Vollstreckungsverfahren in Bosnien und Herzegowina

Auf einen Blick
- Was es ist: gerichtliches Verfahren zur zwangsweisen Beitreibung einer Forderung auf Grundlage eines Vollstreckungstitels (izvršna isprava)
- Vollstreckungstitel: meist eine rechtskräftige und vollstreckbare Gerichtsentscheidung, ein gerichtlicher Vergleich oder eine notariell bearbeitete, zur Vollstreckung geeignete Urkunde
- Eine Rechnung genügt nicht: für eine gewöhnliche Geschäftsforderung aus einer Rechnung ist zuerst ein Zivilprozess erforderlich; Ausnahmen sind die gesetzlich bestimmten glaubwürdigen Urkunden (Wechsel und Scheck mit Protest, Rechnungen für Kommunaldienste)
- Verjährung: eine durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgestellte Forderung verjährt in zehn Jahren, künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen verjähren früher
- Einleitung: Vollstreckungsantrag beim zuständigen Gericht, worauf das Gericht den Vollstreckungsbeschluss erlässt
- Vollstreckungsmittel: Kontosperre, Vollstreckung in das Gehalt, Pfändung und Verkauf beweglicher Sachen, Vollstreckung in Immobilien
- Grenzen der Beitreibung: in der Föderation BiH geht die Vollstreckung in das Gehalt bis zur Hälfte der Bezüge, und eine Immobilie ist ausgenommen, wenn die Schuld weniger als ein Drittel ihres Marktwertes beträgt oder wenn es sich um das einzige Zuhause des Schuldners handelt
- Kosten: werden vom Vollstreckungsgläubiger vorgeschossen und bei erfolgreicher Beitreibung vom Schuldner zusammen mit der Hauptforderung und den Verzugszinsen getragen
- Zuständigkeit: das Gemeindegericht in der Föderation BiH, das Grundgericht in der Republika Srpska (in Handelssachen das Bezirkswirtschaftsgericht), das Grundgericht des Brčko Distrikts, jeweils nach dem eigenen Gesetz über das Vollstreckungsverfahren
Das Vollstreckungsverfahren ist ein besonderes gerichtliches Verfahren, in dem Gläubiger (die Personen, denen Geld geschuldet wird) ihre Forderung zwangsweise beim Schuldner beitreiben können, wenn die freiwillige Erfüllung ausbleibt. In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder einen anderen Vollstreckungstitel besitzen und der Schuldner nicht zahlt, kann das Gericht im Vollstreckungsverfahren verschiedene Zwangsmaßnahmen anordnen, etwa die Sperrung von Bankkonten, die Vollstreckung in das Gehalt oder die Pfändung und den Verkauf von Vermögen des Schuldners, um die Zahlung zu sichern. Ein solches Verfahren ist oft das letzte Mittel des Forderungseinzugs, kann aber sehr wirksam sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Ein auf dieses Rechtsgebiet spezialisierter Rechtsanwalt für Vollstreckungsverfahren hilft Ihnen, diese komplexen Schritte schnell und korrekt zu durchlaufen und Ihre Rechte vollständig durchzusetzen. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac leistet genau in diesen Situationen fachliche Unterstützung, und zwar im gesamten Staatsgebiet von Bosnien und Herzegowina; wir können Sie vertreten, wo auch immer sich Ihr Fall befindet, ob in Sarajevo, Tuzla, Mostar oder Banja Luka.
Was ist das Vollstreckungsverfahren?
Das Vollstreckungsverfahren (izvršni postupak) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur zwangsweisen Beitreibung von Forderungen auf Grundlage eines Vollstreckungstitels. Einfach gesagt ist es der Prozess, in dem das Gericht dem Gläubiger ermöglicht, seine Forderung zwangsweise beizutreiben, wenn der Schuldner seine Verpflichtung nicht freiwillig erfüllt. Ein Vollstreckungstitel (izvršna isprava) ist meist eine rechtskräftige und vollstreckbare Gerichtsentscheidung (Urteil oder Beschluss), ein gerichtlicher Vergleich, eine notariell bearbeitete Urkunde oder eine andere zur Vollstreckung geeignete Urkunde. Eine vollstreckbare notarielle Urkunde muss dabei keine Vollstreckbarkeitsbestätigung tragen, weil ihre Vollstreckbarkeit nach den Vorschriften über die Notare beurteilt wird. Auf Grundlage einer solchen Urkunde stellt der Gläubiger (der Vollstreckungsgläubiger, tražilac izvršenja) beim zuständigen Gericht den Vollstreckungsantrag, womit das Vollstreckungsverfahren förmlich eingeleitet wird.
Geht beim Gericht ein ordnungsgemäßer Vollstreckungsantrag ein, erlässt es den Vollstreckungsbeschluss (rješenje o izvršenju), in dem es den Gegenstand und das Mittel der Vollstreckung bestimmt. Der Beschluss wird dem Schuldner (dem Vollstreckungsschuldner, izvršenik) zugestellt, und mit der Zustellung beginnt die Frist für den Einspruch, die in der Regel acht Tage beträgt. Die weiteren Einzelheiten der Rechtsbehelfe regelt das auf den konkreten Fall anwendbare Gesetz über das Vollstreckungsverfahren, sodass sie sich zwischen der Föderation BiH, der Republika Srpska und dem Brčko Distrikt unterscheiden können. Der Einspruch selbst hält den Lauf des Vollstreckungsverfahrens in der Regel nicht auf, doch die Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers wird bis zur Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts über den Einspruch aufgeschoben, vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen, etwa bei Unterhaltspflichten. Begleicht der Schuldner die Schuld auch dann nicht, folgen die Zwangsmaßnahmen der Vollstreckung.
Wichtig ist: Das Vollstreckungsverfahren ist kein neuer Prozess gegen den Schuldner, sondern die Fortsetzung des früheren Verfahrens, ein Weg, mit Hilfe des Gerichts das zu erlangen, was Ihnen nach der Entscheidung, die Sie besitzen, bereits zusteht.
Eine gewöhnliche Geschäftsrechnung ist für sich allein keine Grundlage für die Vollstreckung. Das Gesetz über das Vollstreckungsverfahren zählt die glaubwürdigen Urkunden (vjerodostojne isprave), auf deren Grundlage das Gericht die Vollstreckung ohne vorherigen Prozess anordnen kann, abschließend auf: den Wechsel und den Scheck mit Protest und Rückrechnung, soweit diese zur Begründung der Forderung erforderlich sind, sowie Rechnungen oder Auszüge aus den Geschäftsbüchern für den Preis von Kommunaldiensten (Wasserversorgung, Wärmeenergie, Müllabfuhr). Die Rechtsprechung vertritt dabei den Standpunkt, dass ein Wechsel mit der Klausel "ohne Protest" auch ohne Protest als glaubwürdig gilt. Die Republika Srpska und der Brčko Distrikt regeln diesen Kreis etwas weiter, sodass er unter anderem auch Telekommunikationsdienste und die RTV Gebühr umfasst. Eine Rechnung zwischen Unternehmen gehört nicht dazu, weshalb für eine solche Forderung zuerst im Zivilprozess ein Vollstreckungstitel erwirkt werden muss, bevor die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden kann.
Ein Vollstreckungstitel gilt nicht unbegrenzt. Eine durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung oder gerichtlichen Vergleich festgestellte Forderung verjährt in zehn Jahren, selbst wenn für die Forderung selbst sonst eine kürzere Verjährungsfrist gelten würde. Die Ausnahme bilden wiederkehrende Leistungen, die nach einer solchen Entscheidung künftig fällig werden, etwa Zinsen oder Unterhalt, denn sie verjähren in der kürzeren, für wiederkehrende Forderungen vorgesehenen Frist. Für Unternehmen ist auch von Bedeutung, dass Forderungen juristischer Personen aus Verträgen über den Waren- und Dienstleistungsverkehr in kurzer Frist verjähren, weshalb der Vollstreckungstitel rechtzeitig erwirkt werden sollte. Das Hinauszögern des Vollstreckungsantrags birgt daher Risiken, zumal nicht jede Handlung im Vollstreckungsverfahren die Verjährung unterbricht. Die Verjährung berücksichtigt das Gericht nicht von Amts wegen: Der Schuldner muss sich auf sie berufen, im Vollstreckungsverfahren in der Regel durch Einspruch gegen den Vollstreckungsbeschluss.
Warum einen Rechtsanwalt für das Vollstreckungsverfahren beauftragen?
Die Beauftragung eines erfahrenen Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren kann für eine erfolgreiche und schnelle Beitreibung entscheidend sein. Das sind die wichtigsten Vorteile, die ein Rechtsanwalt für Vollstreckungsverfahren bringt:
- Fachkundige Verfahrensführung: Ein in Vollstreckungssachen erfahrener Rechtsanwalt kennt alle einschlägigen Vorschriften und Abläufe. Er verfasst den Vollstreckungsantrag korrekt (einschließlich Hauptforderung, Zinsen und Kosten) und reicht ihn ohne Fehler, die das Verfahren verzögern könnten, beim zuständigen Gericht ein.
- Effizienz und Geschwindigkeit: Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen, Verfahrensstillstände zu vermeiden, und berät Sie, welches Vollstreckungsmittel in Ihrem Fall am wirksamsten ist. Weiß er etwa, dass der Schuldner regelmäßige Bezüge hat, schlägt er die Vollstreckung in das Gehalt oder eine Kontosperre vor statt eines langwierigen Vermögensverkaufs.
- Schutz Ihrer Rechte: Im Verfahren können Einsprüche, Beschwerden oder andere Obstruktionen des Schuldners auftreten. Der Rechtsanwalt reagiert rechtzeitig auf jeden Einspruch oder jede Beschwerde des Schuldners, verhindert ungerechtfertigte Verzögerungen und sorgt dafür, dass neben der Hauptforderung auch die Verzugszinsen und alle zugehörigen Kosten beigetrieben werden.
- Weniger Stress für den Gläubiger: Der Forderungseinzug kann belastend sein, doch der Rechtsanwalt übernimmt die Kommunikation mit dem Gericht, überwacht alle Fristen und informiert Sie über jeden Schritt. Sie sind entlastet und können sicher sein, dass ein Fachmann den Prozess steuert.
Kurz gesagt: Mit anwaltlicher Hilfe erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Forderung vollständig und in kürzestmöglicher Zeit beigetrieben wird, unter strikter Einhaltung des gesetzlichen Verfahrens.
Wie läuft das Vollstreckungsverfahren ab? (Die wichtigsten Schritte)
Nachstehend die Hauptphasen eines typischen Vollstreckungsverfahrens in BiH:
- Besitz eines Vollstreckungstitels: Sie müssen einen Vollstreckungstitel besitzen, zum Beispiel ein rechtskräftiges und vollstreckbares Gerichtsurteil, einen Gerichtsbeschluss, eine notariell bearbeitete, zur Vollstreckung geeignete Urkunde oder eine andere Urkunde, die bestätigt, dass Ihnen jemand einen bestimmten Betrag schuldet. Ohne Vollstreckungstitel, beziehungsweise ohne glaubwürdige Urkunde in den gesetzlich bestimmten Fällen, kann kein Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden.
- Einreichung des Vollstreckungsantrags: Der Gläubiger oder sein Rechtsanwalt reicht einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Gericht ein. Darin werden die Angaben zu Gläubiger und Schuldner, die Grundlage der Schuld (der Vollstreckungstitel), die Höhe der Forderung und die vorgeschlagenen Beitreibungsmaßnahmen genannt (z. B. Vollstreckung in das Gehalt, Kontosperre, Verkauf von Vermögen).
- Das Gericht erlässt den Vollstreckungsbeschluss: Das Gericht prüft den Antrag und erlässt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Beschluss, mit dem es die Vollstreckung bewilligt und die konkreten Maßnahmen bestimmt. Dieser Beschluss wird beiden Parteien zugestellt, und mit der Zustellung an den Schuldner beginnen die Fristen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs.
- Zwangsmaßnahmen der Vollstreckung: Begleicht der Schuldner die Schuld auch nach Erlass des Beschlusses nicht freiwillig, werden die Zwangsmaßnahmen durchgeführt; bei der Vollstreckung auf Grundlage eines Vollstreckungstitels kann die Durchführung von Gesetzes wegen schon vor Rechtskraft des Beschlusses beginnen, während die auf Grundlage einer glaubwürdigen Urkunde angeordnete Vollstreckung nicht vor Rechtskraft des Beschlusses durchgeführt werden kann. Die Gerichtsvollzieher führen die Beitreibung über die im Beschluss genannten Mittel durch: Sie können die Konten des Schuldners sperren, die Vollstreckung in das Gehalt durchführen, bewegliche Sachen pfänden und verkaufen oder die Anmerkung des Vollstreckungsbeschlusses bei einer Immobilie im Grundbuch eintragen lassen und deren Verkauf durch öffentliche Versteigerung organisieren. Das Gesetz nimmt dabei bestimmte Sachen und Bezüge von der Vollstreckung aus oder beschränkt sie (z. B. notwendige Haushaltsgegenstände, einen Teil von Gehalt und Rente sowie in der Föderation BiH, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, die Immobilie, die das einzige Zuhause des Schuldners darstellt).
- Beitreibung der Schuld und Abschluss des Verfahrens: Die erlangten Mittel werden nach Abzug der Verfahrenskosten an den Gläubiger weitergeleitet. Ist die Forderung befriedigt (oder steht fest, dass derzeit nichts beigetrieben werden kann), schließt das Gericht das Vollstreckungsverfahren ab. Ist die Schuld nicht vollständig beigetrieben, kann die Vollstreckung mit einem anderen Mittel oder Gegenstand der Vollstreckung fortgesetzt werden (in der Föderation BiH schreibt das Gesetz für diesen Antrag eine Frist von 15 Tagen ab Zugang der Mitteilung des Gerichts vor, dass die Vollstreckung nicht durchgeführt werden konnte), oder es kann ein neuer Antrag gestellt werden, wenn der Schuldner Vermögen erwirbt.
Jeder Fall kann Besonderheiten haben, doch dies sind die Grundschritte. Ihr Rechtsanwalt passt das Vorgehen den Umständen des konkreten Falles an und achtet darauf, dass alles im Einklang mit dem Gesetz verläuft.
Vollstreckung in Immobilien: Grenzen, die vorab zu prüfen sind
Die Vollstreckung in Immobilien ist das stärkste Beitreibungsmittel, aber auch das langsamste, und der Gesetzgeber hat sie in den letzten Jahren in der Föderation BiH spürbar eingeschränkt. Sobald das Gericht den Vollstreckungsbeschluss erlässt, ordnet es von Amts wegen die Eintragung einer Anmerkung der Vollstreckung im Grundbuch an. Durch diese Anmerkung erwirbt der Vollstreckungsgläubiger das Recht, sich aus dieser Immobilie zu befriedigen, und jeder, der später ein Recht an ihr erwirbt, muss diesen Vorrang hinnehmen. Eine frühe Anmerkung lohnt sich deshalb oft auch dann, wenn der Verkauf noch fern ist.
Bevor eine Immobilie überhaupt als Gegenstand der Vollstreckung vorgeschlagen wird, sind in der Föderation BiH drei gesetzliche Grenzen zu prüfen:
- Verhältnis von Schuld und Immobilienwert: Eine Immobilie kann nicht Gegenstand der Vollstreckung sein, wenn die Gesamthöhe der Forderung aus dem Vollstreckungstitel oder der glaubwürdigen Urkunde weniger als ein Drittel ihres Marktwertes beträgt. Für eine Schuld von einigen tausend Mark gegenüber einer Wohnung mit einem Marktwert von 200.000,00 KM ist die Vollstreckung in diese Wohnung in der Regel nicht möglich.
- Das einzige Zuhause des Schuldners: Nicht Gegenstand der Vollstreckung kann eine Immobilie sein, die das einzige Zuhause des Schuldners darstellt, also ein Objekt, das ausschließlich dem Wohnen des Schuldners und der Mitglieder seiner engeren Familie am Ort ihres Wohnsitzes dient. Umfang und Fläche der Ausnahme bestimmt das Gericht in jedem Einzelfall.
- Landwirtschaftliche Flächen: Ausgenommen sind landwirtschaftliche Flächen eines Landwirts bis zu 5.000 m2.
Alle drei Grenzen entfallen, wenn der Schuldner der Vollstreckung in diese Immobilie zugestimmt hat oder wenn an ihr zuvor durch seinen eigenen Willen ein Pfandrecht begründet wurde. Genau deshalb bleibt die Hypothek die sicherste Art, eine größere Forderung zu besichern: Ein Gläubiger mit eingetragener Hypothek stößt nicht auf diese Hindernisse, während ein ungesicherter Gläubiger den wertvollsten Vollstreckungsgegenstand verlieren kann.
Ist die Vollstreckung in die Immobilie zulässig, wird ihr Wert durch ein Sachverständigengutachten festgestellt, und der Verkauf erfolgt durch mündliche öffentliche Versteigerung, beziehungsweise durch freihändigen Verkauf, wenn sich die Parteien und die Pfandgläubiger darauf einigen. Das Gesetz schreibt auch Mindestpreise vor:
- im ersten Termin darf die Immobilie nicht unter 70% des festgestellten Wertes verkauft werden, und Anfangsgebote unter diesem Betrag werden nicht berücksichtigt;
- im zweiten Termin darf sie nicht unter der Hälfte des festgestellten Wertes verkauft werden;
- wird sie auch im zweiten Termin nicht verkauft, kann der Vollstreckungsgläubiger innerhalb von 15 Tagen beantragen, dass das Gericht durch Beschluss sein Eigentumsrecht an der Immobilie feststellt, im Verhältnis der Forderung zum festgestellten Wert; unterbleibt ein solcher Antrag, stellt das Gericht die Vollstreckung ein.
Für den Gläubiger folgt daraus eine praktische Regel: Der Grundbuchstand, der geschätzte Wert der Immobilie und das Verhältnis dieses Wertes zur Höhe der Schuld sollten vor der Wahl des Vollstreckungsmittels geprüft werden. Andernfalls werden Vorschüsse für das Gutachten und Zeit für Termine verbraucht, die von Gesetzes wegen kein Ergebnis bringen können, während parallel die Möglichkeit einer schnelleren Beitreibung vom Konto oder Gehalt verloren geht. Die beschriebenen Grenzen sind im Gesetz über das Vollstreckungsverfahren der Föderation BiH vorgeschrieben; die Republika Srpska und der Brčko Distrikt regeln dieselben Fragen in eigenen Gesetzen, sodass sich die Lösungen unterscheiden und wir jeden Fall nach der auf ihn anwendbaren Vorschrift beurteilen. Einzelne Fragen dieses Gebiets sind in der Rechtsprechung ausgearbeitet, zum Beispiel die Vollstreckung in eine Immobilie, an welcher der Schuldner ein Verfügungsrecht hat, und die auf mehrere Vollstreckungsgegenstände angeordnete Vollstreckung.
Fachliche Unterstützung in ganz BiH
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über langjährige Erfahrung in der Führung von Vollstreckungsverfahren und vertritt Mandanten auf dem gesamten Gebiet von Bosnien und Herzegowina. Ob Sie die Vollstreckung eines Urteils in der Föderation BiH, der Republika Srpska oder dem Brčko Distrikt einleiten müssen, unser Team ist bereit, Ihnen zu helfen. Aktuelle Standpunkte der Gerichte aus diesem Gebiet veröffentlichen wir im Teil unseres Portals, der der Rechtsprechung zum Vollstreckungsverfahren gewidmet ist (auf Bosnisch). Wir treten vor Gerichten und zuständigen Behörden in ganz BiH auf, sodass wir das Verfahren effizient führen können, wo auch immer sich Ihr Schuldner oder sein Vermögen befindet. Vollstreckungsverfahren führen wir in allen Städten in Bosnien und Herzegowina, einschließlich der sieben größten: Sarajevo, Banja Luka, Tuzla, Zenica, Mostar, Bijeljina und Brčko.
Bei jeder Vertretung streben wir höchste professionelle Standards an. Wir haben mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung und über 1.030 öffentliche Mandantenbewertungen auf unseren Google Profilen. Wir verbinden detaillierte Kenntnis der Vorschriften mit praktischer Erfahrung, um für Ihren Fall die optimale Strategie zu wählen, sei es eine schnelle Kontosperre, der Vorschlag eines Vermögensverkaufs oder eine andere Maßnahme. Unser Ziel ist immer dasselbe: die effiziente Durchsetzung Ihrer Rechte und die vollständige Beitreibung der Schuld, unter Einhaltung aller gesetzlichen Verfahren. Großen Wert legen wir auch auf die Kommunikation, wir informieren Sie regelmäßig über den Verfahrensstand und stehen für alle Ihre Fragen zur Verfügung, denn wir sind überzeugt, dass Vertrauen und Transparenz das beste Ergebnis bringen.
| Gebiet | Vorschrift | Erstinstanzliches Gericht |
|---|---|---|
| Föderation BiH | Gesetz über das Vollstreckungsverfahren der Föderation BiH | Gemeindegericht (općinski sud) |
| Republika Srpska | Gesetz über das Vollstreckungsverfahren der Republika Srpska | Grundgericht (in Handelssachen das Bezirkswirtschaftsgericht) |
| Brčko Distrikt BiH | Gesetz über das Vollstreckungsverfahren des Brčko Distrikts | Grundgericht des Brčko Distrikts |
Häufige Fragen zum Vollstreckungsverfahren (FAQ)
Was bedeutet der Begriff "Vollstreckungsverfahren"?
Es ist ein Verfahren, in dem das Gericht auf Antrag des Gläubigers die zwangsweise Beitreibung einer Schuld beim Schuldner auf Grundlage eines Vollstreckungstitels durchführt. Es wird eingeleitet, wenn der Schuldner das Geschuldete nicht freiwillig zahlt.
Wie wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet?
Beim zuständigen Gericht ist ein Vollstreckungsantrag einzureichen, zusammen mit einem Vollstreckungstitel (z. B. einem Urteil), beziehungsweise einer glaubwürdigen Urkunde in den gesetzlich bestimmten Fällen, unter Angabe der verlangten Beitreibung (Höhe der Schuld, Zinsen, Kosten) und der vorgeschlagenen Vollstreckungsmittel. Es empfiehlt sich, den Antrag von einem Rechtsanwalt verfassen zu lassen, damit er vollständig und korrekt ist.
Wie lange dauert die Beitreibung einer Schuld?
Die Dauer ist unterschiedlich. Einfache Fälle (z. B. die Sperrung eines Kontos mit ausreichendem Guthaben) können in wenigen Monaten oder schneller erledigt sein. Komplexe Fälle, in denen das Vermögen des Schuldners gefunden und verkauft werden muss oder in denen der Schuldner Rechtsbehelfe einlegt, können länger dauern, mitunter über ein Jahr. Der Rechtsanwalt wird das Verfahren so weit beschleunigen, wie es das Gesetz zulässt.
Ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts verpflichtend?
Sie ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Ein Rechtsanwalt stellt sicher, dass jeder Schritt korrekt durchgeführt wird, und erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Beitreibung erheblich. Ohne Rechtsanwalt schleichen sich leicht Fehler in den Antrag ein oder werden Fristen versäumt, was die Beitreibung der Schuld verzögern oder gefährden kann.
Wer trägt die Kosten des Vollstreckungsverfahrens?
Zu Beginn trägt die Kosten (Gerichtsgebühren, etwaige Vorschüsse für die Arbeit des Gerichtsvollziehers, Gutachten und Ähnliches) der Gläubiger, der das Verfahren einleitet. Bei erfolgreicher Beitreibung werden diese Kosten jedoch über das Vollstreckungsverfahren auf den Schuldner übertragen. Mit anderen Worten: Der Schuldner muss neben der Hauptforderung auch die Verfahrenskosten sowie die gesetzlichen Verzugszinsen zahlen, die bis zur Zahlung auflaufen.
Kann in die Wohnung vollstreckt werden, in welcher der Schuldner wohnt?
In der Föderation BiH nicht, wenn diese Wohnung oder dieses Haus das einzige Zuhause des Schuldners ist, also ein Objekt, das ausschließlich dem Wohnen des Schuldners und der Mitglieder seiner engeren Familie am Ort ihres Wohnsitzes dient, wobei Umfang und Fläche der Ausnahme das Gericht in jedem Einzelfall bestimmt. Unabhängig davon kann eine Immobilie auch dann nicht Gegenstand der Vollstreckung sein, wenn die Gesamthöhe der Forderung weniger als ein Drittel ihres Marktwertes beträgt. Beide Grenzen entfallen, wenn der Schuldner der Vollstreckung in diese Immobilie zugestimmt hat oder wenn an ihr zuvor durch seinen eigenen Willen ein Pfandrecht begründet wurde, zum Beispiel eine Hypothek zugunsten einer Bank.
Wie viel kann vom Gehalt oder von der Rente des Schuldners beigetrieben werden?
In der Föderation BiH kann die Vollstreckung in das Gehalt und ähnliche Bezüge bis zur Hälfte reichen, in die Mindestrente und die garantierte Rente bis zu einem Drittel. Diese Grenzen gelten, solange die Bezüge 1.000,00 KM monatlich nicht übersteigen; auf den darüber liegenden Teil kann die Vollstreckung bis zu zwei Dritteln reichen. Von der Vollstreckung ausgenommen sind Bezüge aus Sozial- und humanitärer Hilfe, Kindergeld, Stipendien sowie Unterstützungen für Schüler und Studenten. Die Rechtsprechung hat sich auch mit den Grenzen der Vollstreckung in die Mindestrente einer Person in schlechten materiellen und gesundheitlichen Verhältnissen befasst.
Kann ein ausländisches Gerichtsurteil in Bosnien und Herzegowina vollstreckt werden?
Nicht unmittelbar. Die Entscheidung eines ausländischen Gerichts muss zuerst in einem gesonderten Verfahren vor dem zuständigen Gericht in Bosnien und Herzegowina anerkannt werden, und erst die anerkannte Entscheidung hat die Kraft eines inländischen Vollstreckungstitels, auf dessen Grundlage ein Vollstreckungsantrag gestellt werden kann. Für Mandanten aus der Diaspora, die ein Urteil aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder einem anderen Staat besitzen, ist das in der Regel der erste Schritt vor der eigentlichen Beitreibung.
Was ist, wenn der Schuldner überhaupt kein Vermögen hat?
Die Vollstreckung kann nur in Vermögen durchgeführt werden, das der Schuldner besitzt, oder in Einkünfte, die er erzielt. Hat der Schuldner derzeit weder Vermögen noch Einkünfte, wird die Beitreibung erschwert oder unmöglich sein. In solchen Fällen kann die Vollstreckung eingestellt werden, doch der Vollstreckungstitel bleibt bestehen, und auf seiner Grundlage kann später ein neuer Vollstreckungsantrag gestellt werden, wenn der Gläubiger entdeckt, dass der Schuldner Vermögen oder Einkünfte erworben hat (z. B. eine Anstellung, eine Erbschaft, den Kauf einer Immobilie). Ein erfahrener Rechtsanwalt kann helfen, die Lage zu beobachten, und beraten, wann ein neuer Beitreibungsversuch sinnvoll ist, auch mit Blick auf die Verjährung der Forderung. Hat der Schuldner Vermögen auf andere Personen übertragen, um der Beitreibung zu entgehen, kann der Gläubiger solche Rechtshandlungen des Schuldners anfechten, und wurde über den Schuldner ein Konkursverfahren eröffnet, wird die Forderung in diesem Verfahren angemeldet.
Machen Sie den Schritt zur Beitreibung Ihrer Forderung
Auch wenn es komplex erscheinen mag, wird das Vollstreckungsverfahren mit fachlicher rechtlicher Unterstützung zu einem wirksamen Mechanismus zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Die Anwaltskanzlei Prnjavorac steht Ihnen für die Führung von Vollstreckungsverfahren in ganz BiH zur Verfügung.
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Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 aktiv. Heute, in ihrem vierten Jahrzehnt, hält sie über 1.030 Google Bewertungen mit der Note 5.0 / 5 auf zwei unabhängigen Google Unternehmensprofilen.
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