Rechtsanwalt Mostar – Immobilien, Eigentums- und Sachenrecht sowie Vertretung vor den Gerichten in Mostar
Kurz gefasst: Die Anwaltskanzlei Prnjavorac mit Sitz in Tuzla vertritt Mandanten vor den Gerichten in Mostar und in ganz Herzegowina, mit Schwerpunkt auf Immobilien, Eigentums- und Sachenrecht sowie den Rechten ausländischer Personen an Immobilien. Seit mehr als drei Jahrzehnten vertreten wir in- und ausländische Mandanten, persönlich oder aus der Ferne per Vollmacht.
- Kanzleisitz: Đorđa Mihajlovića 10B, Tuzla (gegenüber dem Gebäude Kino Centar)
- Erfahrung: über 30 Jahre Anwaltspraxis (Kanzlei 1993 gegründet)
- Tätigkeitsgebiet: ganz Bosnien und Herzegowina – Föderation BiH, Republika Srpska und Brčko-Distrikt
- Hauptgebiete: Immobilien, Eigentums- und Sachenrecht, Rechte von Ausländern an Immobilien, Erb- und Familienrecht, Streitigkeiten und Vollstreckung
- Kontakt und Termine: +387 35 258 110 · advokat@advokat-prnjavorac.com · Terminvereinbarung erforderlich, auch aus der Ferne möglich
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac mit Sitz in Tuzla vertritt Mandanten vor den Gerichten in Mostar und in ganz Herzegowina, mit Schwerpunkt auf Immobilien, Eigentums- und Sachenrecht sowie den Rechten ausländischer Personen an Immobilien. Der Begriff Rechtsanwalt Mostar bezeichnet in der Praxis einen Anwalt, der Verfahren vor den Gerichten in Mostar führt, und nicht zwingend einen, dessen Kanzlei sich in dieser Stadt befindet: Ein in das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina eingetragener Rechtsanwalt ist berechtigt, vor allen Gerichten der Föderation aufzutreten, unabhängig vom Kanzleisitz. Deshalb muss ein Mandant meist nicht nach Mostar reisen, da die Kommunikation per E-Mail, Post und Telefon erfolgt und das Verfahren auf Grundlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht geführt wird. Ob Sie nach Rechtsanwalt Mostar oder Rechtsanwälte in Mostar suchen, es handelt sich um dieselbe Leistung der rechtlichen Vertretung, die wir Einheimischen und Mandanten aus der Diaspora gleichermaßen bieten.
Immobilien, Eigentums- und Sachenrecht in Mostar
Als Rechtsanwälte in Mostar betrifft der größte Teil unserer Verfahren Immobilien und die daran bestehenden Rechte. Vor jedem Kauf prüfen wir sorgfältig den rechtlichen Status der Immobilie: die Übereinstimmung von Grundbuch und Kataster, etwaige Belastungen, Hypotheken, Vormerkungen, Streitvermerke und Spuren früherer Enteignung. Erst wenn das Bild klar ist, erstellen wir den Kaufvertrag, lassen ihn notariell bearbeiten und tragen das Eigentum ein. Eigentum und Besitz weichen in Herzegowina oft voneinander ab, sodass ein erheblicher Teil der Arbeit gerade darin besteht, den tatsächlichen Zustand mit dem im Grundbuch eingetragenen in Einklang zu bringen. Deshalb lohnt es sich, für ein Immobiliengeschäft einen Anwalt zu beauftragen, der diese Materie täglich bearbeitet und die Praxis der Gerichte und Grundbuchämter in Mostar gut kennt.
Im Bereich des Eigentums- und Sachenrechts vertreten Rechtsanwälte in Mostar Mandanten in Streitigkeiten über das Eigentumsrecht und das Miteigentum, bei der Abgrenzung und der Begründung von Wohnungseigentum, beim Schutz vor Besitzstörung und bei der Teilung der Miteigentumsgemeinschaft. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir geerbten Immobilien und der Teilung des Vermögens, bei denen Herkunft und Erwerbsart jeder Parzelle oder Wohnung den Ausgang entscheidend beeinflussen.
Rechte von Ausländern an Immobilien in Bosnien und Herzegowina
Mostar und Herzegowina ziehen seit Jahren Käufer aus dem Ausland an, sodass die Frage der Rechte von Ausländern an Immobilien zu jenen gehört, mit denen Rechtsanwälte in Mostar fast täglich befasst sind. Nach dem Gesetz über die Sachenrechte der Föderation Bosnien und Herzegowina sind ausländische natürliche und juristische Personen den inländischen gleichgestellt und erwerben Eigentum unter der Bedingung der Gegenseitigkeit. Mit anderen Worten: Ein Staatsangehöriger eines Staates kann eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina erwerben, wenn auch ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina eine Immobilie in jenem Staat erwerben könnte. Die Gegenseitigkeit wird vermutet, und die Liste der Länder, mit denen sie nicht besteht, veröffentlicht das Föderale Justizministerium bis Ende Januar jedes Jahres.
Von dieser Regel gibt es wichtige Ausnahmen. Die Bedingung der Gegenseitigkeit gilt nicht, wenn eine Immobilie durch Erbschaft erworben wird, und Ausländern ist der Eigentumserwerb in Gebieten nicht gestattet, die zum Schutz der Interessen und Sicherheit des Landes gesetzlich ausgenommen sind. Für unsere Diaspora gilt eine besondere Regel, die viele nicht kennen: In Bosnien und Herzegowina geborene Personen und ihre Nachkommen gelten, auch wenn sie keine Staatsangehörigkeit mehr besitzen, rechtlich nicht als Ausländer und erwerben Immobilien unter denselben Bedingungen wie inländische Staatsangehörige. Staatsangehörige bestimmter Staaten, die als natürliche Personen nicht kaufen können, tun dies häufig durch Gründung einer Gesellschaft in Bosnien und Herzegowina, die die Immobilie dann als inländische juristische Person erwirbt. In jedem dieser Fälle prüft ein Rechtsanwalt Mostar vor der Investition den konkreten rechtlichen Weg und die Sicherheit der Transaktion.
Vertretung vor den Gerichten in Mostar
Als Rechtsanwalt Mostar, also als Rechtsanwälte in Mostar, vertreten wir Mandanten in Zivil-, außerstreitigen, Vollstreckungs- und Verwaltungsverfahren vor folgenden Gerichten:
- Gemeindegericht in Mostar – erstinstanzliche Zivil-, außerstreitige, Vollstreckungs- und Grundbuchsachen für die Stadt Mostar und die Gemeinde Čitluk, während die Wirtschaftsabteilung für den gesamten Kanton Herzegowina-Neretva zuständig ist;
- Kantonsgericht (Bezirksgericht) in Mostar – Berufungsentscheidungen und bestimmte erstinstanzliche Sachen;
- Oberster Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina – Revision und andere außerordentliche Rechtsmittel;
- Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina – Beschwerden zum Schutz verfassungsmäßiger Rechte nach Erschöpfung der ordentlichen Rechtsmittel.
Ob es sich um eine Streitigkeit mit geringem Streitwert oder um eine komplexe Immobiliensache handelt, ein Rechtsanwalt Mostar aus unserer Kanzlei führt sie von der Vorbereitung der Klage und den Verfahrenshandlungen bis zum Berufungs- und Revisionsverfahren.
Vertretung aus der Ferne und Mandanten aus der Diaspora
Ein bedeutender Teil unserer Mandanten sind Angehörige der herzegowinischen Diaspora aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Kroatien, den Niederlanden und anderen Ländern. Für sie organisieren Rechtsanwälte in Mostar das gesamte Verfahren aus der Ferne: Auf den ersten Kontakt folgen ein schriftliches Angebot und ein Mandatsvertrag, und der Mandant unterzeichnet eine Vollmacht vor einem zuständigen Notar im Wohnsitzland. Für Länder, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, ist eine Apostille erforderlich. Auf diese Weise kann ein Rechtsanwalt Mostar Immobiliengeschäfte, Nachlassverfahren und die Forderungseinziehung ohne einen einzigen Besuch des Mandanten im Land erledigen. Kommunikation und Beratung bieten wir auf Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch und Englisch an.
Kosten und Anwaltsgebührenordnung
Die Vergütung für die Tätigkeit eines Anwalts richtet sich nach dem Tarif über die Vergütung und den Ersatz der Kosten für die Tätigkeit von Rechtsanwälten der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der FBiH Nr. 43/2025), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird: pauschal, nach Stunden oder nach dem Streitwert. Vor Abschluss des Vertrags stellen Rechtsanwälte in Mostar dem Mandanten ein schriftliches Angebot mit einer Kostenschätzung und der voraussichtlichen Verfahrensdauer zur Verfügung, ohne versteckte Posten.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet ein Anwalt in Mostar und wie wird der Preis bestimmt?
Die Vergütung für die Tätigkeit eines Anwalts richtet sich nach dem Tarif über die Vergütung und den Ersatz der Kosten für die Tätigkeit von Rechtsanwälten der Föderation Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt der FBiH Nr. 43/2025). Sofern Anwalt und Mandant nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, steht dem Anwalt eine Vergütung nach dem Tarif zu, wobei sie auch pauschal, nach Stunden oder nach dem Streitwert vereinbart werden kann. Als Rechtsanwälte in Mostar stellen wir vor jedem Mandat ein schriftliches Einführungsangebot mit einer Kostenschätzung zur Verfügung, damit der Preis klar und ohne versteckte Posten ist.
Kann ein Anwalt, dessen Kanzlei nicht in Mostar liegt, Mandanten vor den Gerichten in Mostar vertreten?
Ja. Jeder in das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina eingetragene Rechtsanwalt ist berechtigt, vor allen Gerichten und Behörden der Föderation aufzutreten, unabhängig von der Stadt, in der die Kanzlei ihren Sitz hat. Genau deshalb führt die Suche nach Rechtsanwalt Mostar oder Rechtsanwälte in Mostar meist zu einem Anwalt, der Verfahren vor den Gerichten in Mostar führt, unabhängig vom Kanzleisitz. Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Tuzla, vertritt aber regelmäßig Mandanten vor dem Gemeindegericht in Mostar, dem Kantonsgericht (Bezirksgericht) in Mostar und dem Obersten Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina, meist per E-Mail, Post und Telefon, ohne dass ein Besuch in der Kanzlei nötig ist.
Kann ich als ausländischer Staatsangehöriger eine Immobilie in Mostar oder anderswo in Bosnien und Herzegowina kaufen?
Meistens ja. Nach dem Gesetz über die Sachenrechte der Föderation Bosnien und Herzegowina erwerben ausländische Personen Eigentum an einer Immobilie unter der Bedingung der Gegenseitigkeit, die vermutet wird, ausgenommen für Länder, mit denen keine Gegenseitigkeit besteht und deren Liste das Föderale Justizministerium jedes Jahr veröffentlicht. Die Bedingung der Gegenseitigkeit gilt nicht, wenn eine Immobilie geerbt wird, und der Erwerb ist in gesetzlich geschützten Gebieten nicht gestattet. Wichtig ist, dass in Bosnien und Herzegowina geborene Personen und ihre Nachkommen, auch ohne Staatsangehörigkeit, nicht als Ausländer gelten und unter denselben Bedingungen wie inländische Staatsangehörige kaufen. Vor dem Kauf prüfen wir den konkreten Status sowohl des Käufers als auch der Immobilie.
Wie kann ich aus dem Ausland eine Immobilie in Mostar per Vollmacht kaufen oder verkaufen?
Die gesamte Angelegenheit lässt sich aus der Ferne abwickeln. Der Mandant unterzeichnet eine Vollmacht vor einem Notar im Wohnsitzland, und für Länder, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, ist eine Apostille erforderlich. Auf Grundlage einer solchen Vollmacht prüft ein Rechtsanwalt Mostar das Grundbuch und den Kataster, erstellt und vollzieht den Kaufvertrag, vertritt den Mandanten bei der notariellen Bearbeitung und trägt das Eigentum im Grundbuch ein. So kaufen oder verkaufen Mandanten aus der Diaspora eine Immobilie in Mostar, ohne nach Bosnien und Herzegowina zu reisen.
Was sollte vor dem Kauf einer Immobilie in Mostar geprüft werden?
Vor jedem Kauf wird geprüft, ob die Immobilie auf den Verkäufer eingetragen und ob sie belastet ist. Dazu gehören die Einsicht in das Grundbuch beim zuständigen Gericht und in den Kataster, die Prüfung von Hypotheken, Vormerkungen, Rechten Dritter, Streitvermerken und einer etwaigen früheren Enteignung. Erst danach folgt der notarielle Kaufvertrag. Die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer, daher ist es gut, diese Pflicht im Voraus zu kennen. Diese Prüfungen sind der wichtigste Schritt, mit dem wir dem Mandanten spätere Streitigkeiten ersparen.
Worin unterscheiden sich das Eigentumsrecht und der Besitz an einer Immobilie?
Das Eigentumsrecht ist das umfassendste Recht an einer Sache und wird im Grundbuch eingetragen, während der Besitz die tatsächliche Herrschaft über eine Immobilie ist, die nicht mit dem eingetragenen Eigentum übereinstimmen muss. In Herzegowina ist es häufig, dass jemand jahrelang eine Immobilie besitzt, die im Grundbuch noch auf einen früheren Eigentümer oder Vorfahren lautet. In solchen Fällen führen wir Verfahren zur Angleichung des Grundbuchs an den tatsächlichen Zustand, zur Eintragung auf Grundlage eines gültigen Rechtstitels und, wo nötig, zur Feststellung des Eigentums im Prozess.
Welches Gericht in Mostar ist für meine Sache zuständig?
Das Gemeindegericht in Mostar entscheidet in erster Instanz über Zivil- und außerstreitige Sachen, führt Vollstreckungsverfahren und bearbeitet Grundbuchangelegenheiten für die Stadt Mostar und die Gemeinde Čitluk, während seine Wirtschaftsabteilung für den gesamten Kanton Herzegowina-Neretva zuständig ist. Das Kantonsgericht (Bezirksgericht) in Mostar entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen des Gemeindegerichts und verhandelt bestimmte erstinstanzliche Sachen. Über die Revision entscheidet der Oberste Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina, und eine Beschwerde zum Schutz verfassungsmäßiger Rechte wird beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina eingereicht. Welches Gericht genau zuständig ist, hängt von Art und Wert der Sache ab, was wir als Rechtsanwälte in Mostar nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.
Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren vor den Gerichten in Mostar?
Die Dauer hängt von Art und Komplexität der Sache, der Zahl der Parteien und Zeugen, der Auslastung des Gerichts und etwaigen Berufungen ab. Einfachere Vollstreckungs- und Grundbuchverfahren können relativ schnell abgeschlossen werden, während erstinstanzliche Zivilverfahren meist von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern, mit der Möglichkeit eines Berufungs- und Revisionsverfahrens. Das Gesetz schützt das Recht der Partei auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist. Eine realistische Einschätzung der Dauer geben wir erst nach Prüfung der Unterlagen und der rechtlichen Natur des Streits.
Wie lassen sich Grundbuch und Kataster angleichen, wenn die Daten alt oder unrichtig sind?
Eine Diskrepanz zwischen Grundbuch und Kataster ist eines der häufigsten Probleme in Herzegowina. Sie wird durch ein Grundbuchverfahren beim zuständigen Gemeindegericht gelöst, durch Eintragung auf Grundlage gültiger Urkunden, Berichtigung fehlerhafter früherer Eintragungen, Löschung veralteter Belastungen oder Harmonisierung der Daten von Kataster und Grundbuch. Wenn Urkunden fehlen oder die Übertragungskette unterbrochen ist, beschaffen wir die nötige Dokumentation und stellen, wo erforderlich, das Eigentum im Gerichtsverfahren fest.
Wie vereinbare ich eine Beratung und beginne die Zusammenarbeit mit einem Anwalt?
Ob Sie nach Rechtsanwalt Mostar oder Rechtsanwälte in Mostar gesucht haben, die Zusammenarbeit beginnt mit einer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon und einer kurzen Beschreibung des rechtlichen Problems. Nach Prüfung der Unterlagen stellen wir dem Mandanten ein schriftliches Angebot und einen Mandatsvertrag zur Verfügung, und der Mandant unterzeichnet anschließend eine Vollmacht. Eine Beratung ist persönlich in der Kanzlei in Tuzla oder aus der Ferne per Telefon und Videoanruf möglich, was besonders für Mandanten aus Mostar und dem Ausland praktisch ist. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.
Bereiche der anwaltlichen Tätigkeit – Leistungen, die Rechtsanwälte in Mostar Mandanten in Mostar und in ganz Bosnien und Herzegowina bieten
Immobilien
Immobiliengeschäfte in Mostar und Herzegowina erfordern eine sorgfältige Prüfung des rechtlichen Status, der Belastungen und Hypotheken vor jedem Vertrag. Wir erstellen Kaufverträge, Schenkungsverträge und Verträge über lebenslange Versorgung und vertreten Mandanten bei der notariellen Bearbeitung und der Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Mandanten aus der Diaspora nutzen weitgehend die Möglichkeit, eine Immobilie per notariell beglaubigter Vollmacht zu kaufen oder zu verkaufen, ohne ins Land zu reisen, und ein Rechtsanwalt Mostar bietet ihnen dabei volle Rechtssicherheit.
Vermögensrechtliche Verhältnisse
Das Vermögensrecht umfasst Eigentum, Miteigentum, Dienstbarkeiten, Baurechte und das gemeinsame Vermögen der Ehegatten. In Vermögensstreitigkeiten analysieren wir sorgfältig Herkunft und Erwerbsart jeder Position, da dies den Anteil jeder Partei bestimmt. Viele Fälle lösen wir auch vor dem Gericht, durch einen rechtlich strukturierten außergerichtlichen Vergleich, der Zeit und Geld spart.
Eigentums- und Sachenrecht
Das Eigentumsrecht und andere dingliche Rechte umfassen Abgrenzung, Miteigentum, Wohnungseigentum und den Schutz vor Besitzstörung. Wir führen Verfahren zur Feststellung des Eigentums und Streitigkeiten über Aussonderung und Herausgabe von Immobilien und helfen Mandanten, den tatsächlichen Zustand mit dem Grundbuch in Einklang zu bringen, wodurch langjährige Unregelmäßigkeiten beseitigt werden, die für herzegowinische Immobilien typisch sind.
Rechte von Ausländern an Immobilien
Ausländische natürliche und juristische Personen erwerben Immobilien in Bosnien und Herzegowina unter der Bedingung der Gegenseitigkeit, mit Ausnahmen bei der Erbschaft und in gesetzlich geschützten Gebieten. Wir prüfen, ob mit einem konkreten Staat Gegenseitigkeit besteht, beraten zum Erwerb über eine inländische juristische Person dort, wo eine natürliche Person nicht kaufen kann, und führen das gesamte Verfahren bis zur Eintragung. Die Diaspora genießt eine besondere, günstigere Stellung, und jede Bedingung vor dem Kauf prüft ein Rechtsanwalt Mostar mit Erfahrung in Sachen mit Auslandsbezug.
Grundbuch und Kataster
Grundbuchverfahren bei den zuständigen Gerichten sind oft der Schlüssel zur Verwirklichung von Vermögensrechten. Wir führen Eigentumseintragungen, Streitvermerke, Löschungen von Hypotheken und Berichtigungen fehlerhafter früherer Eintragungen sowie die Harmonisierung von Grundbuch- und Katasterdaten durch. Bei Sachen mit fehlenden Daten beschaffen wir die nötigen Urkunden und erstellen korrekte Anträge.
Familien- und Erbrecht
Ehe- und Familienbeziehungen erfordern eine Kombination aus rechtlicher Präzision und Verständnis für die Lebenssituation des Mandanten. Wir vertreten Mandanten in Ehescheidung, Teilung des ehelichen Vermögens, Unterhalt und der Regelung der elterlichen Sorge. In Nachlassverfahren widmen wir geerbten Immobilien und Sachen mit Auslandsbezug besondere Aufmerksamkeit.
Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens
Das durch Arbeit während der Ehe erworbene Vermögen ist eheliches Vermögen und wird in der Regel zu gleichen Teilen geteilt, sofern kein unterschiedlicher Beitrag nachgewiesen wird. Wir stellen fest, was zum ehelichen Vermögen gehört und was Sondervermögen ist, und schützen den Anteil des Mandanten an Immobilien, Ersparnissen, Fahrzeugen und Geschäftsanteilen. Die Teilung erfolgt einvernehmlich oder im Prozess, und Mandanten aus der Diaspora ermöglichen wir die Führung des Verfahrens per Vollmacht.
Zivilrecht
Das Zivilrecht umfasst ein breites Spektrum an Beziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen, von vertraglichen Verpflichtungen über Vermögensstreitigkeiten bis zum Schadenersatz. Wir vertreten Mandanten in Zivilverfahren, erstellen und prüfen Verträge und beraten in der vorvertraglichen Phase, mit besonderem Augenmerk auf die Beweiskraft von Urkunden.
Internationales Privatrecht
Beziehungen mit Auslandsbezug, von der Vererbung von Immobilien in Bosnien und Herzegowina durch Personen im Ausland bis zur Anerkennung ausländischer Urteile, werden durch die Anwendung von Kollisionsnormen und internationalen Abkommen gelöst. Wir führen Verfahren zur Anerkennung ausländischer Urteile vor den Kantonsgerichten und beschaffen Urkunden aus dem Ausland. Ein typischer Mandant ist ein Erbe aus Deutschland oder Kroatien, der Rechte an einer herzegowinischen Immobilie geltend macht.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht und das internationale Wirtschaftsrecht umfassen die Gründung und Registrierung von Gesellschaften in Bosnien und Herzegowina, die Erstellung von Handelsverträgen, die Corporate Governance und den Schutz von Minderheitsanteilen. Wir beraten ausländische Investoren, auch solche, die eine Immobilie über eine inländische Gesellschaft erwerben, sowie inländische Unternehmer, die mit Partnern im Ausland tätig sind.
Vollstreckungsverfahren
Das Vollstreckungsverfahren ist die letzte Phase der Durchsetzung rechtskräftig festgestellter Forderungen. Wir leiten die Vollstreckung auf Grundlage von Urteilen, notariell bearbeiteten Urkunden und beweiskräftigen Urkunden ein. Wir empfehlen Mandanten, zunächst die Vermögenslage des Schuldners zu prüfen, um das wirksamste Mittel zu wählen: ein Verzeichnis der Immobilien, die Pfändung beweglicher Sachen oder die Vollstreckung in Geldmittel.
Streitigkeiten, Prozesse und Schiedsverfahren
Das Zivilverfahren ist die zentrale Art der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten in Bosnien und Herzegowina. Wir führen Verfahren von der Vorbereitung der Klage bis zu Berufung und Revision vor dem Obersten Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina. Bei komplexeren Wirtschaftsstreitigkeiten ziehen wir auch ein Schiedsverfahren in Betracht, das oft zu einem schnelleren Ergebnis und einem diskreteren Verfahren führt.
Verfahren vor dem Verfassungsgericht
Eine Beschwerde beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina ist ein Rechtsmittel zum Schutz der durch die Verfassung und die Europäische Konvention garantierten Grundrechte. Sie wird nach Erschöpfung der ordentlichen Rechtsmittel innerhalb von 60 Tagen nach der endgültigen Entscheidung eingereicht, mit präziser rechtlicher Argumentation und Bezug auf konkrete Bestimmungen und frühere Rechtsprechung.
Forderungseinziehung
Wir helfen in- und ausländischen Mandanten bei der Einziehung fälliger Forderungen, von Mahnungen und außergerichtlichem Vergleich bis zu Klage und Vollstreckung. Für Mandanten aus der Diaspora und ausländische Unternehmen führen wir das Verfahren aus der Ferne, einschließlich der Einziehung auf Grundlage beweiskräftiger Urkunden.
Mediation
Die Mediation ist eine alternative Art der Streitbeilegung, bei der ein neutraler Mediator den Parteien hilft, eine Einigung zu erreichen. Sie ist in Zivil-, Wirtschafts-, Familien- und Arbeitsstreitigkeiten anwendbar. Eine in der Mediation erzielte Vereinbarung hat die Kraft eines außergerichtlichen Vergleichs und mit notarieller Bearbeitung den Status einer vollstreckbaren Urkunde.
Mandanten vertrauen uns seit 1993.
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 tätig. Heute verfügt sie über mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit einer Bewertung von 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.
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