Rechtsanwaltskanzlei

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Anwalt Bosnisch und Herzegowinisch - Rechtsanwälte Bosnien und Herzegowina

 

Die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hat eine einhundertdreißigjährige Tradition – das erste geschriebene Gesetz erließ das österreichisch-ungarische Reich im Jahr 1883. Dieses Datum wird heute als der Anfang der unabhängigen und selbstständigen Advokatur in Bosnien und Herzegowina anerkannt. Mit den „Advokatur-Regeln“, so hieß das Gesetz, wurden ein einmaliges System und die freie Beschäftigung mit der Advokatur begründet.

Das zweite Gesetz wurde 1909 erlassen und damit wurden Anwaltskammern in Sarajevo, Leibach, Split und Dubrovnik gegründet. Mit diesem Gesetz bekam die Advokatur ihre Anwaltskammer, ihre Organe und es existierte auch ein Anwaltsverzeichnis.

1929 wurde das Anwaltsgesetz erlassen, in dem die Lage der Anwälte im Königreich Jugoslawien ausgeglichen wurde. Im selben Jahr hat der Bundesminister der Justiz ein Gesetz erlassen und so wurden neue Anwaltskammern in Jugoslawien gegründet – die schon existierenden und früher gegründeten Anwaltskammern in Sarajevo haben ihre Arbeit fortgesetzt. Jede Person, die die gesetzlichen Bedingungen erfüllte, hatte das Recht, in das Anwaltsverzeichnis eingeschrieben zu werden.

In der Zeit des kommunistischen Regimes Ende 1946 wurde ein neues Gesetz über die Advokatur erlassen, wonach die Advokaturen der Aufsicht des Justizministeriums unterlagen.

1957 erließ man ein neues Gesetz über die Advokatur; die Advokatur wurde ein öffentliches Amt, welches neben der Vertretung der Bürgers auch das Recht beinhaltete, Arbeitsorganisationen und Ämter zu vertreten. Das Gesetz über die Advokatur in Bosnien und Herzegowina wurde 1971 erlassen und es wird auch die Zeitschrift „Advokatur“ gegründet.

Ein Rechtsanwalt verpflichtet sich, alles, was ihm die Mandantschaft anvertraut hat, als Anwaltsgeheimnis zu bewahren, es sei denn, der Rechtsanwalt wird aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung der Partei von dieser Verpflichtung entbunden. Auch die anderen in einer Rechtsanwaltskanzlei, in einem gemeinsamen Rechtsanwaltsbüro oder in einer Anwaltsgesellschaft angestellten Personen sind zum Schweigen verpflichtet. Rechtsanwälte in der Föderation Bosnisch und Herzegowinisch müssen in einer der regionalen Rechtsanwaltskammern Mitglied sein, je nach Sitz ihrer Anwaltskanzlei. Und hier haben die Regionalen Rechtsanwaltskammern ihren Sitz: Sarajewo, Tuzla, Mostar, Zenica und Bihac. Dadurch erlangen sie auch die Mitgliedschaft in der Föderalen Rechtsanwaltskammer. Die Föderale Rechtsanwaltskammer hat ihren Sitz in Sarajewo.

Die Rechtsanwaltschaft in Bosnien und Herzegowina ist derzeit nicht auf der Bundesebene etabliert. Sie ist auf der Entitätsebene organisiert. Gemäß den Rechtsanwaltschaftsgesetzen in der Föderation Bosnien und Herzegowina ist die Rechtsanwaltschaft eine unabhängige professionelle Tätigkeit, die nach Gesetz organisiert wird und so funktioniert. Die Rechtsanwaltstätigkeit wird als professionelle Tätigkeit von den Rechtsanwälten als Einzelrechtsanwälten ausgeübt. Zum Zweck einer gemeinsamen Ausübung des Berufs können Rechtsanwälte gemeinschaftliche Rechtsanwaltsbüros und eine Rechtsanwaltsgesellschaft gründen. Rechtsanwälte sind verpflichtet, Rechtshilfe gewissenhaft und sachgemäß, verfassungs-, gesetz- und vorschriftsmäßig sowie gemäß dem Statut und den anderen allgemeinen Akten der Föderalen Rechtsanwaltskammer und dem Ethik-Kodex der Rechtsanwälte der Föderation Bosnien und Herzegowina zu leisten.

Ein gesamtheitliches Rechtsanwaltsverzeichnis in der Föderation Bosnien und Herzegowina wird in der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina in Sarajewo geführt, und die regionalen Rechtsanwaltskammern führen ein eigenes Rechtsanwaltsverzeichnis für Rechtsanwälte mit Sitz in ihrer Region.

Der Rechtsanwalt trägt die Verantwortung für alle Handlungen seiner Kanzlei. In den gemeinschaftlichen Rechtsanwaltsbüros tragen alle Rechtsanwälte die Verantwortung für alle Handlungen des Rechtsanwaltsbüros. In den Rechtsanwaltsgesellschaften tragen alle Rechtsanwälte als Mitglieder die Verantwortung für die Handlungen der Rechtsanwaltsgesellschaft. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei der Ausübung ihrer Anwaltstätigkeit für die Weiterentwicklung und die Affirmation der Rechtsanwaltschaft als einer selbstständigen und unabhängigen professionellen Tätigkeit Sorge zu tragen. Jeder Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Ehre, Ethik, Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit und seine Fachlichkeit so zu wahren, dass er dadurch auch andere zu solch einem Verhalten bewegt. Das Verhältnis eines Rechtsanwalts zum Gericht und zu weiteren staatlichen Einrichtungen und ihren Vertretern soll Ausdruck von Respekt gegenüber dem Recht, der Rechtskultur und dem Rechtsanwaltsberuf sein.

Der Sitz der Rechtsanwaltskammer der Republik Srpska ist in Banja Luka. Im Art. 131 der Verfassung der Republik Srpska steht: „Die Rechtsanwaltschaft ist eine selbstständige und unabhängige Tätigkeit und Dienstleistung, die Rechtshilfe leistet. Die Organisation und die Ausübung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit sind gesetzlich geregelt“. Ferner sind die Rechtsanwälte verpflichtet, Rechtshilfe zu leisten zum Schutz der durch die Verfassung der Republik Srpska und Bosnien und Herzegowina garantierten Grundrechte und Grundfreiheiten sowie zum Schutz der Rechte und Interessen von natürlichen und juristischen Personen, die per Gesetz und anderen Vorschriften geregelt sind. Die Tätigkeiten eines Rechtsanwalts beinhalten: Rechtsberatung, Verfassung von Eingaben, Verfassung von Dokumenten, die in seine Zuständigkeit fallen, Vertretung der Mandantschaft in allen Zivil-, Verwaltungs- und anderen Verfahren und Angelegenheiten gegenüber allen ordentlichen und anderen Gerichten, Staatsorganen, Arbitragen sowie gegenüber anderen juristischen Personen.

Brčko distrikt Bosnisch und Herzegowinisch hat keine eigene Rechtsanwaltskammer, sondern die Rechtsanwälte aus Brčko Distrikt werden Mitglieder in einer der Rechtsanwaltskammern in Bosnien und Herzegowina (Föderation Bosnien und Herzegowina oder Republik Srpska).

Um in Bosnien und Herzegowina als Rechtsanwalt tätig werden zu dürfen, ist ein Jurastudium an einer Landesuniversität nötig. Dabei gibt es auffällige Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Universitäten, einen guten Ruf hat etwas die Universität Sarajevo. Der angestrebte Abschluss ist das Staatsexamen an das ein Referendariat anschließt. Danach kann eine Mitgliedschaft als sogenannter „law trainee“ in einer der regionalen Anwaltskammern beantragt werden.

Anwaltskammer der Republik Srpska, Bosnien und Herzegowina

Die Adwokatur in Republika Srpska ist ein selbstständiges, unabhängiges professionelles Gewerbe, das funktioniert und organisiert wird nach dem Gesetz über die Advokatur der Republik Srpska, („Amtsblatt Republik Srpska“ Nr. 30/07 und 59/08).

Die Advokatur in der Republik Srpska ist eine unabhängige, selbstverwaltende Organisation der Anwälte mit einer verpflichtenden Mitgliedschaft, mit Kanzleien jeder Art zur Organisation des Anwaltsgewerbes, die ihren Hauptsitz in Republik Srpska haben (Anwalt, gemeinschaftliche Anwaltskanzlei und die Anwaltsgesellschaft).

Verwaltung der Anwaltskammer der Republik Srpska:

  1. Delegiertenversammlung der Anwaltskammer der Republik Srpska
  2. Vorsitzender der Anwaltskammer der Republik Srpska, der der Kammer vorsteht und sie vertritt
  3. Der Vorstand der Anwaltskammer der Republik Srpska ist das Vollstreckungs- und Verwaltungsorgan der Anwaltskammer der Republik Srpska. Der Vorstand der Anwaltskammer der Republik Srpska hat 11 Mitglieder.
  4. Einleitungsbehörde der Anwaltskammer der Republik Srpska sind der Staatsanwalt, der 6 Vertreter hat und das Disziplinargericht (Erster Instanz und Appellationsgericht).
  5. Kommission für die Finanz- und Materialkontrolle der Arbeit der Anwaltskammer der Republik Srpska, ist zuständig für die Kontrolle der Finanz- und Materiallage so wie auch für die Jahresberichterstattung über deren Verwaltung.

Geschichte

Auf die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hatten die Geschehnisse aus dem Jahr 1992 großen Einfluss, indem zwei Entitätsanwaltskammern begründet wurden, die Anwaltskammer der Republik Srpska und die Anwaltskammer der Föderation Bosnien und Hezegowinas. Die Anwälte, deren Anwaltskammer ihren Hauptsitz auf dem Territorium jener Entität hatte, haben die Anwaltskammer dieser Entität konstituiert.

Die Anwaltskammer der Republik Srpska ist konstituiert und organisiert als eine einmalige Assoziation der Anwälte nach dem Gesetz über die Advokatur der Republik Srpska, das am 17.11.1992 in Kraft getreten war. Dieses Gesetz enthält Normen, die den höchsten Europäischen und internationalen Standards über die freie Ausübung des Anwaltsgewerbes entspricht. Organisatorisch und durch die überzeugende Arbeit dieser Standards hat folgende Resultate ergeben: Anwaltskammer der Republik Srpska ist ein gleichberechtigtes kollektives Mitglied der internationalen Anwaltsunion vom 01. Februar 2003 und vom 28. November 2009 auch ein Mitglied des Anwaltsassoziationsrats so wie auch Mitglied der Rechtsgesellschaften Europas (Council of the Bars and Law Societes of the European Union-CCBE).

Als ein gleichberechtigtes Mitglied mit der Anwaltskammer der Republik Srpska wurde auch die Anwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowinas in die CCBE aufgenommen.

Der Hauptsitz der Anwaltskammer der Republik Srpska ist in Banja Luka.

 

Anwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowinas

Auf dem Niveau Bosnien und Herzegowinas gibt es keine organisierten Institutionen der Advokatur. Die Anwaltskammern in Bosnien und Herzegowina sind auf dem Entitätenniveau organisiert. Nach dem Gesetz über die Advokatur der Föderation Bosnisch-herzegowinisch, ist die Advokatur eine nach dem Gesetz und Verordnungen begründetes organisiertes und funktionierendes Gewerbe.

Die Organe der föderalen Anwaltskammer sind: der Vorstand, Vorsitzende und sein Vizepräsident, der Aufsichtsrat, Disziplinargericht und der Staatsanwalt, die Kommission für Anwaltsprüfungen und andere Organe nach dem Statut der föderalen Anwaltskammer.

Das Mandat der föderalen Anwaltskammer beträgt vier Jahre.

Das Anwaltsgewerbe in Bosnien und Herzegowina beinhaltet: Rechtsberatung, Zusammenfassung verschiedener Schriften, Anträge (Anklageschriften, Beschwerden, Anträge, Bittschriften usw.); Zusammenfassung verschiedener Dokumente, Vertretung der Klienten in allen Verhandlungen, Verhandlungs- und anderen Verfahren vor allen regelmäßigen und anderen Gerichtshöfen, Staatsorganen, Arbitragen sowie rechtlichen Personen; die Verteidigung und Vertretung des Angeklagten in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und auch in anderen Verfahren und auch anderer Formen der Rechtshilfe.

Das Anwaltsgewerbe als ein professionelles Gewerbe üben Anwälte einzeln aus. Anwälte im Sinne der Ausübung der gemeinsamen Zusammenarbeit können eine gemeinsame Anwaltskanzlei oder Anwaltsgesellschaft begründen.

Der Anwalt hat eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Klienten, ausgenommen, wenn der Anwalt dieser Pflicht aufgrund der ausdrücklichen oder stillschweigenden Erlaubnis, entbunden wurde.

Die Tarifpost über die Vergütung der Anwälte bestimmt die Honorare für die Arbeit und Kosten, entstanden durch die Ausübung der Anwaltsarbeit.

Geschichte

Der erste Rechtsakt, nach dem die Advokatur in bosnisch-herzegowinisch legalisiert und normativ formiert wurde, war die Anwaltsregelung Bosnien und Herzegowinas aus dem Jahr 1883. Nach diesem Rechtsakt, der eine Wiederspiegelung des Konzeptes der zentralisierten Macht darstellte und des von ihr kontrollierten gesamten Lebens in Bosnien und Herzegowina, einem der Länder der Österreich-Ungarischen Monarchie, konnten eine Advokatur nur „die Anwälte betreiben, die die Regierung ernannt hatte“, während das Disziplinarverfahren in der Zuständigkeit des Ausschusses lag, der von Seite der Verwaltung und des Gerichtshofes ausgebildet wurde und der über die Schuld des Anwalts und Art und Höhe der Strafe entschieden hatte.

Auf die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hatten die Geschehnisse aus dem Jahr 1992 großen Einfluss, indem zwei Entitätsanwaltskammern begründet wurden, die Anwaltskammer der Republik Srpska und die Anwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina. Die Anwälte, deren Anwaltskammer ihren Hauptsitz auf dem Territorium jener Entität hatte, haben die Anwaltskammer dieser Entität konstituiert.

Die Anwaltskammer der Föderation bosnisch-herzegowinisch ist ein Mitglied des Anwaltsassoziationsrats sowie auch Mitglied der Rechtsgesellschaften Europas (Council of the Bars and Law Societes of the European Union-CCBE).

 

Unsere Anwaltskanzlei wurde in Jahr 1993 begründet.  Die Anwaltskanzlei Prnjavorac wird von der Deutschen Botschaft, Botschaft der Vereinigten Staaten, Botschaft des Vereinigten Königreichs, Botschaft von Spanien, von der Österreichischen, Italienischen, Russisch und Schweizer Botschaft empfohlen.

 

Die hierin enthaltenen Informationen sind nur zum Zwecke der allgemeinen Information und können nicht als Rechtsgutachten oder Rechtsberatung angesehen werden. Dementsprechend übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac, Bosnien und Herzegowina, keine Verantwortung oder Haftung für die Folgen der Handlungen oder das Verhalten irgendwelcher Personen, die auf den hierin enthaltenen Informationen beruhen.

 

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina

 

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