
Das Vollstrckungsverfahren in Bosnien und Herzegowina
Das Gericht bestimmt die Volltreckung aufgrund des Vollstreckungsbescheides oder einer glaubwürdigen Urkunde.
Ein Gerichtsurteil ist vollstreckbar, wenn
dieser rechtskäftig geworden ist und wenn die Frist für die
freiwillige Entrichtung der Schulden abgelaufen ist- sog. tempus iudicati-
die Frist beträgt 30 Tage und für Verfahren bezüglich
Wechselbriefe und Schecks beträgt diese Frist 15 Tage.
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