Eines der Steruergebiete, das nicht auf dem
Staatsnieau von Bosnien und Herzegowina ausgeglichen wurde ist die
Vermögenssteuer. Die Vermögenssteruer wurde durch die Verordnung
auf dem Kantonniveau der Föderation und auf dem Niveau der Republik
Srpska geregelt.
Föderation Bosneien
und Herzegowina
Die Versteuerung des Eigentums wurde
nicht auf dem föderalen Naiveau geregelt, sondern ist durch Gesetze in
jedem der 10 Kantone anders geregelt. Nach dem kantonalen Gesetzen werden
Eigentum, Ferienhäuser, Geschäftsräume, Mietswohnungen,
Garagen, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffsfahrtobjekte versteuert. Die
Vermögenssteuer wird jährlich nach Quadratmetrer bezahlt. Die
Kantone bestimmen die Höhe des Steuersatzes selbstständig. Manche
Kantone teilen diese Einnahmen mit den Gemeinden, während andere
die ganzen Einnahmen den Gemeinden zuteilen.
In der Föderation bezahlen die
Bürger keine Steuer für Eigentumswohnungen bzw. für Wohnungen
und Familienhäuser, während Ferienhäuser versteuert
werden. Auf der anderen Seite werden durch das föderale
Einkommenssteuergesetz Einnahmen von Eigentumsrecht realisiert wie
z.B. Vermietung, Miete usw.. Eine solche Einkommenssteuer beträgt 10 %
auf dem Jahresniveau.
Republik
Srpska
In der Entität der Republik Srpska
werden nach dem Vermögenssteuergesetz sowohl jede Art von
Grundstück (Baugrungstück, landwirtschaftsgrundstück,
Waldgrundstück, Industriegrundstück usw.) als auch andere
Bauobjeke (Wohnungen, Häuser, Geschäftsräume,
Industrieobjekte usw.) versteuert. Als Bemessungsgrundlage wird der
Marktwert berücksichtigt. Hier beträgt der Steuerwert bis
0,20 % und die Einnahmen aus diesen Versteuerungen gehen an die
Gemeinden und Städte, in denen sich die Objekte/Immobilen befinden.
|