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Bilaterale Verträge zwischen Bosnien und Herzegowina und Deutschland

Autor: Azur Prnjavorac, Rechtsanwalt · Letzte Aktualisierung: 17. August 2026

Auf einen Blick: Zwischen Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Reihe zweiseitiger Abkommen – teils nach 1995 neu geschlossen, teils im Wege der Staatennachfolge vom früheren Jugoslawien übernommen. Für die Diaspora sind vor allem das Sozialversicherungsabkommen (Rentenanrechnung) und das Doppelbesteuerungsabkommen von unmittelbarer praktischer Bedeutung; hinzu kommen Abkommen über Investitionsschutz, Rückübernahme, Arbeitskräftevermittlung, Bildung und Kultur.

  • Sozialversicherung: Abkommen von 1969 (durch Sukzession) – Grundlage der Rentenanrechnung BiH/Deutschland
  • Doppelbesteuerung: Abkommen über Einkommen- und Vermögensteuer (Amtsblatt SFRJ – Internationale Verträge 12/88)
  • Investitionsschutz: Förderung und Sicherung von Kapitalanlagen (Amtsblatt BiH – Internationale Verträge 2/03)
  • Rückübernahme: Abkommen über Rückkehr und Übernahme von Personen vom 20. November 1996
  • Arbeitsmarkt: Entsendung von Arbeitnehmern, Vermittlung von medizinischem Fachpersonal (2013), Ferienbeschäftigung von Studierenden

Zweiseitige Abkommen – Grundlagen

VÖLKERRECHT BiH – DE BILATERALE ABKOMMEN & ÜBERSICHT DER VERTRÄGE

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland beruhen auf zwei Gruppen von Abkommen: auf Verträgen, die nach der Unabhängigkeit von Bosnien und Herzegowina neu geschlossen wurden, und auf Verträgen, die im Wege der Staatennachfolge (Sukzession) vom früheren Jugoslawien übernommen wurden und weiterhin gelten.

Für Angehörige der Diaspora sind die zweite Gruppe – insbesondere das Sozialversicherungsabkommen und das Doppelbesteuerungsabkommen – in der Praxis am wichtigsten: Sie entscheiden über die Anrechnung von Versicherungszeiten für die Rente und darüber, in welchem Staat Einkünfte und Vermögen besteuert werden.

Nach 1995 geschlossene Abkommen

  • Rückkehr und Übernahme von Personen – Vertrag zwischen der Regierung von Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland vom 20. November 1996.
  • Förderung und gegenseitiger Schutz von Kapitalanlagen (Investitionsschutzabkommen) – Amtsblatt BiH – Internationale Verträge, Nr. 2/03.
  • Finanzhilfe für Unternehmensgründungen zurückkehrender Fachkräfte in Bosnien und Herzegowina – Amtsblatt BiH – Internationale Verträge, Nr. 2/03.
  • Kultur, Bildung und Wissenschaft – Abkommen nebst Anlage über die Grundsätze der Organisation des muttersprachlichen Schulwesens – Amtsblatt BiH – Anlage, Nr. 11/05.
  • Gründung und Tätigkeit des KulturinstitutsAmtsblatt BiH – Internationale Verträge, Nr. 19/00.
  • Beschäftigung von Arbeitnehmern bosnisch-herzegowinischer Unternehmen mit Sitz in Bosnien und Herzegowina (Werkvertragsarbeitnehmer) – Verordnung über die Ratifikation, Amtsblatt RBiH Nr. 16/95.
  • Vermittlung von medizinischem Fachpersonal aus Bosnien und Herzegowina nach Deutschland – Vereinbarung zwischen der Arbeitsagentur von Bosnien und Herzegowina und der Bundesagentur für Arbeit, unterzeichnet in Bonn am 3. April 2013.

Daneben bestehen Vereinbarungen zwischen den Arbeitsverwaltungen, die Studierenden aus Bosnien und Herzegowina eine Ferienbeschäftigung in Deutschland ermöglichen.

Durch Staatennachfolge übernommene Abkommen

Zwei Abkommen aus jugoslawischer Zeit gelten zwischen Bosnien und Herzegowina und Deutschland fort und haben für die Diaspora die größte praktische Bedeutung:

  • Abkommen über Soziale Sicherheit nebst Schlussprotokoll zwischen der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1969 – nach wie vor maßgeblich für die Rentenversicherung im Verhältnis Deutschland – Bosnien und Herzegowina (Amtsblatt SFRJ Nr. 9/69).
  • Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der SFRJ und der Bundesrepublik Deutschland (Amtsblatt SFRJ – Internationale Verträge, Nr. 12/88).

Was das für Mandanten konkret bedeutet

Rente: Auf Grundlage des Sozialversicherungsabkommens werden in Bosnien und Herzegowina und in Deutschland zurückgelegte Versicherungszeiten für die Prüfung der Wartezeit zusammengerechnet; jeder Staat zahlt anschließend den auf seine Zeiten entfallenden Teilbetrag. Praktisch relevant sind der Nachweis der Beschäftigungszeiten in Bosnien und Herzegowina und die Beschaffung der Unterlagen bei den zuständigen Fonds.

Steuern: Das Doppelbesteuerungsabkommen weist das Besteuerungsrecht für die einzelnen Einkunftsarten zu – insbesondere für Mieteinkünfte aus Immobilien in Bosnien und Herzegowina, Renten und Kapitalerträge – und verhindert, dass dieselben Einkünfte in beiden Staaten voll besteuert werden. Näheres in unserem Beitrag zur Gewinnsteuer und beim Steuer- und Finanzrecht.

Staatsangehörigkeit: Die bilateralen Verträge sind auch für die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft von Bedeutung – die Verfassung von Bosnien und Herzegowina knüpft die doppelte Staatsangehörigkeit an das Bestehen eines bilateralen Abkommens mit dem betreffenden Staat.

Unterstützung durch die Kanzlei

Wir prüfen für Mandanten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, welches Abkommen auf ihren Sachverhalt anwendbar ist, beschaffen die erforderlichen Nachweise in Bosnien und Herzegowina – Arbeitsbücher, Bescheinigungen der Renten- und Steuerbehörden, Registerauszüge – und versehen sie mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Die gesamte Abwicklung erfolgt per Vollmacht, ohne Anreise.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)


1. Werden meine Arbeitsjahre aus Bosnien und Herzegowina bei der deutschen Rente angerechnet?
Grundlage ist das Abkommen über Soziale Sicherheit von 1969, das zwischen Deutschland und Bosnien und Herzegowina im Wege der Staatennachfolge fortgilt. Die in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten werden für die Erfüllung der Wartezeit zusammengerechnet; jeder Träger zahlt dann den Teil der Rente, der auf die bei ihm zurückgelegten Zeiten entfällt. Voraussetzung ist der Nachweis der Zeiten – dabei beschaffen wir Arbeitsbücher und Bescheinigungen der zuständigen Fonds in Bosnien und Herzegowina.


2. Muss ich Mieteinnahmen aus einer Wohnung in Bosnien und Herzegowina in Deutschland versteuern?
Für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen sieht das Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig das Besteuerungsrecht des Belegenheitsstaates vor – also von Bosnien und Herzegowina –, während der Wohnsitzstaat die Einkünfte zur Vermeidung der Doppelbesteuerung freistellt oder die dort gezahlte Steuer anrechnet. Die konkrete Behandlung hängt von der Einkunftsart und Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab; wir prüfen den Einzelfall und stimmen uns mit Ihrem Steuerberater in Deutschland ab.


3. Welche Bedeutung haben die bilateralen Verträge für die doppelte Staatsbürgerschaft?
Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina koppelt die doppelte Staatsangehörigkeit an das Bestehen eines bilateralen Abkommens mit dem jeweiligen Staat. Ob im Verhältnis zu Deutschland und Österreich eine doppelte Staatsbürgerschaft in Betracht kommt, hängt jedoch maßgeblich auch vom Recht dieser Staaten ab – dort ist die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Einzelheiten behandelt unser Beitrag zur doppelten Staatsbürgerschaft.


4. Gilt das Investitionsschutzabkommen auch für kleine Investitionen der Diaspora?
Das Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen unterscheidet nicht nach der Größe der Investition; erfasst sind Kapitalanlagen deutscher Investoren in Bosnien und Herzegowina allgemein, einschließlich Beteiligungen an Gesellschaften und Immobilieninvestitionen über eine Gesellschaft. Praktisch bedeutsam sind die Zusicherungen zu Gleichbehandlung, Enteignungsschutz und Kapitaltransfer. Ob Ihr Vorhaben erfasst ist, prüfen wir vor der Investition.


5. Wo finde ich die amtlichen Fundstellen dieser Abkommen?
Die nach 1995 geschlossenen Abkommen sind im Amtsblatt von Bosnien und Herzegowina – Internationale Verträge veröffentlicht (im Text sind die jeweiligen Nummern angegeben), die durch Sukzession übernommenen Abkommen im Amtsblatt der SFRJ. Für Verfahren vor Behörden in Bosnien und Herzegowina oder in Deutschland beschaffen wir beglaubigte Abschriften der maßgeblichen Veröffentlichungen und weisen die Fortgeltung im Wege der Staatennachfolge nach.

Mandanten vertrauen uns seit 1993

Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 ununterbrochen tätig. Heute, in der vierten Dekade ihrer Tätigkeit, verzeichnet sie über 1.030 Google-Rezensionen mit der Bewertung 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

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