Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Prnjavorac
„Unser Schutz liegt nicht in unseren Waffen, nicht in der Wissenschaft, nicht im Untertauchen.
Unser Schutz liegt im Recht und in den Gesetzen.“ Albert Einstein

Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Österreich: Wien, Salzburg, Linz, Graz

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Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina (franz. ambassade < ital. ambasciata, von mittellat. ambactia: Dienst, von gall. ambactus: Diener) ist die diplomatische Vertretung höchsten Ranges des Entsendestaates (Bosnien und Herzegowina) im Empfangsstaat (Österreich). Der Begriff bezeichnet auch das Gebäude dieser Vertretung. Eine Botschaft wird in der Regel in der Hauptstadt des Empfangsstaates eröffnet; mit besonderer vorheriger Genehmigung des Empfangsstaates können einzelne Abteilungen als Bestandteile der Botschaft auch in einer anderen Stadt eröffnet werden. Bosnien und Herzegowina unterhält in Österreich eine Botschaft in Wien sowie Honorarkonsulate in Salzburg, Wien, Linz und Graz.

Schlüsselpunkte

Die Botschaft und die Konsulate von BiH in Österreich nehmen konsularische Aufgaben wahr (Reisedokumente, Beglaubigungen, Vollmachten, Erbschaftserklärungen, Eintragung von Kindern, Lebensbescheinigungen). Rechtshandlungen, die vor Gerichten, Notaren und Grundbuchämtern in Bosnien und Herzegowina geführt werden, übernimmt ein Anwalt in BiH, meist auf Grundlage einer gerade im Konsulat beglaubigten Vollmacht.

  • Was das Konsulat tut: stellt Reisedokumente aus, beglaubigt Unterschriften und Vollmachten, nimmt Erbschaftserklärungen entgegen, bestimmt den JMBG, trägt in Österreich geborene Kinder ein, stellt Lebensbescheinigungen für die Rente aus.
  • Was ein Anwalt in BiH tut: führt das Nachlassverfahren, den Immobilienverkehr und die Grundbucheintragung, vertritt vor Gerichten, ficht Schenkungsverträge und Testamente an, führt die Vermögensauseinandersetzung.
  • Ohne Anreise aus Österreich: Die meisten Angelegenheiten werden über eine im Konsulat beglaubigte Vollmacht erledigt, sodass Sie in der Regel nicht nach BiH reisen müssen.
  • Apostille: Zwischen BiH und Österreich ist eine Apostille in der Regel nicht erforderlich; aufgrund eines bilateralen Vertrages werden öffentliche Urkunden unmittelbar anerkannt, sodass meist die Übersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer genügt.
  • Vollmacht: Den Entwurf der Vollmacht erstellt am besten ein Anwalt in BiH vor der Beglaubigung, damit sie den genauen Umfang der Bevollmächtigung enthält und ohne Nachbesserungen anerkannt wird.
  • Rechtlicher Rahmen: Es gelten die Vorschriften der FBiH, der RS und des Brčko-Distrikts BiH (Erbrecht, Sachenrecht, Grundbuch, Staatsangehörigkeit).
  • Tätigkeitsgebiet: Die Anwaltskanzlei Prnjavorac hat ihren Sitz in Tuzla und vertritt Mandanten aus Österreich in Sarajevo, Banja Luka, Mostar, Bijeljina, Zenica und im gesamten Gebiet von BiH.

Voraussetzungen für die Eröffnung der Botschaft und der Konsulate von Bosnien und Herzegowina

Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen und der Vereinbarung über die Eröffnung einer Botschaft oder eines Konsulats von Bosnien und Herzegowina ist es üblich, dass der Entsendestaat einen diplomatischen Bediensteten niedrigeren Ranges in die Hauptstadt des Empfangsstaates (Österreich) entsendet, der alle Vorbereitungen trifft (Räumlichkeiten für das Büro, für die Residenz und Weiteres), die Botschaft eröffnet und die Ankunft des Botschafters organisiert. Diesem Bediensteten erteilt der Außenminister ein „Einführungsschreiben“ (franz. lettre d'introduction), adressiert an den Außenminister des Empfangsstaates, in dem der Zweck der Akkreditierung des diplomatischen Bediensteten dargelegt wird. Bis zur Ankunft des Botschafters übt dieser Bedienstete das Amt des Geschäftsträgers ad interim aus (franz. chargé d'affaires ad interim). Bosnien und Herzegowina unterhält in Österreich die folgenden Konsulate und die Botschaft, und zwar in den Städten: Wien, Salzburg, Linz, Graz.

Nachdem der genannte Bedienstete die übertragenen Aufgaben erledigt hat, benachrichtigt er sein Außenministerium von Bosnien und Herzegowina, das ihm sodann das Verkehrsmittel und die genaue Ankunftszeit des Botschafters in der Hauptstadt des Empfangsstaates (Österreich) mitteilt. Der Geschäftsträger benachrichtigt darüber das Außenministerium des Empfangsstaates mit einer Note.

Aufgaben der konsularischen Vertretung von Bosnien und Herzegowina

Die konsularische Vertretung nimmt jene Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums wahr, die nach den völkerrechtlichen Verträgen und der diplomatisch-konsularischen Praxis zu den konsularischen Funktionen zählen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben handelt die konsularische Vertretung im Einklang mit der Verfassung von Bosnien und Herzegowina, den Gesetzen, den allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts und den bestätigten völkerrechtlichen Verträgen sowie den untergesetzlichen allgemeinen Akten, nach den Weisungen des Ministers und im Einklang mit den Anweisungen der Leiter der zuständigen inneren Einheiten des Ministeriums und des im Empfangsstaat akkreditierten Botschafters.

In der Regel pflegt die konsularische Vertretung von BiH die Beziehungen zu den zentralen Organen des Empfangsstaates über die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in diesem Staat; wenn dies völkerrechtliche Abkommen oder die Gesetze und die Praxis des Empfangsstaates ausdrücklich zulassen, kann die Kommunikation auch unmittelbar erfolgen. Sofern im Ausland keine Botschaft von Bosnien und Herzegowina besteht oder diese ihre Aufgaben nicht wahrnehmen kann, kann die konsularische Vertretung auf Ermächtigung des Ministers und auf Grundlage eines Abkommens mit dem Empfangsstaat bestimmte diplomatische Funktionen übernehmen.

Welche Hilfe die Botschaft und das Konsulat von BiH in Österreich leisten können

Bei Verlust oder Diebstahl eines Personaldokuments: Nach Vorlage der polizeilichen Anzeige über den Verlust oder Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises kann Ihnen das Konsulat (1) einen Reiseausweis (Passersatz) für die Rückkehr nach Bosnien und Herzegowina ausstellen oder (2) bei Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einen neuen Reisepass von Bosnien und Herzegowina ausstellen.

Bei Festnahme oder Inhaftierung: Sie können verlangen, dass die Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Österreich, mit Sitz in Wien, davon benachrichtigt wird. Der Konsularbedienstete kann die örtlichen Behörden darüber unterrichten, dass Sie unter dem konsularischen Schutz von BiH stehen, sich über den Grund Ihrer Festnahme informieren und eine entsprechende Besuchserlaubnis beantragen. Er prüft auch die Bedingungen Ihrer Festnahme und ob die örtlichen Gesetze eingehalten wurden. Auf Ihren Wunsch kann der Konsularbedienstete eine Liste von Anwälten beschaffen, die Sie verteidigen können (die Kosten Ihres Anwalts tragen Sie selbst).

Bei einem schweren Unglücksfall: Der Konsularbedienstete benachrichtigt über das zuständige Organ Ihre Familie. Auf Wunsch der Familie wird mit ihr die weitere Hospitalisierung erörtert (Kosten zu Ihren Lasten).

Bei Krankheit: Wenn Sie um Hilfe ersuchen, kann Ihnen der Konsularbedienstete bei der Suche nach einer geeigneten Gesundheitseinrichtung behilflich sein (Behandlungskosten zu Ihren Lasten).

Bei Tod im Ausland: Der Konsularbedienstete benachrichtigt die Familie. Auf deren Wunsch erläutert er die rechtlichen Formalitäten für die Überführung in das Heimatland oder die Bestattung der sterblichen Überreste (Kosten zulasten der Familie oder der Versicherung des Verstorbenen).

Bei verschiedenen Problemen mit örtlichen Behörden: Der Konsularbedienstete kann Sie beraten und Ihnen nützliche Adressen (Anwalt, Übersetzer und Ähnliches) beschaffen.

Konsularisches Testament: Die letztwillige Verfügung in Form eines konsularischen Testaments kann in der Konsularabteilung der Botschaft oder, sofern dafür berechtigte Gründe vorliegen, in Räumlichkeiten außerhalb der Botschaft errichtet werden. Der Antrag eines Staatsangehörigen von BiH auf Errichtung eines konsularischen Testaments ist mindestens einen Arbeitstag im Voraus zu stellen, wenn das Testament in den Räumen der Botschaft errichtet wird, bzw. mindestens sieben Arbeitstage im Voraus, wenn es außerhalb der Räume der Botschaft errichtet wird.

Beglaubigung von Dokumentenkopien: Die Beglaubigung von Kopien erfolgt nur für Dokumente, die von zuständigen Organen oder Diensten von Bosnien und Herzegowina ausgestellt wurden. Für die Beglaubigung der Kopie sind das Originaldokument vorzulegen und die Konsulargebühr zu entrichten.

Vollmacht, Erbschaftserklärung und Erklärung: Für die Beglaubigung der Unterschrift auf einer Vollmacht, die Abgabe einer Erbschaftserklärung oder einer sonstigen Erklärung ist die persönliche Anwesenheit des Erklärenden erforderlich, dessen Identität anhand eines gültigen Reisepasses von BiH festgestellt wird; ferner sind die Daten des Bevollmächtigten anzugeben (Name, Vorname, Wohnsitz und Geburtsdatum).

Bestimmung des JMBG (einheitliche Matrikelnummer eines Staatsangehörigen von BiH): Über die Botschaft von BiH in Österreich bzw. die diplomatisch-konsularische Vertretung von BiH in Österreich kann der JMBG bestimmt werden. Für Personen ohne einheitliche Matrikelnummer und für neugeborene Kinder, die die Eltern zuvor in die Matrikel in BiH eingetragen haben, kann über die Konsularabteilung die Matrikelnummer bestimmt werden. Verfahren und Unterlagen entsprechen denen bei der Erfassung des JMB: Es wird das Formular JMB-3 ausgefüllt, und die Anmeldung für ein minderjähriges Kind unterzeichnen die Eltern unter zwingender Beifügung der Kopien ihrer Reisepässe von BiH.

Erwerb der Staatsangehörigkeit von BiH und nachträgliche Eintragung in das Geburtenbuch: Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina kann die Staatsangehörigkeit von BiH auch nach der Abstammung der Eltern erworben werden. Ist ein Elternteil oder sind beide Elternteile Staatsangehörige von BiH, können im Ausland geborene Kinder unter bestimmten Voraussetzungen in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen von BiH eingetragen werden. Das Verfahren zur Eintragung der in Österreich geborenen Kinder in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen von BiH kann über die Konsularabteilung der Botschaft oder das zuständige Standesamt in BiH eingeleitet werden.

Ausstellung einer Lebensbescheinigung zur Fortzahlung der Rente in BiH: Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina können in der Konsularabteilung der Botschaft die Lebensbescheinigung beglaubigen lassen, die für den Bezug der Rente in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist.

Bescheinigung über den Aufenthalt in der Republik Österreich: Die Konsularabteilung der Botschaft von Bosnien und Herzegowina kann Staatsangehörigen von BiH Bescheinigungen und Beglaubigungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich ausstellen, im Einklang mit den konsularischen Vorschriften und der vorgelegten Dokumentation.

Welche Hilfe die Botschaft und das Konsulat von BiH in Österreich nicht leisten können

Die Botschaft und das Konsulat können Sie nicht auf Kosten des Staates in das Heimatland zurückbringen. Sie können keine Geldstrafen, Hotelrechnungen, Krankenhauskosten oder sonstige Ihrer Kosten begleichen. Sie können nicht in ein Gerichtsverfahren eingreifen, um Ihre Freilassung zu erwirken, wenn Sie auf dem Gebiet dieses Staates eine Straftat begangen haben. Die Botschaft von Bosnien und Herzegowina ersetzt keine Reisebüros, Bankinstitute oder Versicherungsgesellschaften und kann Ihnen keinen konsularischen Schutz gewähren, wenn Sie zugleich die Staatsangehörigkeit des Staates besitzen, in dem Sie sich befinden.

Adressen der Botschaft und der Konsulate von BiH in Österreich

Botschaft von Bosnien und Herzegowina in der Republik Österreich – Wien
Tivoligasse 54, 1120 Wien
Telefon: +43 1 811 85 55
Konsularabteilung: +43 1 811 85 34
Telefax: +43 1 811 85 69
E-Mail: bhbotschaft@bhbotschaft.at
Web: bh-botschaft.at
Konsularischer Notruf (Notruf): +43 667 795 65 45
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 17:00 Uhr (Konsularabteilung für Parteien 09:00 bis 14:00 Uhr)

Honorarkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Salzburg – Österreich
Rottweg 97/Top 6, 5020 Salzburg
Deckt das Bundesland Salzburg ab.

Honorarkonsulat von Bosnien und Herzegowina in Wien – Österreich
Grinzinger Allee 5, 1190 Wien
Deckt Wien und Niederösterreich ab.

Honorarkonsulate in Linz und Graz – Österreich
Bosnien und Herzegowina unterhält Honorarkonsulate auch in Linz (Oberösterreich) und Graz (Steiermark). Aktuelle Adressen, Kontakte und Öffnungszeiten dieser Konsulate prüfen Sie am besten auf der offiziellen Seite der Botschaft.

Konsulartage: Für Staatsangehörige von BiH, die weiter entfernt von Wien leben, organisiert die Botschaft periodisch Konsulartage in Städten wie Innsbruck, Klagenfurt und Vorarlberg, bei denen einzelne konsularische Handlungen vorgenommen werden können. Termine und Veranstaltungsorte der Konsulartage gibt die Botschaft bekannt.

Hinweis: Adressen und Kontaktdaten diplomatisch-konsularischer Vertretungen können sich ändern. Vor einem Besuch empfehlen wir, die aktuellen Daten und Öffnungszeiten auf den offiziellen Seiten der zuständigen Vertretung zu überprüfen.

Wann Sie einen Anwalt in BiH brauchen und nicht die Botschaft

Ein großer Teil der Anfragen von Staatsangehörigen von BiH aus Österreich betrifft tatsächlich nicht konsularische, sondern rechtliche Handlungen, die in Bosnien und Herzegowina vorgenommen werden. Das Konsulat kann Ihre Unterschrift auf einer Vollmacht beglaubigen oder eine Erbschaftserklärung entgegennehmen, es kann jedoch nicht in Ihrem Namen ein Gerichtsverfahren führen, eine Klage verfassen, eine Immobilie ins Grundbuch eintragen lassen oder einen Kaufvertrag abschließen. Genau diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt in BiH. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac mit Sitz in Tuzla vertritt seit mehr als drei Jahrzehnten Mandanten aus der Diaspora und führt deren Angelegenheiten in BiH so, dass der Mandant in der Regel nicht aus Österreich anreisen muss.

Erbschaft und Nachlassverfahren aus Österreich

Hinterlässt der Erblasser Vermögen in Bosnien und Herzegowina, wird das Nachlassverfahren vor dem zuständigen Gericht oder Notar in BiH geführt. Erben, die in Österreich leben, müssen nicht anreisen: Es genügt, in der Konsularabteilung der Botschaft eine Erbschaftserklärung abzugeben und eine Vollmacht für den Anwalt zu beglaubigen. Auf Grundlage dieser Vollmacht beschafft der Anwalt die Sterbeurkunde und Auszüge, ermittelt den Kreis der Erben und das Vermögen, vertritt den Erben in der Verhandlung und führt nach Abschluss des Verfahrens die Eintragung der geerbten Immobilie ins Grundbuch durch. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der Seite Nachlassverfahren in BiH und Familien- und Erbrecht.

Kauf und Verkauf von Immobilien in BiH aus der Diaspora

Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Grundstücks oder eines Geschäftsraums in Bosnien und Herzegowina kann vollständig von Österreich aus über eine Vollmacht abgewickelt werden. Der Anwalt prüft zunächst den Grundbuchstand, die Besitzbögen, Belastungen, Hypotheken und Vormerkungen, damit Sie das Risiko des Erwerbs einer belasteten Immobilie vermeiden. Anschließend erstellt er den Kaufvertrag für Immobilien, organisiert die notarielle Beurkundung, entrichtet die Grunderwerbsteuer und führt die Eintragung des Eigentumsrechts durch. Einzelheiten finden Sie auf den Seiten Immobilien in BiH und Vermögensrechtliche Verhältnisse.

Im Konsulat beglaubigte Vollmacht

Die Vollmacht ist das zentrale Dokument, das es dem Anwalt in BiH ermöglicht, in Ihrem Namen tätig zu werden. Damit sie ohne Nachbesserungen anerkannt wird, sollte die Vollmacht die genauen Daten des Vollmachtgebers (Name, Vorname, JMBG bzw. Reisepassnummer und Wohnsitz), die genauen Daten des Anwalts und einen präzise beschriebenen Umfang der Bevollmächtigung enthalten. Wir empfehlen, dass der Entwurf der Vollmacht von einem Anwalt erstellt wird, bevor Sie sie in der Konsularabteilung der Botschaft von BiH in Wien beglaubigen lassen. Zwischen BiH und Österreich ist eine Apostille in der Regel nicht erforderlich, sodass die Beglaubigung der Vollmacht zusammen mit der Übersetzung durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer genügt. So werden wiederholte Gänge zum Konsulat und Zeitverluste vermieden.

Staatsangehörigkeit und Eintragung in Österreich geborener Kinder

Kinder, deren beide Elternteile Staatsangehörige von BiH sind, erwerben die Staatsangehörigkeit von BiH durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort; ist nur ein Elternteil Staatsangehöriger von BiH, erwirbt das im Ausland geborene Kind die Staatsangehörigkeit mit Anmeldung und nachträglicher Eintragung in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen. Die Kanzlei unterstützt bei der Beschaffung und Übersetzung der österreichischen Dokumente, bei der nachträglichen Eintragung in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen sowie bei Fragen rund um den Erwerb der Staatsangehörigkeit von BiH. Für Rechtslagen mit Auslandsbezug ist auch das Internationale Privatrecht von Bedeutung.

Vertretung vor Gerichten in BiH ohne Anreise aus Österreich

Mit einer ordnungsgemäßen Vollmacht kann Sie der Anwalt in allen Verfahrensarten in BiH vertreten: in Streitigkeiten um Immobilien und Erbschaften, bei der Anfechtung von Schenkungsverträgen oder Testamenten, in der Vermögensauseinandersetzung sowie in Verfahren vor dem Verfassungsgericht von BiH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Telefon, mit einem schriftlichen Bericht nach jeder Verfahrensphase. Benötigen Sie rechtliche Unterstützung, vereinbaren Sie eine Erstberatung per E-Mail oder Telefon.

Anerkennung von Dokumenten aus Österreich in BiH: Apostille in der Regel nicht erforderlich

Anders als bei den meisten anderen Ländern ist zwischen Bosnien und Herzegowina und Österreich eine Apostille (Haager Apostille) in der Regel nicht erforderlich. Beide Staaten sind durch einen bilateralen Vertrag über den gegenseitigen Rechtsverkehr verbunden (Vertrag zwischen der FNRJ und der Republik Österreich über den gegenseitigen Rechtsverkehr vom 16.12.1954, den Bosnien und Herzegowina durch Staatennachfolge übernommen hat), auf dessen Grundlage öffentliche Urkunden des einen Staates im anderen unmittelbar anerkannt werden, ohne Legalisation und ohne Apostille. Das bedeutet, dass österreichische öffentliche Urkunden (Auszüge aus den Personenstandsregistern, gerichtliche und sonstige Urkunden der zuständigen Behörden) in BiH unmittelbar anerkannt werden, ebenso wie Urkunden aus BiH in Österreich gelten.

In der Praxis genügt in der Regel allein die Übersetzung der Urkunde durch einen gerichtlich beeidigten Übersetzer (ermächtigten Übersetzer) in die in BiH amtlich verwendeten Sprachen. Eine Apostille wäre nur für Urkunden aus Ländern erforderlich, mit denen BiH keinen solchen bilateralen Vertrag hat. Eine Vollmacht zur Vertretung beglaubigen Sie am einfachsten in der Konsularabteilung der Botschaft von BiH in Wien, da es sich dann um eine Urkunde unserer diplomatisch-konsularischen Vertretung handelt. Die Anwaltskanzlei prüft im Voraus, welche Form der Beglaubigung und Übersetzung für das jeweilige Verfahren (Nachlassverfahren, Grundbucheintragung, Eintragung in die Matrikel, Gerichtsstreit) erforderlich ist; so wird die Zurückweisung von Unterlagen wegen formaler Mängel vermieden. Mehr zum Umgang mit Urkunden mit Auslandsbezug finden Sie auf der Seite Internationales Privatrecht.

Wie Sie von Österreich aus eine Angelegenheit in BiH einleiten: Schritt für Schritt

  1. Erstberatung und Einschätzung. Sie schildern uns die Angelegenheit und senden die verfügbaren Unterlagen (Auszüge, Verträge, Grundbuchauszüge, Bescheide). Wir geben eine Einschätzung, vorgeschlagene Schritte und die ungefähren Kosten.
  2. Vorbereitung der Vollmacht. Wir erstellen einen Entwurf der Vollmacht mit genauem Umfang der Bevollmächtigung, abgestimmt auf Ihre Angelegenheit, damit sie ohne Nachbesserungen anerkannt wird.
  3. Beglaubigung der Vollmacht in Österreich. Sie lassen die Vollmacht in der Konsularabteilung der Botschaft von BiH in Wien beglaubigen und übermitteln sie uns. Zwischen BiH und Österreich ist eine Apostille in der Regel nicht erforderlich.
  4. Führung des Verfahrens in BiH. In Ihrem Namen beschaffen wir Dokumente und vertreten Sie vor Gericht, Notar, Grundbuchamt, Kataster und Steuerverwaltung.
  5. Berichterstattung. Nach jeder Phase erhalten Sie einen schriftlichen Bericht per E-Mail, mit klaren nächsten Schritten und Fristen.
  6. Abschluss und Eintragung. Nach Rechtskraft führen wir die Eintragung, die Auszahlung oder die sonstige Abschlusshandlung durch, sodass Sie in der Regel nicht nach Bosnien und Herzegowina reisen müssen.

Häufig gestellte Fragen: Botschaft und Konsulate von BiH in Österreich und Rechtshilfe in BiH

Welche Städte in Österreich decken die Botschaft und die Konsulate von BiH ab?
Bosnien und Herzegowina unterhält eine Botschaft in Wien, deren Konsularabteilung die konsularischen Aufgaben für ganz Österreich wahrnimmt. Darüber hinaus bestehen Honorarkonsulate in Salzburg, Wien, Linz (Oberösterreich) und Graz (Steiermark); für die Bürgerinnen und Bürger werden zudem periodisch Konsulartage in weiteren Städten wie Innsbruck, Klagenfurt und Vorarlberg organisiert. Aktuelle Adressen und Termine prüfen Sie am besten auf der offiziellen Seite der Botschaft.

Kann ich im Konsulat von BiH in Österreich eine Erbschaftserklärung abgeben?
Ja. In der Konsularabteilung der Botschaft von BiH in Wien können Sie eine Erbschaftserklärung abgeben und eine Vollmacht zur Vertretung im Nachlassverfahren beglaubigen lassen. Das eigentliche Nachlassverfahren wird vor dem zuständigen Gericht oder Notar in Bosnien und Herzegowina geführt; auf Grundlage dieser Vollmacht vertritt der Anwalt in BiH den Erben, ohne dass dieser aus Österreich anreisen muss.

Wie kann ich von Österreich aus eine Immobilie in Bosnien und Herzegowina verkaufen oder kaufen?
Der Immobilienverkehr aus der Diaspora erfolgt über eine Vollmacht, die Sie am einfachsten in der Konsularabteilung der Botschaft von BiH in Wien beglaubigen lassen; zwischen BiH und Österreich ist eine Apostille in der Regel nicht erforderlich, da öffentliche Urkunden aufgrund eines bilateralen Vertrages unmittelbar anerkannt werden. Auf Grundlage der Vollmacht prüft der Anwalt in BiH den Grundbuchstand, Belastungen und Hypotheken, erstellt den Kaufvertrag, organisiert die notarielle Beurkundung, entrichtet die Grunderwerbsteuer und führt die Eintragung durch, und zwar ohne Ihre Anreise nach Bosnien und Herzegowina.

Was muss eine im Konsulat beglaubigte Vollmacht für die Vertretung in BiH enthalten?
Die Vollmacht muss die genauen Daten des Vollmachtgebers enthalten (Name, Vorname, JMBG bzw. Reisepassnummer und Wohnsitz), die genauen Daten des bevollmächtigten Anwalts sowie einen klar beschriebenen Umfang der Bevollmächtigung (zum Beispiel Vertretung im Nachlassverfahren, Verkauf oder Kauf einer konkreten Immobilie, Beschaffung von Dokumenten). Wir empfehlen, dass der Entwurf der Vollmacht vor der Beglaubigung im Konsulat von einem Anwalt in BiH erstellt wird, damit die Vollmacht ohne Nachbesserungen anerkannt wird.

Kann mich ein Anwalt in BiH ohne meine Anreise aus Österreich vertreten?
Ja. Mit einer ordnungsgemäß beglaubigten Vollmacht kann Sie ein Anwalt in Bosnien und Herzegowina vor Gerichten, Notaren, Grundbuchämtern, dem Kataster, der Steuerverwaltung und anderen Behörden vertreten, ohne Ihre persönliche Anwesenheit. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Telefon, und über jede Verfahrensphase erhalten Sie einen schriftlichen Bericht.

Wie wird ein in Österreich geborenes Kind in die Matrikel von BiH eingetragen und erwirbt die Staatsangehörigkeit?
Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von BiH erwirbt ein Kind, dessen beide Elternteile Staatsangehörige von BiH sind, die Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort. Ist nur ein Elternteil Staatsangehöriger von BiH und ist das Kind im Ausland geboren, wird die Staatsangehörigkeit durch Abstammung mit Anmeldung und nachträglicher Eintragung in das Geburtenbuch und das Buch der Staatsangehörigen erworben. Die Eintragung erfolgt über die Konsularabteilung der Botschaft oder das zuständige Standesamt in BiH; die Kanzlei unterstützt bei der Beschaffung und Übersetzung der Unterlagen sowie bei der Durchführung der Eintragung.

Worin besteht der Unterschied zwischen dem, was das Konsulat tut, und dem, was ein Anwalt in BiH tut?
Die Konsularabteilung der Botschaft nimmt Verwaltungs- und Konsularhandlungen vor: Sie stellt Reisedokumente aus, beglaubigt Unterschriften und Vollmachten, nimmt Erbschaftserklärungen entgegen und stellt Bescheinigungen aus. Das Konsulat führt keine Gerichts- oder Notarverfahren in BiH, vertritt keine Parteien vor Gericht und verfasst keine Klagen. Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt in Bosnien und Herzegowina, der auf Grundlage einer Vollmacht das Nachlassverfahren, den Immobilienverkehr und Gerichtsverfahren führt.

Wie wird ein Nachlassverfahren in BiH eingeleitet, wenn die Erben in Österreich leben?
Das Nachlassverfahren wird vor dem zuständigen Gericht oder Notar nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers oder dem Ort der Vermögensgegenstände in BiH eingeleitet. Die Erben aus Österreich geben eine Erbschaftserklärung in der Konsularabteilung der Botschaft ab und beglaubigen eine Vollmacht für den Anwalt, der anschließend in ihrem Namen das gesamte Verfahren führt, einschließlich der Eintragung des geerbten Vermögens ins Grundbuch.

Kann ich von Österreich aus einen Schenkungsvertrag oder ein Testament vor einem Gericht in BiH anfechten?
Ja. Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Schenkungsvertrag, ein Vertrag über lebenslangen Unterhalt oder ein Testament gesetzeswidrig geschlossen wurde oder Ihren Pflichtteil verletzt, können Sie vor dem zuständigen Gericht in BiH eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit oder auf Anfechtung erheben. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac vertritt Mandanten aus der Diaspora in solchen Streitigkeiten in allen Städten in Bosnien und Herzegowina.

Wie viel kostet die Beauftragung eines Anwalts und bieten Sie eine Erstberatung an?
Die Vergütung des Anwalts richtet sich nach der Anwaltsgebührenordnung und der Komplexität der Angelegenheit; für Aufgaben wie den Immobilienverkehr oder die Führung eines Nachlassverfahrens kann auch ein Festpreis vereinbart werden. Vor der Beauftragung bieten wir eine Erstberatung und eine Einschätzung der Angelegenheit an, sodass Sie im Voraus wissen, welche Schritte wir vorschlagen und welche Kosten ungefähr entstehen. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail und Telefon möglich.

Vertrauen der Mandanten aus der Diaspora über drei Jahrzehnte

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 aktiv tätig, und ein großer Teil der Mandanten sind Staatsangehörige von BiH aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern. Heute verfügt die Kanzlei über mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit der Note 5,0/5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993.
Gründungsjahr
30+
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5.0 ★
Durchschnittsnote
2
Google-Profile
5
Arbeitssprachen

Erfahrungen von Mandanten aus der Diaspora « Österreich

Einige Erfahrungen unserer Mandanten aus der Diaspora. Die Namen sind zum Schutz der Privatsphäre und des Anwaltsgeheimnisses auf Initialen gekürzt.

★★★★★

„Meine Mutter ist in Tuzla verstorben, und erst später erfuhr ich, dass sie Jahre zuvor mit jemandem einen Vertrag über lebenslangen Unterhalt geschlossen hatte und die Wohnung an diese Person übergehen sollte. Aus Wien wusste ich nicht, wo ich anfangen soll. Der Anwalt hat den Vertrag herausgesucht und geprüft, festgestellt, dass diese Person ihre Pflichten überhaupt nicht erfüllt hatte, und ausgehandelt, dass die Wohnung in der Familie bleibt. Alles in Ruhe, ohne eine einzige Reise hinunter.“

: E. S., Wien
★★★★★

„Ich wollte ein Grundstück bei Sarajevo für ein Haus für die Pension kaufen. Der Verkäufer drängte, und ich konnte aus Salzburg nichts überprüfen. Gut, dass ich sie gefragt habe, denn sie stellten fest, dass ein Teil der Parzelle nach dem neuen Plan überhaupt kein Bauland ist und die Eintragung nicht sauber war. Wir haben den Preis auf einen realistischen Wert gesenkt und erst dann gekauft. Sie haben mich vor einem teuren Fehler bewahrt.“

: M. K., Salzburg
★★★★★

„Ich habe eine Wohnung in Zenica geerbt, in einem Gebäude, das nie in Wohnungseigentum aufgeteilt worden war, sodass im Grundbuch gar keine eigene Einheit auf mich existierte. Aus Graz konnte ich das nicht entwirren, und andere sagten mir, es sei unmöglich. Sie haben die Aufteilung in Wohnungseigentum durchgeführt und die Wohnung auf meinen Namen eingetragen. Jetzt habe ich ein sauberes Papier und kann sie verkaufen oder vermieten, wann ich will. Alle Achtung für die Geduld.“

: A. B., Graz
★★★★★

„Wir sind drei nach dem Tod des Vaters, und ich bin der Einzige, der in Österreich lebt. Ich wollte nichts komplizieren und meinen Anteil nicht herausziehen, sondern ihn meiner Schwester überlassen, die geblieben ist und sich um die Eltern gekümmert hat. Sie haben die Abtretungserklärung vorbereitet, ich habe sie beglaubigt, und das Nachlassverfahren war schnell und ohne Streit abgeschlossen. Fair gegenüber allen. Danke.“

: S. H., Linz
★★★★★

„Wir haben in Wien geheiratet, ein Kind bekommen, und das alles musste in BiH eingetragen und dem Kind die Staatsangehörigkeit geregelt werden. Die Papiere in zwei Sprachen wurden jahrelang zurückgewiesen. Sie haben uns genau erklärt, was nötig ist, die Übersetzungen und alle Unterlagen erledigt und sowohl die Ehe als auch das Kind eingetragen. Schnell, ohne unser Herumrennen an den Schaltern. Endlich haben wir das vom Hals.“

: N. D., Wien
★★★★★

„Ich hatte einem Geschäftspartner in BiH Geld geliehen und jahrelang nichts zurückbekommen. Aus Klagenfurt konnte ich nichts ausrichten. Zuerst schickten sie eine Mahnung, und als nichts kam, leiteten sie die Eintreibung über das Gericht ein. Die Schuld wurde eingetrieben, und zwar mit Zinsen und Kosten. Ohne sie hätte ich das Geld sicher abgeschrieben. Eine Empfehlung.“

: I. P., Klagenfurt
★★★★★

„Mit Verwandten besaß ich eine größere Parzelle bei Travnik im Miteigentum, und wir konnten uns jahrelang nicht einigen. Aus Innsbruck hatte ich schon aufgegeben. Zuerst versuchten sie es gütlich, und als das nicht ging, hoben sie die Eigentumsgemeinschaft über das Gericht auf, fair für jeden. Jeder hat das Seine bekommen, und eine fast zwanzig Jahre alte Frage war gelöst.“

: H. M., Innsbruck
★★★★★

„Mein Nachbar hatte an der Parzelle bei Bihać die Grenze verschoben, einen Teil meines Grundstücks genutzt und noch etwas darauf gebaut. Aus Graz konnte ich nicht vor Ort sein. Sie haben einen Vermesser hinzugezogen, die wahre Grenze nachgewiesen, und das Gericht hat meinen Besitz geschützt, sodass er das Gebaute entfernen musste. Gründlich und ohne leeres Gerede.“

: V. K., Graz
★★★★★

„Ich habe einen Geschäftsraum in Tuzla geerbt, in dem bereits ein Mieter saß, und wollte ihn verkaufen, wusste aber nicht, was ich mit diesem Mietverhältnis machen soll. Aus Bregenz schien alles unmöglich. Sie haben die Mietfrage geklärt, den Vertrag vorbereitet und den Verkauf durchgeführt, das Geld ist auf meinem Konto gelandet. Sie haben auf jedes Detail geachtet und mir alles ordentlich gemeldet.“

: A. T., Bregenz
★★★★★

„Nach dem Tod meines Vaters tauchte ein Testament auf, von dem wir gar nichts wussten und mit dem fast alles nur einem Kind hinterlassen wurde. Aus Wien fühlte ich mich völlig machtlos. Sie haben das Verfahren um den Pflichtteil eingeleitet und Schritt für Schritt das erstritten, was mir nach dem Gesetz zusteht. Danke für die Beharrlichkeit und den menschlichen Umgang in einem schweren Familienstreit.“

: D. R., Wien
★★★★★

„Meine Familie nutzt seit Jahrzehnten Land bei Gradačac, im Grundbuch aber stand noch der längst verstorbene Urgroßvater, auf einer alten Tapija (Urkunde). Aus Wels hatte ich keine Ahnung, wie ich das in ordentliches Eigentum verwandeln soll. Über ein Verfahren zur Feststellung des Eigentums und den Abgleich mit dem Kataster haben sie das Land auf uns eingetragen. Jetzt ist alles sauber und auf unseren Namen, zum ersten Mal nach so vielen Jahren.“

: R. J., Wels
★★★★★

„Aus Wien wollten wir ein kleines Geschäft in BiH starten und ein Geschäftsobjekt kaufen, kamen aber weder mit der Gesellschaft noch mit der Prüfung der Immobilie zurecht. Sie haben uns eine Gesellschaft gegründet, die Papiere des Objekts geprüft und den Kauf abgewickelt, während wir die ganze Zeit in Österreich blieben. Ein Team für alles, ohne Irren von Schalter zu Schalter. Genau das, was wir brauchten.“

: F. S., Wien

Alle Bewertungen unserer Mandanten sind öffentlich auf beiden Google-Unternehmensprofilen einsehbar, ohne Filterung, Vermittlung oder Moderation durch die Kanzlei:

Weitere Tätigkeitsbereiche der Anwaltskanzlei

Neben der Unterstützung bei konsularischen Angelegenheiten bietet die Kanzlei umfassenden Rechtsschutz in den für die Diaspora am häufigsten benötigten Bereichen sowie in verwandten Rechtsgebieten.

Häufige Anliegen der Diaspora

Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei

Nützliche Ressourcen und Informationen

 

*Disclaimer: Attorney-at-law Alma Prnjavorac & Attorney at law Azur Prnjavorac, provides the information in this web site for informational purposes only. The information does not constitute legal advice.
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