Negativbescheinigung Bosnien und Herzegowina
Wie wird nachgewiesen, dass eine Person (nicht) im Besitz der bosnisch- herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist? Die Staatsangehörigkeitsregister werden bei den Gemeinden des Geburtsortes geführt. Diese stellen auf Antrag Auszüge aus dem Staatsangehörigkeitsregister aus, in denen positiv oder negativ bescheinigt wird, ob eine Person im Besitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist. Wurde eine Person nicht in Bosnien und Herzegowina geboren, jedoch die Geburt in Bosnien und Herzegowina am Geburts- oder Wohnort eines Elternteils nachregistriert, so wird die Person in das Staatsangehörigkeitsregister dieser Gemeinde eingetragen und diese stellt die entsprechenden Auszüge aus. Die Ausstellung einer Negativbescheinigung durch die genannten Ministerien ist nicht möglich, da es kein zentrales Staatsangehörigkeitsregister gibt. Wir wollen Ihnen helfen. Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und kann nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder der Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.
Frage: Können Sie für mich die Bestätigung erwirken, das ich keine Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas bin, wenn, obwohl meine Eltern im Moment meiner Geburt die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas waren, ich nicht in das Geburtsregister und Staatsangehörigkeitsregister Bosnien und Herzegowinas eingetragen wurde?
Das Anwaltsbüro Prnjavorac führt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente, durch – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro die gesamte erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch. Die Anwaltskanzlei verfügt über eine zwanzigjährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Prozedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten in Bosnien und Herzegowina vor Gericht, sofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde. Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben,
sehen Sie die nächsten 30 interessanten Fragen und
Antworten unter folgendem Link: Ausbürgerung
aus Bosnien und Herzegowina.
|