Forderungen auf eine
möglichst schnelle Weise mit minimalen Kosten zu sichern.
Wenn alles Anderes nicht gelingt, können
wir die Sache bei dem zuständigen Gericht in Bosnien und
Herzegowina einreichen.
Wir sind erfolgreich bei der Überzeugung
der Schuldner sowohl in der Privatsphäre als auch im
Geschäftsbereich, den Schuldnern haben wir geholfen zu begreifen, dass
je früher sie ihre Schulden begleichen, desto besser ist es.
Unsere Strategie: • Analyse
der Zahlungsfähigkeit von Schuldnern in Bosnien und i
Herzegowina • Suche nach den Schuldnern mit dem Ziel
der Rückerstattung geschuldeter Gelder • Konatktnahme mit den
Schuldnern • Durchführung des
Vollstreckungsverfahrens • Beratung und Vorschläge
hinsichtlich des Vollstreckungsverfahrens, des Zivilprozesses und des
Insolvenzverfahrens • Einleitung eines Verfahrens bei dem
zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina
In den meisten Fällen schlagen wir den
Kunden vor ein seitens unserer Praxis profesionell verfasstes
endgültiges Schreiben mit der Einforderung abzusenden. In vielen
Fällen führt dieses Schreiben zur vollständigen Begleichung
oder zum Angebot für die Begleichung der Schulden in Raten.
Wir bitten eine einleitende Übersicht
über die Bankkontos des Schuldners in
Bosnien und Herzegowina an, sowie die Aufsicht über seine Kredite und
über seine Leistungsfähigkeit während des ganzen Verfahrens.
Unsere Dienstleistung Einziehung von Schulden
schließt die Einziehung und die Vollstreckung der in- und
ausländischen Forderungen in Bosnien und
Herzegowina ein, sowie die Durchführung der
Entscheidungen über die Vollstreckung und der vorher gefällten
Urteile im Ausland. Eminente Agenturen für die Einziehung von Schulden
kooperieren mit uns und engagieren regelmäßig unsere Praxis wegen
der Einziehung der Forderungen bei dem zuständigen Gericht
in Bosnien und Herzegowina.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Inkasso in Bosnien und Herzegowina
Wie werden Forderungen in Bosnien und Herzegowina eingezogen?
Das Inkasso in Bosnien und Herzegowina kann in zwei Verfahrensstufen unterteilt werden. Bei der außergerichtlichen Einziehung von Forderungen erfolgt die Einziehung möglicherweise außergerichtlich. Bei der gerichtlichen Eintreibung von Forderungen wird das Verfahren vor dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina durchgeführt. Wir als Anwaltskanzlei können Sie in beiden Phasen des Inkassoverfahrens unterstützen. Die meisten Fälle werden ohne gerichtliches Eingreifen gütlich beigelegt, aber wenn der Schuldner seine Schulden nicht begleichen möchte, ist in diesem Fall ein gerichtliches Verfahren die einzig mögliche Lösung für die Eintreibung von Forderungen in Bosnien und Herzegowina.
Was versteht man unter außergerichtlichem Inkasso in Bosnien und Herzegowina?
Grundsätzlich starten wir den Prozess der Forderungseintreibung immer außergerichtlich. Wir versuchen, die Notwendigkeit einer gerichtlichen Intervention zu vermeiden. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und schlagen ihm vor, die Schuld auf friedlichem Wege zu begleichen. Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, werden wir nach Ihren Weisungen ein gerichtliches Verfahren zum Inkasso einleiten. Die Ankündigung einer Klage zwingt Ihren Schuldner oft, die Schulden zu begleichen. Wir handeln nach dem Grundsatz der Kostenwirksamkeit und finden die für unseren Mandanten finanziell günstigste Lösung.
Was versteht man unter gerichtlichem Inkasso in Bosnien und Herzegowina?
Verweigert Ihr Schuldner die Zahlung im außergerichtlichen Verfahren, können wir nach Rücksprache mit Ihnen ein gerichtliches Verfahren einleiten. Über die Erfolgswahrscheinlichkeit im Verfahren des Inkassos informieren wir Sie vorab. Wir informieren Sie immer vorab über mögliche Gerichtskosten und beginnen das Verfahren erst nach Ihrer Zustimmung.
Wie lange dauert es, Forderungen in Bosnien und Herzegowina einzuziehen?
Das Inkasso in Bosnien und Herzegowina kann in Abhängigkeit von vielen Faktoren zwischen 24 Stunden oder bis zu mehreren Monaten und im Fall von Gerichtsverfahren mehrere Jahre dauern.
Kann in Bosnien und Herzegowina eine Schuldentilgung in Form einer Vollstreckungsurkunde vereinbart werden?
Es ist möglich, die Rückzahlung der Schulden in Form einer Vollstreckungsurkunde vor einem Notar zu veranlassen, wenn ein Konsens besteht. Zahlt der Schuldner in diesem Fall die Schuldenrate nicht, kann sofort ein gerichtliches Zwangsvollstreckungsverfahren zum vollständigen Inkasso eingeleitet werden. Es ist auch möglich, vor einem Notar handelsrechtliche Verträge abzuschließen, die die Kraft einer Vollstreckungsurkunde haben können, was bedeutet, dass die Parteien eine vollstreckbare Ausfertigung des Originals erhalten und ohne vorheriges Gerichtsverfahren eine direkte gerichtliche Vollstreckung einleiten können. Dies sind Handlungen, die sich auf Geldbeträge oder tauschbare Sachen oder Wertpapiere belaufen.
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