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Vermögenssteruer in Bosnien und Herzegowina

Eines der Steruergebiete, das nicht auf dem Staatsnieau von Bosnien und Herzegowina ausgeglichen wurde ist die Vermögenssteuer. Die Vermögenssteruer wurde durch die Verordnung auf dem Kantonniveau der Föderation und auf dem Niveau der Republik Srpska geregelt.


Föderation Bosneien und Herzegowina


Die Versteuerung des Eigentums wurde nicht auf dem föderalen Naiveau geregelt, sondern ist durch Gesetze in jedem der 10 Kantone anders geregelt. Nach dem kantonalen Gesetzen werden Eigentum, Ferienhäuser, Geschäftsräume, Mietswohnungen, Garagen, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Schiffsfahrtobjekte versteuert. Die Vermögenssteuer wird jährlich nach Quadratmetrer bezahlt. Die Kantone bestimmen die Höhe des Steuersatzes selbstständig. Manche Kantone teilen diese Einnahmen mit  den Gemeinden, während andere die ganzen Einnahmen den Gemeinden zuteilen.


In der Föderation bezahlen die Bürger keine Steuer für Eigentumswohnungen bzw. für Wohnungen und Familienhäuser, während Ferienhäuser versteuert werden.
Auf der anderen Seite werden durch das föderale Einkommenssteuergesetz Einnahmen von  Eigentumsrecht realisiert wie z.B. Vermietung, Miete usw.. Eine solche Einkommenssteuer beträgt 10 % auf dem Jahresniveau.


Republik Srpska


In der Entität der Republik Srpska werden nach dem Vermögenssteuergesetz sowohl jede Art von Grundstück (Baugrungstück, landwirtschaftsgrundstück, Waldgrundstück, Industriegrundstück usw.) als auch andere Bauobjeke (Wohnungen, Häuser, Geschäftsräume, Industrieobjekte usw.) versteuert. Als Bemessungsgrundlage wird der Marktwert berücksichtigt. Hier  beträgt der Steuerwert bis 0,20 % und die  Einnahmen aus diesen Versteuerungen gehen an die Gemeinden und Städte, in denen sich die Objekte/Immobilen befinden.

 


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