Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina
Auf einen Blick: Wer die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft erwerben möchte, muss in der Regel zuvor aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen werden. Diese Seite erklärt, wie das Verfahren beim Ministerium für zivile Angelegenheiten abläuft, welche Unterlagen die Kanzlei für Sie beschafft und beantwortet die Fragen, die Mandanten aus der Diaspora am häufigsten stellen - von der Eintragung des im Ausland geänderten Nachnamens bis zur Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile.
- Zuständig: Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente
- Ohne Anreise: vollständige Vertretung und Dokumentenbeschaffung per Vollmacht
- Keine gültigen BiH-Dokumente erforderlich (weder Reisepass noch Personalausweis)
- Ergänzend: Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile, Eintragung der Eheschließung, Namensänderung
Das Anwaltsbüro tätigt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente - ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro alle erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina, noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.
Die Anwaltskanzlei verfügt über eine dreiunddreißigjährige Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Procedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten vor Gericht in Bosnien und Herzegowina, insofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.
Ebenfalls führen wir auch die Prozedur der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheide über Ehescheidungen in Bosnien und Herzegowina durch, Eintragungen der Tatsache der Eheschließung im Ausland, Regulierung der Änderung des Nachnamens nach der Eheschließung im Ausland, sowie auch allen anderen vorausgehenden Tätigkeiten, die unerlässlich für die Prozedur sind.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
Frage: Im Ausland habe ich eine Ehe
geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in
Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?
Rechtsanwalt: Ja, das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den
Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen
werden.
Frage: Ist es irgendwie
möglich, die deutsche oder österreichische
Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne auf die
bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu
verzichten?
Rechtsanwalt: Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da
doppelte Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern mit Ihrer
Gesetzgebung verboten ist.
Frage: Ich habe im Ausland eine
Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim
Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein
bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit
auf meinen Geburtsnamen. Muss ich einen neuen Reisepass und einen neuen
Personalausweis auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?
Rechtsanwalt: Es ist nicht notwendig, einen neuen Reisepass und einen
neuen Personalausweises zu beantragen. Sie können Ihren Pass und Ihren
Personalausweis, die auf Ihren Geburtsnamen lauten, nutzen. Wichtig ist,
diese Ehe in die Personenstandsbücher eintragen zu lassen; Ihr
derzeitiger Familienname muss in Ihrer Geburtsurkunde und in Ihrem
Staatsangehörigkeitsnachweis in Bosnien und Herzegowina aufscheinen.
Frage: Ich will das Verfahren
zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit für mich und für mein mdj. Kind
durchführen lassen. Der Kindesvater will das Verzichtsverfahren
für sich nicht durchführen lassen.
Rechtsanwaltskanzlei: Das Verzichtsverfahren wird mit Zustimmung
beider Eltern des mdj. Kindes durchgeführt oder mit Ihrer Zustimmung
als Kindesmutter und mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis des Vaters im
Original, falls der Vater eine ausländische Staatsangehörigkeit
besitzt und seine Zustimmung nicht geben will. Bei Jugendlichen über 14
Jahre ist auch deren Zustimmung notwendig.
Ist der andere Elternteil ein Ausländer, so ist ein Nachweis seiner
ausländischen Staatsangehörigkeit einzureichen. Wenn der andere
Elternteil gestorben ist, ist die Sterbeurkunde einzureichen. Hat der andere
Elternteil das Sorgerecht verloren, so ist der gerichtliche Beschluss
über den Entzug des Sorgerechts einzureichen.
Es reicht nicht aus, wenn mit dem Scheidungsurteil das Sorgerecht für
das Kind einem Elternteil übertragen worden ist. Die gerichtliche
Entscheidung muss in Bosnien und Herzegowina anerkannt sein.
Frage: Muss ich ihre Vollmacht
vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen
lassen?
Rechtsanwalt: Übersetzen Sie die Vollmacht nicht. Der Notar im
Ausland beglaubigt nur Ihre Identität. Der Notar im Ausland gibt nur
an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der
Notar nicht mächtig ist.“
Frage: Wehrdienst, Wehrpflicht
und Staatsbürgerschaft - was ist damit?
Anwaltskanzlei: In Bosnien und Herzegowina besteht keine
Wehrpflicht.
Ich wurde im Ausland adoptiert, weswegen ich meinen Nachnamen durch ein Gerichtsurteil geändert habe. Kann ich das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen, ohne den Nachnamen in Bosnien und Herzegowina zu regeln?
Rechtsanwalt: Um das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Es ist notwendig, zuerst das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchzuführen, dann den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen zu lassen, den Nachnamen zu regeln und dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einzuleiten.
Ist es für mich einfacher, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen, mit dem Ziel des Erlöschens der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, weil weniger Unterlagen aus Bosnien und Herzegowina erforderlich sind. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des Beschlusses über das Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit.
Wie lange dauert das Verfahren zur Entlassung aus der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und
Herzegowina muss das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines
ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen beenden.
Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entscheidungen über den
Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich
begründet sein.
Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der
bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Bin ich bei
der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen
Aufenthalt anzumelden?
Rechtsanwalt: Wenn Sie das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörigkeit durchgeführt haben, gelten Sie als Ausländer. Als
Ausländer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer
Ankunft anmelden. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren
Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16
Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn sie länger
als drei Tage bleiben möchten, innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der
Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Wenn
Sie Ihren Aufenthaltsort wechseln, sind Sie verpflichtet, die Adressänderung
zu melden. Sie müssen auch Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina
abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.
Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, sehen Sie die nächsten 20 interessanten Fragen und Antworten unter folgendem Link: Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina.
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