Rechtsanwaltskanzlei

weight
"Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Anwaltskanzlei
aus über 40 Jahren Erfahrung." Rechtsanwalt Prnjavorac

 

Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina – mit dem Ziel des Erwerbs der deutschen / österreichischen Staatsangehörigkeit – Arbeitsgebiet der Anwaltskanzlei.

Das Anwaltsbüro tätigt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente - ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro alle erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina, noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.

 

Die Anwaltskanzlei verfügt über eine neunundzwanzig jährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Procedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten vor Gericht in Bosnien und Herzegowina, insofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.

 

Ebenfalls führen wir auch die Prozedur der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheide über Ehescheidungen in Bosnien und Herzegowina durch, Eintragungen der Tatsache der Eheschließung im Ausland, Regulierung der Änderung des Nachnamens nach der Eheschließung im Ausland, sowie auch allen anderen vorausgehenden Tätigkeiten, die unerlässlich für die Prozedur sind.

Die interessantesten Fragen zum Thema Entlassung - Ausbürgerung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien

Frage: Im Ausland habe ich eine Ehe geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?
Anwalt: Ja, das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.

 

Frage: Ist es irgendwie möglich, die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu verzichten?
ANWALT: Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da doppelte Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern mit Ihrer Gesetzgebung verboten ist.

 

Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit auf meinen Geburtsnamen. Muss ich einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweis auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?
Anwalt: Es ist nicht notwendig, einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweises zu beantragen. Sie können Ihren Pass und Ihren Personalausweis, die auf Ihren Geburtsnamen lauten, nutzen. Wichtig ist, diese Ehe in die Personenstandsbücher eintragen zu lassen; Ihr derzeitiger Familienname muss in Ihrer Geburtsurkunde und in Ihrem Staatsangehörigkeitsnachweis in Bosnien und Herzegowina aufscheinen.

 

Frage: Ich will das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit  für mich und für mein mdj. Kind durchführen lassen. Der Kindesvater will das Verzichtsverfahren für sich nicht durchführen lassen.
Rechtsanwaltskanzlei: Das Verzichtsverfahren wird mit Zustimmung beider Eltern des mdj. Kindes durchgeführt oder mit Ihrer Zustimmung als Kindesmutter und mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis des Vaters im Original, falls der Vater eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und seine Zustimmung nicht geben will. Bei Jugendlichen über 14 Jahre ist auch deren Zustimmung notwendig.
Ist der andere Elternteil ein Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit einzureichen. Wenn der andere Elternteil gestorben ist, ist die Sterbeurkunde einzureichen. Hat der andere Elternteil das Sorgerecht verloren, so ist der gerichtliche Beschluss über den Entzug des Sorgerechts einzureichen.
Es reicht nicht aus, wenn mit dem Scheidungsurteil das Sorgerecht für das Kind einem Elternteil übertragen worden ist. Die gerichtliche Entscheidung muss in Bosnien und Herzegowina anerkannt sein.

 

Frage: Muss ich ihre Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen?
Anwalt: Übersetzen Sie die Vollmacht nicht. Der Notar im Ausland beglaubigt nur Ihre Identität. Der Notar im Ausland gibt nur an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“

 

Frage: Wehrdienst, Wehrpflicht und Staatsbürgerschaft – was ist damit?
Anwaltskanzlei: In Bosnien und Herzegowina besteht keine Wehrpflicht.

Ich wurde im Ausland adoptiert, weswegen ich meinen Nachnamen durch ein Gerichtsurteil geändert habe. Kann ich das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen, ohne den Nachnamen in Bosnien und Herzegowina zu regeln?

Anwalt: Um das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Es ist notwendig, zuerst das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchzuführen, dann den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen zu lassen, den Nachnamen zu regeln und dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einzuleiten.

Ist es für mich einfacher, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen, mit dem Ziel des Erlöschens der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?

Anwalt: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, weil weniger Unterlagen aus Bosnien und Herzegowina erforderlich sind. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des Beschlusses über das Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit.


Wie lange dauert das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
Anwalt: Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina muss das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen beenden. Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entscheidungen über den Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich begründet sein.


Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Bin ich bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen Aufenthalt anzumelden?
Anwalt: Wenn Sie das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchgeführt haben, gelten Sie als Ausländer. Als Ausländer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer Ankunft anmelden. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16 Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn sie länger als drei Tage bleiben möchten, innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort wechseln, sind Sie verpflichtet, die Adressänderung zu melden. Sie müssen auch Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.

 

Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, sehen Sie die nächsten 20 interessanten Fragen und Antworten unter folgendem Link: Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina.

 

Google
Google-Bewertungen basieren auf zwei Profilen
5.0 ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐
Basierend auf 959 Bewertungen