Vermögenssteuer in Bosnien und Herzegowina
Auf einen Blick: Die Vermögenssteuer ist eines der Steuergebiete, die in Bosnien und Herzegowina nicht auf Staatsebene vereinheitlicht sind: In der Föderation BiH regelt jeder der zehn Kantone die Besteuerung eigenständig und erhebt die Steuer nach Quadratmeter, wobei Eigentumswohnungen und Familienhäuser regelmäßig steuerfrei bleiben und Ferienhäuser besteuert werden. In der Republika Srpska gilt dagegen ein einheitliches Gesetz mit einem Satz von bis zu 0,20 % des Marktwerts für Grundstücke und Bauobjekte.
- Keine staatliche Regelung: Zuständigkeit bei Kantonen (FBiH) und der Entität (RS)
- FBiH: zehn kantonale Gesetze, jährliche Steuer nach Quadratmeter, Sätze kantonal festgelegt
- FBiH – befreit: Eigentumswohnungen und Familienhäuser; besteuert: Ferienhäuser, Geschäftsräume, Garagen, Fahrzeuge u. a.
- FBiH – Mieteinkünfte: Einkommensteuer von 10 % jährlich
- Republika Srpska: bis 0,20 % des Marktwerts; Einnahmen an Gemeinden und Städte
Zuständigkeit für die Vermögenssteuer in BiH
Eines der Steuergebiete, das nicht auf dem Staatsniveau von Bosnien und Herzegowina ausgeglichen wurde ist die Vermögenssteuer. Die Vermögenssteruer wurde durch die Verordnung auf dem Kantonniveau der Föderation und auf dem Niveau der Republik Srpska geregelt.
Föderation Bosnien und Herzegowina
Die Versteuerung des Eigentums wurde
nicht auf dem föderalen Niveau geregelt, sondern ist durch Gesetze in
jedem der 10 Kantone anders geregelt. Nach dem kantonalen Gesetzen werden
Eigentum, Ferienhäuser, Geschäftsräume, Mietswohnungen,
Garagen, Kraftfahrzeuge, Flugzeuge und Schifffahrtsobjekte versteuert. Die
Vermögenssteuer wird jährlich nach Quadratmeter bezahlt. Die
Kantone bestimmen die Höhe des Steuersatzes selbstständig. Manche
Kantone teilen diese Einnahmen mit den Gemeinden, während andere
die ganzen Einnahmen den Gemeinden zuteilen.
In der Föderation bezahlen die
Bürger keine Steuer für Eigentumswohnungen bzw. für Wohnungen
und Familienhäuser, während Ferienhäuser versteuert
werden.
Auf der anderen Seite werden durch das föderale
Einkommenssteuergesetz Einnahmen von Eigentumsrecht realisiert wie
z.B. Vermietung, Miete usw.. Eine solche Einkommenssteuer beträgt 10 %
auf dem Jahresniveau.
Republik Srpska
In der Entität der Republik Srpska
werden nach dem Vermögenssteuergesetz sowohl jede Art von
Grundstück (Baugrundstück, Landwirtschaftsgrundstück,
Waldgrundstück, Industriegrundstück usw.) als auch andere
Bauobjekte (Wohnungen, Häuser, Geschäftsräume,
Industrieobjekte usw.) versteuert. Als Bemessungsgrundlage wird der
Marktwert berücksichtigt. Hier beträgt der Steuerwert bis
0,20 % und die Einnahmen aus diesen Versteuerungen gehen an die
Gemeinden und Städte, in denen sich die Objekte/Immobilien befinden.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)
1. Muss ich in Bosnien und Herzegowina Steuer auf meine Wohnung zahlen?
Das hängt vom Rechtsgebiet ab. In der Föderation BiH zahlen Bürger für Eigentumswohnungen sowie für Wohnungen und Familienhäuser in der Regel keine Vermögenssteuer; besteuert werden hingegen Ferienhäuser, Geschäftsräume, Garagen und weitere Objekte. In der Republika Srpska werden dagegen grundsätzlich alle Grundstücke und Bauobjekte besteuert, mit einem Satz von bis zu 0,20 % des Marktwerts.
2. Wie hoch ist die Vermögenssteuer in der Föderation BiH?
Es gibt keinen einheitlichen Satz: Die Besteuerung ist nicht auf föderaler Ebene geregelt, sondern in jedem der zehn Kantone durch ein eigenes Gesetz. Die Steuer wird jährlich nach Quadratmeter erhoben, und die Kantone legen die Höhe des Satzes eigenständig fest. Einige Kantone teilen die Einnahmen mit den Gemeinden, andere weisen sie vollständig den Gemeinden zu. Für eine konkrete Berechnung ist daher immer der Kanton maßgeblich, in dem die Immobilie liegt.
3. Ich vermiete meine Wohnung in Bosnien – welche Steuer fällt an?
Neben der Vermögenssteuer greift in der Föderation BiH das Einkommensteuergesetz: Einkünfte aus der Verwertung von Eigentumsrechten – etwa Vermietung und Verpachtung – unterliegen einer Einkommensteuer von 10 % auf Jahresbasis. Für Angehörige der Diaspora ist zusätzlich das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat zu beachten, das die Doppelbelastung vermeidet.
4. Wie berechnet die Republika Srpska die Steuer?
Die Republika Srpska besteuert nach dem Vermögenssteuergesetz sowohl Grundstücke jeder Art – Bauland, Landwirtschafts-, Wald- und Industriegrundstücke – als auch Bauobjekte wie Wohnungen, Häuser, Geschäftsräume und Industrieobjekte. Bemessungsgrundlage ist der Marktwert, der Steuersatz beträgt bis zu 0,20 %. Die Einnahmen fließen an die Gemeinden und Städte, in denen sich die Objekte befinden.
5. Was passiert, wenn die Steuer über Jahre nicht gezahlt wurde?
Rückständige Vermögenssteuer wird von der zuständigen Steuerverwaltung mit Zinsen festgesetzt und kann zwangsweise eingetrieben werden; unbezahlte Beträge können zudem den Verkauf der Immobilie und die Grundbucheintragung erschweren, weil bei Immobiliengeschäften Steuerbescheinigungen verlangt werden. Für Mandanten aus der Diaspora klären wir den Steuerstand bei der zuständigen Behörde, regeln Rückstände und beantragen die erforderlichen Bescheinigungen – ohne Ihre Anreise.
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