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Forderungseinzug, Vertretung unserer Anwaltskanzlei in Bosnien und Herzegowina und Zwangsvollstreckung

Inkasso Bosnien

Autor: Azur Prnjavorac, Rechtsanwalt  |  Zuletzt aktualisiert:

Inkasso Bosnien und Herzegowina - Vertretung unserer Anwaltskanzlei

Unsere Anwaltskanzlei bietet vielfälltige Dienstleitungen im Auftrag verschiedener Unternehmen, Vereinen, Gesellschaften und anderen rechtlichen Personen sowohl im Inenland als auch im Ausland. Da das Recht und die Wirtschaft im Zeitalter der Globalisierung und der modernen Technologie eng mit einander verknüpft sind, finden wir, dass die Prosperität der Gesellschaft auf einer harmonischen Beziehung zwischen diesen zwei Dingen beruht. Unsere Anwaltskanzlei ist immer bereit auf die Forderungen unserer Klienten einzugehen.

 

Seine Forderungen rechtzeitig einzuholen ist das gröβte Enigma in den Geschäftsbetrieben der bosnischen Unternehmen. Wir haben alle Aspekte dieses Problems analysiert und öffentlich auf mögliche rechtliche Lösungen hingewiesen, wie die Dinge in diesem Bereich geregelt werden können.

Im Hinblick auf die Krise der Liquidität in Bosnien und Herzegowina, bietet unsere Kanzlei ihren Klienten folgendes : Dienstleistungen der Reorganisation der Wirtschaftsbetriebe im rechtlichen Bereich, eine Erarbeitung eines Plans der Reorganisation, Vertritt Gläubiger im Insolvenzverfahren, Forderungseinzug vor dem Gericht und andere Tätigkeiten des Forderungseinzugs, sowohl gerichtlich als auch auβergerichtlich.


Im Fall, dass unsere Klienten gezwungen sind ihre Forderungen gerichtlich im Vollstrckungsverfahren einzuholen, richten wir besondere Aufmerksamkeit auf:
-Analyse der Kostenwirksamkeit der gerichtlichen Verfahren zum Forderungseinzug und des Vollstreckungsverfahren;
-Prüfung des Status des Schuldners bei der Zentralbank Bosnien und Herzegowinas
-die Wahl der Maβnahmen und des Gegenstands der Vollstreckung
-Effizienz und Kostenwirksamkeit im Gerichtsverfahren
-Rechtlichkeit

und auf alle anderen Aktivitäten, so dass die Forderungen im Ganzen eingeholt werden können.
Unsere Anwaltskanzlei erarbeitet für unsere Klienten verschiedene Analysen im Bezug auf den Schuldbetrg, Pfand und Rekonstruktion und bietet unseren Klienten Hilfe beim Kauf oder Verkauf von Immobilien im Vollstrckungsverfahren oder bei Unternehmensliquidation.
Unsere Kanzlei ist auf Gerichtsverfahren u.a. dieses Bereichs spezialisiert und wir sind nach den lokalen Vorschriften für die Vertretung vor allen Gerichtshöfen in Bosnien und Herzegowina bevollmächtigt und zugelassen.

 

Wir vertreten unsere Klienten in allen Prozessverhandlungen u dabei ist uns der witschaftliche Aspekt bzw. die Kosten die für unsere Klienten entstehen an erster Stelle.
Wir bieten sowohl Rechtshilfe im Bereich des Insolvenzverfahren bzw. im Zwangsvollstreckungsverfahren mit verschiedenen Gegenständen der Vollstrckung (bewegliche oder unbewegliche Sachen, Geldbeträge und Gesellschafteranteilen), als auch in auβergerichtlichen Verfahren der Forderungseinzüge, auβergerichtliche Vereinbarungen. Wir bieten unseren Klienten völlige Hilfestellung bei Auszug ehemaliger Eigentümer aus dem unbeweglichen Sachen (Immobilien) und bei der Übernahme der beweglichen Sachen von den ehemaligen Eigentümern. Wir sind ebenso erfolgreich im Zwanzgvollstreckungsverfahren im Berich des operativen und finanziellen Leasings.

 

Unser korporatives Team in unserer Anwaltskanzlei bietet Ratschläge und Tipps im Hinblick auf ausländische und heimische Unternehmen, Vereine, Fondationen und alle andere rechtliche Personen. Wir glauben, dass im Zeitalter der Globalisierung, das rechtliche und geschäftliche eng mit einander verbunden sind. Die Diensleistungen, die wir anbieten sind das Resultat vom tiefen Verständnis der geschäftlichen Forderungen unserer Klienten und den allgemeinen Marktbedingungen. Moderne Rechtsberatung im Bereich des Wirtschaftsbetriebs kann manchmal sehr anstrengend sein, und fordert manchmal den Arbeitsaufwand des ganzen Teams mehr als 10 Stunden am Tag. Dies hängt meistens von der Vorbereitungsstrategie und den Managerentscheidungen ab, aber das Personal im Management, das wir vertreten, übt seine Tätigkeit profesionell und visionär aus, so dass die Zusammenarbeit mit ihnen ein Vergnügen ist.

 

Wenn Sie einen Anwalt für Inkasso in Bosnien und Herzegowina benötigen, sei es in Sarajevo, Banja Luka, Tuzla, Mostar, Zenica, Bijeljina oder in einer anderen Stadt des Landes, kann die rechtliche Unterstützung effizient und ohne unnötige Verzögerung organisiert werden. Jeder Fall erfordert eine präzise rechtliche Prüfung, die richtige Wahl des Verfahrens und eine klar definierte Beitreibungsstrategie, damit der Mandant von Anfang an weiß, welche realistischen Möglichkeiten bestehen und welche Schritte als Nächstes folgen. Jeder Inkassofall sollte mit einer klaren juristischen Strategie, sorgfältiger Verfahrensplanung und realistischem Blick auf die tatsächliche Durchsetzbarkeit der Forderung geführt werden.

FAQ - Inkasso in Bosnien und Herzegowina

1. Wie läuft ein Inkassoverfahren in Bosnien und Herzegowina ab?

Das Inkassoverfahren in Bosnien und Herzegowina beginnt in der Regel mit der Prüfung der vorhandenen Unterlagen und der rechtlichen Bewertung der Forderung. Im ersten Schritt wird meistens versucht, die Forderung außergerichtlich durch ein anwaltliches Mahnschreiben, Verhandlungen und eine formelle Aufforderung zur freiwilligen Erfüllung beizutreiben. Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird das passende Gerichts- oder Vollstreckungsverfahren vor dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina eingeleitet. Ziel ist es, die Forderung möglichst schnell mit einer rechtlich sauberen und wirtschaftlich sinnvollen Strategie durchzusetzen.

2. Kann ein Anwalt Inkassofälle in allen Städten von Bosnien und Herzegowina übernehmen?

Ja. Ein Anwalt kann Mandanten in Inkassosachen in allen Städten von Bosnien und Herzegowina vertreten, darunter Sarajevo, Tuzla, Banja Luka, Mostar, Zenica, Bijeljina, Brcko, Bihac, Doboj, Trebinje, Prijedor und andere Städte. Entscheidend ist nicht nur der Sitz der Kanzlei, sondern vor allem, wo sich der Schuldner befindet, wo sich sein Vermögen befindet, wo das Unternehmen seinen Sitz hat oder welches Gericht zuständig ist. Aus diesem Grund kann anwaltliche Unterstützung bei der Forderungsbeitreibung im gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina organisiert werden.

3. Was ist außergerichtliches Inkasso und wann ist es sinnvoll?

Außergerichtliches Inkasso bedeutet, dass zunächst versucht wird, die Forderung ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens beizutreiben. Dazu gehören in der Regel ein professionell formuliertes anwaltliches Aufforderungsschreiben, die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, Verhandlungen über Zahlungsfristen und gegebenenfalls eine Vereinbarung über Ratenzahlungen. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, wenn realistische Aussicht besteht, dass der Schuldner auf eine ernsthafte anwaltliche Zahlungsaufforderung reagiert und zusätzliche Kosten sowie ein Gerichtsverfahren vermieden werden können. In der Praxis führt ein gut formuliertes Mahnschreiben häufig schneller zu einem Ergebnis, als Mandanten zunächst erwarten.

4. Wann ist die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Beitreibung einer Forderung erforderlich?

Eine gerichtliche Forderungsdurchsetzung wird erforderlich, wenn der Schuldner die Zahlung verweigert, die Kommunikation vermeidet, die Verbindlichkeit ohne tragfähige rechtliche Grundlage bestreitet oder die Erfüllung offensichtlich verzögert. Je nach Fall kann dies die Einreichung einer Klage, eines Vollstreckungsantrags oder eines anderen geeigneten Schriftsatzes erfordern. Die richtige Einschätzung der Verfahrensart ist besonders wichtig, weil davon die Geschwindigkeit der Beitreibung, die Verfahrenskosten und die Wirksamkeit des Rechtsschutzes für den Gläubiger maßgeblich abhängen.

5. Welche Arten von Forderungen können durch einen Anwalt in Bosnien und Herzegowina beigetrieben werden?

Ein Anwalt kann bei der Beitreibung verschiedener Arten von Geldforderungen unterstützen, darunter unbezahlte Rechnungen, Forderungen aus Verträgen, Darlehen, private Ausleihungen, Mietforderungen, Ansprüche aus gelieferten Waren, erbrachten Dienstleistungen, Schadensersatzforderungen und andere fällige Verbindlichkeiten. Inkasso ist sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen möglich, also für inländische Unternehmen, ausländische Gesellschaften, Bürger von Bosnien und Herzegowina und internationale Mandanten, die eine Forderung gegen einen Schuldner in Bosnien und Herzegowina durchsetzen möchten.

6. Ist es möglich, sofort die Zwangsvollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten?

Das hängt von den vorhandenen Unterlagen ab. Liegt ein Vollstreckungstitel oder eine sonstige gesetzlich geeignete glaubhafte Urkunde vor und sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann in bestimmten Fällen unmittelbar ein Vollstreckungsverfahren zur Beitreibung eingeleitet werden. Fehlt eine solche Grundlage, kann zunächst ein Zivilverfahren notwendig sein, um erst danach eine vollstreckbare Entscheidung zu erlangen. Deshalb ist es immer wichtig, dass ein Anwalt zuerst die vollständige Dokumentation prüft und den schnellsten rechtlichen Weg bestimmt.

7. Wie lange dauert Inkasso in Bosnien und Herzegowina?

Die Dauer eines Inkassoverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab: davon, ob der Schuldner die Forderung anerkennt, ob pfändbares Vermögen vorhanden ist, ob die Sache außergerichtlich, im Zivilprozess oder im Vollstreckungsverfahren bearbeitet wird und wie stark das zuständige Gericht belastet ist. In manchen Fällen kann die Forderung bereits kurz nach einem formellen anwaltlichen Mahnschreiben realisiert werden, während komplexere Angelegenheiten deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Gerade deshalb ist es wichtig, den Fall von Anfang an strategisch zu führen und das richtige Rechtsmittel mit Blick auf die tatsächlichen Erfolgsaussichten zu wählen.

8. Vertreten Sie auch ausländische Mandanten und Mitglieder der Diaspora bei Inkassoverfahren in Bosnien und Herzegowina?

Ja. Es ist möglich, ausländische Mandanten, internationale Unternehmen und Mitglieder der Diaspora zu vertreten, die Forderungen gegen natürliche oder juristische Personen in Bosnien und Herzegowina haben. Solche Fälle sind besonders häufig, wenn ein ausländischer Gläubiger eine Forderung gegen eine Person oder ein Unternehmen durchsetzen möchte, das in Bosnien und Herzegowina tätig ist, dort wohnt oder dort Vermögen besitzt. In solchen Situationen ist eine lokale anwaltliche Vertretung mit Kenntnis der gerichtlichen Praxis und des Verfahrensrechts in Bosnien und Herzegowina besonders wichtig.

9. Welche Unterlagen werden für ein Inkassoverfahren benötigt?

Für die Beurteilung der Erfolgsaussichten werden in der Regel ein Vertrag, eine Rechnung, ein Lieferschein, ein Nachweis über die erbrachte Leistung, ein Schuldanerkenntnis, Korrespondenz zwischen den Parteien, formelle Zahlungsaufforderungen, Buchhaltungsunterlagen oder andere Dokumente benötigt, aus denen das Bestehen und die Fälligkeit der Verbindlichkeit hervorgehen. Da nicht jeder Fall gleich ist, hängt der konkrete Unterlagenbedarf von der Art der Forderung und vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ab. Je klarer und vollständiger die Dokumentation ist, desto leichter lässt sich die beste Inkassostrategie bestimmen.

10. Warum sollte man für Inkasso einen Anwalt beauftragen, statt die Forderung selbst einzutreiben?

Die Beauftragung eines Anwalts verleiht der Zahlungsaufforderung mehr Nachdruck, ermöglicht eine rechtlich präzise Beurteilung des Falls und verringert das Risiko von Verfahrensfehlern. Ein Anwalt kann feststellen, ob außergerichtliches Inkasso, ein Klageverfahren oder die Zwangsvollstreckung die bessere Lösung ist, rechtlich saubere Schriftsätze verfassen, den Mandanten vor Gericht vertreten und das Verfahren auf die effektivste Weise steuern. In der Praxis bedeutet das häufig bessere Realisierungschancen und einen stärkeren Schutz der Mandanteninteressen, insbesondere bei der Beitreibung von Forderungen in Sarajevo, Tuzla, Banja Luka, Mostar oder jeder anderen Stadt in Bosnien und Herzegowina.

ZWANGSVOLLSTRECKUNG GEGEN WIRTSCHAFTSSUBJEKTE: WIE WIR SIE FÜHREN

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der Vorbereitung eines Vollstreckungsantrags, den das Gericht ohne Verzögerung durchführen kann. Das setzt einen ordnungsgemäß bezeichneten Schuldner voraus, einen genau bestimmten Hauptforderungsbetrag nebst Verzugszinsen und, was am wichtigsten ist, ein richtig gewähltes Vollstreckungsmittel und einen richtig gewählten Vollstreckungsgegenstand. Einen fehlerhaft gestellten Antrag gibt das Gericht zur Verbesserung zurück oder weist ihn zurück, wodurch Monate verloren gehen. Deshalb beschaffen wir vor der Einreichung Angaben zu den Konten des Schuldners, Grundbuchauszüge und den Stand in den Registern beweglicher Sachen, und wir sagen dem Mandanten offen, wenn sich die Einleitung des Verfahrens nicht lohnt. Den Ablauf des Verfahrens selbst, vom Antrag bis zur Befriedigung, haben wir auch auf der Seite über den Rechtsanwalt für Zwangsvollstreckung beschrieben.

DIE URKUNDE ENTSCHEIDET ÜBER DEN WEG: DIE RECHNUNG FÜHRT IN DEN PROZESS, DER WECHSEL IN DIE VOLLSTRECKUNG

Hier verlieren Unternehmen am häufigsten Monate. Einen Vollstreckungsbeschluss erlässt das Gericht nur dann, wenn ihm eine Urkunde vorgelegt wird, die das Gesetz dafür anerkennt, und solcher Urkunden gibt es weniger, als man erwarten würde. Artikel 29 des Gesetzes über das Vollstreckungsverfahren der Föderation BiH zählt sie abschließend auf: Wechsel und Scheck nebst Protest und Rückrechnung, soweit diese zur Begründung der Forderung erforderlich sind, sowie Rechnungen beziehungsweise buchhalterische Auszüge für den Preis kommunaler Dienstleistungen, für Wasser, Wärmeenergie und Müllabfuhr. In der Republika Srpska hat der Gesetzgeber diese Liste um Telekommunikationsdienste, die RTV-Gebühr und den Mitgliedsbeitrag der Anwaltskammer erweitert.

Eine Rechnung für gelieferte Waren, ausgeführte Bauarbeiten, Transport oder Geschäftsdienstleistungen steht in keiner der beiden Entitäten auf dieser Liste. Über eine solche Schuld muss folglich zunächst entschieden werden. Wir erheben Klage und beantragen darin die Anwendung von Artikel 182 des Zivilprozessgesetzes: Versäumt die beklagte Gesellschaft die gesetzliche Frist zur Klageerwiderung auf eine ihr ordnungsgemäß zugestellte Klage, gibt das Gericht dem Antrag ohne Anberaumung einer Verhandlung statt. Das so erlangte Urteil ist ein Vollstreckungstitel, und mit ihm wird das Vollstreckungsverfahren eingeleitet.

Der Wechsel überspringt diesen gesamten Kreis. Ein Blankowechsel mit einer ordnungsgemäßen Wechselerklärung, den der Käufer bei Vertragsschluss übergibt, wird bei Fälligkeit ausgefüllt und führt als glaubwürdige Urkunde unmittelbar in die Vollstreckung. Bei Wechsel und Scheck wird der Vollstreckungsbeschluss der Bank sofort nach Erlass zugestellt, während bei den übrigen glaubwürdigen Urkunden die Rechtskraft abgewartet wird. Wegen dieses Unterschieds raten wir jedem Mandanten, der mit Zahlungsziel arbeitet, den Wechsel nebst richtig abgefasster Wechselerklärung in die Standardgeschäftsbedingungen gegenüber jedem neuen Käufer aufzunehmen und bei größeren Lieferungen zusätzlich eine Hypothek oder ein registriertes Pfandrecht zu vereinbaren.

WIE DER ZWANGSWEISE FORDERUNGSEINZUG GEGEN EIN UNTERNEHMEN IN BIH DURCHGEFÜHRT WIRD

Die Schritte des zwangsweisen Einzugs einer Schuld gegenüber einem Wirtschaftssubjekt in Bosnien und Herzegowina, von der Kontenprüfung bis zur Befriedigung nach der Rangordnung.

  1. Prüfung der Konten und des Vermögens des Schuldners. Durch Einsicht in das Einheitliche Kontenregister der Zentralbank BiH, in die Grundbücher und in das Pfandregister stellen wir Zahlungsfähigkeit und Vermögen des Schuldners fest.
  2. Wahl der Urkunde und des Verfahrenswegs. Verfügt das Unternehmen über einen Vollstreckungstitel, einen Wechsel, eine Hypothek oder ein registriertes Pfandrecht, wird sofort vollstreckt; beruht die Schuld allein auf Rechnungen, wird zunächst Klage erhoben.
  3. Klage oder Vollstreckungsantrag. Wir erheben Klage mit dem Antrag auf ein Versäumnisurteil beziehungsweise stellen einen Vollstreckungsantrag, wenn dafür eine Urkunde vorliegt.
  4. Kontosperre und Vollstreckung in das Vermögen. Es werden die Sperre und die Pfändung der Mittel auf dem Konto durchgeführt und erforderlichenfalls die Vollstreckung in bewegliche Sachen und Immobilien des Schuldners.
  5. Befriedigung nach der Rangordnung. Der Gläubiger wird aus den erzielten Mitteln befriedigt, wobei absonderungsberechtigte Gläubiger Vorrang aus dem verpfändeten Vermögen genießen.

VOLLSTRECKUNGSMITTEL, DIE IN DER PRAXIS ERGEBNISSE BRINGEN

  • Pfändung der Geldmittel auf den Transaktionskonten des Schuldners bei allen Banken,
  • Pfändung und Verkauf von Fahrzeugen, Maschinen und Warenbeständen,
  • Verkauf von Geschäftsräumen, Hallen und sonstigen Immobilien des Schuldners,
  • Vollstreckung in die Geschäftsanteile, die der Schuldner an Gesellschaften hält,
  • Einzug aus Forderungen, die der Schuldner gegen Dritte hat.

Die gleichzeitige Kombination mehrerer Mittel erhöht die Wahrscheinlichkeit vollständiger Befriedigung um ein Vielfaches, weil sie dem Schuldner den Raum nimmt, den Gläubiger zu umgehen. Welches Mittel zuerst eingesetzt wird, entscheiden wir nach den Ergebnissen der vorangegangenen Vermögensprüfung und nicht aufs Geratewohl.

WENN DER SCHULDNER VERMÖGEN BEISEITE SCHAFFT: ANFECHTUNG SEINER RECHTSHANDLUNGEN

Ein Unternehmen, das spürt, dass ihm die Vollstreckung bevorsteht, reagiert häufig damit, dass es Vermögen verlagert: Es schenkt Geschäftsräume einer nahestehenden Person, verkauft den Fuhrpark zu einem symbolischen Preis oder bringt Ausrüstung als Einlage in eine neu gegründete Gesellschaft mit denselben Eigentümern ein. Der Gläubiger erhält dann ein Urteil, aus dem nichts beigetrieben werden kann. Für diese Lage stellt das Gesetz über Schuldverhältnisse ein besonderes Mittel bereit, die Anfechtung der Rechtshandlungen des Schuldners, in der Praxis auch als actio Pauliana bekannt.

Nach Artikel 280 kann ein Gläubiger, dessen Forderung fällig geworden ist, eine zu seinem Nachteil vorgenommene Rechtshandlung seines Schuldners anfechten; ein Nachteil liegt vor, wenn dem Schuldner nach dieser Handlung nicht genügend Mittel zur Erfüllung der Verbindlichkeit verbleiben. Was bewiesen werden muss, hängt von der Art der Verfügung ab. Bei einer entgeltlichen Verfügung, etwa einem Verkauf, ist nach Artikel 281 Absatz 1 zu beweisen, dass der Schuldner wusste oder wissen konnte, dass er den Gläubigern einen Nachteil zufügt, und dass dies auch der Person bekannt war oder bekannt sein konnte, mit der er das Geschäft geschlossen hat. Bei einer Schenkung und sonstiger unentgeltlicher Verfügung nach Absatz 2 desselben Artikels ist die Beweislast erheblich leichter.

Die Klage wird nicht gegen den Schuldner erhoben, sondern gegen den Dritten, zu dessen Gunsten die Handlung vorgenommen wurde (Artikel 283). Die Wirkung der Anfechtung ist relativ: Das angefochtene Geschäft verliert seine Wirkung nur gegenüber dem Kläger und nur in dem zur Befriedigung seiner Forderung erforderlichen Umfang, während es gegenüber allen übrigen in Kraft bleibt (Artikel 284). Das Urteil eröffnet damit den Weg zur Vollstreckung in Vermögen, das formal bereits auf einen Dritten übergegangen ist.

Entscheidend ist die Frist. Artikel 285 Absatz 1 schreibt eine Ausschlussfrist vor, die von dem Tag an läuft, an dem die angefochtene Handlung vorgenommen wurde. Bei unentgeltlichen Verfügungen wie einer Schenkung beträgt diese Frist drei Jahre, wie auch der Oberste Gerichtshof der Föderation BiH in der neueren Rechtsprechung bestätigt hat, während sie bei entgeltlichen Verfügungen nach Artikel 281 Absatz 1 kürzer ist. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, berücksichtigt sie das Gericht von Amts wegen, und mit ihrem Ablauf geht das Recht selbst verloren und nicht bloß die Möglichkeit der Klageerhebung. Deshalb beobachten wir Grundbuch, Handelsregister und Pfandregister von dem Augenblick an, in dem wir das Mandat übernehmen, und nicht erst dann, wenn die Vollstreckung ergebnislos geblieben ist.

WO WIR VERFAHREN FÜHREN: FÜR DEN HANDELSRECHTLICHEN FORDERUNGSEINZUG ZUSTÄNDIGE GERICHTE IN BIH

Verfahren des zwangsweisen Forderungseinzugs führen wir in beiden Entitäten und im Brčko-Distrikt. In der Republika Srpska treten wir vor den Bezirkshandelsgerichten auf, von Banja Luka und Bijeljina bis Trebinje und Istočno Sarajevo, und in der Föderation BiH, die keine gesonderten Handelsgerichte kennt, vor den Gemeindegerichten und deren Handelsabteilungen, darunter die Gerichte in Sarajevo, Tuzla, Zenica und Mostar. Einen Mandanten aus einer Stadt vertreten wir ohne Weiteres gegen einen Schuldner aus jeder anderen, denn Vollstreckungstitel gelten im gesamten Staatsgebiet.

FRAGEN UND ANTWORTEN: ZWANGSWEISER FORDERUNGSEINZUG GEGEN WIRTSCHAFTSSUBJEKTE IN BIH

Den zwangsweisen Forderungseinzug fĂŒr Wirtschaftssubjekte fĂŒhren wir vor den Gerichten in Sarajevo und in ganz Bosnien und Herzegowina. Nachstehend die Fragen, die Unternehmen uns am hĂ€ufigsten stellen.

1. In welcher Reihenfolge wird der zwangsweise Forderungseinzug eines Unternehmens durchgefĂŒhrt?

Bei Unternehmen beginnen wir den zwangsweisen Einzug stets mit einer Analyse: wir prĂŒfen die ZahlungsfĂ€higkeit des Schuldners, den Stand seiner Konten und das verfĂŒgbare Vermögen und wĂ€hlen erst dann den prozessualen Weg. Es folgt eine Mahnung mit genau berechneter Schuld, und bleibt die Zahlung aus, stellen wir einen Vollstreckungsantrag auf Grundlage einer Rechnung, eines Wechsels oder einer anderen Urkunde oder erheben Klage vor dem zustĂ€ndigen Wirtschaftsgericht. Diese Reihenfolge schĂŒtzt das Unternehmen vor unnötigen Rechtsstreitigkeiten und richtet das Verfahren dorthin, wo der GlĂ€ubiger tatsĂ€chlich befriedigt werden kann, vor allem auf Kontoguthaben. Einen allgemeinen Überblick ĂŒber das gesamte Thema finden Sie auf unserer Seite ĂŒber den Forderungseinzug in Bosnien und Herzegowina.

2. GenĂŒgt eine Rechnung, um die Vollstreckung gegen einen Schuldner einzuleiten?

Ja. Eine Rechnung hat nach den Vollstreckungsgesetzen der EntitĂ€ten den Status einer beweiskrĂ€ftigen Urkunde, sodass auf ihrer Grundlage die Vollstreckung ohne vorheriges Urteil beantragt werden kann. In der Praxis ist jedoch die begleitende Dokumentation entscheidend: ein vom Schuldner unterzeichneter Lieferschein, ein Vertrag, eine Bestellung oder eine beglaubigte Teilabrechnung bei Bauarbeiten. Legt der Schuldner fristgerecht Einspruch gegen die Entscheidung ein, geht die Sache in einen Rechtsstreit vor dem Wirtschaftsgericht ĂŒber, in dem gerade diese Beweise ĂŒber den Ausgang entscheiden. Wir raten Unternehmen daher zu einer geordneten GeschĂ€ftsdokumentation vom ersten Tag der Zusammenarbeit mit einem Kunden an, denn sie bestimmt unmittelbar Geschwindigkeit und Sicherheit der spĂ€teren Beitreibung.

3. Welche Gerichte in Bosnien und Herzegowina sind fĂŒr handelsrechtliche Einzugssachen zustĂ€ndig?

In der Republika Srpska sind fĂŒr Handelsstreitigkeiten und Vollstreckungen die Bezirkswirtschaftsgerichte mit Sitz in Banja Luka, Bijeljina, Doboj, Prijedor, Trebinje und Istočno Sarajevo zustĂ€ndig, wĂ€hrend das Höhere Wirtschaftsgericht in Banja Luka als zweite Instanz tĂ€tig ist. In der Föderation BiH werden Handelssachen von den Wirtschaftsabteilungen der Gemeindegerichte in den Kantonssitzen bearbeitet, wobei der mit Abstand grĂ¶ĂŸte Anfall in Sarajevo liegt und eine erhebliche Zahl von FĂ€llen auch in Tuzla, Zenica und Mostar erledigt wird. Der Brčko-Distrikt wird durch sein eigenes Grundgericht abgedeckt. Unsere Kanzlei tritt vor jedem dieser Gerichte tĂ€glich auf.

4. Wie lassen sich vor Klageerhebung die Konten und Sperren eines geschĂ€ftlichen Schuldners prĂŒfen?

Der erste Schritt ist die Einsicht in das öffentliche GeschĂ€ftskontenregister, das die Zentralbank von Bosnien und Herzegowina fĂŒhrt und das frei zugĂ€nglich ist: es zeigt, bei welchen Banken der Schuldner Konten unterhĂ€lt und ob diese aktiv oder gesperrt sind. Diese Daten gleichen wir mit JahresabschlĂŒssen, dem Stand im Pfandregister, dem Grundbuch und der Aufzeichnung bereits gegen den Schuldner anhĂ€ngiger Gerichtsverfahren ab. So erhalten wir ein vollstĂ€ndiges Bild davon, ob sich die Vollstreckung lohnt und auf welches Vermögen sie zu richten ist. Diese Analyse fĂŒhren wir vor der Übernahme jedes Falles durch, denn die Verfolgung eines zahlungsunfĂ€higen Schuldners verursacht dem GlĂ€ubiger nur weitere Kosten.

5. Was bedeutet eine Kontosperre des Schuldners fĂŒr den GlĂ€ubiger?

Eine Sperre bedeutet, dass die Banken Guthaben vom Konto des Schuldners nach der Reihenfolge des Eingangs der VollstreckungsbeschlĂŒsse pfĂ€nden und ĂŒberweisen, sodass der GlĂ€ubiger, dessen Beschluss frĂŒher bei der Bank eingegangen ist, vor jenen befriedigt wird, die gewartet haben. Eine anhaltende Sperre ist zugleich ein ernstes Zeichen der ZahlungsunfĂ€higkeit und ein Grund zu raschem Handeln: wer zuerst einen Vollstreckungsbeschluss erwirkt, ein Sicherungsrecht eintrĂ€gt oder eine Forderung anmeldet, steht ungleich besser da als passive GlĂ€ubiger. Wir empfehlen Mandanten daher, auf erste Anzeichen eines Verzugs des Schuldners mit Rechtsmitteln zu reagieren statt mit der VerlĂ€ngerung von Zahlungsfristen ohne jede Sicherheit.

6. Wie wird die Vollstreckung in die Immobilien des Schuldners durchgefĂŒhrt?

Das Verfahren beginnt mit der Anmerkung der Vollstreckung im Grundbuch, die verhindert, dass der Schuldner die Immobilie außerhalb des Verfahrens verĂ€ußert. Es folgt eine SchĂ€tzung durch einen GerichtssachverstĂ€ndigen und sodann eine öffentliche Versteigerung: nach dem Vollstreckungsgesetz der FBiH darf die Immobilie im ersten Termin nicht unter der HĂ€lfte des festgestellten Wertes verkauft werden und in einem spĂ€teren Termin nicht unter einem Drittel, wĂ€hrend in der Republika Srpska Ă€hnliche Regeln mit eigenen VerhĂ€ltnissen gelten. Aus dem erzielten Preis werden die Verfahrenskosten und die Forderung des GlĂ€ubigers nach der Rangordnung befriedigt. Die Vollstreckung in eine Immobilie dauert lĂ€nger als die PfĂ€ndung eines Kontos, ist bei grĂ¶ĂŸeren Schulden aber oft der einzige Weg zur vollstĂ€ndigen Beitreibung.

7. Kann die Beitreibung aus Fahrzeugen, AusrĂŒstung und anderen beweglichen Sachen eines Unternehmens erfolgen?

Das kann sie. Die beweglichen Sachen des Schuldners werden inventarisiert, geschĂ€tzt und in öffentlicher Versteigerung verkauft, und der GlĂ€ubiger wird aus dem erzielten Preis befriedigt. In Handelssachen sind das meist Last- und Personenkraftwagen, Baumaschinen, ProduktionsausrĂŒstung und WarenbestĂ€nde. Vor Einleitung dieses Mittels prĂŒfen wir, ob die beweglichen Sachen nicht bereits durch Eintragung im Pfandregister beim Justizministerium von BiH belastet sind, denn ein PfandglĂ€ubiger hat das Recht auf vorrangige Befriedigung. In der Regel verbinden wir die Vollstreckung in bewegliche Sachen mit der PfĂ€ndung des Kontos, was den Schuldner von zwei Seiten unter Druck setzt und die Beitreibung beschleunigt.

8. Welche Kraft hat ein Wechsel beim zwangsweisen Forderungseinzug?

Ein Wechsel ist das stĂ€rkste Sicherungsmittel in der GeschĂ€ftspraxis in BiH. Ein Blankowechsel mit WechselerklĂ€rung, den der Schuldner bei GeschĂ€ftsabschluss ĂŒbergibt, wird bei FĂ€lligkeit der Schuld ausgefĂŒllt und dient als beweiskrĂ€ftige Urkunde unmittelbar der Einleitung der Vollstreckung gegen die Konten und das Vermögen des Hauptschuldners, aber auch der WechselbĂŒrgen (Avalisten). Damit werden langwieriges Prozessieren und der Beweis des Schuldgrundes umgangen. Mandanten, die mit Zahlungsaufschub arbeiten, empfehlen wir, den Wechsel samt ordnungsgemĂ€ĂŸ abgefasster WechselerklĂ€rung in die StandardgeschĂ€ftsbedingungen mit jedem neuen Kunden aufzunehmen.

9. Welchen Vorteil verschaffen dem GlÀubiger eine Hypothek und ein eingetragenes Pfand?

Eine Hypothek an einer Immobilie, eingetragen im Grundbuch, und ein Pfand an beweglichen Sachen, eingetragen im Pfandregister, verschaffen dem GlĂ€ubiger ein Absonderungsrecht: aus dem verpfĂ€ndeten Vermögen wird er vor allen ungesicherten GlĂ€ubigern befriedigt, selbst wenn spĂ€ter ĂŒber den Schuldner ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Ist die Hypothek durch eine notarielle Urkunde mit Vollstreckungsklausel bestellt, leitet der GlĂ€ubiger bei FĂ€lligkeit der Schuld die Vollstreckung unmittelbar ein, ohne Rechtsstreit. FĂŒr grĂ¶ĂŸere Lieferungen, die EinrĂ€umung von Kundenkrediten und langfristige GeschĂ€ftsbeziehungen mit Partnern aus Sarajevo, Banja Luka oder Tuzla ist dies eine Sicherheit, die wir durchgĂ€ngig empfehlen.

10. Ist eine vorgerichtliche Mahnung verpflichtend und was sollte sie enthalten?

Eine vorgerichtliche Mahnung ist keine gesetzliche Voraussetzung fĂŒr die Erhebung einer Klage oder die Stellung eines Vollstreckungsantrags, in der GeschĂ€ftspraxis ist sie jedoch zum Standard geworden und fĂŒhrt sehr oft zur Zahlung ohne Gericht. Eine gute Mahnung enthĂ€lt den genauen Hauptforderungsbetrag je Rechnung, eine Berechnung der Verzugszinsen, eine klare Nachfrist zur Zahlung und einen Hinweis auf die folgenden Gerichtskosten, und wenn sie von einem Anwalt unterzeichnet ist, nehmen Schuldner sie deutlich ernster. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass eine Mahnung fĂŒr sich allein den Lauf der VerjĂ€hrung nicht unterbricht, sodass mit ihrer Versendung nicht gewartet werden darf, bis die Fristen ablaufen.

11. Wie sieht ein Handelsstreit aus, wenn der Schuldner die Schuld bestreitet?

Der Streit wird vor dem zustĂ€ndigen Wirtschaftsgericht gefĂŒhrt: nach Klage und Klageerwiderung wird ein Vorbereitungstermin anberaumt, danach die Hauptverhandlung, in der Beweise erhoben werden (der Vertrag, Rechnungen, Lieferscheine, GeschĂ€ftskorrespondenz und bei Bedarf ein finanzielles SachverstĂ€ndigengutachten), woraufhin das Gericht ein Urteil erlĂ€sst, gegen das die Berufung zulĂ€ssig ist. FĂŒr Bagatellsachen sind vereinfachte und schnellere Verfahrensregeln vorgesehen. Mehr ĂŒber den Ablauf dieser Verfahren und unsere Vertretung von Unternehmen schreiben wir auf unserer Seite ĂŒber Handelsstreitigkeiten. Gut vorbereitete Unterlagen und ein prĂ€zise gefasster Klageantrag verkĂŒrzen die Dauer solcher Streitigkeiten erheblich.

12. Mit welchen Kosten muss ein Unternehmen rechnen?

Die Kosten umfassen die GerichtsgebĂŒhr fĂŒr den Vollstreckungsantrag oder die Klage und fĂŒr die Entscheidung des Gerichts, deren Höhe vom Wert der Forderung abhĂ€ngt, sodann das Anwaltshonorar nach dem Anwaltstarif und mögliche Kosten fĂŒr SachverstĂ€ndigengutachten und die DurchfĂŒhrung von Vollstreckungshandlungen. Nach dem Grundsatz des Obsiegens im Streit trĂ€gt all diese BetrĂ€ge letztlich die im Verfahren unterlegene Partei. Da die Verzugszinsen wĂ€hrend des gesamten Verfahrens weiter auflaufen, schmilzt der Wert der Forderung durch Warten nicht dahin. Im Gegenteil, der Schuldner schuldet mit jedem Monat der Verzögerung mehr.

13. Kann ein Unternehmen seine Forderung abtreten, verkaufen oder verrechnen?

Das kann es. Durch Abtretung wird die Forderung ohne Zustimmung des Schuldners auf einen neuen GlĂ€ubiger ĂŒbertragen, wobei es genĂŒgt, dass der Schuldner von der Abtretung benachrichtigt wird, was den Verkauf der Forderung, den Ankauf und das Factoring zur schnelleren LiquiditĂ€t eröffnet. FĂ€llige gegenseitige Forderungen zweier Unternehmen können durch Aufrechnung erlöschen, und in der Praxis werden auch Anweisung und SchuldĂŒbernahme genutzt. Diese Instrumente bringen oft schneller Geld als das Warten auf einen Gerichtsausgang, weshalb wir fĂŒr Mandanten Abtretungs- und AufrechnungsvertrĂ€ge vorbereiten und vorab prĂŒfen, ob die konkrete Forderung zur Übertragung geeignet ist.

14. Wie wird beigetrieben, wenn GlÀubiger und Schuldner aus verschiedenen EntitÀten stammen?

Bosnien und Herzegowina hat drei getrennte Vollstreckungssysteme (die Föderation BiH, die Republika Srpska und den Brčko-Distrikt) mit Gesetzen, die sich im Detail unterscheiden. Vollstreckbare Urkunden sind jedoch im gesamten Staatsgebiet gĂŒltig, und die Sache lĂ€uft vor dem Gericht, das fĂŒr den Sitz des Schuldners oder den Ort seines Vermögens zustĂ€ndig ist. So wird ein GlĂ€ubiger aus Sarajevo seine Forderung gegen ein Unternehmen aus Banja Luka vor dem dortigen Bezirkswirtschaftsgericht verfolgen, wĂ€hrend ein Unternehmen aus Bijeljina einen Schuldner aus Mostar vor dem Gericht in Mostar verklagt. Da wir tĂ€glich vor den Gerichten beider EntitĂ€ten und des Brčko-Distrikts arbeiten, sind diese Unterschiede fĂŒr unsere Mandanten kein Hindernis.

15. Was geschieht, wenn ĂŒber das Unternehmen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird?

Mit der Eröffnung der Insolvenz werden einzelne Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner ausgesetzt, und der GlĂ€ubiger ĂŒbt sein Recht durch Anmeldung der Forderung beim Insolvenzgericht innerhalb der im Eröffnungsbeschluss gesetzten Ausschlussfrist aus, der in den AmtsblĂ€ttern veröffentlicht wird. Eine fristgerechte Anmeldung unterbricht die VerjĂ€hrung und sichert die Teilnahme an der Verteilung der Insolvenzmasse, wĂ€hrend absonderungsberechtigte GlĂ€ubiger (jene mit Hypothek oder eingetragenem Pfand) Vorrang bei der Befriedigung aus dem verpfĂ€ndeten Vermögen haben. Eine verspĂ€tete Anmeldung bringt den GlĂ€ubiger in eine deutlich ungĂŒnstigere Lage. FĂŒr Mandanten verfolgen wir laufend die Bekanntmachungen ĂŒber die Eröffnung von Insolvenzverfahren und bereiten ordnungsgemĂ€ĂŸe Anmeldungen vor.

16. Wie schnell verjÀhren Forderungen zwischen Unternehmen?

FĂŒr gegenseitige Forderungen juristischer Personen aus VertrĂ€gen ĂŒber den Verkehr von Waren und Dienstleistungen schreibt Art. 374 des Obligationengesetzes eine Frist von drei Jahren vor, die fĂŒr jede Rechnung gesondert ab ihrer FĂ€lligkeit lĂ€uft. Das ist kĂŒrzer als die allgemeine Frist des Art. 371, die in der Föderation BiH fĂŒnf und in der Republika Srpska zehn Jahre betrĂ€gt, sodass im GeschĂ€ftsverkehr praktisch immer mit drei Jahren zu rechnen ist. Firmen, die mit demselben Kunden jahrelang arbeiten, verlieren hier am hĂ€ufigsten einen Teil der Forderungen, weil Ă€ltere Rechnungen bei Klageerhebung bereits verjĂ€hrt sind, obwohl die Zusammenarbeit weiterlĂ€uft. Die Frist wird durch das Schuldanerkenntnis des Schuldners, die Erhebung der Klage oder des Vollstreckungsantrags und die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren unterbrochen; eine einfache Mahnung und ein mĂŒndliches Zahlungsversprechen haben diese Wirkung nicht. Deshalb prĂŒfen wir die VerjĂ€hrung fĂŒr jede Rechnung gesondert, bevor die Firma ĂŒber das Verfahren entscheidet.

17. Was ist, wenn der Schuldner Vermögen auf eine verbundene Person oder eine neu gegrĂŒndete Firma ĂŒbertrĂ€gt?

Die VermögensĂŒbertragung ist nicht zwingend das Ende der Beitreibung. Blieb der Schuldner durch die VerfĂŒgung ohne ausreichende Mittel zur Begleichung der Schuld, kann der GlĂ€ubiger mit fĂ€lliger Forderung die Handlung nach Art. 280 des Obligationengesetzes anfechten. Die Klage richtet sich gegen den Dritten, der das Vermögen erworben hat, nicht gegen den Schuldner; das angefochtene GeschĂ€ft verliert seine Wirkung nur gegenĂŒber diesem GlĂ€ubiger und nur soweit es fĂŒr seine Befriedigung erforderlich ist. Beim Verkauf muss bewiesen werden, dass Schuldner und Erwerber wussten oder wissen konnten, dass die GlĂ€ubiger geschĂ€digt werden, wĂ€hrend der Beweis bei der Schenkung wesentlich einfacher ist. Am wichtigsten ist die Frist: Nach Art. 285 Abs. 1 lĂ€uft sie ab dem Tag der Handlung und betrĂ€gt bei unentgeltlichen VerfĂŒgungen drei Jahre, bei entgeltlichen ist sie kĂŒrzer. Die Frist ist eine Ausschlussfrist; ihr VersĂ€umnis fĂŒhrt zum Verlust des Rechts selbst, weshalb wir Änderungen im Grundbuch und im Gerichtsregister ab MandatsĂŒbernahme laufend verfolgen.

KURZLEITFADEN: VON DER URKUNDE ZUR BEITREIBUNG

Die folgende Tabelle zeigt den Weg des Einzugs je nachdem, was das Unternehmen in HÀnden hÀlt.

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1993.
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