Wirtschaftliche Streitigkeiten in Bosnien und Herzegowina – RechtsanwaltspraxisDas sind Streitigkeiten, in denen beide Parteien juristische Personen sind. Das sind Streitigkeiten wegen Gescheftsbeziehungen, Streitigkeiten der juristischen Personen wirtschaftlicher Art und Streitigkeiten zwischen den heimischen juristischen Personen und ausländischen juristischen Personen. In Streitigkeiten, die wegen der Bestätigung oder Nichtbestätigung des Vertrags, wegen der Vertragsschlieβung oder -kündigung und in Streitigkeiten, die wegen Schadenersatz geführt werden, weil der Vertrag nicht ausgeführt wurde, ist das Gericht zuständig, wo die Partei/der Angeklagte dem Vertrag nach verpflichtet ist diesen Vertrag auszuführen. Die wirtschaftlichen Gerichtshöfe in Bosnien und Herzegowina sind Gerichte erster Instanz, die für Streitigkeiten zuständig sind, die aus Handelsverhältnissen entstehen und zwar: -in Streitigkeiten zwischen heimischen und
ausländischen Gesellschaften, Firmen und ihren Assotiationen
(Handelssubjekten), in Streitigkeiten zwischen Handelssubjekten und anderen
Personen bei verschiedenen Tätigkeiten unter bestimmten Bedingungen
auch wenn eine der Parteien eine natürliche Person ist Des bezüglich wurden in der Föderation Bosnien und Herzegowinas wirtschaftliche Abteilungen in den Amtgerichtshöfen begründet.
Die Amtsgerichte wurden mit den wirtschaftlichen Gerichtshöfen, wegen den Wirtschaftsverfahren verbunden. Das sind die oben genannten Gerichtshöfe, die örtlich für den ganzen Kanton zuständig sind.
|