Ein Reisedokument stellt eeine
öffentliche Urkunde da, mit der Bürger ihre Identität und
Staatsbürgerschaft beweisen. Man unterscheidet folgente Reisedokumente:
Reisepass, Gemeinschaftspass, Diplomatenpass, Dienstpass, Passersatz,
ausgestellt aufgrund eines internationalen Abkommens.
Das meist verwendete Reisedokument ist
der Reisepass, die für unbefristete Auslandsreisen benutzt wird.
Im Einklang mit den Vorschriften des
Gesetzes über Reisedokumente Bosnien und Herzegowinas, werden die
Reisepässe für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger von
Konsulaten ausgestellt, die 3 oder mehr Monate im Ausland bleiben.
Die zuständigen Behörden, die
die Reisepässe ausstellen so wie in Bosnien und Herzegowina als auch im
den diplomatischen Vertretungen Bosnien und Herzegowinas im Ausland, stellen
seit dem 15. Oktober 2009 Pässe mit dem kontaktlosen Chip-
sogenannte biometrische Reisepässe aus.
Das bedeutet, dass die Bedingung
für einen biometrischen Reisepass die Aufnahme der Personenkennziffer
im Bürgerzentralregister ist. Das kann in Bosnien und Herzegowina
erfolgen, nach Wohnort, oder In der bosnisch-herzegowinischen Botschaft nach
Wohnort des Staatsbürgers im Ausland.
Für dieses Verfahren werden
folgende Unterlagen benötigt: -Geburtsurkunde-orginal, nicht
älter als 6 Monate -Staatsbürgerschaftsnachweis-orginal,
nicht älter als 6 Monate -Formular JMB-7 für die Aufnahme in
das Bürgerzentralregister
Dieses VErfahren wird elektronisch per
Botschaft von Bosnien und Herzegowina erledigt und ohne Botschaftsgebür
für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger.
Bosnisch-herzegowinische Staatsbürger, die gültige Ausweise
besitzen unterliegen nicht der Aufnahme in das Bürgerzentralregister
aber Beamte können Einsicht in die Geburtsurkunde und
Staatsbürgerschaftsnachweis verlangen, diese Unterlagen dürfen
nicht älter als 6 Monate sein. Nach der Aufnahme der
Personenkennziffer in das Bürgerzentralregister sind die
bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger verpflichtet persönlich in
der Botschaft den Reisepass zu beantragen, biometrische Angaben wie
Fotografie, Unterschrift und Fingerabdruck in Anwesenheit eines Beamten zu
hinterlassen. Je nach den technischen Möglichkeiten kann die
Botschaft in größeren Städten eine biometrische
Datenerfassung organisieren.
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