Bosnien und Herzegowina erlaubt seinen
Staatsbürgern, im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland,
Österreich, Norwegen, die doppelte
Staatsbürgerschaft.
In der Verfassung Bosnien und
Herzegowinas ist vorgeschrieben, dass Staatsbürger Bosnien und
Herzegowinas zwei Staatsbürgerschaften haben können, nur dann,
wenn ein bilateraler Vertrag zwischen den beiden Ländern besteht. Aber
die Verfassung Bosnien und Herzegowinas, genauer Artikel I/7.d) schreibt
nirgendwo vor, dass die Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas, die eine
andere Staatsbürgerschaft haben, auch aus dieser
Staatsbürgerschaft austreten müssen, insofern kein bilateraler
Vertrag zwischen diesem Land und Bosnien und Herzegowina besteht, wenn sie
auch die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft behalten
wollen.
Die Verfassung Bosnien und Herzegowinas definiert die
Staatsbürgerschaft auf folgende
Weise:
Staatsbürgerschaft Bosnien und
Herzegowinas
Es existiert die
Staatsbürgerschaft, die die parlamentarische Versammlung regelt und die
Staatsbürgerschaft der Entitäten, die die Entitäten selbst
regeln, unter folgenden Umständen:
a) alle Staatsbürger
unabhängig aus welcher Entität sind damit automatisch
Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas
b) Keiner Person kann
arbiträr weder die bosnisch-herzegowinische noch die
Staatsbürgerschaft der Entität entzogen werden, oder die Person
kann nicht auf eine andere Art und Weise ohne Staatsbürgerschaft
gelassen werden. Niemandem kann die Staatsbürgerschaft aufgrund des
Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer Meinung,
nationaler und sozialer Herkunft, der Beziehung zu nationalen Minderheit,
des Eigentums, der Geburt oder auf irgend eine andere Weise entzogen
werden.
c) alle Personen, die Staatsbürger der Republik
Bosnien und Herzegowinas kurz vor des Inkrafttretens der Verfassung Bosnien
und Herzegowinas waren, sind Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas. Die
Staatsbürgerschaft der Personen, die nach 06.04.1992 aber vor des
Inkrafttretens der Verfassung eingebürgert wurden, wird von der
bosnisch-herzegowinischen parlamentarischen Versammlung
geregelt.
d) Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas
können die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes haben unter der
Bedingung, dass ein bilateraler Vertrag zwischen Bosnien und Herzegowina und
diesem Land besteht, der diese Frage regelt und den die parlamentarische
Versammlung Bosnien und Herzegowinas bestimmt hat im Einklang mit dem IV,
Absatz 4, Punkt (d). Personen, die eine doppelte Staatsbürgerschaft
besitzen, können in Bosnien und Herzegowina wählen oder in den
Entitäten, aber nur, wenn ihr Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina
ist.
e) der Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas wird auch
im Ausland von Bosnien und Herzegowina geschützt. Jede Entität
kann ihren Staatsbürgern Reisepässe Bosnien und Herzegowinas
herausgeben, auf die durch die parlamentarische Versammlung geregelte Weise.
Bosnien und Herzegowina kann den Staatsbürgern Reisepässe
herausgeben, denen der Reisepass nicht von der Entität herausgegeben
wurde. Es wird ein zentrales Register für alle Reisepässe in
Bosnien und Herzegowina errichtet, sowohl für die von Bosnien und
Herzegowina als auch von den Entitäten herausgegebenen
Reisepässe.
Das Staatsbürgerschaftsgesetz Bosnien und
Herzegowinas: (Amtsblatt Bosnien und Herzegowina: Nr. 4/97, 13/97, 41/02,
6/03, 14/03, 76/09 und 87/13) Im Artikel ist vorgeschrieben:
„Staatsbürger Bosnien und Herzegowinas können die
Staatsbürgerschaft eines anderen Landes haben unter der Bedingung, dass
ein bilateraler Vertrag zwischen Bosnien und Herzegowina und dem anderen
Land besteht, der diese Frage regelt und den die parlamentarische Vesammlung
im Einklang mit Artikel IV4.d) der Verfassung Bosninen und Herzegowinas
bestimmt.“
Das Anwaltsbüro
Prnjavorac führt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien
und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile
Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und
Reisedokumente, durch – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in
Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro
die gesamte erforderliche Dokumentation bei den zuständigen
Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit
des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die
Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und
Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und
Herzegowina noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und
Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die
Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in
ausgesprochen kurzer Zeit durch.
Die Anwaltskanzlei verfügt über
eine zwanzigjährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit
von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im
Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von
Bosnien und Herzegowina, dem Prozedere des Erwerbs der
Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen
Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina
beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten in
Bosnien und Herzegowina vor Gericht, sofern ihnen die
Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.
Antworten auf die
häufigsten Fragen zum Thema bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit finden Sie unter diesem Link
Häufig gestellte Fragen im Bereich der doppelten Staatsangehörigkeit:
Ist die doppelte Staatsangehörigkeit von Deutschland und Bosnien und Herzegowina erlaubt?
In einigen Fällen ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen die doppelte Staatsangehörigkeit von Deutschland und Bosnien und Herzegowina nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Bosnien und Herzegowina verbietet grundsätzlich nicht den Besitz der Staatsangehörigkeit von Deutschland und Bosnien und Herzegowina, jedoch setzt die Bundesrepublik Deutschland den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit vorraus.
Ist die doppelte Staatsbürgerschaft von Österreich und Bosnien und Herzegowina erlaubt?
Einer der Grundprinzipien des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes ist die Vermeidung der mehrfachen oder doppelten Staatsbürgerschaft von Österreich und Bosnien und Herzegowina. Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz ist in Bezug auf Fehler bezüglich der Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft rigoros. Es ist kein Zufall, dass das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft ex lege (automatisch) wie folgt bei nicht zugelassener Doppelstaatsbürgerschaft vorsieht. Der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgt unabhängig davon, ob der Verlust der Staatsbürgerschaft vorsätzlich erfolgte oder nicht. Artikel 27 Staatsbürgerschaftsgesetz besagt: Die österreichische Staatsbürgerschaft geht verloren, wenn die ausländische Staatsbürgerschaft auf Antrag, Erklärung oder ausdrückliche Einwilligung erworben wurde, es sei denn, der/dem Antragsteller/in wurde zuvor die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft gewährt. Um die doppelte Staatsbürgerschaft von Österreich und Bosnien und Herzegowina zu haben, ohne die österreichische Staatsbürgerschaft zu verlieren, müssen Sie daher zur Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina und Österreich vor Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft einen schriftlichen Antrag stellen und diesen mit Benachrichtigungsschreiben über die doppelte Staatsbürgerschaft mit Österreich bewilligen lassen. Das Staatsbürgerschaftsgesetz nennt die Gründe für die Gewährung der Beibehaltung der Staatsbürgerschaft (doppelte Staatsbürgerschaft) beim Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft im Artikel 28.
Ist die doppelte Staatsangehörigkeit von Kroatien und Bosnien und Herzegowina erlaubt?
Bosnien und Herzegowina und die Republik Kroatien haben ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit, sodass die doppelte Staatsangehörigkeit zwischen Bosnien und Herzegowina und Kroatien erlaubt ist.
Mit welchen Ländern können Bürger von Bosnien und Herzegowina die doppelte Staatsbürgerschaft haben?
Bürger von Bosnien und Herzegowina können mit Kroatien, Serbien und Schweden eine reguläre doppelte Staatsbürgerschaft haben, da Bosnien und Herzegowina mit ihnen ein Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft abgeschlossen hat. Wenn Sie jedoch eine andere Staatsbürgerschaft erworben haben, zum Beispiel: Belgien, Dänemark, USA und dergleichen, für deren Erwerb der Verzicht auf die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina keine Bedingung war, haben Sie 'stillschweigend' das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft.
Kann ein Bürger von Bosnien und Herzegowina automatisch die Staatsbürgerschaft verlieren, wenn er die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwirbt?
Es besteht keine Möglichkeit des automatischen Verlusts der bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgerschaft, wenn ein Bürger von Bosnien und Herzegowina die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates erwirbt, ohne die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu verlieren. In diesem Fall bleibt der bosnisch-herzegowinische Staatsbürger Bürger seines Staates sowie Bürger des Staates, dessen Staatsbürgerschaft er erworben hat.
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Rechtsanwalt
Prnjavorac berät im Bereich des Einbürgerungs-
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Bosnien und Herzegowina
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