Anwaltskanzlei seit 1993 · BiH

Rechtsanwalt Sarajevo – Vertretung vor den Gerichten in Sarajevo und in ganz Bosnien und Herzegowina

Kurz gefasst: Die Anwaltskanzlei Prnjavorac bietet Rechtshilfe und Vertretung für Mandanten in Sarajevo sowie vor allen Gerichten und Behörden in Bosnien und Herzegowina. Seit mehr als drei Jahrzehnten vertreten wir in- und ausländische Mandanten, persönlich oder aus der Ferne per Vollmacht.

  • Kanzleisitz: Đorđa Mihajlovića 10B, Tuzla (gegenüber dem Gebäude Kino Centar)
  • Erfahrung: über 30 Jahre Anwaltspraxis (Kanzlei 1993 gegründet)
  • Tätigkeitsgebiet: ganz Bosnien und Herzegowina – Föderation BiH, Republika Srpska und Brčko-Distrikt
  • Hauptgebiete: Zivil-, Erb- und Familienrecht, Immobilien, Wirtschaftsrecht, Streitigkeiten und Vollstreckung
  • Kontakt und Termine: +387 35 258 110 · advokat@advokat-prnjavorac.com · Terminvereinbarung erforderlich, auch aus der Ferne möglich

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac hat ihren Sitz in Tuzla und vertritt regelmäßig natürliche und juristische Personen vor allen Gerichten und Behörden in Sarajevo und in ganz Bosnien und Herzegowina. Der Begriff Rechtsanwalt Sarajevo bezeichnet in der Praxis einen Anwalt, der Mandanten vor den Gerichten in Sarajevo vertritt, und nicht zwingend einen Anwalt, dessen Kanzlei sich in dieser Stadt befindet. Ein in das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina eingetragener Rechtsanwalt ist berechtigt, vor allen Gerichten der Föderation aufzutreten, unabhängig vom Kanzleisitz, sodass ein persönliches Erscheinen des Mandanten in Sarajevo in den meisten Fällen nicht erforderlich ist. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail, Post und Telefon, und das Verfahren wird auf Grundlage einer ordnungsgemäß erteilten Vollmacht geführt.

Vertretung vor den Gerichten in Sarajevo

Als Rechtsanwalt Sarajevo vertreten wir vor den Gerichten in Sarajevo Mandanten in Zivil-, außerstreitigen, Vollstreckungs-, Verwaltungs- und sonstigen Verfahren. Die wichtigsten Gerichte, vor denen Verfahren geführt werden, sind:

  • Gemeindegericht in Sarajevo – erstinstanzliche Zivil-, außerstreitige, Vollstreckungs- und Grundbuchsachen;
  • Kantonsgericht in Sarajevo – Berufungsverfahren und bestimmte erstinstanzliche Sachen;
  • Oberster Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina – Revision und andere außerordentliche Rechtsmittel;
  • Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina – Beschwerden zum Schutz verfassungsmäßiger Rechte;
  • Gericht von Bosnien und Herzegowina – Sachen aus der Zuständigkeit der staatlichen Ebene.

Ob es sich um eine Streitigkeit mit geringem Streitwert oder um eine komplexe Wirtschaftssache handelt, wir führen den Fall von der Vorbereitung der Klage und den Verfahrenshandlungen bis zum Berufungs- und Revisionsverfahren.

Vertretung aus der Ferne und per Vollmacht

Für Mandanten, die sich außerhalb von Sarajevo oder außerhalb von Bosnien und Herzegowina befinden, organisieren wir das gesamte Verfahren aus der Ferne. Der erste Kontakt erfolgt per E-Mail oder Telefon, gefolgt von einem schriftlichen Angebot und einem Mandatsvertrag. Der Mandant unterzeichnet anschließend eine Vollmacht vor einem zuständigen Notar im Wohnsitzland, und für Länder, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, ist zusätzlich eine Apostille erforderlich. Die unterzeichnete und beglaubigte Vollmacht wird per Post oder Kurier übermittelt, womit die anwaltliche Vertretung ordnungsgemäß begründet ist.

Diese Arbeitsweise ermöglicht es, die meisten Angelegenheiten, von der Forderungseinziehung und dem Schadenersatz bis hin zu Immobiliengeschäften und Nachlassverfahren, ohne einen einzigen Besuch des Mandanten im Land zu erledigen.

Mandanten aus der Diaspora

Ein bedeutender Teil unserer Mandanten sind Angehörige der bosnischen Diaspora aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, den Niederlanden, Italien und anderen Ländern. Am häufigsten vertreten wir sie in Erbschaftsangelegenheiten, beim Kauf und der Eintragung von Immobilien, bei der Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen sowie in Status- und Familiensachen mit Auslandsbezug, in denen das internationale Privatrecht zur Anwendung kommt. Kommunikation und Rechtsberatung bieten wir auf Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch und Englisch an, während alle Schriftsätze bei den Gerichten in einer der Amtssprachen in Bosnien und Herzegowina eingereicht werden.

Kosten und die Anwaltsgebührenordnung

Die Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich nach der Anwaltsgebührenordnung der Föderation Bosnien und Herzegowina (Tarif über die Vergütung und den Ersatz der Kosten für die Tätigkeit von Rechtsanwälten, Amtsblatt der FBiH Nr. 43/2025), sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde: pauschal, nach Stunden oder nach dem Streitwert. Vor Abschluss des Vertrags stellen wir dem Mandanten ein schriftliches Angebot mit einer Kostenschätzung und der voraussichtlichen Verfahrensdauer zur Verfügung, ohne versteckte Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet ein Rechtsanwalt in Sarajevo und wie wird der Preis bestimmt?

Die Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich nach der Anwaltsgebührenordnung der Föderation Bosnien und Herzegowina (Tarif über die Vergütung und den Ersatz der Kosten für die Tätigkeit von Rechtsanwälten, Amtsblatt der FBiH Nr. 43/2025). Sofern zwischen Anwalt und Mandant nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, steht dem Anwalt eine Vergütung nach dem Tarif zu, wobei die Vergütung auch pauschal, nach Stunden oder nach dem Streitwert vereinbart werden kann. Es empfiehlt sich, vor Abschluss des Vertrags ein schriftliches Einführungsangebot mit einer Kostenschätzung anzufordern, damit die Kosten transparent und ohne versteckte Posten sind.

Kann ein Rechtsanwalt mit Kanzleisitz außerhalb von Sarajevo Mandanten vor den Gerichten in Sarajevo vertreten?

Ja. Jeder in das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina eingetragene Rechtsanwalt ist berechtigt, vor allen Gerichten und Behörden der Föderation aufzutreten, unabhängig von der Stadt, in der sich die Kanzlei befindet. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac hat ihren Sitz in Tuzla, vertritt jedoch regelmäßig Mandanten vor dem Gemeindegericht in Sarajevo, dem Kantonsgericht in Sarajevo und dem Obersten Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina. Die Kommunikation mit dem Mandanten erfolgt meist per E-Mail, Post und telefonischer Beratung, sodass ein persönlicher Besuch in der Kanzlei in den meisten Fällen nicht erforderlich ist.

Wie kann ein Mandant aus dem Ausland einen Anwalt für ein Verfahren in Sarajevo beauftragen, ohne nach Bosnien und Herzegowina zu reisen?

Mandanten aus Österreich, Deutschland, der Schweiz und anderen Ländern beauftragen unsere Kanzlei regelmäßig mit der Vertretung vor den Gerichten in Sarajevo und anderen Gerichten in Bosnien und Herzegowina, ohne persönlich ins Land zu reisen. Der erste Kontakt erfolgt per E-Mail oder Telefon, gefolgt von einem schriftlichen Angebot und einem Mandatsvertrag. Der Mandant unterzeichnet anschließend eine Vollmacht vor einem zuständigen Notar im Wohnsitzland, und für Länder, die nicht Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, ist eine Apostille erforderlich. Die unterzeichnete und beglaubigte Vollmacht wird per Post oder Kurier an die Kanzlei übermittelt, womit die anwaltliche Vertretung ordnungsgemäß begründet ist.

Was muss eine Vollmacht für die anwaltliche Vertretung vor den Gerichten in Sarajevo enthalten?

Eine Vollmacht für die anwaltliche Vertretung vor den Gerichten in Sarajevo muss die vollständigen persönlichen Daten des Vollmachtgebers (Name, Nachname, persönliche Identifikationsnummer oder Reisepassnummer, Anschrift), die vollständigen Daten des Anwalts als Bevollmächtigten mit der Eintragungsnummer im Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer der Föderation Bosnien und Herzegowina, einen klar definierten Umfang der Vollmacht (Zivil-, Vollstreckungs- oder Verwaltungsverfahren) sowie die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers enthalten. Nach dem Zivilprozessgesetz der Föderation Bosnien und Herzegowina kann eine Vollmacht allgemein, für alle Verfahren, oder besonders, für einen konkreten Fall erteilt werden. Eine im Ausland unterzeichnete Vollmacht muss notariell beglaubigt und für Länder, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, mit einer Apostille versehen werden.

Welche Kriterien sollten bei der Wahl eines Rechtsanwalts in Sarajevo berücksichtigt werden?

Bei der Wahl eines Rechtsanwalts in Sarajevo, eine Anfrage, die viele auch als Rechtsanwalt Sarajevo suchen, berücksichtigen Mandanten meist: die Spezialisierung der Kanzlei auf das konkrete Rechtsgebiet (Immobilien, Familienrecht, Vollstreckungsverfahren, Wirtschaftsrecht), die Jahre der Erfahrung und die Zahl erfolgreich abgeschlossener Fälle ähnlicher Art, die Transparenz hinsichtlich der Kosten und die Art der Gebührenberechnung nach der Anwaltsgebührenordnung, die Erreichbarkeit der Kommunikation und die Sprachen, in denen der Anwalt mit dem Mandanten kommuniziert, sowie die verfügbaren Bewertungen und Empfehlungen früherer Mandanten auf öffentlichen Profilen. Es empfiehlt sich, vor Abschluss des Mandatsvertrags ein schriftliches Einführungsangebot mit einer Kostenschätzung und der voraussichtlichen Verfahrensdauer anzufordern.

In welchen Sprachen kann die Kommunikation mit dem Anwalt für Verfahren vor den Gerichten in Sarajevo erfolgen?

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac kommuniziert mit Mandanten auf Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch und Englisch, was die unmittelbare Arbeit mit Mandanten aus der Diaspora ermöglicht, insbesondere aus Österreich, Deutschland und der Schweiz. Alle Schriftsätze und die offizielle Kommunikation mit den Gerichten in Sarajevo und anderen Gerichten in Bosnien und Herzegowina erfolgen in einer der Amtssprachen, während übersetzte Auszüge, Erläuterungen und Ratschläge dem Mandanten in seiner Arbeitssprache übermittelt werden, damit er den Fall vollständig versteht.

Welches Gericht in Sarajevo ist für mein rechtliches Anliegen zuständig?

Das Gemeindegericht in Sarajevo entscheidet in erster Instanz über Zivilstreitigkeiten und außerstreitige Sachen, führt Vollstreckungsverfahren und bearbeitet Grundbuchangelegenheiten. Das Kantonsgericht in Sarajevo entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen des Gemeindegerichts und verhandelt bestimmte Sachen in erster Instanz. Der Oberste Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina entscheidet über die Revision und andere außerordentliche Rechtsmittel, während eine Beschwerde zum Schutz verfassungsmäßiger Rechte nach Erschöpfung der ordentlichen Rechtsmittel beim Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina eingereicht wird. Welches Gericht genau zuständig ist, hängt von der Art des Falles und vom Streitwert ab, was wir nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren vor den Gerichten in Sarajevo?

Die Dauer des Verfahrens hängt von der Art und Komplexität des Falles, der Zahl der Parteien und Zeugen, der Auslastung des Gerichts und etwaigen Berufungen ab. Einfachere Vollstreckungsverfahren können relativ schnell abgeschlossen werden, während Zivilverfahren in erster Instanz meist von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren dauern, mit der Möglichkeit eines Berufungs- und Revisionsverfahrens. Das Gesetz schützt das Recht der Partei auf ein Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist. Eine realistische Einschätzung der Dauer eines konkreten Falles geben wir erst nach Prüfung der Unterlagen und der rechtlichen Natur des Streits.

Wie vereinbare ich eine Beratung und beginne die Zusammenarbeit mit einem Anwalt?

Die Zusammenarbeit beginnt mit einer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon und einer kurzen Beschreibung des rechtlichen Problems. Nachdem wir die Unterlagen geprüft haben, stellen wir dem Mandanten ein schriftliches Angebot und einen Mandatsvertrag zur Verfügung, und der Mandant unterzeichnet anschließend eine Vollmacht. Eine Beratung ist persönlich in der Kanzlei in Tuzla oder aus der Ferne per Telefon und Videoanruf möglich, was besonders für Mandanten aus Sarajevo und dem Ausland praktisch ist. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kann ich eine Immobilie in Sarajevo per Vollmacht verkaufen oder kaufen, ohne nach Bosnien und Herzegowina zu reisen?

Ja. Ein Immobiliengeschäft in Sarajevo kann mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht abgewickelt werden, für Mandanten aus dem Ausland gegebenenfalls mit einer Apostille. Auf Grundlage einer solchen Vollmacht erstellen und vollziehen wir Kaufverträge, vertreten Mandanten bei der notariellen Bearbeitung und der Eintragung des Eigentums im Grundbuch und prüfen den rechtlichen Status, Belastungen und Hypotheken vor Abschluss des Vertrags. Auf diese Weise kaufen oder verkaufen Mandanten aus der Diaspora eine Immobilie in Sarajevo, ohne nach Bosnien und Herzegowina reisen zu müssen.

Bereiche der anwaltlichen Tätigkeit – Leistungen der Kanzlei für Mandanten in Sarajevo und in ganz Bosnien und Herzegowina

Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst ein breites Spektrum an Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und juristischen Personen, von vertraglichen Verpflichtungen über Vermögensstreitigkeiten bis hin zum Schadenersatz. In der Praxis bedeutet dies die Vertretung in Zivilverfahren vor den Gerichten in der Föderation Bosnien und Herzegowina, die Erstellung und Prüfung von Verträgen sowie die Rechtsberatung in der vorvertraglichen Phase. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der Beweiskraft schriftlicher und sachlicher Beweise, die häufig über den Ausgang des Verfahrens entscheidet.

Eigentums- und Sachenrecht

Fragen des Eigentumsrechts und anderer dinglicher Rechte umfassen Abgrenzung, Miteigentum, Wohnungseigentum und den Schutz vor Besitzstörung. Wir führen Verfahren zur Feststellung des Eigentumsrechts sowie Streitigkeiten über die Aussonderung und Herausgabe von Immobilien. Wir helfen Mandanten in Sarajevo und anderen Städten in Bosnien und Herzegowina, den tatsächlichen Zustand mit dem Grundbuchstand in Einklang zu bringen, wodurch eine Reihe langjähriger Unregelmäßigkeiten beseitigt wird.

Vermögensrechtliche Verhältnisse

Vermögensrechtliche Verhältnisse umfassen nicht nur das Eigentum, sondern auch Dienstbarkeiten, Baurechte, Mitberechtigung und das gemeinsame Vermögen der Ehegatten. Bei Streitigkeiten über das eheliche Vermögen analysieren wir sorgfältig die Herkunft und Art des Erwerbs jedes Vermögensgegenstands, da dies unmittelbar den Anteil jeder Partei bestimmt. Viele Vermögensstreitigkeiten werden auch vor dem Gerichtsverfahren durch einen rechtlich strukturierten außergerichtlichen Vergleich gelöst.

Immobilien

Immobiliengeschäfte in Sarajevo erfordern eine sorgfältige Prüfung des rechtlichen Status, der Belastungen und Hypotheken vor Abschluss jedes Vertrags. Wir erstellen Kaufverträge, Schenkungsverträge und Verträge über lebenslange Versorgung und vertreten Mandanten bei der Eintragung des Eigentums im Grundbuch. Mandanten aus der Diaspora nutzen in erheblichem Umfang die Möglichkeit, eine Immobilie in Sarajevo mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht zu kaufen oder zu verkaufen, ohne nach Bosnien und Herzegowina reisen zu müssen.

Grundbuch

Grundbuchverfahren vor den zuständigen Gemeindegerichten sind oft der Schlüssel zur Verwirklichung von Vermögensrechten. Wir führen Eigentumseintragungen, Streitvermerke, Löschungen von Hypotheken und Berichtigungen fehlerhafter früherer Eintragungen durch. Bei Sachen mit fehlenden oder uneinheitlichen Daten erstellen wir korrekte Anträge und beschaffen die erforderlichen Identifikationsunterlagen.

Familien- und Erbrecht

Ehe- und Familienbeziehungen erfordern oft eine Kombination aus rechtlicher Präzision und Verständnis für die Lebenssituation des Mandanten. Wir vertreten Mandanten in Verfahren der Ehescheidung, der Teilung des ehelichen Vermögens, der Festsetzung des Unterhalts und der Regelung der elterlichen Sorge. In Nachlassverfahren vor den Gerichten in Sarajevo und anderswo in Bosnien und Herzegowina widmen wir Sachen mit Auslandsbezug besondere Aufmerksamkeit, in denen das internationale Privatrecht zur Anwendung kommt.

Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens

Das durch Arbeit während der Ehe erworbene Vermögen stellt eheliches Vermögen dar und wird in der Regel zu gleichen Teilen geteilt, sofern kein unterschiedlicher Beitrag der Ehegatten nachgewiesen wird. In Teilungsverfahren vor den Gerichten in Sarajevo und anderen Orten in Bosnien und Herzegowina stellen wir fest, was zum ehelichen Vermögen gehört und was das Sondervermögen jedes Ehegatten ist, und schützen den Anteil des Mandanten an Immobilien, Ersparnissen, Fahrzeugen und Geschäftsanteilen an Gesellschaften. Die Teilung kann einvernehmlich, durch einen notariell beglaubigten Vertrag und die Eintragung im Grundbuch, oder im Zivilverfahren erfolgen, wenn keine Einigung möglich ist. Mandanten aus der Diaspora ermöglichen wir die Führung dieser Verfahren per Vollmacht, ohne ins Land zu reisen.

Internationales Privatrecht

Rechtsbeziehungen mit Auslandsbezug, von der Vererbung von Vermögen in Bosnien und Herzegowina durch im Ausland lebende Personen bis zur Anerkennung ausländischer Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen, werden durch die Anwendung von Kollisionsnormen und internationalen Abkommen gelöst. Wir führen Verfahren zur Anerkennung ausländischer Urteile vor den Kantonsgerichten in Bosnien und Herzegowina und unterstützen bei der Beschaffung von Auszügen aus Registern und Gerichtsunterlagen aus dem Ausland. Ein typischer Mandant in diesem Bereich ist ein Erbe aus Deutschland oder Österreich, der Rechte an einer Immobilie in Bosnien und Herzegowina geltend macht.

Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht und das internationale Wirtschaftsrecht umfassen die Gründung und Registrierung von Gesellschaften in Bosnien und Herzegowina, die Erstellung von Handelsverträgen, die Corporate Governance und den Schutz von Minderheitsanteilen. Wir beraten ausländische Investoren, die Kapital in Bosnien und Herzegowina investieren, sowie inländische Unternehmer, die mit Partnern aus dem Ausland Geschäfte machen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Wahl des anwendbaren Rechts und den Schiedsklauseln in internationalen Verträgen.

Bankrecht und Finanzen

Streitigkeiten mit Banken und Finanzinstituten betreffen häufig die Nichtigkeit von Bestimmungen in Kreditverträgen, unbegründet berechnete Zinsen oder rechtswidrige Vollstreckungen auf Konten. Wir vertreten natürliche und juristische Personen in Prozessen gegen Banken sowie vor dem Ombudsmann für das Bankensystem in Bosnien und Herzegowina. Wir verfolgen die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Föderation Bosnien und Herzegowina und des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina in Sachen des Schutzes der Verbraucher von Finanzdienstleistungen.

Vollstreckungsverfahren

Das Vollstreckungsverfahren ist die letzte Phase der Durchsetzung rechtskräftig festgestellter Forderungen. Wir leiten Vollstreckungsverfahren auf Grundlage von Gerichtsurteilen, notariell bearbeiteten Urkunden und beweiskräftigen Urkunden wie Rechnungen und Auszügen aus Geschäftsbüchern ein. Mandanten in Sarajevo und anderen Städten in Bosnien und Herzegowina empfehlen wir, zunächst die Vermögenslage des Schuldners zu prüfen, um die wirksamsten Vollstreckungsmittel zu wählen: ein Verzeichnis der Immobilien, die Pfändung beweglicher Sachen oder die Vollstreckung in Geldmittel.

Streitigkeiten, Prozesse und Schiedsverfahren

Das Zivilverfahren ist die zentrale Art der Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten in Bosnien und Herzegowina. Wir führen Verfahren von der Vorbereitung der Klage und den Verfahrenshandlungen bis zum Berufungs- und Revisionsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Föderation Bosnien und Herzegowina. Bei komplexeren Wirtschaftsstreitigkeiten ziehen wir auch die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens in Betracht, das häufig zu einem schnelleren Ergebnis und einem diskreteren Verfahren führt.

Steuer- und Finanzrecht

Das Steuerrecht in Bosnien und Herzegowina ist durch ein komplexes System aus Entitäts- und föderalen Vorschriften mit unterschiedlichen Sätzen für Mehrwertsteuer, Gewinnsteuer und Einkommensteuer gekennzeichnet. Wir vertreten Mandanten bei Steuerprüfungen, Einsprüchen gegen Bescheide der Steuerverwaltung der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Behörde für indirekte Besteuerung sowie in Berufungsverfahren vor zweitinstanzlichen Stellen. Besondere Aufmerksamkeit gilt Mehrwertsteuerfragen bei grenzüberschreitenden Geschäften und der Einordnung von Einkünften aus dem Ausland.

Verfahren vor dem Verfassungsgericht

Das Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina ist ein Rechtsmittel zum Schutz der durch die Verfassung von Bosnien und Herzegowina und die Europäische Konvention garantierten grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten. Die Beschwerde wird nach Erschöpfung der ordentlichen Rechtsmittel innerhalb von 60 Tagen nach der endgültigen Entscheidung eingereicht. Die Erstellung einer Beschwerde erfordert eine präzise rechtliche Argumentation und die Bezugnahme auf konkrete Bestimmungen der Konvention und auf die frühere Rechtsprechung des Verfassungsgerichts.

Mediation

Die Mediation ist eine alternative Art der Streitbeilegung, bei der ein neutraler Mediator den Parteien hilft, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In Bosnien und Herzegowina ist die Mediation durch besondere Gesetze geregelt und kann in Zivil-, Wirtschafts-, Familien- und Arbeitsstreitigkeiten angewandt werden. Eine in der Mediation erzielte Vereinbarung hat die Kraft eines außergerichtlichen Vergleichs und kann mit notarieller Bearbeitung auch den Status einer vollstreckbaren Urkunde erlangen.

Mandanten vertrauen uns seit 1993.

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 tätig. Heute verfügt sie über mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit einer Bewertung von 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993
Gründungsjahr
30+
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5.0★
Durchschnittliche Bewertung
2
Google-Profile

Alle Bewertungen sind auf beiden Profilen öffentlich und ungefiltert:

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Ein rechtliches Problem steht selten allein – hier sind die Gebiete, in denen unsere Kanzlei am häufigsten Mandanten in Sarajevo und in ganz Bosnien und Herzegowina vertritt:

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*Hinweis: Rechtsanwältin Alma Prnjavorac & Rechtsanwalt Azur Prnjavorac – der Inhalt dient der Information und stellt keine Rechtsberatung im konkreten Fall dar.