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Eintrag in das Familienbuch Bosnien

Eintrag in das Familienbuch Bosnien und Herzegowinas eins im Ausland geborenen Kindes

Die Gründe für die Namensänderung sind in 80% der Fälle Annahme des Mädchennamens, wegen des Ablaufs der sechsmonatigen Frist nach der Rechtskräftigkeit der Gerichtsurteils über die Ehescheidung (in den ersten sechs Monaten nach der Rechtskräftigkeit des Gerichtsurteils über die Ehescheidung kann der Mädchenname wieder übernommen werden, indem man eine Aussage beim Standesbeamtem in seinem Geburtsort unterschreibt, nach Ablauf der sechs Monate kann das nur im Namenänderungsverfahren vor dem zuständigen Innenministerium erfolgen). 5% der jüngeren Volljährigen beides Geschlechts, ändern ihren Namen aus folgenden Gründen: Änderung der altmodische Namen in modische Namen, Änderung nur eines Buchstabens im Namen meistens spezifisch für das Englische (x,y,q, oder w). In 10% der Fälle Anträge für die Namensänderung stellen Personon wegen der Übereinstimmung mit dem Nachnamen der Eltern (z.B. Kovacevic zu Kovac) und in 10% der Fälle geben sie keine Angaben und als Grung wird ein persönlicher Wunsch oder bessere Intergration angegeben.

Benötigt werden:


-Internationale Geburtsurkunde


-Staatsbürgerschaftsnachweis von Bosnien und Herzegowina der Eltern oder nur eines Elternteils der das Kind einträgt


-Aufenthaltsbestätigung der Eltern aus dem Polizeiregister (nur für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger)


-Für Kinder geboren bis 01.01.1998 (Verfassungsdatum der FBiH) der Eintag in das Geburtenregister erfolgt durch den Staatsbürgerschaftsnachweis von Bosnien und Herzegowina u der Föderation Bosnien und Herzegowinas und durch den Beschluss des Verwaltungates.


Für Kinder die nach 01.01.1998 geboren wurdenerfolgt der Eintrag direkt in das Geburtenregister nach dem Staatsbürgerschaftsnachweis von Bosnien und Herzegowina und der Föderation Bosnien und Herzegowinas.


-Insofern das Kind älter als 14 Jahre alt ist, muss eine Zustimmung des Kinder über den Eintrag in das Geburtenregister  und Staatsbürgerschaftsregister von Bosnien und Herzegowina und der Föderation Bosnien und Herzegowinas eingeholt werden.


-Für Personen älter als 18 Jahre muss eine Ledigkeitsbescheinigung hinzugefügt werden

 


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