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Ehevermögen und seine Aufteilung in Bosnien

Ehevermögen und seine Aufteilung in Bosnien und Herzegowina

In Bosnien und Herzegowina sind die Verfahren der Ehescheidung und Aufteilung des ehelichen Vermögens getrennt.


Dem Kozept des EU - Familienrechtes folgend, hat das Familiengesetz der Föderation Bosnnien und Herzegowinas in diesem Bereich eine bedeutende Reform erlebt. Nach dem neuen Familiengesetz können die Ehepartner Ehevermögen und individuelles Vermögen besitzen. Nach diesem Gesetz versteht man unter dem Ehevermögen das Vermögen, dass die  Ehepartner mit ihrer Arbeit während der Ehezeit erworben haben sowie auch alle Einkommen aus diesem Vermögen. Das was große bedenken diesbezüglich schafft, sind Geschenke von dritten Personen während der Ehezeit (z.B. Geschenke in Geldbeträgen, Sachgeschenke, Dienstleistungen u.a.) all das wird in das Ehevermögen eingebracht, unabhängig davon wer von den Ehepartnern das Geschek angenommen hat, insofern etwas anderes vom Geschenk nicht ausgeht oder man kann aufgrund der Bedingungen im Moment ermitteln, dass der Geschenkegeber nur  einen der Ehepartner beschenken wollte. Also wenn der Geschenkegeber nur einem der Ehepartner ein Liegenschaft schenken möchte, muss er dass im Schenkungsvertrag ausdrücklich angeben.


Das bedeutendste, das diese Reform gebracht hat, ist die Bestimmung, dass beide Ehepartner im Ehevermögen zu gleichen Teilen Mitbesitzer sind, außer es ist mit Ehevertrag oder Vorehevertrag nicht anders vereinbart. Dieser Vertrag muss vom Notar unterschrieben und beglaubigt sein. Das bedeutet das beide Ehepartner vom Gesetz aus Mitbesitzer von allem, was in der Ehe erworben wurde, sind.


In der Praxis würde das bedeuten, dass egal ob das Eigentum nur auf Namen eines Ehepartners im Grundbuch verzeichnet ist, hat der andere Ehepartner mit der Zustellung des Beweises, dass beide zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs in Ehegemeinschaft waren, das Recht als Mitbesizer ½ in das Grundbuch eingetragen zu werden.


Die Verfahren der Ehescheidung und der Aufteilung des Ehevermögens sind voneinander getrennt.
Die Ehescheidung wird separat geführt und in diesem Verfahren geht es ausschließlich um die Ehe, Fragen der Vormundschaft für die Kinder, Busuchsrecht,  Unterhalt, Versorgungsausgleich usw.


Das Ehevermögen wird in einem separaten Verfahren geführt und steht nicht im Zusammenhang mit dem Verfahren der Ehescheidung. Das Ehevermögen erworben während der Ehe kann einvernehmlich oder in einem Verfahren aufgeteilt werden.


Egal wer von den Ehepartnern während der Dauer der Ehegemeinschaft im Arbeitsverhältnis war, egal wie hoch das Einkommen war und egal  ob ein Ehepartner direkt Kredite aufnahm kann nicht das Verhältnis der Aufteilung des Ehevermögens beeinflussen.


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