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Aufteilung von Miteigentum in Bosnien und Herzegowina; Arbeitsberiech der Anwaltskazlei

Aufteilung von Miteigentum in Bosnien und Herzegowina

Begriff des Miteigentums in Bosnien und Herzegowina
Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, dass zwei oder mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht. Das Eigentum wird für jede Person im Bezug auf eine Sache durch ideelle Bruchteile geäußert. Nach Artikel 25. des Gesetzes über Sachenrecht der Föderation Bosnien und Herzegowinas definiert das Miteigentum so: 1) Miteigentum an einer Sache besteht, wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsaftlich Eigentum nach ideellen Bruchteilen (ideeller Bruchteil) besitzen. 2) Wenn Miteigentumsteile nicht bestimmt sind wird davon ausgegangen, dass sie gleich sind.

Art der Aufteilung des Miteigentums in Bosnnien und Herzegowina
Das Miteigentum an einer Sache wird entweder manuell aufgeteilt (insofern möglich) oder durch Zivilteilung im Gerichtsverfahren.
Im Bezug auf Immobilien wird die Teilung durch Parzellierung des Grundstücks durchgeführt, so dass jedem der Miteigentümer eine neuentstandene Parzelle proportionell zu seinem Miteigentumsanteiles zusteht. Im Bezug auf eine Wohnung erfolgt die Teilung durch eine Eigentumseintragung bzw. Teilung des Objektes in mehrere sebstständige Nutzungseinheiten.
Insofern es sich um eine Teilung von Sachen handelt, die nicht manuell teilbar sind (z.B. ein Schiff) dann erfolgt eine Zivilteilung, d.h. dass die Sache verkauft wird und der Betrag den Miteigentümern proportionell zu ihrem Anteil ausgezahlt wird.
Insofer aber ein solcher Verkauf nicht gelingt, kann dass Gericht die Sache einem der Miteigentümer zuteilen, dabei berücksichtigt es den Anteil des Miteingentums, die Bedürfnisse und andere Umstände, so dass das Gericht diesen Miteigentümer verpflichtet den anderen Miteingentümern den Marktwert ihres Anteiles auszuzahlen.

Bescheid über die Teilung von Miteigentum in Bosnien und Herzegowina
Nach dem Gerichtsverfahren, erbringt das Gericht den Bescheid über die Teilung, der folgendes beinhalten muss: Betreff, Teilungsbedingungen und die Art der Teilung, Angaben zu der betreffenden zuteilenden Sache, Rechte die dem einzelnen Miteigentümer zugeprochen wurden sowie Rechte und Verpflichtngen, die durch die Teilung bestimmt wurden. Mit dem Bescheid über die Teilung wird das Gericht über alle Rechte an den Anteilen der Sache entscheiden, die unter den Miteigentümern geteilt wurde.

 

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