
Namensänderung nach Eheschließung in Bosnien und Herzegowina
Beantragung der Eheschließung
in Bosnien und Herzegowina
(wenn einer der Partner ausländischer Staatsbürger ist, muss eine Kopie des gültigen Reisepasses oder eine Staatsbürgerschaftsbestätigung des Auslandes zugestellt werden)
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