Unsere Anwaltskanzlei verfügt über eine sehr reiche Erfahrung in der Abfassung, Beratung, Vertretung und Erstellung von Verträgen auf lebenslangen Unterhalt in Zusammenarbeit mit Notaren in Bosnien und Herzegowina. Als Rechtsanwälte vertreten wir häufig die Mandanten bei der Erstellung und dem Abschluss des Vertrags, weil der vorgenannte Vertrag ermöglicht, dass ältere kranke Menschen oder Menschen, die befürchten, aufgrund einer unvorhersehbaren Erkrankung bzw. im Hinblick auf Existenz und Pflege im Alter nicht in der Lage sein werden, für sich selbst sorgen und sich versorgen zu können. Ein Vertrag über den lebenslangen Unterhalt kann auch ohne Anwesenheit des Unterhaltsgebers / -empfängers in Bosnien und Herzegowina aufgrund einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht in strikter Form und Inhalt geschlossen werden. Aus Gründen der zusätzlichen und erhöhten Rechtssicherheit beauftragen wir auch gerichtsmedizinische Sachverständige, psychologisches Begutachten des Unterhaltsempfängers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wenn wir einschätzen, dass es für unsere Mandanten sinnvoll ist.
Vertrag auf lebenslangen Unterhalt in Bosnien und Herzegowina
Durch den Vertrag auf lebenslangen Unterhalt wird der Unterhaltsempfänger verpflichtet, dem Unterhaltsgeber das Eigentum an bestimmten Sachen oder sonstigen Rechten zu übertragen, und dieser verpflichtet sich als Gegenleistung, ihn lebenslang zu unterstützen und zu pflegen und nach seinem Tod zu beerdigen. Soweit im Vertrag auf lebenslangen Unterhalt nichts anderes vereinbart ist, umfasst die Unterhaltspflicht die Bereitstellung der Unterkunft und der Verpflegung im Haushalt des Unterhaltsgebers oder an einem anderen vertraglich festgelegten Ort sowie die Befriedigung sonstiger Bedürfnisse des Unterhaltsempfängers und die notwendige Pflege bei Krankheit. Die vertragliche Eigentumsübertragung auf den Unterhaltsgeber kann bis zum Tod des Unterhaltsempfängers aufgeschoben werden.
Lebenslanger Unterhalt kann auch zugunsten eines Dritten vereinbart werden.
Dieser Vertrag kann auch von Personen geschlossen werden, die gesetzlich zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet sind. Vermögenswerte, die Gegenstand eines gültigen Vertrags über den lebenslangen Unterhalt sind, gehören nicht zum Nachlass des Unterhaltsempfängers.
Die Form des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt
Der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt muss in Form einer notariell beglaubigten Urkunde abgeschlossen werden. Es obliegt dem Notar, die Parteien auf die erbrechtlichen Folgen des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt hinzuweisen und in der Urkunde zu vermerken, dass so gehandelt wurde.
Wahrung der Rechte von Unterhaltsempfänger und Unterhaltsgeber
Die vereinbarte Beschränkung der Veräußerung oder Belastung bis zum Tod des Unterhaltsempfängers kann in das Grundbuch eingetragen werden.
Wird die Eigentumsübertragung auf den Unterhaltsgeber bis zum Tod des Unterhaltsempfängers aufgeschoben, kann der Unterhaltsgeber sein Recht aus dem Vertrag im Grundbuch eintragen.
Haftung des Unterhaltsgebers für die Schulden des Unterhaltsempfängers
Der Unterhaltsgeber haftet nicht für die Schulden des Unterhaltsempfängers, es kann jedoch vereinbart werden, dass dieser gegenüber bestimmten Gläubigern für seine bestehenden Schulden haftet.
Lebenslanger Unterhalt zugunsten mehrerer Personen
Wenn lebenslanger Unterhalt für mehrere Personen vereinbart ist, hat jede von ihnen einen eigenen Anspruch auf bestimmtes Geben und Tun. Mit dem Tod einer dieser Personen erlischt ihr Anspruch auf bestimmtes Geben und Tun und geht nicht auf andere Personen über, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Nichtübertragbarkeit von Rechten
Die Forderungen des Unterhaltsempfängers gegen den Unterhaltsgeber sind nicht auf Dritte übertragbar.
Kündigung des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt
Die Vertragsparteien können den Vertrag auf lebenslangen Unterhalt auch nach Beginn seiner Durchführung einvernehmlich kündigen. Leben die Vertragspartner gemäß Vertrag über lebenslangen Unterhalt zusammen und sind ihre Beziehungen so zerstört, dass das Zusammenleben unerträglich wird, kann jede Partei beim örtlich zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina die Kündigung des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt beantragen. Jede Partei kann die Kündigung des Vertrags verlangen, wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung des Vertrags behält sich jede Partei das Recht vor, von der anderen Partei eine ihr zustehende Entschädigung nach den allgemeinen Regeln des Eigentumsrechts zu verlangen.
Die Auswirkungen veränderter Umstände auf den Vertrag auf lebenslangen Unterhalt
Haben sich nach Vertragsabschluss die Umstände so sehr verändert, dass seine Erfüllung erheblich erschwert ist, wird das Gericht auf Antrag der einen oder der anderen Partei ihre Beziehungen unter Berücksichtigung aller Umstände neu regeln oder beenden. Das Gericht kann den Anspruch des Unterhaltsempfängers in eine lebenslange Rente umwandeln, wenn es den Interessen beider Parteien entspricht.
Beendigung des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt
Im Falle des Todes des Unterhaltsgebers gehen seine Verpflichtungen auf seinen Ehegatten und seine Nachkommen, die zur Erbschaft eingeladen sind über, wenn diese damit einverstanden sind. Stimmen sie der Verlängerung des Vertrags über den lebenslangen Unterhalt nicht zu, wird der Vertrag beendet und sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung für den zuvor gegebenen Unterhalt. Können Ehegatte und Nachkommen des Unterhaltsgebers die vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, haben sie Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Unterhaltsempfänger. Diese Vergütung bestimmt das Gericht nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der materiellen Verhältnisse des Unterhaltsempfängers und der Personen, die zur Verlängerung des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt befugt waren.
Vertrag auf lebenslangen Unterhalt – Aleatorischer Vertrag
Der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt ist naturgemäß aleatorisch, da die Höhe der gegenseitigen Leistungen und die Dauer des Vertragsverhältnisses aufgrund der Ungewissheit, wie lange der Unterhaltsempfänger und der Unterhaltsgeber leben werden, nicht bekannt sind. Eine solche Ungewissheit führt in diesem Vertrag zu zufälligen Bedingungen, weshalb dieser Vertrag wegen eines zu hohen Schadens nicht angefechtet werden kann.
Vertrag auf lebenslangen Unterhalt als Gegenstand der Rechtsstreitigkeit in Bosnien und Herzegowina
Der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt ist in Bosnien und Herzegowina sehr häufig Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, da häufig die gesetzlichen Erben von der Erbschaft ausgeschlossen sind. Die Folgen hiervon sind langwierige und kräftezehrende Gerichtsverfahren, die sich gegen den Unterhaltsgeber richten, eine Klage auf Kündigung oder Nichtigkeit des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt. Der Grund, den die Erben in anwaltlichen Klagen häufig angeben, ist die Urteilsunfähigkeit des Unterhaltsempfängers bei Vertragsabschluss. Oder möglicherweise Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Unterhaltsgeber. In der Gerichtspraxis in Bosnien und Herzegowina und im wirklichen Leben kommt es häufig vor, dass sich die gegenseitigen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien nach Vertragsabschluss so stark verändern, dass sie unerträglich werden und der Vertrag aus diesem Grund nicht aufrechterhalten werden kann. Als Grund hierfür kann durchaus eine grobe Vertragspflichtverletzung seitens des des Unterhaltsgebers sein. Im Falle einer Kündigung wegen zerstörter Beziehungen ist der Unterhaltsempfänger verpflichtet, dem Unterhaltsgeber die während der Vertragsdauer empfangenen Leistungen zu ersetzen.
Einvernehmliche Auflösung des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt
Bei der einvernehmlichen Beendigung eines Vertrags auf lebenslangen Unterhalt handelt es sich faktisch um einen neuen Vertrag zwischen denselben Vertragsparteien, dessen Gegenstand die Beendigung eines zuvor abgeschlossenen Vertrags ist. Nach dem Grundsatz der Willensautonomie ist der Umstand, der zur Vertragsbeendigung führt, der Wille der Vertragsparteien selbst. Außerdem können die Parteien durch einen notariellen Vertrag eine Entschädigung für den Unterhaltsgeber für die Vertragsdauer einvernehmlich vereinbaren.
Häufig gestellte Fragen zum Vertrag auf lebenslangen Unterhalt aus der Praxis unserer Anwaltskanzlei:
Kann ein Vertrag auf lebenslangen Unterhalt über einen Rechtsanwalt abgeschlossen werden?
Ja, vorausgesetzt, dass die erteilte Vollmacht alle durch den Vertrag auf lebenslangen Unterhalt vorgesehenen Handlungen enthält. Also notariell beglaubigt und je nach Land evtl. mit Apostille beglaubigt. Es ist auch erforderlich, den Vertragspartner des Vollmachtgebers richtig und eindeutig zu bestimmen und bereits in der Vollmacht die wesentlichen Elemente des Vertrags über den lebenslangen Unterhalt festzulegen, auf den sich die konkrete Vollmacht bezieht.
Kann zwischen Ehepartnern ein Vertrag auf lebenslangen Unterhalt abgeschlossen werden?
Ein Vertrag auf lebenslangen Unterhalt kann zwischen den Ehepartnern in Bosnien und Herzegowina abgeschlossen werden.
Kann ein Vertrag auf lebenslangen Unterhalt mit den Verwandten abgeschlossen werden?
Ein Vertrag auf lebenslangen Unterhalt kann mit den Verwandten abgeschlossen werden.
In welcher Form wird der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt in Bosnien und Herzegowina abgeschlossen?
Der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt in Bosnien und Herzegowina muss notariell beglaubigt werden, um rechtsgültig zu sein.
Können Sie mir helfen, einen Vertrag zu erstellen, den niemand sonst vor Gericht kündigen kann?
Wir als Rechtsanwälte können Sie bei der Erstellung solcher Verträge vertreten.
Gerichtspraxis - Der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt in Bosnien und Herzegowina ist nur in bosnischer Sprache verfügbar und Sie finden ihn unter diesem Link.
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