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Wirtschaftliche Streitigkeiten in Bosnien und Herzegowina

Autor: Azur Prnjavorac, Rechtsanwalt · Letzte Aktualisierung: 23. August 2026

Auf einen Blick: Wirtschaftliche Streitigkeiten sind Streitigkeiten aus Handelsbeziehungen, in denen regelmäßig beide Parteien Wirtschaftssubjekte sind - auch zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen. In der Föderation BiH entscheiden Wirtschaftsabteilungen der Gemeindegerichte, in der Republika Srpska eigenständige Bezirkswirtschaftsgerichte mit dem Höheren Wirtschaftsgericht in Banja Luka als zweiter Instanz; im Brčko Distrikt das Grundgericht.

  • FBiH: Wirtschaftsabteilungen der Gemeindegerichte (u. a. Sarajevo, Tuzla, Zenica, Mostar) - zuständig für den ganzen Kanton; 2. Instanz: Kantonalgerichte
  • Republika Srpska: 6 Bezirkswirtschaftsgerichte (Banja Luka, Bijeljina, Doboj, Istočno Sarajevo, Prijedor, Trebinje) + Höheres Wirtschaftsgericht Banja Luka
  • Brčko Distrikt: Grundgericht des Brčko Distrikts
  • Alternativen: Schiedsverfahren (Außenhandels-Schiedsgericht bei der Außenhandelskammer BiH), Mediation
  • Mandanten: Vertretung in- und ausländischer Unternehmen, auf Deutsch und Englisch

Was sind wirtschaftliche Streitigkeiten?

WIRTSCHAFTSRECHT § STREITIGKEITEN & BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Wirtschaftliche Streitigkeiten sind Streitigkeiten aus Handels- und Geschäftsbeziehungen, in denen regelmäßig beide Parteien juristische Personen bzw. Wirtschaftssubjekte sind - einschließlich der Streitigkeiten zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen. Typische Gegenstände sind: Bestehen und Wirksamkeit von Verträgen, Vertragsschluss und -kündigung, Zahlungsansprüche und Forderungseinzug, Schadenersatz wegen Nichterfüllung, gesellschaftsrechtliche Statusfragen sowie Insolvenz- und Registersachen. Bei Vertragsstreitigkeiten ist - neben vereinbarten Gerichtsständen - das Gericht des Ortes maßgeblich, an dem der Beklagte den Vertrag zu erfüllen hat.

Zuständige Gerichte in der Föderation Bosnien und Herzegowina

In der Föderation Bosnien und Herzegowina bestehen keine gesonderten Handelsgerichte; für Wirtschaftssachen sind Wirtschaftsabteilungen bei bestimmten Gemeindegerichten eingerichtet - in Bihać, Orašje, Tuzla, Zenica, Goražde, Travnik, Mostar, Široki Brijeg, Sarajevo und Livno. Diese Gerichte sind in Wirtschaftssachen örtlich für das Gebiet des gesamten Kantons zuständig. Sie entscheiden unter anderem in Streitigkeiten zwischen Wirtschaftssubjekten, in Status- und Privatisierungssachen, führen das Gerichtsregister der Gesellschaften sowie Insolvenz-, Liquidations- und Vollstreckungsverfahren. Gericht zweiter Instanz ist das jeweilige Kantonalgericht.

Republika Srpska: eigenständige Wirtschaftsgerichtsbarkeit

Die Republika Srpska verfügt - anders als die Föderation - über eine eigenständige Wirtschaftsgerichtsbarkeit: In erster Instanz entscheiden sechs Bezirkswirtschaftsgerichte (Okružni privredni sudovi) mit Sitz in Banja Luka, Bijeljina, Doboj, Istočno Sarajevo, Prijedor und Trebinje. Sie sind zuständig für Streitigkeiten aus dem Rechtsverkehr mit Waren und Dienstleistungen zwischen Wirtschaftssubjekten, für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten, führen das Register der Wirtschaftssubjekte sowie Insolvenz- und Liquidationsverfahren.

Gericht zweiter Instanz ist das Höhere Wirtschaftsgericht (Viši privredni sud) mit Sitz in Banja Luka, das über Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Bezirkswirtschaftsgerichte entscheidet und für die einheitliche Rechtsanwendung in Wirtschaftssachen sorgt.

Brčko Distrikt

Im Brčko Distrikt von Bosnien und Herzegowina ist für Wirtschaftssachen das Grundgericht des Brčko Distrikts zuständig, mit dem Berufungsgericht des Distrikts als zweiter Instanz. Für Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit im Distrikt gelten eigene Register- und Verfahrensbesonderheiten, die wir bei der Vertragsgestaltung und Prozessführung berücksichtigen.

Schiedsverfahren und alternative Streitbeilegung

Wirtschaftssubjekte können ihre Streitigkeiten durch Gerichtsstands- und Schiedsklauseln steuern. Für Streitigkeiten mit Auslandsbezug steht insbesondere das Schiedsgericht bei der Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina zur Verfügung; daneben sind ausländische und internationale Schiedsinstitutionen wählbar. Schiedssprüche werden nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958, dem Bosnien und Herzegowina angehört, international vollstreckt. Auch Mediation ist gesetzlich geregelt und bietet sich bei fortbestehenden Geschäftsbeziehungen an. Ausländische Gerichtsurteile bedürfen vor der Vollstreckung der Anerkennung in Bosnien und Herzegowina.

Vertretung in- und ausländischer Unternehmen

Wirtschaftliche Streitigkeiten bilden einen Schwerpunkt unserer Kanzlei. Wir vertreten deutsche, österreichische und schweizerische Unternehmen sowie inländische Gesellschaften vor sämtlichen Wirtschaftsgerichten in Bosnien und Herzegowina - vom Mahn- und Vollstreckungsverfahren über den Zivilprozess bis zum Schiedsverfahren. Die Korrespondenz führen wir auf Deutsch und Englisch; die Prozessführung erfolgt ohne Anwesenheit des Mandanten in Bosnien und Herzegowina. Dank jahrzehntelanger Spezialisierung im Wirtschaftsrecht und Handelsrecht erzielen wir in Wirtschaftsverfahren überdurchschnittliche Erfolgsquoten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)


1. Welches Gericht ist zuständig, wenn meine deutsche GmbH einen Partner in Bosnien und Herzegowina verklagt?
Ohne abweichende Vereinbarung richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Beklagten und dem Erfüllungsort: In der Föderation BiH ist die Wirtschaftsabteilung des Gemeindegerichts des betreffenden Kantons zuständig, in der Republika Srpska das Bezirkswirtschaftsgericht des jeweiligen Bezirks, im Brčko Distrikt das Grundgericht. Haben die Parteien eine Gerichtsstands- oder Schiedsklausel vereinbart, geht diese vor - wir prüfen den Vertrag vor Klageerhebung.


2. Wie lange dauert ein Wirtschaftsprozess in Bosnien und Herzegowina?
Erstinstanzliche Wirtschaftsverfahren dauern je nach Gericht, Komplexität und Beweisaufnahme üblicherweise zwischen einem und drei Jahren; das Rechtsmittelverfahren zusätzlich mehrere Monate bis über ein Jahr. Unbestrittene Forderungen lassen sich erheblich schneller über den Zahlungsbefehl bzw. das Vollstreckungsverfahren auf Grundlage glaubwürdiger Urkunden durchsetzen. Eine sorgfältige Vertrags- und Beweisvorbereitung verkürzt die Dauer spürbar.


3. Können wir im Vertrag ein Gericht oder ein Schiedsgericht vereinbaren?
Ja. Wirtschaftssubjekte können die örtliche Zuständigkeit durch Gerichtsstandsklausel prorogieren und ebenso wirksam Schiedsklauseln vereinbaren - etwa zugunsten des Schiedsgerichts bei der Außenhandelskammer von BiH oder einer internationalen Institution. Für ausländische Vertragspartner ist die Schiedsklausel oft vorzugswürdig, weil Schiedssprüche nach dem New Yorker Übereinkommen in über 170 Staaten vollstreckbar sind. Wir formulieren die Klausel passend zum Vertrag.


4. Kann ein deutsches Urteil in Bosnien und Herzegowina vollstreckt werden?
Ja - nach vorheriger Anerkennung: Das ausländische Urteil wird im Anerkennungsverfahren vor dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina für vollstreckbar erklärt und anschließend im Vollstreckungsverfahren durchgesetzt, etwa durch Kontopfändung oder Zwangsvollstreckung in Immobilien. Erforderlich sind das rechtskräftige Urteil mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Beide Verfahren führen wir ohne Anwesenheit des Mandanten.


5. Welche Kosten entstehen bei einem Wirtschaftsstreit?
Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert und der jeweiligen Gebührenordnung der Entität bzw. des Kantons; hinzu kommen Anwaltskosten nach dem Anwaltstarif sowie gegebenenfalls Kosten für Sachverständige und Übersetzungen. Die unterliegende Partei hat der obsiegenden die Verfahrenskosten grundsätzlich zu erstatten. Vor Mandatsübernahme erstellen wir eine transparente Kostenschätzung samt Prozessrisikoanalyse - Details auch unter Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina.

Mandanten vertrauen uns seit 1993

Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 ununterbrochen tätig. Heute, in der vierten Dekade ihrer Tätigkeit, verzeichnet sie 1.056 Google-Rezensionen mit der Bewertung 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993
Gründungsjahr
33
Jahre Erfahrung
1.056
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5,0★
Durchschnittsbewertung
2
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