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Reisedokumente in Bosnien und Herzegowina

Reisedokumente in Bosnien und Herzegowina

Ein Reisedokument stellt eeine öffentliche Urkunde da, mit der Bürger ihre Identität und Staatsbürgerschaft beweisen. Man unterscheidet folgente Reisedokumente: Reisepass, Gemeinschaftspass, Diplomatenpass, Dienstpass, Passersatz, ausgestellt aufgrund eines internationalen Abkommens.


Das meist verwendete Reisedokument ist der Reisepass, die für unbefristete Auslandsreisen benutzt wird.


Im Einklang mit den Vorschriften des Gesetzes über Reisedokumente Bosnien und Herzegowinas, werden die Reisepässe für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger von Konsulaten ausgestellt, die 3 oder mehr Monate im Ausland bleiben.


Die zuständigen Behörden, die die Reisepässe ausstellen so wie in Bosnien und Herzegowina als auch im den diplomatischen Vertretungen Bosnien und Herzegowinas im Ausland, stellen seit dem 15. Oktober 2009 Pässe mit dem kontaktlosen Chip-  sogenannte biometrische Reisepässe aus.


Das bedeutet, dass die Bedingung für einen biometrischen Reisepass die Aufnahme der Personenkennziffer im Bürgerzentralregister ist. Das kann in Bosnien und Herzegowina erfolgen, nach Wohnort, oder In der bosnisch-herzegowinischen Botschaft nach Wohnort des Staatsbürgers im Ausland.


Für dieses Verfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
-Geburtsurkunde-orginal, nicht älter als 6 Monate
-Staatsbürgerschaftsnachweis-orginal, nicht älter als 6 Monate
-Formular JMB-7 für die Aufnahme in das Bürgerzentralregister

 

Dieses VErfahren wird elektronisch per Botschaft von Bosnien und Herzegowina erledigt und ohne Botschaftsgebür für bosnisch-herzegowinische Staatsbürger. Bosnisch-herzegowinische Staatsbürger, die gültige Ausweise besitzen unterliegen nicht der Aufnahme in das Bürgerzentralregister aber Beamte können Einsicht in die Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis verlangen, diese Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Nach der Aufnahme der Personenkennziffer in das Bürgerzentralregister sind die bosnisch-herzegowinischen Staatsbürger verpflichtet persönlich in der Botschaft den Reisepass zu beantragen, biometrische Angaben wie Fotografie, Unterschrift und Fingerabdruck in Anwesenheit eines Beamten zu hinterlassen. Je nach den technischen Möglichkeiten kann die  Botschaft in größeren Städten eine biometrische Datenerfassung organisieren.


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