Zum Aufgabenbereich der anwaltlichen
Tätigkeit in Bosnien und
Herzegowina zählt das Verfahren
zur Aufgabe der bosnische/n
Staatsbürgerschaft. Dieses Verfahren nimmt
ca. 2-3 Wochen in Anspruch. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst
somit das Verfahren zur Aufgabe
der bosnischen
Staatsbürgerschaft und die Löschung aus
dem Staatsbürgerschaftsregister Bosnien und
Herzegowinas. Bei diesem Verfahren muss der
Mandant nicht persönlich in Bosnien und
Herzegowina anwesend sein. Er muss auch nicht im
Besitz eines gültigen bosnischen Personalausweises oder eines
gültigen bosnischen Reisepasses sein.
Zum weiteren Aufgabenbereich der anwaltlichen
Tätigkeit gehört auch das Verfahren zur Eintragung in
jegliche Staatsregister wie auch die Beschaffung der beglaubigten
Auszüge aus den Staatsregistern im Gebiet Bosnien
und Herzegowinas.
Zudem umfasst die anwaltliche Tätigkeit auch das Verfahren zur
Verleihung der bosnischen Staatsbürgerschaft, wie auch der
doppelten Staatsbürgerschaft, und alle anderen Verfahren, die
zum Bereich der Staatsbürgerschaftsverleihung
gehören.
Die interessantesten Fragen zum Thema
Bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit:
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Bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit:
Wie viel kostet das Verfahren zum Verzicht auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-.
Wie viel kostet die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen
Staatsangehörigkeit - Verwaltungsgebühr, wenn das Verfahren zuerst von
Ehemann und Sohn und nach einem halben Jahr von Mutter und Tochter
durchgeführt wird (wir haben nicht alle gleichzeitig eine
Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der
BR Deutschland)?
Rechtsanwalt: In einem Kalenderjahr zahlt eine Familie eine
Verwaltungsgebühr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichtet, wird insgesamt eine
Verwaltungsgebühr erhoben.
Können wir die Vollmacht , die Sie uns für das
Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit zugestellt haben, durch die Botschaft von Bosnien
und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland
beglaubigen lassen?
Rechtsanwalt: Sie können die Vollmacht durcvh das Konsulat von Bosnien und
Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigen lassen -
wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar
im Ausland.
Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine
Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und
habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr
als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich
?
Rechtsanwalt: In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes
Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina -
konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr.
30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum
Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der
andere Staatsangehöriger des ehemaligen SFR Jugoslawien war, als
bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes
Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle
Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten.
Jeder, der sich in dieser Situation befindet, muss eine nachträgliche
Eintragung in die Standesregister in Bosnien und Herzegowina vornehmen und
dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichten, da
dies von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland verlangt wird.
Ab welchem Datum ist mein Beschluss über den Verzicht auf
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit rechtskräftig?
Rechtsanwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die
Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige
Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung
des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit ist eine Person, die einen bosnisch-herzegowinischen
Reisepass besitzt und aus Staatsangehörigkeit entlassen wird, verpflichtet,
den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur
Entwertung zu übergeben.
Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über den Verzicht auf
die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit Widerspruch
einzulegen?
Rechtsanwalt: Der Beschluss über die Entlassung aus der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist endgültig und gegen ihn
ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage beim
Verwaltungsgericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb
von 60 Tagen nach der Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit.
Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. In der
Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den
deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich
tun - bin ich jetzt ein Staatenloser?
Rechtsanwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der
Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Lösung für Sie, um die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten und den
Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen
Staatsangehörigkeit aufzuheben.
Kann ich nach der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen
Staatsangehörigkeit die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit
wieder erhalten ?
Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung der
Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Verzicht oder Entlassung
erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die
Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz
1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihm mindestens im letzten Jahr ein
vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder
ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und
Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte
Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien
und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder
die doppelte Staatsangehörigkeit.
Wer entscheidet über den Erwerb der bosnisch-herzegowinischen
Staatsangehörigkeit oder über den Verzicht auf die
Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Entscheidungen über den Erwerb oder die Entlassung aus der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit werden vom Ministerium für
Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein
Antrag auf Erwerb, Entlassung oder Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit muss direkt beim Ministerium für zivile Angelegenheiten
von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt
eingereicht werden.
Kann ich meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass
behalten, nachdem ich Ihnen alle für den Verzicht auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen
übergeben habe, weil ich ihn zum Reisen benötige?
Rechtsanwalt: Sie können den bosnisch-herzegowinischen Reisepass verwenden,
solange er in Ihrem Besitz ist, und es ist kein Hindernis, für Sie das
Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit
ordnungsgemäß einzuleiten. Wir benötigen jedoch den
bosnisch-herzegowinischen Reisepass im Original, falls Sie ihn haben, um das
Verfahren abschließen zu können, weil der Reisepass bei der Übernahme des
Beschlusses über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen
Staatsangehörigkeit im Original übergeben werden muss.
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aus Bosnien und Herzegowina.
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