
Eintrag in das Familienbuch Bosnien und Herzegowinas eins im Ausland geborenen Kindes
Die Gründe für die Namensänderung sind in 80% der Fälle Annahme des Mädchennamens, wegen des Ablaufs der sechsmonatigen Frist nach der Rechtskräftigkeit der Gerichtsurteils über die Ehescheidung (in den ersten sechs Monaten nach der Rechtskräftigkeit des Gerichtsurteils über die Ehescheidung kann der Mädchenname wieder übernommen werden, indem man eine Aussage beim Standesbeamtem in seinem Geburtsort unterschreibt, nach Ablauf der sechs Monate kann das nur im Namenänderungsverfahren vor dem zuständigen Innenministerium erfolgen). 5% der jüngeren Volljährigen beides Geschlechts, ändern ihren Namen aus folgenden Gründen: Änderung der altmodische Namen in modische Namen, Änderung nur eines Buchstabens im Namen meistens spezifisch für das Englische (x,y,q, oder w). In 10% der Fälle Anträge für die Namensänderung stellen Personon wegen der Übereinstimmung mit dem Nachnamen der Eltern (z.B. Kovacevic zu Kovac) und in 10% der Fälle geben sie keine Angaben und als Grung wird ein persönlicher Wunsch oder bessere Intergration angegeben. Benötigt werden:
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