Rechtsanwaltskanzlei

weight
"Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Anwaltskanzlei
aus ĂŒber 40 Jahren Erfahrung." Rechtsanwalt Prnjavorac
NamensĂ€nderung nach Eheschließung in Bosnien

Namensänderung nach Eheschließung in Bosnien und Herzegowina

Beantragung der Eheschließung in Bosnien und Herzegowina
Diese Rechte sind bestimmt durch: das Familiengesetz FBiH (Amtsblatt FBiH Nummer 35/05, 41/05, 31/14) und Gesetz über das Familienregister FBiH.


Die Anmelung der Ehe bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger im Ausland ist Pflicht. Die Anmelung der Ehe bosnisch-herzegowinischer Staatsbürger im Ausland muss direkt der zuständigen Behörde in Bosenien und Herzegowina persönlich oder per Anwalt gemeldet werden.


Notwendig für die Beantragung der Eheschließung ist:


1. Antrag für die Eheschließung (ausgefülltes Formular)
Wenn der Antrag für die Eheschließung per Post bentragt wird, müssen die Unterschriften der zukünftigen Ehepartner auf dem Formular vom Notar beglaubigt werden.


2. Auszug aus dem internationalem Heiratsregister-Orginal (notwendig für beide Partner mit allen Angaben)


3. Beglaubigte Kopie eines Identifikationsdokumentes oder Geburtsurkunde-Orginal und Staatsbürgerschaftsbestätigung

(wenn einer der Partner ausländischer Staatsbürger ist, muss  eine Kopie des gültigen Reisepasses oder eine Staatsbürgerschaftsbestätigung des Auslandes zugestellt werden)


4. Wohnsitnachweis - Kopie mit Bild eines Dokumentes des Landes


5. Letzter Wohnsitznachweis in Bosnien und Herzegowina


Google
Google-Bewertungen basieren auf zwei Profilen
5.0 ⭐ ⭐ ⭐ ⭐ ⭐
Basierend auf 959 Bewertungen