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Botschaft von Bosnien und Herzegowina - Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart

Botschaft von Bosnien und Herzegowina - Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart

Die bosnisch-herzegowinische Botschaft in Deutschland (München, Frankfurt, Berlin, Stuttgart )
Die bosnisch-herzegowinische Botschaft in Deutschland (franz. ambassade< ital. ambasciata, lat.  ambactia) ist eine diplomatische Vertretung des höchsten Niveaus eines Staates (Bosnie-Herzegowina) im Gastland/Empfängerland Deutschland. Das Wort „Botschaft“ bezeichnet auch das Gebäude dieser Vertretung. Eine Botschaft wird haupsächlich in der Hauptstadt des Gastlandes eröffnet, aber mit Genehmigung des Gastlandes können auch Auswärtige Ämter und andere Auslandsvertretungen in einer anderen Stadt eröffnet werden.

 

Bedingungen für die Eröffung einer bosnisch-herzegowinischer Botschaft/Konsulats
Nach der Herstellung der diplomatischen Beziehungen und Vereinbarungen über die Eröffnung einer bisnisch-herzegowinischen Botschaft/Konsulats (Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart), sickt der Staat (Bosnien und Herzegowina) einen diplomatischen Angestellten in die Hauptstadt des Gastlandes (Deutschland), der alle Vorbereitungen trifft (Räume für die Botschaft, Residenz usw.). und der die Botschaft dann eröffnet und das Ankommen des Botschafters organisiert. Diesem diplomatischen Angestellten wird vom Außenminister des Gastlandes ein Einleitungsbrief (franz. letre d'introduction) geschickt adressiert an den Außenminister des Senderstaates, in dem der Zweck seiner Ernennung erklärt wird. Bis zur Ankunft des Botschafters, übt dieser Angestelter  die Tätigkeit des Geschäftsführers aus (frnz. charge d 'affaires ad interim).


Nachdem dieser Angestellter alle ihm zugeordneten Aufgaben erledigt hat, benachrichtigt er sein Außenministerium Bosnien und Herzegowinas, dass ihn über das genaue Fahrzeug und die genaue Ankunftszeit des Botschafters in die Hauptstadt des Gastlandes (Deutschland) unterrichtet hat.


Der Geschäftsführer benachrichtigt das Außenministerium des Gastlandes.

 

Aufgaben der bosnisch-herzegowinischen konsularischen Vertretung
Die Aufgabe der Botschaft ist es Tätigkeiten aus dem Bereich des Ministeriums, die unter konsularische Funktionen nach den internationalen Verträgen und der diplomatie-konsularischer Praxis verstanden werden. Bei der Ausübung der Tätigkeiten aus diesem Bereich handelt die konsularische Vertretung im Einklang mit der Verfassung Bosnien-Herzegowinas, der Gesetze, der Regelung des internationalen Rechts, der bestätigten internationalen Verträge, der untergesetzlichen Akte, mit dem direktiven des Ministeriums und nach den Anleitungen der zuständigen Einheiten des Ministeriums und des ernannten Botschafters im Gastland.


In der Regel bezeichnet die konsularische Vertretung Bosnien und Herzegowinas Beziehungen mit den zentralen Staatsorganen des Gastlandes über die bosnisch-herzegowinische Botschaft in diesem Land. Wenn das explizit die internationalen Verträge oder die Gesetze und Praxis des Gastlandes erlauben, kann die Kommunikation direkt statt finden. Insofern im Ausland keine bosnisch-herzegowinische Botschaft existiert oder sie nicht in der Lage ist ihren Verpflichtungen nachzugehen, kann die  konsularische Vertretung nach der Berechtigung vom Minister und nach dem Vertrag mit dem Gastland bestimmte diplomatische Funktionen übernehmen.

Botschaft von Bosnien und Herzegowina - Berlin, Frankfurt, Stuttgart, München:

Welche Hilfe Ihnen die Botschaft/das Konsulat nicht bieten kann

Die Botschaft kann Sie nicht auf Kosten des Staats ins Land zurückbringen.
Sie kann keine Strafen, Hotelrechnungen, Krankenhausrechnungen o
der Sonstiges für Sie bezahlen.
Sie kann Sie nicht vor Gericht vertreten oder Sie aus dem Gefängnis befreien, wenn Sie eine Straftat in diesem Land begangen haben.
Die Botschaft Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart ersetzt keine Reiseagenturen, Banken oder Versicherungen.
Sie kann Ihnen keinen konsularischen Schutz bieten, auch wenn Sie die Staatsbürgerschaft des Landes besitzen, in dem Sie sich befinden.

 

Können Sie beantragen die Botschaft von Bosnien und Herzegowina (Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart) zu informieren. Ein Konsularbeamter kann die örtlichen Behörden informieren, dass Sie unter dem konsularischen Schutz stehen und versuchen sich mit dem Motiv Ihrer Verhaftung auseinanderzusetzen und eine entsprechende Berechtigung für einen Besuch zu beantragen. Der Konsularbeamte wird alle Bedingungen überprüfen, unter welchen Sie verhaftet worden sind und auch ob dabei die Landesgesetze gefolgt worden sind. Der Konsularbeamte kann auch, auf Ihren Antrag eine Liste der Rechtsanwälte erstellen, die Sie vertreten können (Die Kosten für einen Anwalt trägt der Klient selbst).

 

Welche Hilfe bietet die Botschaft den bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgern?

Sie verlieren Ihre Dokumente bzw. sie werden gestohlen

Die Botschaft kann Ihnen ein Reiseblatt ausstellen für die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina aufgrund der polizeilichen Anzeige über den Verlust der persönlichen Dokumente.

Im Fall einer Verhaftung oder einer Festnahme

Sie haben das Recht, zu verlangen, dass die bosnisch-herzegowinische Botschaft (Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart) benachrichtigt wird. Der Angestellte kann die lokalen Behörden darüber benachrichtigen, dass Sie unter dem konsularischen Schutz von Bosnien und Herzegowina stehen, und es kann verlangt werden, dass Sie über die Motive Ihrer Verhaftung informiert werden und die entsprechende Erlaubnis für den Besuch erlangen.

Die Botschaft wird ebenfalls überprüfen, unter welchen Bedingungen Sie festgenommen und ob alle lokalen Gesetze befolgt wurden.

Der Angestellte kann auf Ihr Ansuchen eine Liste der Anwälte beschaffen, die Sie vertreten könnten (Sie tragen die Kosten).

Im Fall einer Krankheit

Insofern Sie Hilfe brauchen, kann Ihnen der Angestellte bei der Suche eines Krankenhauses behilflich sein (Sie tragen die Behandlungskosten).

Im Fall eines Unfalls

Der Angestellte wird mittels Behörden Ihre Familie benachrichtigen. Insofern die Familie zustimmt, kann der Angestellte Ihre weitere Hospitalisierung leiten (Sie tragen die Kosten).

Im Todesfall

Der Angestellte wird Ihre Familie benachrichtigen. Wenn notwendig, informiert er die Familie über die Formalitäten der Überführung der sterblichen Überreste ins Land (Die Kosten trägt die Familie oder die Versicherung des Toten).

Bei verschiedenen Problemen

Bei verschiedenen Behördengängen kann Sie der Angestellte beraten und Ihnen nützliche Informationen und Adressen beschaffen (Anwalt, Übersetzer usw.).

 

Botschaft von Bosnien und Herzegowina in FR Deutschland - Berlin
Berlin
Ibsenstraße 14, 10439 Berlin

Bosnische Botschaft in Berlin:
Telefon: ++ 49.30.814.712.10
Fax: ++ 49.30.814.712.11

Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Frankfurt am Main - Deutschland
Mendelssohnstraße 69
60325 Frankfurt am Main

Bosnisches Konsulat Frankfurt
Tel:
069 907 486 40
069 907 486 414
069 907 486 416
069 907 486 417

Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in München - Deutschland
Karlstraße 60, 80333 München

Bosnisches Konsulat München
Telefon: ++ 49 / (0) 89-9828064
Fax: +49 (0) 89-9828079

Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart - Deutschland
Olgastraße 97b
70180 Stuttgart

Bosnisches Konsulat in Stuttgart:
Tel: ++ 49 / (0) 711-2538-3923 oder 390
Fax: ++ 49 / (0) 711-2538-3922
Arbeitszeit: 09.00-17.00 (außer Samstag und Sonntag)

 


 

 

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