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Scheidung in Bosnien und Herzegowina: das Verfahren und die Rechte der Ehegatten

Scheidung in Bosnien und Herzegowina, Verfahren vor Gericht
Vertretung in Scheidungsverfahren vor Gerichten in ganz Bosnien und Herzegowina

Die Auflösung einer Ehe durch Scheidung gehört zu den Angelegenheiten, die das Familienrecht in Bosnien und Herzegowina mit der größten Sorgfalt behandelt, weil sie zugleich die persönlichen und die finanziellen Beziehungen zweier Menschen und sehr oft die Stellung ihrer Kinder berührt. Die Regeln stehen nicht in einem einzigen Gesetz: Die Entitäten und der Brčko-Distrikt haben jeweils ein eigenes Familienrecht, und diese Vorschriften stimmen weitgehend überein und unterscheiden sich nur in einzelnen Schritten und Fristen. Es ist daher nützlich, vorab zu verstehen, wie der gesamte Weg aussieht, was das Gericht abwägt und welche Entscheidungen es trifft. Dieser Text erläutert das Scheidungsverfahren aus der Sicht des Partners, der es durchläuft, mit Schwerpunkt auf den praktischen Schritten, und die Kanzlei vertritt Mandanten vor Gerichten in Sarajevo, Tuzla, Zenica, Mostar, Banja Luka, Bijeljina, Brčko und an anderen Orten des Landes. Im weiteren Verlauf erfahren Sie, aus welchen Gründen ein Gericht eine Scheidung überhaupt ausspricht, welche Schritte das Verfahren umfasst, wie lange es in der Regel dauert und welche Kosten es mit sich bringt sowie was das Gericht über die Kinder entscheidet. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den Fragen, die unsere Mandanten im Ausland beschäftigen, von der Durchführung des Verfahrens über eine Vollmacht bis zur Anerkennung eines in einem anderen Staat ergangenen Urteils.

Zusammenfassung des Artikels

Scheidung in Bosnien und Herzegowina aus Sicht des Ehegatten: die Gründe, aus denen ein Gericht eine Ehe scheidet, der einvernehmliche und der streitige Weg, die verpflichtende Mediation bei gemeinsamen minderjährigen Kindern, die Entscheidungen des Gerichts über die elterliche Sorge, den Kontakt und den Unterhalt, die Dauer und die Kosten des Verfahrens sowie die Besonderheiten für Mandanten in der Diaspora und die Anerkennung ausländischer Urteile.

Wege zur Scheidung
  • Einvernehmliche Scheidung durch Vereinbarung der Partner, schneller und ruhiger
  • Scheidung auf Klage, wenn die Zustimmung fehlt
  • Kein Verschuldensnachweis, eine dauerhafte Zerrüttung genügt
  • Das Verfahren führt das Gemeinde- oder Grundgericht
Was das Gericht entscheidet
  • Auflösung der Ehe durch Urteil
  • Elterliche Sorge für die Kinder
  • Kontakt des Kindes zum nicht zusammenlebenden Elternteil
  • Unterhalt des Kindes, bei Bedarf des Partners
  • Vermögen wird in einem gesonderten Verfahren geregelt
Städte der Vertretung in BiH
  • Sarajevo, Banja Luka, Tuzla
  • Mostar, Zenica, Bijeljina
  • Prijedor, Bihać, Brčko
  • Doboj, Trebinje, Zvornik
  • und andere Orte in ganz BiH

Hinweis: Scheidung und Vermögensteilung werden als zwei getrennte Verfahren geführt. Die Mediation ist verpflichtend, wenn das Paar minderjährige Kinder hat oder die Frau schwanger ist. Im Ausland lebende Mandanten können sich in BiH über eine beglaubigte Vollmacht scheiden lassen, meist ohne Anwesenheit. Ein ausländisches Scheidungsurteil ist in BiH erst nach der Anerkennung durch ein inländisches Gericht gültig.

Wichtige Fakten zur Scheidung in BiH:
  • Eine Ehe endet entweder einvernehmlich oder auf Klage eines Ehegatten.
  • Das Gesetz verlangt keinen Verschuldensnachweis, nur eine dauerhafte Zerrüttung der ehelichen Beziehung.
  • Bei minderjährigen Kindern ist die Mediation ein verpflichtender vorbereitender Schritt.
  • Das Gericht regelt stets die Betreuung der Kinder, den Kontakt und den Unterhalt.
  • Für Mandanten aus dem Ausland ist das Verfahren über eine Vollmacht durchführbar.
  • Die Vermögensteilung ist ein gesondertes Verfahren und wird auf einer eigenen Seite behandelt.

ÜBERBLICK: SCHEIDUNG IN BiH

Fünf grundlegende Schritte durch das Scheidungsverfahren in BiH, von der Vorbereitung bis zur Eintragung des Urteils in das Personenstandsregister.

  1. Vorbereitung und Mediation. Beurteilen Sie die Lage mit einem Anwalt, stellen Sie die Unterlagen zusammen (Heiratsurkunde, Angaben zu Kindern und Vermögen) und führen Sie, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, die verpflichtende Mediation vor einem befugten Mediator durch.
  2. Einleitung des Verfahrens. Es wird eine Scheidungsklage beim Gericht eingereicht oder, mit Zustimmung der Partner, ein gemeinsamer Antrag auf einvernehmliche Scheidung, über einen Anwalt und mit einer für den Ehestreit erteilten Vollmacht.
  3. Verhandlungen und Beweise. In den Verhandlungen stellt das Gericht den Zustand der ehelichen Beziehung fest und entscheidet die strittigen Fragen, vor allem die Betreuung und den Unterhalt der Kinder.
  4. Scheidungsurteil. Mit seinem Urteil scheidet das Gericht die Ehe und regelt zugleich die elterliche Sorge, den Kontakt des Kindes zu den Eltern und den Unterhalt.
  5. Rechtskraft und Eintragung. Nach Eintritt der Rechtskraft wird das Urteil in das Personenstandsregister eingetragen, und bei Bedarf wird innerhalb der gesetzlichen Frist die Wiederannahme eines früher geführten Familiennamens beantragt.

1. Wann das Gesetz eine Scheidung zulässt

Das inländische Recht verlangt nicht die Feststellung, wessen Verhalten die Ehe zerstört hat. Es genügt, dass die eheliche Beziehung so ernsthaft und dauerhaft zerrüttet ist, dass ein gemeinsames Leben keinen Sinn mehr ergibt, oder dass die Gemeinschaft tatsächlich nicht mehr besteht. Das Gericht verteilt daher keine Schuld, sondern stellt fest, dass die Verbindung unwiederbringlich zerbrochen ist. Eine Ehe kann auch durch Tod oder Aufhebung enden, doch die Scheidung ist der einzige Weg, eine gültig geschlossene Verbindung durch den Willen der Partner zu beenden, und es genügt, dass nur einer von ihnen dies beantragt.

2. Zwei Wege, eine Ehe zu beenden: Vereinbarung oder gerichtlicher Streit

Wenn die Partner sich einig sind, dass das Ende unausweichlich ist, und alles Wesentliche regeln können, wählen sie den einvernehmlichen Weg. Er ist in der Regel kürzer und weniger belastend und überlässt es dem Paar, die Lösung selbst zu gestalten, statt sie einem Richter zu übergeben. Damit das Gericht einen solchen Antrag annimmt, müssen seit der Eheschließung mindestens sechs Monate vergangen sein, die Partner müssen eine Vereinbarung über die Betreuung und den Unterhalt der Kinder und über ihre gegenseitigen Beziehungen haben, und wenn sie minderjährige Kinder haben, ist zunächst eine Mediation durchzuführen. Eine solche Vereinbarung, die meist im Mediationsverfahren entsteht, sollte die elterliche Sorge, den Kindesunterhalt, die Art der Aufrechterhaltung des Kontakts zu dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, und gegebenenfalls den gegenseitigen Unterhalt der Partner umfassen. Ein auf der Vereinbarung beruhendes Urteil kann nach seiner Zustellung nur wegen schwerer Verstöße gegen die Regeln des Zivilverfahrens oder dann angefochten werden, wenn die Vereinbarung unter Zwang oder im Irrtum geschlossen wurde.

Gibt es keine Vereinbarung, leitet eine Partei das Verfahren durch Einreichung einer Klage ein. Das Gericht prüft sodann in Verhandlungen und durch Beweisaufnahme den Zustand der ehelichen Beziehung und alle strittigen Fragen. Eine Klage kann heute von jedem der Partner eingereicht werden, da die frühere Beschränkung im Zusammenhang mit einem Kind unter drei Jahren durch die Änderungen des Familiengesetzes der Föderation BiH aus dem Jahr 2014 aufgehoben wurde.

In dieser Art von Streit gelten strenge Regeln: Ein Urteil kann nicht durch Säumnis ergehen, es kann nicht auf bloßem Anerkenntnis oder Verzicht beruhen, und die Parteien können den Streit nicht durch einen gerichtlichen Vergleich beenden. Die einem Anwalt erteilte Vollmacht muss eigens für den Ehestreit ausgestellt sein und den Grund der Klage angeben. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, kann der Teil, mit dem die Ehe geschieden wurde, nicht mehr mit außerordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden. Da sich die Familiengesetze der Entitäten und des Distrikts in Verfahrensdetails unterscheiden, kann die Wahl des örtlich zuständigen Gerichts, nach dem Ort der Eheschließung oder dem letzten gemeinsamen Wohnsitz, den Ablauf und die Geschwindigkeit des Verfahrens beeinflussen. In der Praxis bedeutet das, dass dieselbe Sache, je nach Ort der Eheschließung und letztem gemeinsamen Wohnsitz, vor einem Gericht in Sarajevo, Tuzla oder Mostar geführt werden kann, sodass wir die günstigste Zuständigkeit gleich zu Beginn beurteilen.

3. Mediation (Versöhnungsversuch) vor der Scheidung

Bevor die Scheidungsverhandlung überhaupt beginnt, verlangt das Gesetz in bestimmten Fällen einen Versuch der Versöhnung. Er ist verpflichtend, wenn das Paar gemeinsame minderjährige Kinder hat, sowie wenn die Frau schwanger ist. Der Zweck besteht nicht darin, die Partner um jeden Preis zum Zusammenbleiben zu bewegen, sondern zu prüfen, ob Raum für eine Versöhnung besteht, und, wenn nicht, ihnen zu helfen, die Fragen rund um die Kinder und ihre weiteren Beziehungen einvernehmlich zu regeln. Die Mediation wird von einem befugten Mediator durchgeführt, und ohne ein zuvor abgeschlossenes Verfahren nimmt das Gericht in diesen Fällen weder eine Klage noch einen einvernehmlichen Antrag auf.

4. Entscheidungen über die Kinder: bei wem sie leben, Kontakt und Unterhalt

Bei jeder Scheidung mit minderjährigen Kindern muss das Urteil auch ihre Stellung regeln. Das Gericht entscheidet, wem die Kinder zur täglichen Betreuung anvertraut werden, oder ordnet eine gemeinsame elterliche Sorge an, wie der Kontakt zu dem Elternteil aussieht, bei dem das Kind nicht lebt, und wie viel dieser Elternteil für den Unterhalt aufwendet. Maßstab ist allein das Wohl des Kindes, daher berücksichtigt das Gericht die Bindung des Kindes an jeden Elternteil, die Wohnverhältnisse, die Fähigkeiten und die verfügbare Zeit. Die Eltern können dem Gericht ihre Vereinbarung anbieten, und es übernimmt sie in das Urteil, wenn es sie für dem Kindeswohl dienlich hält. Neben der Entscheidung über die Betreuung kann das Gericht im selben Urteil einem Elternteil die elterlichen Rechte ganz oder teilweise entziehen, wenn der Schutz des Kindes dies erfordert, und bei Bedarf eine oder mehrere Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt anordnen. Einen Überblick über Entscheidungen in diesem Bereich finden Sie in der Rechtsprechung zum Familienrecht.

5. Wie lange das Verfahren dauert und wovon es abhängt

Die Dauer des Scheidungsverfahrens lässt sich im Voraus schwer genau bestimmen, weil sie davon abhängt, ob die Partner sich einig sind und wie viele Fragen strittig sind. Eine einvernehmliche Scheidung ohne größere offene Themen kann innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, während ein Streit über Kinder, Kontakt oder Vermögen leicht ein Jahr und manchmal länger dauert. Die Dauer wird auch von der Auslastung des Gerichts, der Zustellung der Schriftstücke an die Parteien und etwaigen Gutachten beeinflusst. Ordentlich zusammengestellte Unterlagen und klar formulierte Anträge tragen in der Regel am meisten zu einem schnelleren Ergebnis bei. Unabhängig davon, ob das Verfahren in Sarajevo, Tuzla oder an einem kleineren Ort des Landes geführt wird, ist seine Dynamik ähnlich, und die Unterschiede sind im Wesentlichen verfahrenstechnischer Art.

6. Die Kosten einer Scheidung

Der Preis des Verfahrens setzt sich aus mehreren Posten zusammen: Gerichtsgebühren, dem Anwaltshonorar und gegebenenfalls Auslagen für Gutachter oder Übersetzungen. Die Gerichtsgebühren hängen von der Entität und der Art des Antrags ab, das Anwaltshonorar wird nach dem geltenden Tarif berechnet. Eine einvernehmliche Scheidung kostet regelmäßig weniger als ein langwieriger Prozess, weil eine Reihe von Verhandlungen und zusätzlichen Handlungen vermieden wird. Den Rahmen der Gebühren können Sie im Anwaltstarif der Föderation BiH oder im entsprechenden Tarif der Republika Srpska prüfen.

7. Scheidung, wenn die Partner im Ausland leben

Eine große Zahl unserer Mandanten lebt und arbeitet außerhalb des Landes und möchte sich in der Heimat scheiden lassen. Das ist ohne Weiteres möglich und erfordert in der Regel nicht ihre Anwesenheit: Das Verfahren wird auf der Grundlage einer beglaubigten Vollmacht geführt, die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Post. Haben die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, können auf die Scheidung die Rechte beider Staaten kumulativ zur Anwendung kommen, was eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnisse des internationalen Privatrechts erfordert. Hat sich das Paar bereits vor einem ausländischen Gericht scheiden lassen, wird diese Entscheidung in BiH erst nach der Anerkennung des ausländischen Urteils wirksam, die ein gesondertes und verhältnismäßig schnelles Verfahren ist.

8. Was geschieht mit dem während der Ehe erworbenen Vermögen

Scheidung und Teilung des gemeinsamen Vermögens sind zwei getrennte Angelegenheiten: Eine Ehe kann geschieden und die Vermögensteilung später geregelt werden, entweder vor einem Notar durch Vereinbarung oder in einem gesonderten Verfahren. Da dieses Thema eigene, verzweigte Regeln dazu hat, was in das gemeinsame und was in das Sondervermögen fällt, wie die Anteile bestimmt werden und wie die Teilung erfolgt, haben wir der Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens eine eigene Seite gewidmet. Dort wird auch erläutert, wie die Vereinbarung über die Teilung des ehelichen Vermögens aufgesetzt wird.

9. Warum es sich lohnt, einen Anwalt an seiner Seite zu haben

Auch wenn das Gesetz es einer Partei nicht verbietet, das Verfahren allein zu führen, birgt eine Scheidung zahlreiche rechtliche Fallstricke: von einer korrekt formulierten Klage und Vollmacht über einstweilige Maßnahmen und die Zustellung bis zum Schutz der Rechte an Kindern und Vermögen. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac führt sowohl einvernehmliche als auch streitige Scheidungen vor allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina, vertritt Mandanten aus der Diaspora ohne deren verpflichtende Anwesenheit und sorgt dafür, dass das Verfahren ohne unnötige Verzögerungen abläuft. Ziel ist, dass das Ende einer Ehe so würdevoll wie möglich und mit dem geringstmöglichen Schaden verläuft, besonders dort, wo Kinder betroffen sind. Neben der Scheidung selbst bearbeitet die Kanzlei verwandte Familienangelegenheiten: Entzug und Wiederherstellung der elterlichen Rechte, Feststellung der Mutterschaft und Vaterschaft, Entzug und Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit samt Bestellung eines Vormunds sowie Anträge auf Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt. Der Sitz unserer Kanzlei befindet sich in Tuzla, und in Scheidungsverfahren vertreten wir Mandanten in ganz Bosnien und Herzegowina, insbesondere in Sarajevo, Tuzla und Mostar, aber auch in Zenica, Banja Luka und anderen Städten.

Häufig gestellte Fragen zur Scheidung in BiH

Unter welchen Voraussetzungen lässt ein Gericht in BiH die Scheidung zu?

Das Gericht scheidet eine Ehe, sobald es feststellt, dass die eheliche Beziehung ernsthaft und dauerhaft zerrüttet ist oder die Lebensgemeinschaft tatsächlich nicht mehr besteht. Ein Verschulden muss nicht nachgewiesen werden; entscheidend ist, dass die Verbindung unwiederbringlich zerbrochen ist. Eine Scheidung ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten möglich.

Was brauche ich, um ein Scheidungsverfahren einzuleiten?

Sie benötigen die Heiratsurkunde, Angaben zu etwaigen minderjährigen Kindern und zum gemeinsam erworbenen Vermögen sowie eine Vollmacht, wenn Sie ein Anwalt vertritt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung legen die Ehegatten zusätzlich ihre Vereinbarung vor, und wenn das Paar minderjährige Kinder hat, ist vor Einreichung der Klage eine Mediation durchzuführen.

Geht die Scheidung schneller, wenn beide Ehegatten einverstanden sind?

Ja. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel kürzer und weniger belastend, weil das Gericht keine umfangreiche Beweisaufnahme führt, sondern die Vereinbarung der Ehegatten bestätigt, sofern sie die Interessen der Kinder schützt. Voraussetzung ist, dass die Ehe mindestens sechs Monate bestanden hat und über alle wesentlichen Fragen Einigkeit herrscht.

Müssen die Ehegatten eine Mediation durchlaufen, und wer führt sie durch?

Die Mediation ist verpflichtend, wenn die Ehegatten gemeinsame minderjährige Kinder haben und wenn die Frau schwanger ist. Sie wird von einem befugten Mediator durchgeführt und soll prüfen, ob eine Versöhnung möglich ist, und, wenn nicht, den Ehegatten helfen, die Fragen rund um die Kinder einvernehmlich zu regeln. Ohne Mediation nimmt das Gericht das Verfahren in diesen Fällen nicht auf.

Wie regelt das Gericht die Betreuung der Kinder nach der Scheidung?

Das Gericht vertraut die Kinder einem Elternteil zur täglichen Betreuung an oder ordnet eine gemeinsame elterliche Sorge an, wobei allein das Wohl des Kindes maßgeblich ist. Es berücksichtigt die Bindung des Kindes an jeden Elternteil, die Wohnverhältnisse, die Fähigkeiten und die verfügbare Zeit. Eine Vereinbarung der Eltern übernimmt das Gericht in das Urteil, wenn es sie für dem Kindeswohl dienlich hält.

Wie wird die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt?

Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf des Kindes und nach den finanziellen Möglichkeiten beider Eltern, denn die Unterhaltspflicht bindet jeden von ihnen. Einen festen Betrag gibt es nicht, daher entscheidet das Gericht im Einzelfall. Ändern sich die Verhältnisse später erheblich, kann der Betrag in einem gesonderten Verfahren erhöht oder herabgesetzt werden.

Wie lange dauert es in der Regel bis zu einem rechtskräftigen Urteil?

Eine einvernehmliche Scheidung ohne größere offene Fragen ist oft innerhalb weniger Monate abgeschlossen, während ein Streit über Kinder oder Vermögen ein Jahr und manchmal länger dauern kann. Die Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts, der Zustellung der Schriftstücke und etwaigen Gutachten ab, wobei eine gut vorbereitete Sache am meisten zur Beschleunigung beiträgt.

Mit welchen Kosten muss ich bei einer Scheidung rechnen?

Die Kosten setzen sich aus Gerichtsgebühren, dem Anwaltshonorar und gegebenenfalls Auslagen für Gutachter oder Übersetzungen zusammen. Die Gebühren hängen von der Entität und der Art des Antrags ab, das Anwaltshonorar wird nach dem geltenden Tarif berechnet. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel günstiger, weil eine Reihe von Verhandlungen und zusätzlichen Handlungen vermieden wird.

Was geschieht mit dem während der Ehe erworbenen Vermögen?

Scheidung und Vermögensteilung sind zwei getrennte Angelegenheiten: Eine Ehe kann geschieden und das Vermögen später geteilt werden, entweder durch notarielle Vereinbarung oder in einem gesonderten Verfahren. Da dieser Bereich eigene, detaillierte Regeln hat, wird er auf einer eigenen Seite über die Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens behandelt, wo Anteile und Art der Teilung erläutert werden.

Kann ein geschiedener Ehegatte Unterhalt für sich selbst verlangen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Ein Ehegatte, der nicht über ausreichende Mittel zum Leben verfügt und arbeitsunfähig ist oder keine Anstellung findet, kann vom anderen Partner Unterhalt verlangen. Der Anspruch wird in der Regel im Scheidungsverfahren geltend gemacht, und das Gericht entscheidet nach dem Bedarf des Antragstellers und den Mitteln der anderen Partei.

Wie lassen sich im Ausland lebende Paare scheiden?

Eine in Bosnien und Herzegowina geschlossene Ehe kann hier auch dann geschieden werden, wenn beide Partner im Ausland leben, meist ohne ihre Anwesenheit, auf der Grundlage einer beglaubigten Vollmacht. Haben die Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, können die Rechte beider Staaten kumulativ zur Anwendung kommen, weshalb ein solcher Fall sorgfältiger Vorbereitung bedarf.

Muss ich nach BiH kommen, oder kann alles über eine Vollmacht erledigt werden?

Für die meisten Schritte ist keine Anwesenheit erforderlich: Der Anwalt vertritt die Partei auf der Grundlage einer eigens für den Ehestreit erteilten Vollmacht, der Schriftverkehr erfolgt per E-Mail und Post. Eine persönliche Anwesenheit ist in der Regel bei den Mediationssitzungen erforderlich, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, während bei einer einvernehmlichen Scheidung die Mitwirkung der Partner über den Vertreter organisiert werden kann.

Was, wenn die andere Partei die Scheidung verweigert oder dem Verfahren ausweicht?

Der Widerstand des anderen Ehegatten kann eine Scheidung nicht verhindern. Das Verfahren auf eine Klage hin wird auch dann fortgeführt, wenn der Beklagte nicht erscheint, sobald die Ladung ordnungsgemäß zugestellt ist; ist der Beklagte unerreichbar, kann ein vorläufiger Vertreter bestellt werden. Da ein Urteil hier nicht auf Säumnis oder Anerkenntnis beruhen kann, verzögert das Ausweichen nur den Ausgang.

Wie wird ein ausländisches Scheidungsurteil in BiH anerkannt?

Die Entscheidung eines ausländischen Gerichts wird in Bosnien und Herzegowina erst wirksam, nachdem ein inländisches Gericht sie in einem gesonderten Verfahren anerkannt hat. Mit dem Antrag werden das rechtskräftige Urteil und eine beglaubigte Übersetzung eingereicht, und nach der Anerkennung wird die Änderung in das Personenstandsregister eingetragen. Erst dann kann eine Person zum Beispiel erneut heiraten oder einen früheren Familiennamen wieder annehmen.

Warum einen Anwalt beauftragen, statt das Verfahren selbst zu führen?

Das Gesetz verbietet die Selbstvertretung nicht, doch eine Scheidung birgt zahlreiche Fallstricke: von einer korrekt formulierten Klage und Vollmacht über einstweilige Maßnahmen und die Zustellung bis zum Schutz der Rechte an Kindern und Vermögen. Ein erfahrener Anwalt erkennt die strittigen Punkte im Voraus, wählt eine günstige Zuständigkeit und hält das Verfahren frei von unnötigen Verzögerungen, was Zeit und Geld spart.

Verfasser: Rechtsanwalt Azur Prnjavorac | Aktualisiert: 20.06.2026

Mandanten vertrauen uns seit 1993.

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 tätig. Heute, im vierten Jahrzehnt ihrer Arbeit, verfügt sie über mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit einem Schnitt von 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993
Gründungsjahr
30+
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5,0 ★
Durchschnittsbewertung
2
Google-Profile
5
Arbeitssprachen

Erfahrungen unserer Mandanten « Scheidung in Bosnien und Herzegowina

Eine Auswahl von Bewertungen unserer Mandanten aus mehr als 1.030 öffentlichen Google-Bewertungen. Sie umfasst verschiedene ehe- und vermögensrechtliche Angelegenheiten (Teilung des erworbenen Vermögens, fiktive Vermögensübertragungen, Kredite in der Ehe, Ersitzung, Anerkennung ausländischer Urteile) und Mandanten aus den größten Städten Bosnien und Herzegowinas. Die Namen der Mandanten sind aus Gründen der anwaltlichen Verschwiegenheit anonymisiert; es werden nur Initialen verwendet.

★★★★★

„Während des Scheidungsverfahrens vor dem Gemeindegericht in Tuzla schenkte mein früherer Ehemann das Familienhaus, in dem wir lebten, seinem Vater, ein Haus, das wir während der Ehe erworben hatten und das zweifellos eheliches Vermögen war. Vor dem Zentrum für Sozialarbeit gab er an, dessen Eigentümer zu sein, während er nur wenige Wochen zuvor die Eigentumsübertragung auf seinen Vater im Grundbuch eingetragen hatte. Die Kanzlei Prnjavorac beschaffte während der Scheidung den Grundbuchauszug, deckte den Schenkungsvertrag auf und legte ihn als entscheidenden Beweis für die Unredlichkeit des Klägers vor Gericht und vor dem Zentrum vor. Parallel wurde eine gesonderte Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Schenkungsvertrags erhoben. Ohne diese gründliche rechtliche Prüfung wäre ich ohne ein Dach über dem Kopf geblieben.“

- Z. G., Tuzla
★★★★★

„In vierzehn Ehejahren erwarben wir zwei Wohnungen in Sarajevo, ein Ferienhaus und Geschäftsräume. Alles war ausschließlich auf den Namen meines Mannes eingetragen. Die Kanzlei Prnjavorac erklärte mir die gesetzliche Vermutung des gleichen Miteigentums (50:50) und bereitete eine Klage auf Feststellung des Miteigentums vor dem Gemeindegericht in Sarajevo vor. Durch ein Gutachten wurden die Marktwerte aller Immobilien festgestellt, und mein nichtfinanzieller Beitrag (Haushaltsführung, Betreuung der Kinder, Unterstützung der Karriere meines Mannes) wurde als gleichwertig behandelt. Das rechtskräftige Urteil stellte meinen Miteigentumsanteil von einer Hälfte am gesamten erworbenen Vermögen fest und ordnete die Eintragung im Grundbuch an, während die eigentliche Teilung (einvernehmlich oder im Wege der Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft) anschließend erfolgt.“

- A. Č., Sarajevo
★★★★★

„Wir ließen uns einvernehmlich scheiden und beschlossen gemeinsam, die Teilung des ehelichen Vermögens, ein Haus in Bijeljina und Geschäftsräume, notariell und ohne Gerichtsverfahren zu regeln. Die Kanzlei Prnjavorac erstellte den Vertrag über die Teilung des ehelichen Vermögens: genau festgelegte Anteile, die Art der Zahlung des Wertunterschieds sowie Klauseln zu Steuern und zur Eintragung im Grundbuch. Der Notar beglaubigte lediglich ein Dokument, das bereits einwandfrei war. Der Vorgang dauerte sechs Wochen, und beide Seiten verließen die Ehe ohne einen einzigen offenen rechtlichen Punkt für die Zukunft.“

- B. S., Bijeljina
★★★★★

„In zweiundzwanzig Ehejahren erwarben wir zwei Wohnungen im engeren Zentrum von Mostar, Geschäftsräume und Anteile an zwei Unternehmen. Mein früherer Ehemann wollte keiner Teilungsvereinbarung zustimmen. Die Kanzlei Prnjavorac führte vor dem Gemeindegericht in Mostar fast zwei Jahre lang einen Prozess, mit Gutachten zu den Immobilien, einer Bewertung der Unternehmensanteile und der Analyse aller Banktransaktionen während der Ehe. Das rechtskräftige Urteil bestätigte mein Recht auf die gesetzliche Hälfte, und da die Geschäftsanteile nicht in Natur geteilt werden können, wurde mir ein Geldgegenwert ihres Wertes zugesprochen.“

- V. K., Mostar
★★★★★

„Während der Ehe nahmen wir gemeinsam einen Wohnungskredit bei einer Geschäftsbank in Banja Luka auf. Nach der Scheidung verlangte die Bank die Zahlung von mir, weil ich Mitschuldnerin war, obwohl die Wohnung in der Nutzung meines früheren Mannes blieb. Die Kanzlei Prnjavorac leitete vor dem Grundgericht in Banja Luka ein Verfahren auf Feststellung der gesamtschuldnerischen Haftung und des Regressrechts ein. Das Gericht bestätigte: Beide Ehegatten haften der Bank gesamtschuldnerisch, doch derjenige, dem die Wohnung zugesprochen wurde, muss dem anderen die Hälfte der gezahlten Raten zurückerstatten. Nun erstattet mir mein früherer Mann regelmäßig das, was ich ohne tatsächliche Nutzung der Wohnung gezahlt habe.“

- H. M., Banja Luka
★★★★★

„Die Eltern meines Mannes überließen uns während der Ehe ein Haus in Zenica, in dem wir lebten und investierten, Pflasterung, Dach, Elektrik, eine komplette Sanierung, ganze achtzehn Jahre lang. Formal-rechtlich wurde das Haus nie auf uns übertragen. Nach der Scheidung bestand mein früherer Schwiegervater darauf, dass alles ihm gehöre. Die Kanzlei Prnjavorac verfolgte eine kombinierte rechtliche Strategie: eine Klage auf Feststellung des Miteigentums aufgrund der Investitionen und hilfsweise aufgrund der Ersitzung. Vor dem Gemeindegericht in Zenica wurde mir ein Miteigentumsanteil zugesprochen, der dem Wert der eingebrachten Arbeit und Mittel entspricht.“

- M. D., Zenica
★★★★★

„Wir schlossen die Ehe in BiH und ließen uns 2024 in Wien scheiden. Als ich in Brčko erneut heiraten wollte, lehnte das Standesamt dies ab, weil das österreichische Urteil in BiH nicht anerkannt war. Die Kanzlei Prnjavorac beschaffte innerhalb von vier Monaten eine rechtskräftige Anerkennungsentscheidung vor dem Grundgericht des Brčko-Distrikts, beglaubigte Übersetzungen und die Eintragung in die Personenstandsbücher. Besonders nützlich: Der Anwalt wies mich im Voraus auf die Frist von sechs Monaten für die Wiederannahme meines Mädchennamens hin, die erst ab der Rechtskraft dieser Entscheidung läuft, was mir nirgendwo sonst erklärt worden war.“

- M. K., Brčko-Distrikt
★★★★★

„Mein Mann ist kroatischer Staatsbürger, und ich stamme aus Trebinje. Wir wollten die Scheidung in BiH durchführen, wo unsere Kinder zur Schule gehen. Die Kanzlei Prnjavorac erklärte mir die Regel aus dem internationalen Privatrecht: Bei einer Scheidung mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten werden die Rechte beider Staaten kumulativ angewendet. Sie bereiteten die Klage vor und beschafften die einschlägigen Bestimmungen des kroatischen Familienrechts zur Argumentation vor Gericht. Das Grundgericht in Trebinje erließ ein Scheidungsurteil, das beide Rechtsordnungen berücksichtigte. Die Kinder wurden mir anvertraut, mit regelmäßigem Kontakt zum Vater in Kroatien.“

- K. O., Trebinje
★★★★★

„Mein früherer Mann übertrug während der Scheidung unser gemeinsames Geschäftsgebäude durch einen Scheinschenkungsvertrag auf seinen Bruder und versuchte, mich um meinen Anteil am ehelichen Vermögen zu bringen. Die Kanzlei Prnjavorac erhob vor dem Grundgericht in Prijedor eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Vertrags. Die Beweise: eine chronologische Rekonstruktion (der Vertrag wurde drei Wochen nach meinem Gespräch mit dem Anwalt geschlossen), Kontoauszüge, die zeigen, dass keine Gegenleistung erbracht wurde, Grundbuchauszüge sowie die Aussage des Bruders unter Androhung der strafrechtlichen Verantwortung für eine Falschaussage. Der Vertrag wurde für nichtig erklärt, das Gebäude wurde dem ehelichen Vermögen zurückgeführt, und die Teilung erfolgte 50:50.“

- S. Đ., Prijedor
★★★★★

„Mein Mann behauptete, drei Wohnungen im Zentrum von Bihać seien sein Sondervermögen, weil sie formal auf seinen Namen mit Mitteln aus einer Erbschaft gekauft worden seien. Die Unterlagen zeigten jedoch, dass die Wohnungen über dreizehn Ehejahre mit Mitteln aus dem gemeinsamen Einkommen umgebaut und saniert worden waren und dass ein erheblicher Teil des Kaufpreises von unserem gemeinsamen Konto bezahlt worden war. Die Kanzlei Prnjavorac führte vor dem Gemeindegericht in Bihać einen Prozess auf Feststellung des Miteigentums. Der Gerichtsgutachter trennte den Teil, der Sondervermögen war, von dem Teil, der eheliches Vermögen war (alle Investitionen in den Umbau und ein Teil des Kaufpreises). Mir wurde ein Miteigentumsanteil von 37 Prozent zugesprochen, im Verhältnis zu meinem tatsächlichen Beitrag.“

- J. Š., Bihać

Alle Bewertungen unserer Mandanten sind öffentlich auf beiden Google-Unternehmensprofilen einsehbar, ohne Filterung, Vermittlung oder Moderation durch die Kanzlei:

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Hinweis: Rechtsanwältin Alma Prnjavorac & Rechtsanwalt Azur Prnjavorac. Der Inhalt ist informativer Natur und stellt keine Rechtsberatung im konkreten Fall dar.