
Botschaft von Bosnien und Herzegowina - Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart
Die bosnisch-herzegowinische
Botschaft in Deutschland (München, Frankfurt, Berlin, Stuttgart )
Bedingungen für die
Eröffung einer bosnisch-herzegowinischer
Botschaft/Konsulats
Aufgaben der
bosnisch-herzegowinischen konsularischen Vertretung
Botschaft von Bosnien und Herzegowina - Berlin, Frankfurt, Stuttgart, München: Welche Hilfe Ihnen die Botschaft/das Konsulat nicht bieten kann Die Botschaft kann Sie
nicht auf Kosten des Staats ins Land zurückbringen.
Können Sie beantragen die Botschaft von Bosnien und Herzegowina (Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart) zu informieren. Ein Konsularbeamter kann die örtlichen Behörden informieren, dass Sie unter dem konsularischen Schutz stehen und versuchen sich mit dem Motiv Ihrer Verhaftung auseinanderzusetzen und eine entsprechende Berechtigung für einen Besuch zu beantragen. Der Konsularbeamte wird alle Bedingungen überprüfen, unter welchen Sie verhaftet worden sind und auch ob dabei die Landesgesetze gefolgt worden sind. Der Konsularbeamte kann auch, auf Ihren Antrag eine Liste der Rechtsanwälte erstellen, die Sie vertreten können (Die Kosten für einen Anwalt trägt der Klient selbst).
Welche Hilfe bietet die Botschaft den bosnisch-herzegowinischen Staatsbürgern? Sie verlieren Ihre Dokumente bzw. sie werden gestohlen Die Botschaft kann Ihnen ein Reiseblatt ausstellen für die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina aufgrund der polizeilichen Anzeige über den Verlust der persönlichen Dokumente. Im Fall einer Verhaftung oder einer Festnahme Sie haben das Recht, zu verlangen, dass die bosnisch-herzegowinische Botschaft (Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart) benachrichtigt wird. Der Angestellte kann die lokalen Behörden darüber benachrichtigen, dass Sie unter dem konsularischen Schutz von Bosnien und Herzegowina stehen, und es kann verlangt werden, dass Sie über die Motive Ihrer Verhaftung informiert werden und die entsprechende Erlaubnis für den Besuch erlangen. Die Botschaft wird ebenfalls überprüfen, unter welchen Bedingungen Sie festgenommen und ob alle lokalen Gesetze befolgt wurden. Der Angestellte kann auf Ihr Ansuchen eine Liste der Anwälte beschaffen, die Sie vertreten könnten (Sie tragen die Kosten). Im Fall einer Krankheit Insofern Sie Hilfe brauchen, kann Ihnen der Angestellte bei der Suche eines Krankenhauses behilflich sein (Sie tragen die Behandlungskosten). Im Fall eines Unfalls Der Angestellte wird mittels Behörden Ihre Familie benachrichtigen. Insofern die Familie zustimmt, kann der Angestellte Ihre weitere Hospitalisierung leiten (Sie tragen die Kosten). Im Todesfall Der Angestellte wird Ihre Familie benachrichtigen. Wenn notwendig, informiert er die Familie über die Formalitäten der Überführung der sterblichen Überreste ins Land (Die Kosten trägt die Familie oder die Versicherung des Toten). Bei verschiedenen Problemen Bei verschiedenen Behördengängen kann Sie der Angestellte beraten und Ihnen nützliche Informationen und Adressen beschaffen (Anwalt, Übersetzer usw.).
Botschaft von Bosnien und Herzegowina in FR Deutschland - Berlin Bosnische Botschaft in Berlin: Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Frankfurt am Main - Deutschland Bosnisches Konsulat Frankfurt Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in München - Deutschland Bosnisches Konsulat München Generalkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Stuttgart - Deutschland Bosnisches Konsulat in Stuttgart:
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