Ehevermögen in Bosnien und
Herzegowina Was versteht man unter
Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina? Unter
Ehevermögen versteht man das ganze Vermögen, die die
Eheleute während der Ehe erworben haben sowie alle Einnahmen aus diesem
Vermögen. Der Begriff des Ehevermögens wird infolge der
Ehescheidung aktuell. Während der Ehescheidung wird neben der
Vormundschaft für die Kinder auch das Ehevermögen der Exeheleute
geregelt.
Was zählt alles zum
Ehevermögen in Bosnien und Herzegowina? Zum
Ehevermögen werden Geschenke von dritten Personen während der Ehe
(Geldbeträge, Sachgeschenke, Hilfe durch Dienstleistungen) gezählt
unabhängig davon welcher Ehepartner das Geschenk angenommen hat,
außer es ist nicht anders vorgesehen oder man kann im Moment und den
Umständen der Schenkung erschließen, dass der Schenker nur einem
der Ehepartner das Geschenk erteilen wollte. Der Gewinn aus
Glücksspielen zählt ebenfalls zum
Ehevermögen. Also unabhängig davon wer von den
Ehepartner während der Ehe „mehr“ erworben hat, wird in der
Ehegemeinschaft zum Ehevermögen und im Fall einer Scheideung
gleichmäßig unter den Eheleuten geteilt.
Einzelvermögen der
Ehepartner Im Bezug auf das Eigentum, das das
Ehevermögen ergibt sind die Ehepartner zu gleichen Teilen
Miteigentümer, außer es ist nicht anders geregelt. Man sollte
aber erwähnen, dass das Vermögen (Einzelvermögen), das einer
der Ehepartner mit in die Ehe eingebracht hat nicht zum
Ehevermögen gehört und nicht zum Gegenstand einer Teilung
werden kann.
Art der Teilung des
gemeinschaftlichen Vermögens in Bosnien und
Herzegowina Im Idealfall regeln die Exehepartner
einvernemlich die Teilung des gemmeinschaftlichen Ehevermögens, dann
wird ein Vertrag angefertigt und das Vermögen kann sehr schnell geteilt
werden. Aber in der Praxis ist es wegen den zerrütteten
Beziehungen sehr selten und einer der Ex-Ehepartner ist gezwungen eine Klage
vor dem zuständigen Gericht einzureichen. Das Gericht hat dann
die Aufgabe zu bestimmen, was alles zum Ehevermögen gehört
und das Ehevermögen dann unter den Eheleuten zu teilen. Es ist
ebenfalls möglichh einen Ehevertrag oder einen vorehelichen Vertrag zu
schließen, in dem die Vermögensteilung in Fall einer
Scheidung geregelt wird.
3. Außereheliche
Lebensgemeinschaft in Bosnien und Herzegowina Eine
außereheliche Lebensgemeinschaft entsteht nach mindestens 3 Jahren
eines gemeinschaftlichen Zusammenlebens oder auch kürzer, wenn in
dieser ein Kind entstanden ist. Das Vermögen, das in einer
außerehelichen Lebensgemeinschaft erworben wurde, wird als
Gemeinschaftsvermögen bezeichnet und wird nach dem Gesetz wie das
Ehevermögen gehandelt. Nach den letzten Angaben der
Volkszählung in der Föderation Bosnien und Herzegowinas gibt es
9.443 außereheliche Lebensgemeinschaften von denen 4.580 ohne Kinder
und 4.863 mit Kindern sind.
Die außereheliche
Lebensgemeinschaft wird in Bosnien und Herzegowina im Bezug auf den Nachlass
mit der Ehegemeinschaft gleichgesetzt. Das was hierbei Schwierigkeiten
dastellet ist das, dass außereheliche Lebensgemmeinschaften schwerer
bewiesen werden können, sodass bei bestimmten rechtlichen Anfragen oder
Dienstleistungen vor dem Staat müssen zuerst die familiären
Beziehungen bestimmt werden, die Beweisdastellung kann sich
hinauszögern oder ist gar unmöglich. Das könnte duch
ein Beweisdokument gelöst werden. Damit das alles umgangen wird und im
Falle des Todes eines der Partner in einer außerehelichen
Lebensgemeinschaft und teuere und langwierige Gerichtverfahren mit den
Kindern und Geschwistern des Gestorbenen vermieden werden, rate ich
meinen Klienten eine handsignierte notariell beglaubigte Erklärung
abzugeben, in der das genaue datum des Beginns der außerehelichen
Lebensgemeinschaft angeführt ist. In Bosnien und Herzegowina besteht
leider kein Register der außerehelichen Lebensgemeinschaften wie in
den Ländern der EU.
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