Rechtsanwaltskanzlei · seit 1993

Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit

Autor: Azur Prnjavorac, Rechtsanwalt · Letzte Aktualisierung:

Auf einen Blick: Die Kanzlei führt seit 1993 das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit für Mandanten aus der Diaspora, vollständig aus Bosnien und Herzegowina und ohne Anreise der Mandantin oder des Mandanten. Dazu gehören alle vorbereitenden Schritte, ohne die der Antrag nicht vollständig ist: Eintragung der Ehe, Regelung des Nachnamens, Anerkennung ausländischer Entscheidungen und die nachträgliche Registereintragung für Personen, die in BiH nie erfasst waren.

  • Seit 1993: über 30 Jahre spezialisierte Erfahrung im Staatsbürgerschaftsrecht
  • Komplettverfahren ohne Anreise: Vertretung per Vollmacht, Dokumentenbeschaffung inklusive
  • Statusfragen: Eheeintragung, Nachnamensregelung, Registerberichtigungen
  • Nachträgliche Eintragung: für im Ausland Geborene, die nie in die BiH-Register eingetragen wurden, als Vorstufe des Verzichts


Unsere Anwaltskanzlei wurde 1993 gegründet, und im Staatsangehörigkeitsrecht von Bosnien und Herzegowina hat sie ein Kerngeschäft: den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit nach Art. 19 des Gesetzes, den österreichische, slowenische, niederländische und kroatische Einbürgerungsbehörden als Nachweis verlangen. Das Verfahren vor dem Ministerium für zivile Angelegenheiten in Sarajevo führen wir per beglaubigter Vollmacht von Anfang bis Ende aus BiH; die Mandantin oder der Mandant reist in keiner Phase an, und ein gültiger BiH-Reisepass oder Personalausweis ist nicht erforderlich.


Zu diesem Verfahren gehört alles, was ihm vorausgehen muss, damit der Antrag vollständig ist: die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe in die BiH-Personenstandsregister, die Übernahme des aktuellen Nachnamens, die Anerkennung eines ausländischen Scheidungs- oder Adoptionsurteils durch das zuständige Gericht in BiH und, für im Ausland geborene Personen, die nie eingetragen wurden, die nachträgliche Eintragung in das Geburten- und Staatsangehörigkeitsregister. Diese nachträgliche Eintragung ist die einzige Form des Erwerbs der Staatsangehörigkeit, die uns in der Praxis begegnet, und zwar ausschließlich als Schritt vor dem Verzicht. Entlassung, Wiedererwerb, Einbürgerung und die übrigen Institute des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von BiH sind in unserer Praxis eine Seltenheit; sie werden auf dieser Seite nur dort erläutert, wo sie der Abgrenzung vom Verzicht dienen.

Frage: Kann ich nach Abschluss des Verzichtsverfahrens meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten?
Anwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina erlischt die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einer Person, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Bescheids über das Erlöschen der Staatsangehörigkeit sind Sie verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur dauerhaften Aufbewahrung im Ministerium zu übergeben. Ihr bosnisch-herzegowinischer Reisepass wird dauerhaft entzogen und kann nicht zurückgegeben werden.


Frage: Kann für ein minderjähriges Kind allein das Verzichtsverfahren in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden?
Rechtsanwalt: Das Verzichtsverfahren kann für ein mdj. Kind allein nicht durchgeführt werden. Daran muss wenigstens ein Elternteil teilnehmen, und zwar mit Zustimmung des Elternteils, der auf seine Staatsangehörigkeit nicht verzichtet. Ist der andere Elternteil Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit erforderlich.

Wie lange dauert das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina ?
Rechtsanwalt: Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina ist verpflichtet, das Verfahren innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen zu beenden. Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb oder Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich begründet sein.

Frage: Muss ich die von Ihnen erstellte Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen?
Anwalt: Die Übersetzung der Vollmacht ist nicht nötig. Der ausländische Notar beglaubigt nur Ihre Identität (Unterschrift). Er gibt an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“

Verzicht, Entlassung, Austragung: Was bedeutet was?

In der Praxis und in der Umgangssprache werden mehrere Begriffe für dieselbe oder eine ähnliche Rechtslage verwendet. Die folgende Übersicht grenzt die drei wichtigsten Begriffe ab; der rechtliche Effekt ist im Kern derselbe, das Erlöschen der BiH-Staatsangehörigkeit, aber Verfahren, Voraussetzungen und Nachweise unterscheiden sich wesentlich.

VergleichskriteriumVerzicht (Art. 19 des Gesetzes)Entlassung (Art. 21 des Gesetzes)Austragung (umgangssprachlich)
RechtsgrundlageArt. 19 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von BiHArt. 21 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von BiHKein eigenständiges Verfahren; umgangssprachliches Synonym für den Verzicht
Wer stellt den AntragPerson, die im Ausland lebt (Diaspora)Person, die auf dem Gebiet von BiH lebtWie beim Verzicht: die Diaspora
Häufigkeit in der Praxis (2026)Standardverfahren: über 99 Prozent der Fälle aus der DiasporaÄußerst selten: unter 0,2 Prozent der FälleDer Begriff, den Mandanten beim Erstkontakt am häufigsten verwenden
VerfahrensaufwandEinfacher: StandardunterlagenDeutlich komplexer: zusätzliche Voraussetzungen und Prüfungen (beglichene Steuern und Verpflichtungen, kein laufendes Strafverfahren)Je nach Verfahren, auf das er sich bezieht (in der Regel Verzicht)
RechtswirkungErlöschen der BiH-Staatsangehörigkeit mit dem Tag der Zustellung des BescheidsErlöschen der BiH-Staatsangehörigkeit mit dem Tag der Zustellung des BescheidsDieselbe Wirkung wie das zugrunde liegende Verfahren
Empfehlung der KanzleiErste Wahl in allen StandardfällenNur in besonderen RechtslagenUmgangssprachliche Bezeichnung; die Empfehlung entspricht dem Verzicht

Rechtsgrundlage: Art. 19 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von BiH

Das Verzichtsverfahren ist durch Art. 19 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt von BiH Nr. 4/97 mit späteren Änderungen) und die Verordnung über das Verfahren zum Erwerb und zur Beendigung der Staatsangehörigkeit geregelt. Im Kern ist der Verzicht eine einseitige Willenserklärung eines volljährigen BiH-Staatsangehörigen, der im Ausland lebt und die Beendigung der BiH-Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung einer fremden Staatsangehörigkeit verlangt.

Absatz 1, die Verzichtserklärung: Ein volljähriger Staatsangehöriger von BiH, der im Ausland lebt und eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt oder dem deren Erwerb zugesichert ist, hat das Recht, auf die BiH-Staatsangehörigkeit zu verzichten. Die Erklärung wird vor dem Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH oder bei den diplomatisch-konsularischen Vertretungen von BiH im Ausland abgegeben.

Absatz 2, der Verzicht für ein minderjähriges Kind: Für ein Kind, das im Ausland lebt und eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt oder dem sie zugesichert ist, gibt die Erklärung der Elternteil ab, dessen BiH-Staatsangehörigkeit durch Verzicht erloschen ist: mit Zustimmung des anderen Elternteils, der BiH-Staatsangehöriger ist, bzw. ohne diese, wenn der andere Elternteil verstorben ist, das Sorgerecht verloren hat, Ausländer oder staatenlos ist. Für ein Kind über 14 Jahren ist zusätzlich dessen Einwilligung erforderlich.

Absatz 3, das Erlöschen mit Zustellung des Bescheids: Die BiH-Staatsangehörigkeit erlischt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, und der Partei den Bescheid zustellt, oder wenn ihn die zuständige Auslandsvertretung von BiH per Post übermittelt. Bei der Zustellung wird ein gültiger BiH-Reisepass dem befugten Beamten zur dauerhaften Hinterlegung übergeben; nach dem Erlöschen der Staatsangehörigkeit kann der Pass weder zurückgegeben noch behalten werden.

Wichtig: Der Verzicht ist kein Ermessen des Ministeriums: Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, muss das Ministerium den Bescheid über die Beendigung der BiH-Staatsangehörigkeit erlassen. Die Entlassung nach Art. 21 ist dagegen eine Ermessensentscheidung („kann bewilligt werden"), über die zudem die zuständigen Organe der Entitäten entscheiden und nicht das Ministerium (Art. 30 Abs. 2 des Gesetzes): Das ist der zentrale rechtliche Unterschied.

Die beteiligten Organe: Wer macht was

Organ / InstitutionRolle im VerfahrenSitz
Ministerium für zivile Angelegenheiten von BiH, Abteilung für Staatsangehörigkeit und ReisedokumenteDas einzige Organ, das den Antrag entgegennimmt, das erstinstanzliche Verfahren führt, den Bescheid erlässt, den BiH-Pass hinterlegt und das Register der Beendigungen führtSarajevo
Zweitinstanzliches Organ (Beschwerdestelle)Entscheidet über die Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Bescheid spätestens binnen 30 Tagen ab Einreichung (Gesetz über das Verwaltungsverfahren von BiH)Sarajevo
Gericht von Bosnien und Herzegowina, VerwaltungsabteilungEntscheidet über die Klage im Verwaltungsstreit gegen den endgültigen zweitinstanzlichen Bescheid; auch zuständig für Streitigkeiten über den Entzug der StaatsangehörigkeitSarajevo
Verfassungsgericht von BiHEntscheidet über verfassungsrechtliche Aspekte (Beschwerde nach Erschöpfung der ordentlichen Rechtsmittel); die Entscheidung U 9/11 vom 28.09.2012 ist zentral für die Frage des Verlusts kraft GesetzesSarajevo
Diplomatisch-konsularische Vertretungen von BiH (Botschaften und Konsulate)Beglaubigen Vollmachten, nehmen Verzichtserklärungen entgegen, leiten Anträge nach Sarajevo weiter, stellen Bescheide zu, hinterlegen PässeWien, Berlin, Den Haag, Ljubljana, Zagreb, München, Bern u. a.
Standesämter in BiHFühren die Geburts-, Ehe- und Staatsbürgerregister; stellen die erforderlichen Bescheinigungen aus; führen nachträgliche Eintragungen durch (Ehe, Nachname, Scheidung, Adoption)Nach dem Registerort des Mandanten
Zuständiges Gericht in BiH (Kantonsgericht in der FBiH, Bezirksgericht in der RS, im außerstreitigen Anerkennungsverfahren)Anerkennung ausländischer Entscheidungen über Scheidung, Adoption, Namensänderung als Voraussetzung der RegistereintragungNach örtlicher Zuständigkeit
Innenministerium (kantonal/der Entität)Stellt Bescheinigungen über den (Nicht-)Besitz von Personalausweis und Reisepass ausNach dem früheren Wohnsitz in BiH
Ausländische EinbürgerungsbehördeStellt die Garantie aus (z. B. die österreichische Zusicherung) und akzeptiert den BiH-Bescheid als Grundlage der EinbürgerungÖsterreich, Slowenien, Niederlande, Kroatien u. a.

Das Verzichtsverfahren in 7 Schritten (2026)

  1. Rechtliche Konsultation und Prüfung der Voraussetzungen. Die Kanzlei analysiert die konkrete Situation: Eintragungen in den BiH-Registern, Stand von Ehe und Nachname, Garantie des ausländischen Staates, besondere Umstände (minderjährige Kinder, Adoption, Namensänderung, frühere Ehen und Scheidungen im Ausland). Sie empfiehlt zwischen Verzicht (Art. 19) und Entlassung (Art. 21).
  2. Erteilung der Vollmacht. Der Mandant beglaubigt die Vollmacht bei der Botschaft/dem Konsulat von BiH oder beim ausländischen Notar (der Notar beglaubigt Unterschrift und Identität; die Vollmacht ist auf Bosnisch verfasst und muss nicht übersetzt werden).
  3. Abgleich der BiH-Personenstandsregister. Änderungen aus dem Ausland (Ehe, Scheidung, Nachname, Adoption) müssen vor dem Verzicht in die BiH-Register eingetragen werden, gegebenenfalls nach Anerkennung der ausländischen Entscheidung durch das zuständige Gericht in BiH.
  4. Beschaffung der BiH-Unterlagen. Die Kanzlei beschafft: Staatsangehörigkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate), Geburtsurkunde mit aktuellen Daten, Heiratsurkunde (bei Ehe), Bescheinigungen über den (Nicht-)Besitz von BiH-Reisepass und Personalausweis.
  5. Abgabe der Verzichtserklärung. Der Rechtsanwalt reicht aufgrund der Vollmacht die Erklärung mit vollständigen Unterlagen (BiH-Dokumente + Garantie des ausländischen Staates + Meldebestätigung nicht älter als 6 Monate + bezahlte Verwaltungsgebühr) beim Ministerium für zivile Angelegenheiten in Sarajevo ein.
  6. Erlass des Bescheids in der gesetzlichen Frist. Das Ministerium hat binnen 60 Tagen ab ordnungsgemäßem Antrag (Art. 33 des Gesetzes) den Bescheid über die Beendigung der BiH-Staatsangehörigkeit zu erlassen. Der Bescheid wird der Partei über den Rechtsanwalt oder über die Auslandsvertretung von BiH zugestellt.
  7. Zustellung, Passabgabe, Rechtskraft. Die BiH-Staatsangehörigkeit erlischt mit dem Tag der Zustellung. Der gültige BiH-Pass wird dauerhaft hinterlegt. Die Rechtskraft tritt mit Ablauf der Beschwerdefrist (15 Tage) ohne Beschwerde ein. Der Mandant legt den rechtskräftigen Bescheid der ausländischen Einbürgerungsbehörde vor, die dann die fremde Staatsangehörigkeit verleiht.

Rechtsfolgen des Verzichts: Was verliert man, was bleibt erhalten

Mit dem Erlöschen der BiH-Staatsangehörigkeit ändert sich eine ganze Palette von Rechtsverhältnissen: Einige erlöschen, andere bleiben (unter neuen Bedingungen) erhalten. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Folgen für Mandanten aus der österreichischen, slowenischen, niederländischen und kroatischen Diaspora.

Rechtsbereich / RechtStatus nach dem VerzichtHinweis für 2026
BiH-ReisepassGEHT VERLORENWird nach dem Gesetz über Reisedokumente dauerhaft hinterlegt; keine Rückgabe möglich
BiH-PersonalausweisGEHT VERLORENVerliert mit dem Erlöschen der Staatsangehörigkeit die Gültigkeit
Aktives und passives Wahlrecht in BiHGEHT VERLORENKein Wahlrecht bei Parlaments-, Kantons- und Kommunalwahlen
Recht auf Immobilien in BiHBLEIBT ERHALTENBereits erworbene Immobilien bleiben; Neuerwerb nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit (Österreich, Slowenien, Niederlande und Kroatien haben Gegenseitigkeit)
Erbrecht in BiHBLEIBT ERHALTENAusländer sind in Erbsachen den Inländern gleichgestellt; Erbrechte erlöschen nicht
Rente aus BiHBLEIBT ERHALTENErworbene Rentenansprüche bleiben; Auszahlung ins Ausland nach den Abkommen von BiH mit Österreich, Slowenien, Kroatien, Deutschland und weiteren Staaten
Krankenversicherung in BiHGEHT VERLORENDer Versichertenstatus hängt nicht von der Staatsangehörigkeit ab, sondern vom Versicherungsgrund (Beschäftigung, Wohnsitz, Rente); mit dem Wegfall von Wohnsitz und Versicherungsgrund endet auch der Anspruch auf Gesundheitsschutz, unter Anwendung der Abkommen über soziale Sicherheit
In BiH geschlossene EheBLEIBT ERHALTENDie Ehe endet nicht durch den Wechsel der Staatsangehörigkeit; sie bleibt in den BiH-Registern eingetragen
Elterliche SorgeBLEIBT ERHALTENDer Wechsel der Staatsangehörigkeit berührt die elterlichen Rechte nicht
BiH-Staatsangehörigkeit der KinderKOMMT DARAUF ANKinder, die gemeinsam mit dem Elternteil verzichten: erlischt; nicht erfasste Kinder: bleibt (je nach Abstammung)
Wehrpflicht in BiHKEINE PFLICHTDer Pflichtwehrdienst wurde mit dem Gesetz über die Streitkräfte von BiH aus dem Jahr 2005 abgeschafft
Einreise nach BiHGEÄNDERTES REGIMEEinreise nach dem Visaregime des neuen Heimatstaates; EU-Bürger (Österreich, Slowenien, Niederlande, Kroatien) reisen bis 90 Tage visumfrei ein
Meldepflicht in BiHJA, nach dem AusländergesetzDie Person wird Ausländer und meldet den Aufenthalt der zuständigen Ausländerbehörde in den gesetzlichen Fristen
Wiedererwerb der BiH-StaatsangehörigkeitUNTER VORAUSSETZUNGENMindestens 1 Jahr genehmigter vorübergehender Aufenthalt in BiH unmittelbar vor dem Antrag oder genehmigter Daueraufenthalt

Zeitachse des Verfahrens

Realistische Zeitrahmen der Vorbereitung und Antragstellung (2026), vom ersten Kontakt bis zum vollständigen Antrag beim Ministerium in Sarajevo:

  • Tag 0: Erstkontakt und Konsultation. Der Mandant übermittelt die Angaben zur Garantie des ausländischen Staates, zu früheren Ehen, zum Nachnamen und zu Kindern; die rechtliche Einschätzung erfolgt am selben Tag oder binnen 24 Stunden.
  • Tag 1 bis 3: Rechtliche Analyse und Entwurf der Vollmacht, zugeschnitten auf die konkrete Situation, mit Anleitung zur Beglaubigung bei der Auslandsvertretung von BiH oder beim Notar.
  • Tag 3 bis 10: Beglaubigung der Vollmacht und Versand nach BiH. Kuriersendungen aus Österreich, Slowenien, den Niederlanden oder Kroatien erreichen BiH in 1 bis 2 Arbeitstagen.
  • Tag 10 bis 21: Beschaffung der BiH-Unterlagen (Staatsangehörigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Bescheinigungen des Innenministeriums); parallel, falls nötig, Abgleich der Register (Eheeintragung, Nachname).
  • Tag 21 bis 28: Antragstellung beim Ministerium in Sarajevo mit vollständigen Unterlagen und bezahlter Gebühr von 800,00 KM (ca. 409 EUR). Ab diesem Tag läuft die gesetzliche Frist von 60 Tagen (Art. 33 des Gesetzes).

Realistischer Rahmen für 2026: Das gesamte Verfahren, von der Vollmacht bis zum Bescheid über den Verlust der Staatsangehörigkeit, dauert in typischen Diaspora-Fällen etwa einen Monat. Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt 60 Tage, in der Praxis ergeht der Bescheid jedoch vor Ablauf dieser Frist. Die Gesamtdauer hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Vollständigkeit der Unterlagen, dem Abgleich der Register und der ordnungsgemäßen Zustellung der Schriftstücke; sie kann daher nicht garantiert werden. In dringenden Fällen (drohender Ablauf der Garantie) lässt sich die Vorbereitung mit Kuriersendungen auf 10 bis 14 Tage verkürzen.

Sonderfälle im Verzichtsverfahren

Minderjährige Kinder. Ein minderjähriges Kind kann das Verfahren nicht allein durchführen. Die Erklärung gibt der Elternteil ab, der selbst verzichtet (oder dessen BiH-Staatsangehörigkeit bereits erloschen ist); der andere Elternteil erteilt eine ordnungsgemäß beglaubigte schriftliche Zustimmung. Für Kinder über 14 Jahren ist zusätzlich die Einwilligung des Kindes erforderlich. Ohne Zustimmung des anderen Elternteils ist das Verfahren für das Kind nicht möglich, außer bei rechtskräftigem Entzug des Sorgerechts.

Im Ausland geschlossene Ehe und Namensänderung. Die Ehe aus dem Ausland muss vor dem Verzicht in die BiH-Register eingetragen werden. Ein geänderter Nachname muss in der Geburtsurkunde und in der Staatsangehörigkeitsbescheinigung erscheinen. Ohne ordnungsgemäße Registerdaten kann das Verfahren nicht geführt werden; die Kanzlei erledigt Eheeintragung, Namenseintragung und gegebenenfalls die Anerkennung der ausländischen Scheidungsentscheidung.

Adoption im Ausland und gerichtliche Namensänderung. Eine ausländische Adoption muss vor der Registereintragung durch ein Gericht in BiH anerkannt werden. Erst nach Anerkennung und Eintragung ist der Verzicht möglich; die Kanzlei führt das gesamte Anerkennungsverfahren.

Mehrere Ehen und Scheidungen im Ausland. Jede Ehe und Scheidung wird der Reihe nach eingetragen: erste Ehe, Anerkennung der Scheidungsentscheidung, zweite Ehe und so weiter. Erst nach der lückenlosen chronologischen Eintragung ist der Verzicht möglich.

Ausländischer Ehepartner. Ist der Ehepartner kein BiH-Staatsangehöriger, werden Bescheinigungen aus seinem Herkunftsstaat beigebracht, mit Apostille oder Legalisation und beglaubigter Übersetzung in BiH.

Person ohne Eintragung im Staatsbürgerregister. Wer im Ausland geboren und nie in die BiH-Register eingetragen wurde, muss zuerst die nachträgliche Eintragung nach der Abstammung der Eltern durchführen (Art. 6 und Art. 37 des Gesetzes). Erst danach ist das Verzichtsverfahren möglich.

Uneinigkeit der Eltern beim Kind. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, kann das Verfahren für das Kind nicht geführt werden; die Zustimmung kann nur durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung ersetzt werden. Solche Fälle erfordern eine vorherige rechtliche Analyse.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts von BiH Nr. U 9/11 vom 28.09.2012 und die doppelte Staatsangehörigkeit

Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina Nr. U 9/11 vom 28.09.2012 (Amtsblatt von BiH Nr. 85/12) wurden die Bestimmungen über das Erlöschen der Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes für Personen, die freiwillig die Staatsangehörigkeit eines Staates ohne bilaterales Abkommen mit BiH erwerben, für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung ist für die Diaspora und das Verzichtsverfahren zentral:

  • Die BiH-Staatsangehörigkeit erlischt nicht automatisch mit dem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit: Nach dieser Entscheidung und dem Änderungsgesetz (Amtsblatt von BiH Nr. 87/13) wurden die Bestimmungen über den Verlust kraft Gesetzes gestrichen.
  • Das Erlöschen ist nur im vorgesehenen Verfahren möglich: durch Verzicht, Entlassung, Entzug oder internationales Abkommen, mit Zustellung des Bescheids an die Partei.
  • Der Verzicht ist nur erforderlich, wenn der ausländische Staat ihn ausdrücklich als Einbürgerungsvoraussetzung verlangt (Österreich, Slowenien, Niederlande, Kroatien); in Staaten, die Mehrstaatigkeit zulassen (z. B. Deutschland seit dem 27.06.2024), bleibt die BiH-Staatsangehörigkeit erhalten.
  • Nach Erschöpfung der ordentlichen Rechtsmittel steht die Beschwerde an das Verfassungsgericht von BiH offen.

In konkreten Verfahren beruft sich die Kanzlei, wo relevant, auf die Rechtsauffassungen aus U 9/11, besonders wenn ein Mandant befürchtet, durch einen früheren Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit die BiH-Staatsangehörigkeit automatisch verloren zu haben: Das ist nicht der Fall, weil das Erlöschen nur im vorgesehenen Verfahren mit Zustellung des Bescheids eintritt.

Kosten des Verzichts 2025/2026: Gebühren, anwaltliche Leistungen, Übersetzungen

Die Gesamtkosten setzen sich aus der staatlichen Verwaltungsgebühr beim Ministerium für zivile Angelegenheiten in Sarajevo und den Kosten der anwaltlichen Leistungen zusammen (einschließlich Beschaffung der BiH-Unterlagen, beglaubigter Übersetzungen und Apostille):

  • Verwaltungsgebühr, engere Familie: 800,00 KM (ca. 409 EUR) für Ehepartner und minderjährige Kinder (sowie volljährige Kinder bis 23 Jahre, wenn arbeitslos oder in regulärer Ausbildung) an derselben Adresse.
  • Verwaltungsgebühr, Einzelverfahren: eigene Gebühr für volljährige Personen, die die Voraussetzungen der Familiengebühr nicht erfüllen.
  • Sondertarif Kroatien: 200,00 KM (ca. 102 EUR) mit Nachweis eines gültigen Wohnsitzes in der Republik Kroatien.
  • Kosten der BiH-Urkunden (Bescheinigungen der Standesämter, des Innenministeriums, der Gerichte) nach den geltenden Gebühren der zuständigen Organe.
  • Beglaubigte Übersetzungen und Apostille für Dokumente, die vor ausländischen Behörden verwendet werden, nach den Tarifen der Übersetzer und Gerichte.
  • Anwaltliche Leistungen nach dem Tarif für Verwaltungsverfahren, individuell und transparent im Voraus vereinbart.

Kostentransparenz: Alle Kostenfragen werden dem Mandanten vor Erteilung der Vollmacht offengelegt. Es gibt keine versteckten Gebühren und keine nachträglichen Überraschungen; die Zahlung erfolgt nach Verfahrensphasen.

Beschwerde und Verwaltungsstreit vor dem Gericht von BiH (selten)

Beschwerdeverfahren und Verwaltungsstreit sind in der Praxis äußerst selten: In den regulären Diaspora-Fällen erlässt das Ministerium positive Bescheide. Dieser Abschnitt dient der Information für Mandanten mit besonderen Umständen.

Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Bescheid: Frist 15 Tage ab Zustellung; Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Verwaltungsverfahren von BiH; die schriftliche Beschwerde wird über das Ministerium beim zweitinstanzlichen Organ eingereicht. Beschwerdegründe: wesentliche Verfahrensverstöße, unrichtige oder unvollständige Sachverhaltsfeststellung, falsche Anwendung des materiellen Rechts. Das zweitinstanzliche Organ entscheidet spätestens binnen 30 Tagen ab Einreichung und kann die Beschwerde verwerfen oder abweisen, den Bescheid aufheben und zurückverweisen oder selbst zugunsten des Beschwerdeführers entscheiden.

Verwaltungsstreit: Gegen den endgültigen zweitinstanzlichen Bescheid kann binnen 60 Tagen ab Zustellung Klage beim Gericht von Bosnien und Herzegowina erhoben werden (Gesetz über die Verwaltungsstreitverfahren von BiH). Das Gericht prüft die Rechtmäßigkeit in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht und kann die Klage abweisen, den Bescheid aufheben und zurückverweisen oder, seltener, selbst in der Sache entscheiden.

Praktischer Hinweis für 2026: Beschwerdeverfahren sind selten, weil die Anträge standardisiert sind und das Ministerium in der Regel zugunsten des Mandanten entscheidet. In Fällen mit besonderen Umständen (Wegfall der Garantie während des Verfahrens, strittige Registerdaten, Uneinigkeit der Eltern über das Kind) sind Beschwerde und Verwaltungsstreit jedoch reale rechtliche Werkzeuge.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)

STAATSANGEHÖRIGKEIT BiH VERZICHT & ENTLASSUNG · AUSBÜRGERUNG

Mein Nachname wurde gerichtlich geändert, weil ich im Ausland adoptiert wurde. Ich habe die Änderung nie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen. Kann ich trotzdem das Verfahren zur Ausbürgerung in Bosnien und Herzegowina durchführen?

Rechtsanwalt: Um das Verfahren zur Ausbürgerung durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Also, zuerst muss das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden, dann sollte man den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen lassen, den Nachnamen regeln und erst dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einleiten.

Ich möchte die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit aufgeben. Ist es besser, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen?

Rechtsanwalt: Der Unterschied liegt nur bei der Anzahl von erforderlichen Unterlagen. Für das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit braucht man weniger Unterlagen, so dass es viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des betreffenden Beschlusses.


Bin ich bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen Aufenthalt anzumelden, da ich bereits das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt habe?
Rechtsanwalt: Sie gelten als Ausländer, sobald Sie dieses Verfahren durchgeführt haben, und müssen Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer Ankunft anmelden. Sie sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16 Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn Sie länger als drei Tage bleiben möchten, und zwar innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Auch beim Wechsel des Aufenthaltsortes besteht die Meldepflicht. Ebenfalls müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.


Frage: Wie hoch sind die Kosten für die Durchführung des Verfahrens zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Die Verwaltungsgebühr für dieses Verfahren beträgt 800,00 KM, also etwa 409 EUR.


Frage: Da meine Familienmitglieder nicht gleichzeitig die Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland bekommen haben, haben zuerst mein Ehemann und unser Sohn und nach einem halben Jahr unsere Tochter und ich den Antrag auf die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit gestellt. Wie hoch sind die Kosten bei so einem Fall?
Rechtsanwalt: Eine Famile zahlt eine Verwaltungsgebühr in einem Kalenderjahr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit aufgibt, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben.


Frage: Kann die Vollmacht, mit der wir Sie in der Sache des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bevollmächtigen, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigt werden?
Rechtsanwalt: Die Vollmacht kann im Ausland durch das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigt werden - wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar.


Frage: Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich ?
Rechtsanwalt: Ja, es ist möglich. In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina - konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der andere Staatsangehöriger der ehemaligen SFR Jugoslawien war, als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten. In diesem Fall können Sie Folgendes tun: Eine nachträgliche Eintragung in die bosnisch-herzegowinischen Standesregister vorzunehmen und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zu verzichten.


Frage: Wann tritt mein Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit in Kraft?
Rechtsanwalt: Im Beschluss ist angegeben, dass die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft für die Antragstellerin/den Antragsteller im Moment erlischt , in dem sie/er den Beschluss erhält.
Gemäß Artikel 19 Absatz 3 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina erlischt die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einer Person, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses ist die Antragstellerin/der Antragsteller verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur Entwertung zu übergeben.


Frage: Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit Widerspruch einzulegen?
Rechtsanwalt: Ein solcher Beschluss ist endgültig und gegen ihn ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage im Verwaltungsstreit beim Gericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses.


Frage: Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit eingeleitet. In der Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich tun - bin ich jetzt ein Staatenloser?
Rechtsanwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Möglichkeit, den Beschluss über die Entlassung aufzuheben und die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten.


Frage: Kann ich nach der Ausbürgerung die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ?
Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke der Aufnahme in einen anderen Staatsverband oder der Beibehaltung einer anderen Staatsangehörigkeit durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihr mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die Mehrstaatigkeit.


Frage: Wer entscheidet in Bosnien und Herzegowina über den Erwerb der Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Diese Entscheidungen werden vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein Antrag auf Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder Ausbürgerung muss direkt beim Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt eingereicht werden.


Frage: Ich benötige meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass beim Grenzübertritt. Kann ich ihn behalten, nachdem ich Ihnen alle für die Ausbürgerung aus dem bosnisch-herzegowinischen Staatsverband erforderlichen Unterlagen übergeben habe?
Rechtsanwalt: Sie können den bosnisch-herzegowinischen Reisepass verwenden, solange er in Ihrem Besitz ist. Es ist kein Hindernis, in Ihrem Namen das Verfahren der Ausbürgerung ordnungsgemäß einzuleiten. Wir benötigen jedoch den bosnisch-herzegowinischen Reisepass im Original, falls Sie ihn haben, um das Verfahren abschließen zu können, weil der Reisepass bei der Übernahme des Beschlusses über die Entlassung im Original übergeben werden muss.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass Sie als mein Bevollmächtigter ohne meine Anwesenheit für mich bei dem Standesamt meine Eheschließung anmelden, den Nachnamen regulieren, alle Unterlagen vorbereiten und das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen?
Rechtsanwalt: Ihre Anwesenheit in Bosnien und Herzegowina ist nicht erforderlich. Alles, was dafür nötig ist, können wir aufgrund der von Ihnen erteilten Vollmacht vornehmen. Diese von uns erstellte Vollmacht würden wir Ihnen vorher zum Unterschreiben und zur notariellen Beglaubigung senden.


Frage: Was brauche ich für die Prozedur des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Das Erste und das Wichtigste ist es, dass Sie entweder die Einbürgerungszusicherung von dem von Ihnen angestrebten Staat haben oder die andere Staatsangehörigkeit schon erworben haben. Sie sollten auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.


Frage: Kann das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen bosnisch-herzegowinischen Reisepass besitze?
Rechtsanwalt: Das Verfahren der Entlassung kann ohne den gültigen bosnisch-herzegowinischen Reisepass durchgeführt werden.


Frage: Wenn ich auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte, kann ich das Eigentum meiner Eltern nach ihrem Tod erben?
Rechtsanwalt: Die ausländischen Staatsbürger sind hinsichtlich des Erbrechts mit den bosnisch-herzegowinischen Bürgern gleichgestellt. Es gibt also keine Hindernisse, dass Sie als Ausländer Eigentum erben.


Frage: Wenn meine bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft erlischt und ich die deutsche erwerbe, kann ich in Bosnien und Herzegowina Immobilien kaufen oder sie geschenkt bekommen - wie z.B. ein Haus, ein Wochenendhaus, eine Wohnung?
Rechtsanwalt: Als deutsche/r Staatsangehörige/r können Sie uneingeschränkt an den in Bosnien und Herzegowina gekauften (geschenkten) Immobilien das Eigentumsrecht erwerben - es gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit.


Frage: Im Moment meiner Geburt waren meine Eltern bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige. Ich wurde in Bosnien und Herzegowina weder im Geburten- noch im Staatsangehörigkeitsregister eingetragen. Können Sie in meinem Namen die Bescheinigung austellen lassen, dass ich keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige bin?
Rechtsanwalt:: Eine solche Bescheinigung kann auf staatlicher Ebene nicht ausgestellt werden; weil es in Bosnien und Herzegowina keine für die Führung solcher Aufzeichnungen zuständige Behörde gibt. Es ist aber möglich, von dem Standesamt, wo Ihre Eltern eingetragen sind, die Bescheinigung zu bekommen, dass Sie kein/e bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r sind. Dabei ist es besonders wichtig zu wissen, dass Sie das Recht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Eltern haben. Sie werden von der ausländischen Behörde aufgefordert, sich nachträglich im Geburten- und im Staatsangehörigkeitsregister eintragen zu lassen. Erst danach kann das Verfahren der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt werden.


Frage: Wie viele Gebühren sind zu bezahlen, wenn das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern betrifft - vier oder eine?
Rechtsanwalt: Als Familie bezahlen Sie nur eine Gebühr, weil Sie an der gleichen Adresse wohnen und die Kinder minderjährig sind.


Frage: Die staatliche Verwaltungsgebühr beträgt 430,- EUR - für eine Familie. Können Sie uns bitte sagen, werden Bruder und Schwester als eine Familie betrachtet, wenn sie ohne Eltern das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit durchführen?
Rechtsanwalt: Für enge Familienmitglieder - das Ehepaar und die Kinder - wird nach dem Gesetz eine Gebühr bezahlt, unter der Voraussetzung, dass alle an derselben Adresse leben, und für die Kinder, die älter als 23 Jahre sind, ist es erforderlich, die Bestätigung vorzulegen, dass sie nicht arbeiten oder sich noch immer ausbilden. Bruder und Schwester zahlen also eine Verwaltungsgebühr nur unter der Voraussetzung, dass zusammen mit ihnen zumindest ein Elternteil das Verfahren durchführt und dass sie jünger als 23 Jahre sind und an derselben Adresse leben.


Frage: Ich lebe in Deutschland / Österreich und neben der deutschen / österreichischen Einbürgerungszusicherung besitze ich auch die kroatische Staatsangehörigkeit. Da die Verwaltungsgebühr für die Entlassung aus dem bosnisch-herzegowinischen Staatsverband wegen der Einbürgerung in den kroatischen Staatsverband nur 110,- EUR beträgt, kann ich dieses Verfahren auf diese Art und Weise durchführen?
Rechtsanwalt:: Nur unter der Voraussetzung, dass Sie weiterhin in Kroatien mit dem Wohnsitz gemeldet sind. Hier wird darauf hingewiesen, dass ein neues Aufenthaltsgesetz am 01.01.2013 in Kroatien in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz wird darüber hinaus geregelt, dass die Personen, die tatsächlich nicht an der gemeldeten Adresse in Kroatien leben, verpflichtet sind, sich abzumelden (für eine physische Person nur eine Adresse in der EU).


Frage: Ich bin in Deutschland geboren und besitze weder einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass noch einen bosnisch-herzegowinischen Personalausweis. Ich bin auch nicht im bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeitsregister eingetragen. Die deutsche Ausländerbehörde hat mich informiert, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit aufzugeben habe, weil ich diese durch meine Eltern, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, angeblich besitze.

Rechtsanwalt: Sie sind bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r, wenn Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen waren. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina erwirbt das Kind, dessen beide Elternteile im Zeitpunkt der Geburt des Kindes bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort des Kindes. Nach Art. 37 dieses Gesetzes sind alle Personen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, die unmittelbar vor Inkrafttreten der Verfassung von Bosnien und Herzegowina oder bis zum 6. April 1992 Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina waren.
In Anbetracht des vorstehenden Angaben werden Sie als bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r durch Abstammung betrachtet und sind im Geburten- und Staatsangehörigkeitsregister naträglich einzutragen, und zwar im Ort, in dem Ihre Eltern in Bosnien und Herzegowina geführt werden.

Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, die auch im Ausland geschieden worden ist. Danach habe ich erneut im Ausland geheiratet. Nichts davon ist in Standesregistern in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Was ist zu tun?
Rechtsanwalt: Zuerst ist Ihre erste Ehe einzutragen, dann die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils vorzunehmen und danach Ihre derzeitige Ehe und Ihren aktuellen Familienamen eintragen zu lassen.


Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit auf meinen Geburtsnamen. Muss ich jetzt neue Identifikationsdokumente auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?
Rechtsanwalt: Es ist nicht notwendig, neue Identifikationsdokumente ausstellen zu lassen. Sie können Ihren Pass und Ihren Personalausweis, die auf Ihren Geburtsnamen lauten, nutzen. Wichtig ist, diese Ehe in die Personenstandsbücher eintragen zu lassen. Ihr derzeitiger Familienname muss in Ihrer Geburtsurkunde und in Ihrem bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeitsnachweis vorhanden sein.


Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen und neuen Familiennamen angenommen. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?
Rechtsanwalt: Das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.


Frage: Ich will für mich und für mein mdj. Kind das Verfahren der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. Der Kindesvater will keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit für sich selbst.
Rechtsanwalt: Das Entlassungsverfahren wird mit Zustimmung beider Elternteile des mdj. Kindes durchgeführt oder mit Ihrer Zustimmung als Kindesmutter und mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis des Vaters im Original, falls der Vater eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und seine Zustimmung nicht geben will. Bei Jugendlichen über 14 Jahre ist auch deren Zustimmung notwendig. Ist der andere Elternteil ein Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit vorzulegen. Wenn der andere Elternteil gestorben ist, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Hat der andere Elternteil das Sorgerecht verloren, so ist die gerichtliche Entscheidung über den Entzug des Sorgerechts einzureichen. Es reicht nicht aus, wenn durch das Scheidungsurteil das Sorgerecht für das Kind einem Elternteil übertragen worden ist. Die gerichtliche Entscheidung muss in Bosnien und Herzegowina anerkannt sein.


Frage: Gibt es irgendwelche Möglichkeit, dass ich kein Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen lasse, um die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben?
Rechtsanwalt: Für Österreich besteht diese Möglichkeit in der Regel nicht, weil dort die Mehrstaatigkeit grundsätzlich nicht zugelassen ist; Deutschland lässt die Mehrstaatigkeit seit dem 27.06.2024 zu, sodass für die deutsche Einbürgerung ein Verzicht nicht mehr verlangt wird.

Frage: Wehrdienst und Wehrpflicht einerseits und Staatsbürgerschaft andererseits - Was ist damit?
Rechtsanwalt: In Bosnien und Herzegowina besteht keine Wehrpflicht.

Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, sehen Sie die nächsten 30 interessanten Fragen und Antworten unter folgendem Link: Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina.

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