Rechtsanwaltskanzlei

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"Profitieren Sie von der Kompetenz unserer Anwaltskanzlei
aus über 40 Jahren Erfahrung." Rechtsanwalt Prnjavorac

 

Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit – Arbeitsgebiet der Anwaltskanzlei.


Unsere Anwaltskanzlei wurde 1993 gegründet und verfügt über fast 30 Jahre spezialisierter anwaltlicher Erfahrung in Sachen der bosnich-herzegowinischen Staatsbürgerschaft. Für unsere Mandanten führen wir ein komplettes Verfahren zur Entlassung aus der Staatsbürgerschaft / zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft durch, ohne dass die Mandantin/der Mandant in Bosnien und Herzegowina anwesend sein muss. Wir beraten in Fragen der doppelten Staatsbürgerschaft und des Erwerbs der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina nach dem alten und neuen Gesetz über die Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina.


Im Bereich der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, auf den wir uns spezialisiert haben, vertreten wir unsere Mandanten in Verfahren hinsichtlich der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina, insbesondere im Bereich des Verzichts auf die bosnich-herzegowinische Staatsbürgerschaft, der Entlassung aus der bosnich-herzegowinischen Staatsbürgerschaft sowie des Verfahrens zum Erwerb der bosnich-herzegowinischen Staatsbürgerschaft (aufgrund der Herkunft, Geburt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina, Adoption, durch Einbürgerung sowie durch ein internationales Abkommen - die sogenannte erleichterte Einbürgerung). Dazu gehören die Regelung von Statusfragen, die Eintragung der Ehe im Standesamtsregister, die Regelung von Nachnamen und eine Reihe weiterer notwendiger Aktivitäten.


Dass sich die Verwaltungsbehörden von Deutschland (Städte Frankfurt, München, Berlin, Stuttgart ...), von Österreich (Wien, Linz, Graz ...) und Kroatien bei rechtlichen Zweifeln an unsere Anwaltskanzlei wenden, spricht am besten für unsere internationale Reputation im Rechtsbereich der Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina. Wir geben ihnen verbindliche rechtliche Stellungnahmen, nach denen die Person zum Verfahren verpflichtet ist (z.B. dass sie nach dem alten Gesetz über die Staatsbürgerschaft der Republik Bosnien und Herzegowina das Recht hat, sich in Bosnien und Herzegowina aufgrund der Herkunft anzumelden / die Staatsbürgerschaft zu erwerben, und dann kann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzwgowinische Staatsbürgerschaft durchgeführt werden). Unsere rechtlichen Stellungnahmen werden von ausländischen Behörden vorbehaltlos für alle Personen verbindlich gemacht, die dann verpflichtet sind, so weiterhin zu handeln, um das Recht auf die Staatsangehörigkeit eines fremden Staates auszuüben.


In Bezug auf den Erwerb der ausländischen Staatsbürgerschaft sowie auf die Rechtsfragen hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland oder der doppelten Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina und Österreich bietet unsere Anwaltskanzlei auch grenzüberschreitende Beratungsleistungen an, durch regionale Anwaltsgesellschaften mit beneidenswertem Wissen und Kompetenzen im Bereich deutscher, österreichischer und kroatischer Staatsbürgerschaft. Durch unsere verbundenen Anwaltsgesellschaften können wir Ihnen den Erwerb der Staatsbürgerschaft von Deutschland, Österreich und Kroatien sicherstellen.

 

Frage: Kann ich nach der Beendigung des Verfahrens der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten?
Anwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses über die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit sind Sie verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur dauerhaften Aufbewahrung im Ministerium zu übergeben. Ihr bosnisch-herzegowinischer Reisepass wird dauerhaft entzogen und kann nicht zurückgegeben werden.


Frage: Kann für ein minderjähriges Kind allein das Verzichtsverfahren in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden?
Rechtsanwalt: Das Verzichtsverfahren kann für ein mdj. Kind allein nicht durchgeführt werden. Daran muss wenigstens ein Elternteil teilnehmen, und zwar mit Zustimmung des Elternteils, der auf seine Staatsangehörigkeit nicht verzichtet. Ist der andere Elternteil Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit erforderlich.

Wie lange dauert das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina ?
Rechtsanwalt: Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina ist verpflichtet, das Verfahren innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen zu beenden. Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb oder Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich begründet sein.

Frage: Muss ich die von Ihnen erstellte Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen?
Anwalt: Die Übersetzung der Vollmacht ist nicht nötig. Der ausländische Notar beglaubigt nur Ihre Identität (Unterschrift). Er gibt an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“

Mein Nachname wurde gerichtlich geändert, weil ich im Ausland adoptiert wurde. Ich habe die Änderung nie in Bosnien und Herzegowina eintragen lassen. Kann ich trotzdem das Verfahren zur Ausbürgerung in Bosnien und Herzegowina durchführen?

Rechtsanwalt: Um das Verfahren zur Ausbürgerung durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Also, zuerst muss das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden, dann sollte man den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen lassen, den Nachnamen regeln und erst dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einleiten.

 

Ich möchte die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit aufgeben. Ist es besser, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen?

Rechtsanwalt: Der Unterschied liegt nur bei der Anzahl von erforderlichen Unterlagen. Für das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit braucht man weniger Unterlagen, so dass es viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des betreffenden Beschlusses.


Bin ich bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen Aufenthalt anzumelden, da ich bereits das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt habe?
Rechtsanwalt: Sie gelten als Ausländer, sobald Sie dieses Verfahren durchgeführt haben, und müssen Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer Ankunft anmelden. Sie sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16 Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn Sie länger als drei Tage bleiben möchten, und zwar innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Auch beim Wechsel des Aufenthaltsortes besteht die Meldepflicht. Ebenfalls müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.


Frage: Wie hoch sind die Kosten für die Durchführung des Verfahrens zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Die Verwaltungsgebühr für dieses Verfahren beträgt ca. EUR 430,-.


Frage: Da meine Familienmitglieder nicht gleichzeitig die Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland bekommen haben, haben zuerst mein Ehemann und unser Sohn und nach einem halben Jahr unsere Tochter und ich den Antrag auf die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit gestellt. Wie hoch sind die Kosten bei so einem Fall?
Rechtsanwalt: Eine Famile zahlt eine Verwaltungsgebühr in einem Kalenderjahr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit aufgibt, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben.


Frage: Kann die Vollmacht, mit der wir Sie in der Sache des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bevollmächtigen, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigt werden?
Rechtsanwalt: Die Vollmacht kann im Ausland durch das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigt werden - wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar.


Frage: Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich ?
Rechtsanwalt: Ja, es ist möglich. In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina - konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der andere Staatsangehöriger der ehemaligen SFR Jugoslawien war, als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten. In diesem Fall können Sie Folgendes tun: Eine nachträgliche Eintragung in die bosnisch-herzegowinischen Standesregister vorzunehmen und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zu verzichten.


Frage: Wann tritt mein Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit in Kraft?
Rechtsanwalt: Im Beschluss ist angegeben, dass die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft für die Antragstellerin/den Antragsteller im Moment erlischt , in dem sie/er den Beschluss erhält.
Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses ist die Antragstellerin/der Antragsteller verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur Entwertung zu übergeben.


Frage: Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit Widerspruch einzulegen?
Rechtsanwalt: Ein solcher Beschluss ist endgültig und gegen ihn ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage beim Verwaltungsgericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses.


Frage: Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit eingeleitet. In der Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich tun - bin ich jetzt ein Staatenloser?
Rechtsanwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Möglichkeit, den Beschluss über die Entlassung aufzuheben und die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten.


Frage: Kann ich nach der Ausbürgerung die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ?
Rechtsanwalt: Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke der Aufnahme in einen anderen Staatsverband oder der Beibehaltung einer anderen Staatsangehörigkeit durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihr mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die Mehrstaatigkeit.


Frage: Wer entscheidet in Bosnien und Herzegowina über den Erwerb der Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Diese Entscheidungen werden vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein Antrag auf Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder Ausbürgerung muss direkt beim Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt eingereicht werden.


Frage: Ich benötige meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass beim Grenzübertritt. Kann ich ihn behalten, nachdem ich Ihnen alle für die Ausbürgerung aus dem bosnisch-herzegowinischen Staatsverband erforderlichen Unterlagen übergeben habe?
Rechtsanwalt: Sie können den bosnisch-herzegowinischen Reisepass verwenden, solange er in Ihrem Besitz ist. Es ist kein Hindernis, in Ihrem Namen das Verfahren der Ausbürgerung ordnungsgemäß einzuleiten. Wir benötigen jedoch den bosnisch-herzegowinischen Reisepass im Original, falls Sie ihn haben, um das Verfahren abschließen zu können, weil der Reisepass bei der Übernahme des Beschlusses über die Entlassung im Original übergeben werden muss.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass Sie als mein Bevollmächtigter ohne meine Anwesenheit für mich bei dem Standesamt meine Eheschließung anmelden, den Nachnamen regulieren, alle Unterlagen vorbereiten und das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen?
Anwalt: Ihre Anwesenheit in Bosnien und Herzegowina ist nicht erforderlich. Alles, was dafür nötig ist, können wir aufgrund der von Ihnen erteilten Vollmacht vornehmen. Diese von uns erstellte Vollmacht würden wir Ihnen vorher zum Unterschreiben und zur notariellen Beglaubigung senden.


Frage: Was brauche ich für die Prozedur des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit?
Anwalt: Das Erste und das Wichtigste ist es, dass Sie entweder die Einbürgerungszusicherung von dem von Ihnen angestrebten Staat haben oder die andere Staatsangehörigkeit schon erworben haben. Sie sollten auch die unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben.


Frage: Kann das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen bosnisch-herzegowinischen Reisepass besitze?
Anwalt: Das Verfahren der Entlassung kann ohne den gültigen bosnisch-herzegowinischen Reisepass durchgeführt werden.


Frage: Wenn ich auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte, kann ich das Eigentum meiner Eltern nach ihrem Tod erben?
Anwalt: Die ausländischen Staatsbürger sind hinsichtlich des Erbrechts mit den bosnisch-herzegowinischen Bürgern gleichgestellt. Es gibt also keine Hindernisse, dass Sie als Ausländer Eigentum erben.


Frage: Wenn meine bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft erlischt und ich die deutsche erwerbe, kann ich in Bosnien und Herzegowina Immobilien kaufen oder sie geschenkt bekommen – wie z.B. ein Haus, ein Wochenendhaus, eine Wohnung?
Anwalt: Als deutsche/r Staatsangehörige/r können Sie uneingeschränkt an den in Bosnien und Herzegowina gekauften (geschenkten) Immobilien das Eigentumsrecht erwerben - es gilt das Prinzip der Gegenseitigkeit.


Frage: Im Moment meiner Geburt waren meine Eltern bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige. Ich wurde in Bosnien und Herzegowina weder im Geburten- noch im Staatsangehörigkeitsregister eingetragen. Können Sie in meinem Namen die Bescheinigung austellen lassen, dass ich keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige bin?
Anwalt:: Eine solche Bescheinigung kann auf staatlicher Ebene nicht ausgestellt werden; weil es in Bosnien und Herzegowina keine für die Führung solcher Aufzeichnungen zuständige Behörde gibt. Es ist aber möglich, von dem Standesamt, wo Ihre Eltern eingetragen sind, die Bescheinigung zu bekommen, dass Sie kein/e bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r sind. Dabei ist es besonders wichtig zu wissen, dass Sie das Recht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Eltern haben. Sie werden von der ausländischen Behörde aufgefordert, sich nachträglich im Geburten- und im Staatsangehörigkeitsregister eintragen zu lassen. Erst danach kann das Verfahren der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt werden.


Frage: Wie viele Gebühren sind zu bezahlen, wenn das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ein Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern betrifft – vier oder eine?
ANWALT: Als Familie bezahlen Sie nur eine Gebühr, weil Sie an der gleichen Adresse wohnen und die Kinder minderjährig sind.


Frage: Die staatliche Verwaltungsgebühr beträgt 430,- EUR – für eine Familie. Können Sie uns bitte sagen, werden Bruder und Schwester als eine Familie betrachtet, wenn sie ohne Eltern das Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit durchführen?
Anwalt: Für enge Familienmitglieder - das Ehepaar und die Kinder – wird nach dem Gesetz eine Gebühr bezahlt, unter der Voraussetzung, dass alle an derselben Adresse leben, und für die Kinder, die älter als 23 Jahre sind, ist es erforderlich, die Bestätigung vorzulegen, dass sie nicht arbeiten oder sich noch immer ausbilden. Bruder und Schwester zahlen also eine Verwaltungsgebühr nur unter der Voraussetzung, dass zusammen mit ihnen zumindest ein Elternteil das Verfahren durchführt und dass sie jünger als 23 Jahre sind und an derselben Adresse leben.


Frage: Ich lebe in Deutschland / Österreich und neben der deutschen / österreichischen Einbürgerungszusicherung besitze ich auch die kroatische Staatsangehörigkeit. Da die Verwaltungsgebühr für die Entlassung aus dem bosnisch-herzegowinischen Staatsverband wegen der Einbürgerung in den kroatischen Staatsverband nur 110,- EUR beträgt, kann ich dieses Verfahren auf diese Art und Weise durchführen?
Anwalt:: Nur unter der Voraussetzung, dass Sie weiterhin in Kroatien mit dem Wohnsitz gemeldet sind. Hier wird darauf hingewiesen, dass ein neues Aufenthaltsgesetz am 01.01.2013 in Kroatien in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz wird darüber hinaus geregelt, dass die Personen, die tatsächlich nicht an der gemeldeten Adresse in Kroatien leben, verpflichtet sind, sich abzumelden (für eine physische Person nur eine Adresse in der EU).


Frage: Ich bin in Deutschland geboren und besitze weder einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass noch einen bosnisch-herzegowinischen Personalausweis. Ich bin auch nicht im bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeitsregister eingetragen. Die deutsche Ausländerbehörde hat mich informiert, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit aufzugeben habe, weil ich diese durch meine Eltern, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, angeblich besitze.

Anwalt: Sie sind bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r, wenn Ihre Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen waren. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina erwirbt das Kind, dessen beide Elternteile im Zeitpunkt der Geburt des Kindes bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort des Kindes. Nach Art. 37 dieses Gesetzes sind alle Personen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige, die unmittelbar vor Inkrafttreten der Verfassung von Bosnien und Herzegowina oder bis zum 6. April 1992 Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina waren.
In Anbetracht des vorstehenden Angaben werden Sie als bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r durch Abstammung betrachtet und sind im Geburten- und Staatsangehörigkeitsregister naträglich einzutragen, und zwar im Ort, in dem Ihre Eltern in Bosnien und Herzegowina geführt werden.

 

Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, die auch im Ausland geschieden worden ist. Danach habe ich erneut im Ausland geheiratet. Nichts davon ist in Standesregistern in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Was ist zu tun?
Anwalt: Zuerst ist Ihre erste Ehe einzutragen, dann die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils vorzunehmen und danach Ihre derzeitige Ehe und Ihren aktuellen Familienamen eintragen zu lassen.


Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit auf meinen Geburtsnamen. Muss ich jetzt neue Identifikationsdokumente auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?
Anwalt: Es ist nicht notwendig, neue Identifikationsdokumente ausstellen zu lassen. Sie können Ihren Pass und Ihren Personalausweis, die auf Ihren Geburtsnamen lauten, nutzen. Wichtig ist, diese Ehe in die Personenstandsbücher eintragen zu lassen. Ihr derzeitiger Familienname muss in Ihrer Geburtsurkunde und in Ihrem bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeitsnachweis vorhanden sein.


Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen und neuen Familiennamen angenommen. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?
Rechtsanwalt: Das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.


Frage: Ich will für mich und für mein mdj. Kind das Verfahren der Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. Der Kindesvater will keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit für sich selbst.
Anwalt: Das Entlassungsverfahren wird mit Zustimmung beider Elternteile des mdj. Kindes durchgeführt oder mit Ihrer Zustimmung als Kindesmutter und mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis des Vaters im Original, falls der Vater eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und seine Zustimmung nicht geben will. Bei Jugendlichen über 14 Jahre ist auch deren Zustimmung notwendig. Ist der andere Elternteil ein Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit vorzulegen. Wenn der andere Elternteil gestorben ist, ist die Sterbeurkunde vorzulegen. Hat der andere Elternteil das Sorgerecht verloren, so ist die gerichtliche Entscheidung über den Entzug des Sorgerechts einzureichen. Es reicht nicht aus, wenn durch das Scheidungsurteil das Sorgerecht für das Kind einem Elternteil übertragen worden ist. Die gerichtliche Entscheidung muss in Bosnien und Herzegowina anerkannt sein.


Frage: Gibt es irgendwelche Möglichkeit, dass ich kein Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen lasse, um die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben?
Anwalt: Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da doppelte Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern durch Ihre Gesetzgebung verboten ist.

Frage: Wehrdienst und Wehrpflicht einerseits und Staatsbürgerschaft andererseits – Was ist damit?
Rechtsanwalt: In Bosnien und Herzegowina besteht keine Wehrpflicht.

 

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