Strafrecht in Bosnien und Herzegowina
Auf einen Blick: Das Strafrecht ist in Bosnien und Herzegowina auf vier Ebenen geregelt: Neben dem Strafgesetz von BiH bestehen eigene Strafgesetze der Föderation BiH, der Republika Srpska und des Brčko Distrikts - jeweils mit eigenen Strafprozessgesetzen. Die Kanzlei verteidigt Beschuldigte und vertritt Geschädigte vor allen Gerichten des Landes, einschließlich des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina.
- Vier Strafgesetze: BiH (Staatsebene), FBiH, Republika Srpska und Brčko Distrikt - mit vier Strafprozessgesetzen
- Staatsebene: Gerichtshof von BiH für Straftaten nach dem Strafgesetz von BiH (u. a. organisierte Kriminalität, Terrorismus, Kriegsverbrechen)
- Ermittlungen: unter Leitung der Staatsanwaltschaft; Anklage bedarf der gerichtlichen Bestätigung
- Verteidigung: Unschuldsvermutung, Recht auf einen Verteidiger, in gesetzlich bestimmten Fällen Pflichtverteidigung
- Geschädigte: Geltendmachung des vermögensrechtlichen Anspruchs im Strafverfahren oder im Zivilprozess
Der strafrechtliche Rechtsrahmen: vier Gesetzgeber
Entsprechend der Staatsstruktur ist das materielle Strafrecht in Bosnien und Herzegowina vierfach geregelt: Das Strafgesetz von Bosnien und Herzegowina erfasst Straftaten mit Staatsbezug - unter anderem organisierte Kriminalität, Terrorismus, Menschenhandel, Kriegsverbrechen sowie Steuer- und Zolldelikte auf Staatsebene - , während die Strafgesetze der Föderation BiH, der Republika Srpska und des Brčko Distrikts die allgemeine Kriminalität regeln. Jede Ebene verfügt zudem über ein eigenes Strafprozessgesetz. Für die Verteidigung bedeutet das: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Verfahrensregeln müssen in jedem Fall zuerst präzise bestimmt werden.
Zuständige Gerichte in Strafsachen
Straftaten nach dem Strafgesetz von BiH verhandelt der Gerichtshof von Bosnien und Herzegowina in Sarajevo; die Anklage vertritt die Staatsanwaltschaft von BiH. Die allgemeine Strafgerichtsbarkeit liegt bei den Gerichten der Entitäten: in der Föderation BiH bei den Gemeindegerichten und Kantonalgerichten (letztere erstinstanzlich für schwere Straftaten), in der Republika Srpska bei den Grund- und Bezirksgerichten, im Brčko Distrikt beim Grundgericht des Distrikts. Eine vollständige Übersicht mit Links bietet unser Verzeichnis Gerichte in Bosnien und Herzegowina.
Ablauf des Strafverfahrens
Das Strafverfahren folgt in allen vier Rechtsordnungen demselben Grundmodell: Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft, die Polizei handelt unter ihrer Aufsicht. Nach Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft die Anklage, die vom Gericht bestätigt werden muss; erst danach kommt es zur Hauptverhandlung. Der Angeklagte kann sich zur Anklage erklären; das Gesetz kennt auch die Verständigung über das Schuldbekenntnis (Plea Agreement) zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft, die das Gericht prüft. Gegen das erstinstanzliche Urteil ist die Berufung an das übergeordnete Gericht eröffnet; unter engen Voraussetzungen stehen außerordentliche Rechtsbehelfe zur Verfügung. Nach Erschöpfung des Rechtswegs kommen die Appellation an das Verfassungsgericht von BiH und anschließend die Beschwerde zum EGMR in Straßburg in Betracht.
Rechte der Verteidigung
Für das gesamte Verfahren gelten die Unschuldsvermutung und der Grundsatz in dubio pro reo. Der Verdächtige bzw. Beschuldigte hat ab der ersten Vernehmung das Recht auf einen Verteidiger seiner Wahl; in gesetzlich bestimmten Fällen - insbesondere bei schweren Straftaten, bei angeordneter Untersuchungshaft und bei besonders schutzbedürftigen Personen - ist die Verteidigung obligatorisch. Wer die Verfahrenssprache nicht beherrscht, hat Anspruch auf einen Dolmetscher. Verteidiger kann nur ein in Bosnien und Herzegowina zugelassener Rechtsanwalt sein; die Vollmacht kann auch von Angehörigen erteilt werden. Über Untersuchungshaft entscheidet das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft; die Verteidigung kann mildere Maßnahmen - etwa Meldeauflagen oder Kaution - beantragen.
Geschädigte im Strafverfahren
Wer durch eine Straftat geschädigt wurde, kann seinen vermögensrechtlichen Anspruch (Schadenersatz, Herausgabe) bereits im Strafverfahren geltend machen; das Gericht entscheidet darüber im Urteil oder verweist den Geschädigten mit dem Anspruch auf den Zivilprozess. Zu beachten ist, dass bei Schäden aus Straftaten verlängerte zivilrechtliche Verjährungsfristen gelten, die sich an der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung orientieren - Einzelheiten im Beitrag Schadenersatz in Bosnien und Herzegowina. Wir vertreten Geschädigte bei der Anzeige, im Ermittlungsverfahren und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Verteidigung und Vertretung durch die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac verteidigt Beschuldigte und vertritt Geschädigte vor den Gerichten und Behörden auf dem gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina - einschließlich des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina. Für Mandanten aus der Diaspora übernehmen wir die vollständige Kommunikation auf Deutsch: von der ersten Einschätzung über die Akteneinsicht bis zur Vertretung in der Hauptverhandlung. Angehörige können die Verteidigung für inhaftierte oder abwesende Familienmitglieder unmittelbar aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz beauftragen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
1. Welches Strafrecht gilt für meinen Fall - das von BiH, der FBiH oder der Republika Srpska?
Das hängt von der Straftat und vom Tatort ab: Straftaten mit Staatsbezug - etwa organisierte Kriminalität, Terrorismus oder Kriegsverbrechen - fallen unter das Strafgesetz von BiH und die Zuständigkeit des Gerichtshofs von BiH; die allgemeine Kriminalität richtet sich nach dem Strafgesetz der Entität bzw. des Distrikts, in dem die Tat begangen wurde. Da sich auch die Verfahrensgesetze unterscheiden, ist die genaue Bestimmung der Zuständigkeit der erste Schritt jeder Verteidigung.
2. Kann ich aus Deutschland einen Verteidiger für einen Angehörigen in Bosnien und Herzegowina beauftragen?
Ja. Die Vollmacht für die Verteidigung kann auch von Angehörigen erteilt werden - das ist der Regelfall, wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet. Wir übernehmen das Mandat unmittelbar nach Beauftragung, verschaffen uns Akteneinsicht, besuchen den Mandanten in der Haft und informieren die Familie laufend auf Deutsch über den Verfahrensstand.
3. Wann ist ein Verteidiger in Bosnien und Herzegowina Pflicht?
Die Strafprozessgesetze sehen die obligatorische Verteidigung in gesetzlich bestimmten Fällen vor - insbesondere bei schweren Straftaten mit hoher Strafandrohung, ab der Anordnung der Untersuchungshaft sowie bei Beschuldigten, die sich aufgrund ihres Zustands nicht selbst verteidigen können. Verfügt der Beschuldigte in diesen Fällen über keinen Wahlverteidiger, wird ihm ein Verteidiger von Amts wegen bestellt; er kann jederzeit zusätzlich oder stattdessen einen Anwalt seines Vertrauens beauftragen.
4. Ich bin Geschädigter einer Straftat - wie komme ich zu meinem Schadenersatz?
Sie können den vermögensrechtlichen Anspruch bereits im Strafverfahren anmelden; das Gericht spricht ihn im Urteil zu oder verweist Sie auf den Zivilprozess. In der Praxis ist die parallele Vorbereitung des Zivilverfahrens meist der sicherste Weg, zumal bei Schäden aus Straftaten verlängerte Verjährungsfristen gelten. Wir vertreten Geschädigte in beiden Verfahren und sichern Beweise frühzeitig - auch für Mandanten, die im Ausland leben.
5. Wer trägt die Kosten des Strafverfahrens?
Bei einer Verurteilung werden dem Verurteilten grundsätzlich die Verfahrenskosten auferlegt; bei Freispruch oder Einstellung trägt die Kosten - einschließlich der notwendigen Verteidigerkosten - grundsätzlich der Haushalt des Gerichts, und der Freigesprochene kann deren Erstattung beantragen. Die Verteidigerkosten richten sich nach dem Anwaltstarif der jeweiligen Entität; vor Mandatsübernahme erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht.
Mandanten vertrauen uns seit 1993
Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 ununterbrochen tätig. Heute, in der vierten Dekade ihrer Tätigkeit, verzeichnet sie 1.056 Google-Rezensionen mit der Bewertung 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.
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