Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina – mit dem Ziel des Erwerbs der deutschen / österreichischen Staatsangehörigkeit – Arbeitsgebiet der Anwaltskanzlei.Das Anwaltsbüro tätigt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente - ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro alle erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina, noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.
Die Anwaltskanzlei verfügt über eine neunundzwanzig jährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Procedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten vor Gericht in Bosnien und Herzegowina, insofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.
Ebenfalls führen wir auch die Prozedur der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheide über Ehescheidungen in Bosnien und Herzegowina durch, Eintragungen der Tatsache der Eheschließung im Ausland, Regulierung der Änderung des Nachnamens nach der Eheschließung im Ausland, sowie auch allen anderen vorausgehenden Tätigkeiten, die unerlässlich für die Prozedur sind. Die interessantesten Fragen zum Thema Entlassung - Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien Frage: Im Ausland habe ich eine Ehe
geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in
Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?
Frage: Ist es irgendwie
möglich, die deutsche oder österreichische
Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu
verzichten?
Frage: Ich habe im Ausland eine
Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim
Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein
bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit
auf meinen Geburtsnamen. Muss ich einen neuen Reisepass und einen neuen
Personalausweis auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?
Frage: Ich will das Verfahren
zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit für mich und für mein mdj. Kind
durchführen lassen. Der Kindesvater will das Verzichtsverfahren
für sich nicht durchführen lassen.
Frage: Muss ich ihre Vollmacht
vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen
lassen?
Frage: Wehrdienst, Wehrpflicht
und Staatsbürgerschaft – was ist damit? Ich wurde im Ausland adoptiert, weswegen ich meinen Nachnamen durch ein Gerichtsurteil geändert habe. Kann ich das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen, ohne den Nachnamen in Bosnien und Herzegowina zu regeln? Anwalt: Um das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Es ist notwendig, zuerst das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchzuführen, dann den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen zu lassen, den Nachnamen zu regeln und dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einzuleiten. Ist es für mich einfacher, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen, mit dem Ziel des Erlöschens der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit? Anwalt: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, weil weniger Unterlagen aus Bosnien und Herzegowina erforderlich sind. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des Beschlusses über das Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit.
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