Aufteilung von Miteigentum in Bosnien und
Herzegowina
Begriff des Miteigentums in Bosnien und
Herzegowina Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, dass zwei oder
mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht. Das
Eigentum wird für jede Person im Bezug auf eine Sache durch ideelle
Bruchteile geäußert. Nach Artikel 25. des Gesetzes über
Sachenrecht der Föderation Bosnien und Herzegowinas definiert das
Miteigentum so: 1) Miteigentum an einer Sache besteht, wenn zwei oder
mehrere Personen gemeinsaftlich Eigentum nach ideellen Bruchteilen (ideeller
Bruchteil) besitzen. 2) Wenn Miteigentumsteile nicht bestimmt sind wird
davon ausgegangen, dass sie gleich sind.
Art der Aufteilung des Miteigentums in
Bosnnien und Herzegowina Das Miteigentum an einer Sache wird entweder
manuell aufgeteilt (insofern möglich) oder durch Zivilteilung im
Gerichtsverfahren. Im Bezug auf Immobilien wird die Teilung durch
Parzellierung des Grundstücks durchgeführt, so dass jedem der
Miteigentümer eine neuentstandene Parzelle proportionell zu seinem
Miteigentumsanteiles zusteht. Im Bezug auf eine Wohnung erfolgt die Teilung
durch eine Eigentumseintragung bzw. Teilung des Objektes in mehrere
sebstständige Nutzungseinheiten. Insofern es sich um eine Teilung
von Sachen handelt, die nicht manuell teilbar sind (z.B. ein Schiff) dann
erfolgt eine Zivilteilung, d.h. dass die Sache verkauft wird und der Betrag
den Miteigentümern proportionell zu ihrem Anteil ausgezahlt
wird. Insofer aber ein solcher Verkauf nicht gelingt, kann dass Gericht
die Sache einem der Miteigentümer zuteilen, dabei berücksichtigt
es den Anteil des Miteingentums, die Bedürfnisse und andere
Umstände, so dass das Gericht diesen Miteigentümer verpflichtet
den anderen Miteingentümern den Marktwert ihres Anteiles auszuzahlen.
Bescheid über die Teilung von Miteigentum
in Bosnien und Herzegowina Nach dem Gerichtsverfahren, erbringt das
Gericht den Bescheid über die Teilung, der folgendes beinhalten muss:
Betreff, Teilungsbedingungen und die Art der Teilung, Angaben zu der
betreffenden zuteilenden Sache, Rechte die dem einzelnen Miteigentümer
zugeprochen wurden sowie Rechte und Verpflichtngen, die durch die Teilung
bestimmt wurden. Mit dem Bescheid über die Teilung wird das Gericht
über alle Rechte an den Anteilen der Sache entscheiden, die unter den
Miteigentümern geteilt wurde.
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