Rechtsanwaltskanzlei

Rechtsanwalt Prnjavorac
„Unser Schutz liegt nicht in unseren Waffen, nicht in der Wissenschaft, nicht im Untertauchen.
Unser Schutz liegt im Recht und in den Gesetzen.“ Albert Einstein
Rechtsanwaltskanzlei · seit 1993 · der erste Schritt jedes Mandats aus dem Ausland

Vollmacht für einen Anwalt in Bosnien und Herzegowina aus dem Ausland

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Kurz gefasst. Die Vollmacht ist der erste und wichtigste Schritt jedes Mandats, das vom Ausland aus geführt wird: Ohne sie kann ein Rechtsanwalt in Bosnien und Herzegowina keinen einzigen Schriftsatz einreichen, mit ihr führt er das gesamte Verfahren an Ihrer Stelle. Den Text der Vollmacht verfassen wir, zugeschnitten auf Ihren Fall; Sie unterschreiben ihn nur vor der Stelle, die die Unterschrift beglaubigt, in der Botschaft oder einem Konsulat von BiH oder bei einem Notar in Ihrem Wohnsitzland. Die konsularische Beglaubigung gilt in BiH sofort; die notarielle Beglaubigung aus Deutschland, der Schweiz und den USA braucht eine Apostille, die aus Österreich wegen des Vertrags von 1954 nicht. Für die meisten Verfahren genügt die Unterschriftsbeglaubigung; für die Erberklärung und für Immobilien in der Republika Srpska und im Distrikt Brčko ist die notarielle Form vorgeschrieben. Auf dieser Seite erklären wir, was die Vollmacht enthalten muss, wo und wie sie je nach Land beglaubigt wird, was das kostet, wie sie übersetzt wird, wie lange sie gilt und wie sie widerrufen wird. Ein fertiges Formular bieten wir bewusst nicht an: Die Vollmacht erstellen wir für jeden Fall gesondert, sobald wir mit Ihnen das Vorgehen abgestimmt haben, weil die Stelle in BiH nur eine Vollmacht annimmt, die genau zu dem Verfahren passt, das geführt wird.

Das Wichtigste in Kürze

Wer sie verfasst
Die Vollmacht verfasst der Anwalt, der nach ihr arbeiten wird, für jeden Fall gesondert nach Abstimmung des Vorgehens; allgemeine Muster geben die Behörden in BiH in der Regel zurück.
Konsulat von BiH
Die Unterschriftsbeglaubigung in Botschaft oder Konsulat von BiH gilt in BiH sofort, ohne Apostille und Übersetzung; nötig sind persönliches Erscheinen und gültiger Reisepass oder Personalausweis von BiH.
Ausländischer Notar
Die Beglaubigung beim Notar braucht eine Apostille aus Deutschland (Landgerichtspräsident), der Schweiz (Staatskanzlei des Kantons) und den USA (Secretary of State); aus Österreich nicht, wegen des Vertrags von 1954.
Beglaubigung oder notarielle Form
Die Unterschriftsbeglaubigung genügt für Zivilprozess, Vollstreckung, Verwaltungsverfahren und Eintragungen; notarielle Form ist nötig für die Erberklärung (Art. 237 Erbgesetz FBiH) und Immobilien in der RS und im Distrikt Brčko.
Übersetzung
Übersetzt werden nur Beglaubigungsvermerk und Apostille, durch einen in BiH bestellten Gerichtsdolmetscher; die bosnische Vollmacht selbst wird nicht übersetzt.
Geltung und Widerruf
Gilt bis zum Widerruf oder zur Erledigung (Art. 310 und 311 ZPO); Widerruf jederzeit durch schriftliche Erklärung, der Anwalt wendet noch 30 Tage lang Schaden ab.

Was eine Vollmacht ist und wer sie verfasst

Die Vollmacht ist die Vertretungsmacht, die der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten erteilt; vor Gericht kann Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt sein (Art. 89 des Gesetzes über die Schuldverhältnisse, Art. 301 der Zivilprozessordnung der Föderation BiH; in der Republika Srpska und im Distrikt Brčko gelten gleichlautende Regeln). Handlungen, die der Anwalt innerhalb der Vollmacht vornimmt, wirken so, als hätten Sie sie selbst vorgenommen (Art. 302 ZPO). Die Partei kann den Bevollmächtigten zu einzelnen oder zu allen Prozesshandlungen ermächtigen (Art. 304 ZPO); man unterscheidet deshalb die allgemeine Vollmacht zur Vertretung vor Gerichten und Behörden in einer oder mehreren Sachen und die Spezialvollmacht für ein genau bestimmtes Rechtsgeschäft: Verkauf einer bestimmten Immobilie, Abgabe der Erberklärung, Verzicht auf die Staatsangehörigkeit, Abschluss eines bestimmten Vertrags.

Erteilt die Partei dem Anwalt eine Prozessvollmacht ohne nähere Bestimmung, ist er kraft Gesetzes befugt, Klage zu erheben und zurückzunehmen, auf die Klage zu erwidern, den Anspruch anzuerkennen oder auf ihn zu verzichten, einen Vergleich zu schließen, Rechtsmittel einzulegen und darauf zu verzichten, Sicherungsmaßnahmen zu beantragen, die Vollstreckung zu betreiben und die zugesprochenen Kosten entgegenzunehmen (Art. 305 ZPO). Nach Art. 91 des Schuldrechtsgesetzes darf der Bevollmächtigte dagegen ohne besondere Ermächtigung für den Einzelfall keine Wechselverbindlichkeit eingehen, keinen Bürgschafts-, Vergleichs- oder Schiedsvertrag schließen und auf kein Recht unentgeltlich verzichten; Geschäfte außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs darf er nur mit besonderer Ermächtigung vornehmen. Deshalb verfasst die Vollmacht immer der Anwalt, der nach ihr arbeiten wird: Er weiß, welche Stelle sie lesen wird und was diese Stelle darin lesen will. Eine vom Mandanten selbst nach einem Muster aus dem Internet geschriebene Vollmacht ist der häufigste Grund, warum eine Beglaubigung wiederholt werden muss.

Was die Vollmacht nach bosnischem Recht enthalten muss

Das Gesetz schreibt kein Formular vor, aber Gericht, Notar, Grundbuchamt und Verwaltungsbehörden verlangen in der Praxis dieselben Angaben. Die Vollmacht, die wir für Mandanten im Ausland erstellen, enthält: Angaben zum Vollmachtgeber (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort, die bosnische Personenkennzahl JMBG, falls vorhanden, Nummer und ausstellende Behörde des Reisepasses oder Personalausweises sowie die Wohnanschrift im Ausland, weil die Behörde in BiH anhand dieser Angaben feststellt, dass Sie Partei des Verfahrens sind), Angaben zum Bevollmächtigten (Rechtsanwalt Azur Prnjavorac, Đorđa Mihajlovića 10b, 75000 Tuzla, eingetragen im Anwaltsverzeichnis der Regionalen Anwaltskammer Tuzla), den Gegenstand (Nachlassverfahren nach einem bestimmten Erblasser, Verkauf der mit Parzellennummer und Katastralgemeinde bezeichneten Immobilie, Einziehung einer bestimmten Forderung, Anerkennung eines bestimmten ausländischen Urteils, Eintragung in die Personenstandsbücher), den Umfang der Befugnisse (vor welchen Stellen und welche Handlungen: Einreichung von Schriftsätzen und Rechtsmitteln, Empfang von Zustellungen, Abschluss von Vergleichen, Beschaffung von Urkunden, Anträge auf Eintragung im Grundbuch und in den Personenstandsbüchern, Vertretung vor der Steuerverwaltung), die Untervollmacht (ein anderer Anwalt darf den Anwalt nur mit ausdrücklicher Ermächtigung der Partei vertreten, Art. 306 ZPO; die Vollmacht lässt das ausdrücklich zu, damit kein Termin an einer Verhinderung scheitert), die Geltungsdauer (bis auf Widerruf oder bis zum Abschluss der Sache) sowie Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers, unter die der Beglaubigungsvermerk gesetzt wird.

Bei einer Spezialvollmacht für Immobilien kommen hinzu: die Bezeichnung der Immobilie wie im Grundbuch (Katastralgemeinde, Parzellennummer, Nummer der Grundbucheinlage, Fläche, Miteigentumsanteil), die Art des Geschäfts (Verkauf, Kauf, Schenkung, Teilung, Bestellung einer Hypothek), der Mindestpreis, unter dem der Anwalt nicht verkaufen darf, oder der Höchstpreis, bis zu dem er kaufen darf, der Name des Käufers oder Verkäufers, soweit bekannt, die Zahlung auf Ihr Konto im Ausland und die Ermächtigung zur Abgabe der Steuererklärung und zum Eintragungsantrag. Bei der Vollmacht zur Erberklärung werden der Erblasser, das Gericht oder der Notar, vor dem das Nachlassverfahren läuft, und der Inhalt der Erklärung genannt, die der Anwalt in Ihrem Namen abgeben soll: Annahme der Erbschaft, Ausschlagung oder Abtretung des Anteils an einen bestimmten Miterben. Bei der Vollmacht in Staatsangehörigkeitssachen werden Verfahrensart und Behörde genannt (Ministerium für Zivilangelegenheiten von BiH bzw. Standesamt).

Die Vollmacht wird auf Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch abgefasst, weil das die Sprachen vor den Gerichten und Behörden in BiH sind. Der ausländische Notar beglaubigt die Unterschrift, nicht den Inhalt, so dass ihn die Sprache des Textes in der Regel nicht stört; verlangt der Notar dennoch, den Inhalt zu verstehen, was in Deutschland, der Schweiz und den USA üblich ist, liefern wir eine zweisprachige Fassung, in der der bosnische Text maßgeblich ist und die deutsche oder englische Übersetzung daneben steht. So entfällt auch die spätere Übersetzung der Vollmacht selbst.

Wann die Unterschriftsbeglaubigung genügt und wann die notarielle Form nötig ist

Für die Vertretung vor Gericht verlangt das Gesetz eine schriftliche Vollmacht (Art. 308 ZPO); die Beglaubigung der Unterschrift kann das Gericht nur anordnen, wenn es an der Echtheit zweifelt. Lebt der Mandant im Ausland, ist die Unterschriftsbeglaubigung dennoch Standard: Gericht, Grundbuchamt, Standesamt, Steuerverwaltung und Banken verlangen in der Praxis eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift, weil sie ohne Beglaubigung nicht prüfen können, ob Sie sie unterschrieben haben. Unterschriftsbeglaubigung bedeutet, dass der Konsularbeamte oder Notar unter Vorlage des Reisepasses bestätigt, dass Sie die Urkunde vor ihm unterschrieben haben; den Inhalt prüft er nicht. Diese Form genügt für Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Verwaltungsverfahren, Anerkennung eines ausländischen Urteils, Eintragung in die Personenstandsbücher, Beschaffung von Urkunden, Vertretung vor der Steuerverwaltung und für den größten Teil des Nachlassverfahrens.

Notarielle Form bedeutet, dass der Notar nicht nur die Unterschrift bestätigt, sondern den Inhalt der Urkunde errichtet oder bestätigt (in BiH notarska obrada, in Deutschland und Österreich die notarielle Beurkundung, in der Schweiz die öffentliche Beurkundung). Nach Art. 90 des Schuldrechtsgesetzes gilt die für ein Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form auch für die Vollmacht zu seinem Abschluss. Daraus ergeben sich drei Fälle, in denen die Unterschriftsbeglaubigung nicht genügt. Erstens: Die Erberklärung und die Vollmacht zu ihrer Abgabe müssen in der Föderation BiH notariell beurkundet sein; der Erbe kann beide mit gleicher Wirkung auch vor dem Konsular- oder diplomatischen Vertreter von BiH abgeben (Art. 237 Abs. 6 des Erbgesetzes der Föderation BiH). Zweitens: Immobilien in der Republika Srpska und im Distrikt Brčko, wo Verträge über die Übertragung oder den Erwerb des Eigentums und anderer dinglicher Rechte an Immobilien ohne notarielle Beurkundung nichtig sind (Art. 57 des Gesetzes über das Notariat der RS), so dass der Notar dort auch die Vollmacht zu einem solchen Vertrag in der Regel nur in notarieller Form annimmt. Drittens: Immobilien in der Föderation BiH, wo die Pflicht zur notariellen Beurkundung durch die Entscheidungen des Verfassungsgerichts der Föderation U-15/10 und U-22/16 aufgehoben wurde und ein vom Anwalt verfasster Vertrag mit notariell oder gerichtlich beglaubigten Unterschriften im Grundbuch vollzogen wird; für die Vollmacht genügt dann die Unterschriftsbeglaubigung, sie muss aber Immobilie und Geschäft genau bezeichnen, weil das Grundbuchamt keine Eintragung nach einer Vollmacht vornimmt, die die Immobilie nicht bestimmt. Mehr dazu auf der Seite Notariat in Bosnien und Herzegowina.

Praktische Regel der Kanzlei: Bevor Sie zur Beglaubigung gehen, erhalten Sie von uns den Entwurf der Vollmacht und die Angabe, welche Form für Ihren Fall verlangt wird; bei Immobilien und Erberklärungen stimmen wir den Entwurf vorher mit dem Notar oder Gericht ab, das danach handeln wird. So wird nur einmal beglaubigt.

Beglaubigung im Konsulat von BiH oder beim ausländischen Notar mit Apostille

Eine in der Botschaft oder einem Konsulat von Bosnien und Herzegowina beglaubigte Vollmacht ist eine Urkunde einer bosnischen Behörde: Sie gilt vor jedem Gericht und jeder Behörde des Landes ohne Apostille, ohne Überbeglaubigung und ohne Übersetzung, weil sie in unserer Sprache abgefasst und mit unserem Siegel beglaubigt ist. Die Konsulargebühr für die Unterschriftsbeglaubigung ist gering (nach dem Gebührenverzeichnis der Botschaft in Washington vom Februar 2026 18 Dollar; in den europäischen Vertretungen in der Größenordnung von zehn bis fünfzehn Euro). Der Nachteil: Sie müssen persönlich mit gültigem Reisepass oder Personalausweis von BiH in der Vertretung erscheinen, in der Regel mit vorher vereinbartem Termin, und es gibt wenige Vertretungen: vier in Deutschland, je eine in Österreich und der Schweiz, zwei in den USA. Das Konsulat beglaubigt die Unterschrift auf der Vollmacht, die Sie mitbringen; die Erberklärung errichtet es selbst.

Eine beim ausländischen Notar beglaubigte Vollmacht ist eine ausländische öffentliche Urkunde. Damit sie in BiH gilt, braucht sie die Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, außer sie stammt aus einem Staat, mit dem BiH einen zweiseitigen Vertrag über die Befreiung von der Legalisation hat; unter den Ländern mit der größten bosnischen Diaspora ist das Österreich. Der Vorteil: Einen Notar gibt es in jeder Stadt, einen Termin innerhalb von ein bis zwei Tagen; der Nachteil sind zwei Wege (Notar, dann die Apostillebehörde, wobei die Apostille auch per Post beantragt werden kann), höhere Kosten und die Übersetzung von Beglaubigungsvermerk und Apostille durch einen Gerichtsdolmetscher in BiH. Im Vergleich:

Botschaft oder Konsulat von BiHAusländischer Notar mit Apostille
Gilt in BiHSofort, ohne weitere BeglaubigungErst mit Apostille (Österreich: ohne Apostille)
SpracheBosnisch, keine ÜbersetzungBeglaubigungsvermerk und Apostille werden vom Gerichtsdolmetscher in BiH übersetzt
KostenKonsulargebühr, bis 20 EuroNotar 20 bis 70 Euro, Apostille 15 bis 40 Euro, Übersetzung in BiH
ZeitTermin im Konsulat, oft Wochen WartezeitNotar in ein bis zwei Tagen, Apostille sofort oder per Post in ein bis zwei Wochen
Notarielle Form (Erberklärung, Immobilien in der RS)Die Erberklärung errichtet das Konsulat; eine Beurkundung für Immobilien nimmt es nicht vorDer Notar errichtet die Urkunde (Beurkundung), dann Apostille
Ohne bosnischen ReisepassKeine Beglaubigung möglichMöglich, mit ausländischem Reisepass oder Personalausweis

Unser Rat: Ist das Konsulat für Sie erreichbar und die Sache nicht eilig, beglaubigen Sie im Konsulat; ist das Konsulat weit, gibt es keinen Termin und duldet die Sache keinen Aufschub, gehen Sie zum Notar. Sobald Sie uns den Scan der beglaubigten Vollmacht per E-Mail senden, beginnen wir mit der Arbeit; das Original erwarten wir per Post.

Besonderheiten für Deutschland

Konsularische Beglaubigung: die Generalkonsulate von BiH in Frankfurt am Main, München und Stuttgart und die Botschaft in Berlin, je nach Bundesland Ihres Wohnsitzes; Anschriften, Telefonnummern, Öffnungszeiten und Zuständigkeiten finden Sie auf der Seite Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Deutschland. Notarielle Beglaubigung: Jeder deutsche Notar beglaubigt die Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung, Gebühr nach GNotKG mindestens 20 und höchstens 70 Euro) oder errichtet, wenn die notarielle Form nötig ist, die Urkunde (Beurkundung). Die Apostille auf eine notarielle Urkunde erteilt in Deutschland die Präsidentin oder der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat; in einzelnen Bundesländern liegt die Zuständigkeit beim Justizministerium bzw. beim Präsidenten des Amtsgerichts, und der Notar kann Ihnen immer sagen, wer für seine Urkunde zuständig ist. Regierungspräsidium, Bezirksregierung oder Landesverwaltungsamt erteilen die Apostille für Verwaltungsurkunden, etwa Standesamtsurkunden und Meldebescheinigungen, nicht für notarielle. Die Apostille erhalten Sie persönlich am selben Tag oder per Post in ein bis zwei Wochen, die Gebühr liegt je nach Land bei etwa 15 bis 40 Euro. Zwischen Deutschland und BiH besteht kein Vertrag, der die Apostille entbehrlich machen würde, sie ist also Pflicht. Alles für Mandanten aus Deutschland auf einer Seite: Anwalt in Bosnien für Bosnier in Deutschland.

Besonderheiten für Österreich

Konsularische Beglaubigung: die Konsularabteilung der Botschaft von BiH in Wien; die Honorarkonsulate in Graz, Linz und Salzburg beglaubigen keine Unterschriften, für Bürger weit von Wien veranstaltet die Botschaft zeitweise Konsulartage. Angaben auf der Seite Botschaft von Bosnien und Herzegowina in Österreich. Die Unterschriftsbeglaubigung erfolgt in Österreich beim Notar oder beim Bezirksgericht (gerichtliche Beglaubigung), was günstiger ist; die notarielle Form (Notariatsakt) errichtet nur der Notar. Zwischen Österreich und Bosnien und Herzegowina gilt der Vertrag über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr von 1954, den BiH vom ehemaligen Jugoslawien übernommen hat; österreichische öffentliche Urkunden, einschließlich der notariellen und gerichtlichen Unterschriftsbeglaubigung, gelten in BiH deshalb ohne Apostille, und Österreich wendet dieselbe Regel auf Urkunden aus BiH an. Verlangt eine Stelle in BiH dennoch eine Apostille, was vorkommt, wenn der Sachbearbeiter den Vertrag nicht kennt, erteilt sie für notarielle und gerichtliche Urkunden der Präsident des zuständigen Landesgerichts, für Verwaltungsurkunden der Landeshauptmann und für Bundesurkunden das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien; die Kosten sind gering, weshalb Mandanten, die jede Diskussion vermeiden wollen, sie oft vorsorglich einholen. Die Übersetzung des österreichischen Vermerks fertigt ein Gerichtsdolmetscher in BiH an. Alles für Mandanten aus Österreich: Anwalt in Bosnien für Bosnier in Österreich.

Besonderheiten für die Schweiz

Konsularische Beglaubigung: nur die Botschaft von BiH in Bern (Muri bei Bern), die auch Liechtenstein betreut; ein Generalkonsulat in Zürich, Basel oder Genf gibt es nicht. Angaben auf der Seite Botschaft von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz. Die Unterschriftsbeglaubigung hängt in der Schweiz vom Kanton ab: Sie wird vom Notar, in manchen Kantonen auch von der Gemeinde (Gemeindekanzlei, Stadtammannamt) oder vom kantonalen Notariat vorgenommen. Die Apostille erteilt die Staatskanzlei des Kantons, in dem beglaubigt wurde (in Zürich 30 Franken, in St. Gallen 50 Franken, ohne Termin, persönlich oder per Post); die Beglaubigung eines Gemeindebeamten muss in manchen Kantonen zuerst kantonal überbeglaubigt werden, bevor sie die Apostille erhält, was Notar oder Gemeinde wissen. Zwischen der Schweiz und BiH besteht kein Vertrag über die Befreiung von der Legalisation, die Apostille ist also Pflicht. Alles für Mandanten aus der Schweiz: Anwalt in Bosnien für Bosnier in der Schweiz.

Besonderheiten für die Vereinigten Staaten

Konsularische Beglaubigung: die Botschaft von BiH in Washington für die östlichen und südlichen Bundesstaaten und das Generalkonsulat in Chicago für den Mittleren Westen und den Westen; Zuständigkeiten und Angaben auf der Seite Botschaft von Bosnien und Herzegowina in den USA. Wegen der Entfernungen lassen die meisten Mandanten aus den USA die Vollmacht beim Notary Public beglaubigen, der nur die Unterschrift beglaubigen, aber keine Urkunden errichten darf; deshalb bereiten wir Vollmachten für die USA immer zweisprachig vor, auf Bosnisch und Englisch, weil der amerikanische Notar verlangt, dass der Unterzeichner versteht, was er unterschreibt. Die Apostille erteilt der Secretary of State des Bundesstaates, in dem der Notar bestellt ist, nicht das Außenministerium in Washington; in manchen Staaten (etwa New York) bestätigt zuerst der County Clerk die Unterschrift des Notars, dann erteilt der Secretary of State die Apostille. Die Gebühren liegen bei einigen bis etwa zwanzig Dollar je Urkunde, per Post dauert es ein bis vier Wochen, in größeren Städten geht es persönlich auch am selben Tag. Ist die notarielle Form nötig, etwa für die Erberklärung, gibt der Mandant aus den USA sie in der Botschaft oder im Konsulat von BiH ab, weil der amerikanische Notar diese Form nicht ersetzen kann; alternativ kann die Erberklärung der Anwalt in BiH aufgrund einer vom Konsulat errichteten Spezialvollmacht abgeben. Alles für Mandanten aus den USA (auf Englisch): Bosnian lawyer for clients in the United States.

Übersetzung durch den Gerichtsdolmetscher

Gerichte und Behörden in BiH nehmen Urkunden auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch an. Ist die Vollmacht in unserer Sprache abgefasst, wird nur übersetzt, was die ausländische Stelle hinzugefügt hat: der Beglaubigungsvermerk des Notars und die Apostille, zusammen ein bis zwei Seiten. Ist die Vollmacht zweisprachig, ist der bosnische Text maßgeblich und wird ebenfalls nicht übersetzt. Die Übersetzung muss ein in BiH bestellter ständiger Gerichtsdolmetscher anfertigen; Übersetzungen eines in Deutschland beeidigten Übersetzers oder eines Schweizer oder amerikanischen certified translator nehmen die Gerichte in BiH in der Regel nicht an, sie wären also unnötige Kosten. Die Übersetzung organisieren wir nach Eingang des Originals, sie kommt mit der Vollmacht in die Akte. Dieselben Regeln gelten für die übrigen ausländischen Urkunden zur Sache, etwa Personenstandsurkunden, Urteile und Sterbeurkunden; mehr auf der Seite Apostille und Legalisation von Urkunden.

Wie lange die Vollmacht gilt und wie sie widerrufen wird

Das Gesetz begrenzt die Geltungsdauer der Vollmacht nicht. Sie gilt, bis Sie sie widerrufen, bis der Anwalt sie kündigt oder bis das Geschäft, für das sie erteilt wurde, erledigt ist; eine allgemeine Vertretungsvollmacht wird in der Regel bis auf Widerruf erteilt, eine Spezialvollmacht erlischt mit der Erledigung des Geschäfts. Manche Stellen und Banken sehen eine vor Jahren beglaubigte Vollmacht dennoch mit Misstrauen und verlangen eine frische, weshalb wir die Beglaubigung erst empfehlen, wenn die Sache zur Einleitung bereit ist. Die Vollmacht erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers, seiner Todeserklärung und dem Verlust der Geschäftsfähigkeit (Art. 311 ZPO, Art. 94 Schuldrechtsgesetz), wobei der Anwalt auch dann die Handlungen vornimmt, die keinen Aufschub dulden.

Der Widerruf ist jederzeit, ohne Begründung, möglich und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (Art. 92 Schuldrechtsgesetz, Art. 310 ZPO). Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anwalt und wird dem Gericht oder der Behörde mitgeteilt, vor der das Verfahren läuft; gegenüber der Gegenseite wirkt er ab Mitteilung. Für den Widerruf verlangt das Gesetz keine besondere Form, bei einer Spezialvollmacht für Immobilien raten wir aber zu einer beglaubigten Erklärung, damit Notar und Grundbuchamt sie ohne Diskussion beachten. Ein Anwalt, der die Vollmacht kündigt, muss noch 30 Tage lang die Handlungen vornehmen, die vom Mandanten Schaden abwenden. Die Vollmacht kann auch eingeschränkt werden, etwa durch Ausschluss einzelner Handlungen, mit derselben Erklärung, mit der sie erteilt wird.

Warum es kein fertiges Formular gibt und wie Sie den Entwurf erhalten

Im Internet kursieren viele Vollmachtsmuster, und fast jedes davon gibt die Behörde in BiH zur Ergänzung zurück, weil ein allgemeiner Text nicht wissen kann, vor welcher Stelle das Verfahren läuft, welche Immobilie oder welcher Erblasser zu bezeichnen ist und welche Handlungen in diesem Verfahren nötig sind. Deshalb bieten wir die Vollmacht nicht als Formular zum Herunterladen an. Den Entwurf erstellen wir erst, nachdem wir mit Ihnen das Vorgehen abgestimmt haben: welches Verfahren, vor welchem Gericht oder welcher Behörde, in welchem Landesteil, welche Form der Beglaubigung und wo Sie sie vornehmen lassen. So enthält die Vollmacht vom ersten Tag an genau das, was Gericht, Notar oder Grundbuchamt verlangen, nicht mehr und nicht weniger.

Den Entwurf erhalten Sie per E-Mail auf Bosnisch und, wenn Sie bei einem ausländischen Notar beglaubigen lassen, der den Inhalt verstehen will, in einer zweisprachigen Fassung mit deutscher Übersetzung neben dem maßgeblichen bosnischen Text. Dazu bekommen Sie eine kurze Anleitung: wo beglaubigt wird, ob eine Apostille nötig ist, was Sie mitbringen und wie Sie uns das Original senden. Die Antwort mit dem Entwurf folgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Abstimmung.

Vom Entwurf zur beglaubigten Vollmacht: fünf Schritte

  1. Anfrage per E-Mail. Sie schildern die Sache und senden die vorhandenen Unterlagen, ohne Übersetzung.
  2. Entwurf der Vollmacht. Wir verfassen die Vollmacht mit dem genauen Umfang der Befugnisse und sagen Ihnen, welche Form verlangt wird: Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Form, Konsulat oder Notar, mit oder ohne Apostille.
  3. Beglaubigung. Sie unterschreiben die Vollmacht vor dem Konsularbeamten oder Notar; bei notarieller Beglaubigung aus Deutschland, der Schweiz und den USA holen Sie die Apostille ein.
  4. Versand. Den Scan senden Sie noch am selben Tag per E-Mail, das Original per Post oder Kurier an die Kanzlei. Die Übersetzung von Vermerk und Apostille organisieren wir.
  5. Beginn der Arbeit. Die Vollmacht legen wir mit der ersten Prozesshandlung vor (Art. 309 ZPO) und führen die Sache ab dann, mit schriftlichem Bericht nach jeder Phase.

Mandate, in denen die Vollmacht aus dem Ausland der erste Schritt ist

Nachlassverfahren

Vollmacht zur Führung des Nachlassverfahrens mit Unterschriftsbeglaubigung; Erberklärung oder Vollmacht zu ihrer Abgabe in notarieller Form oder im Konsulat von BiH.

Verkauf und Kauf einer Immobilie

Spezialvollmacht mit genauer Bezeichnung von Immobilie und Preis; in der RS und im Distrikt Brčko in notarieller Form, in der Föderation mit Unterschriftsbeglaubigung.

Verzicht auf die Staatsangehörigkeit von BiH

Spezialvollmacht zur Antragstellung und Entgegennahme des Bescheids; das gesamte Verfahren dauert etwa einen Monat.

Anerkennung eines ausländischen Urteils

Allgemeine Vollmacht mit Unterschriftsbeglaubigung; dazu das Urteil mit Apostille und Übersetzung des Gerichtsdolmetschers.

Forderungseinzug

Allgemeine Vollmacht für Klage und Vollstreckung; der Anwalt nimmt kraft Gesetzes die zugesprochenen Kosten entgegen, die Hauptforderung geht auf Ihr Konto.

Staatsangehörigkeit und Personenstandsbücher

Vollmacht zur nachträglichen Eintragung von Geburt, Ehe oder Staatsangehörigkeit und zur Beschaffung von Auszügen und Bescheinigungen.

Unsere wichtigsten Rechtsgebiete für Mandanten im Ausland

Der größte Teil der Mandate aus dem Ausland fällt in einige Rechtsgebiete, in denen die Kanzlei seit 1993 tätig ist. Jedes davon hat eine eigene Seite mit Ablauf, Fristen und Kosten:

Familien- und Erbrecht

Nachlässe, Testamente, Pflichtteil, Verträge auf lebenslangen Unterhalt, Scheidung, Unterhalt und eheliches Vermögen; das häufigste Rechtsgebiet für Mandanten im Ausland.

Erbrecht und Nachlassverfahren

Führung des Nachlassverfahrens nach Eltern und Verwandten in BiH, Erberklärungen aus dem Ausland, Bereinigung nicht eingetragenen Vermögens und Eintragung auf die Erben.

Scheidung

Einvernehmliche und streitige Scheidung vor dem Gericht in BiH, wenn ein oder beide Ehegatten im Ausland leben, Sorgerecht, Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Gerichtsverfahren und Streitbeilegung

Prozesse vor Gerichten in BiH ohne Ihre Anreise: Vermögens-, Erb- und Vertragsstreitigkeiten sowie Schadenersatz, von der Klage bis zur Vollstreckung.

Grundbuch

Prüfung und Bereinigung des Grundbuchstands, Eintragung des Eigentums, Löschung von Lasten, Abgleich von Kataster und Grundbuch, Teilung von Immobilien.

Immobilien

Kauf, Schenkung und Teilung von Immobilien in BiH aufgrund einer Vollmacht, Vertrag, Steuer und Eintragung; Immobilienerwerb durch Ausländer und Gegenseitigkeit.

Schadenersatz

Schäden aus Verkehrsunfällen, Verletzungen und Verträgen in BiH, auch für Mandanten mit Wohnsitz im Ausland; Vertretung gegenüber Versicherern und vor Gericht.

Handelsrecht und Wirtschaftsstreitigkeiten

Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften, Verträge und Forderungseinzug für Unternehmen aus der Diaspora mit Geschäften in BiH.

Rechtsgrundlagen und Quellen dieser Seite

Diese Seite hat ein Rechtsanwalt auf Grundlage der geltenden Vorschriften von Bosnien und Herzegowina und der Landesteile verfasst. Rechtsquellen geprüft am 17. September 2026. Gesetzestexte in bosnischer Sprache.

Kontakt für Mandanten aus dem Ausland

E-Mail
advokat@advokat-prnjavorac.com. Der beste erste Schritt: Beschreiben Sie den Fall in wenigen Sätzen und fügen Sie die vorhandenen Unterlagen als Scan bei. Läuft eine Frist, nennen Sie sie bitte in der Betreffzeile.
Telefon
Kanzlei +387 35 258 110, Rechtsanwalt Azur Prnjavorac +387 61 633 539, Rechtsanwältin Alma Prnjavorac +387 61 131 001. Gespräch auf Deutsch, Bosnisch oder Englisch.
Bürozeiten
Montag bis Freitag, 08:00 bis 16:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit.
OrtUnsere Bürozeiten nach Ihrer Uhr
Berlin, Wien, Zürich08:00 bis 16:00 Uhr
London07:00 bis 15:00 Uhr
New York, Toronto02:00 bis 10:00 Uhr
Chicago01:00 bis 09:00 Uhr
Los Angeles23:00 bis 07:00 Uhr
Videogespräch
Nach Vereinbarung; Termin und Kanal werden per E-Mail abgestimmt. Wer im Schichtdienst arbeitet, erhält auf Wunsch einen Termin außerhalb der Bürozeiten.
Unterlagen
Scans per E-Mail, Originale und die beglaubigte Vollmacht per Post oder Kurier an: Đorđa Mihajlovića 10b, 75000 Tuzla, Bosnien und Herzegowina.

Vor jeder Beratung prüft die Kanzlei einen möglichen Interessenkonflikt; nennen Sie deshalb bitte auch die Gegenseite. Die Antwort folgt nach Durchsicht der übermittelten Unterlagen.

Häufige Fragen zur Vollmacht aus dem Ausland

Kann ich die Vollmacht selbst schreiben und beglaubigen lassen?
Sie können, wir raten aber ab. Die Behörde in BiH verlangt die genaue Bezeichnung von Gegenstand und Befugnissen; eine Vollmacht ohne diese Angaben wird zur Ergänzung zurückgegeben, und Beglaubigung und Versand müssen wiederholt werden. Den auf Ihren Fall zugeschnittenen Entwurf erhalten Sie von uns vor der Beglaubigung, sobald das Vorgehen abgestimmt ist.

Braucht eine im Konsulat von BiH beglaubigte Vollmacht eine Apostille?
Nein. Eine in der Botschaft oder einem Konsulat von BiH beglaubigte Vollmacht ist eine Urkunde einer bosnischen Behörde und gilt im Land sofort, ohne Apostille, Überbeglaubigung und Übersetzung.

Aus welchen Ländern braucht die notarielle Vollmacht keine Apostille?
Unter den Ländern mit der größten bosnischen Diaspora nur aus Österreich, aufgrund des Vertrags über den rechtlichen Verkehr von 1954. Aus Deutschland, der Schweiz, den USA, Kanada, Australien und den skandinavischen Ländern braucht die notarielle Vollmacht eine Apostille. Ohne Apostille gelten auch Urkunden aus Kroatien, Serbien, Montenegro, Italien, Frankreich, Belgien und einigen weiteren Staaten, mit denen BiH einen zweiseitigen Vertrag hat.

Wann ist die notarielle Form der Vollmacht Pflicht?
Für die Erberklärung und die Vollmacht zu ihrer Abgabe (in der Föderation nach Art. 237 des Erbgesetzes), für Immobilien in der Republika Srpska und im Distrikt Brčko, wo ein Vertrag ohne notarielle Beurkundung nichtig ist, und immer dann, wenn das Gesetz für das Rechtsgeschäft selbst die notarielle Form verlangt, weil nach Art. 90 des Schuldrechtsgesetzes dieselbe Form auch für die Vollmacht gilt. Für Zivilprozess, Vollstreckung, Verwaltungsverfahren, Anerkennung eines ausländischen Urteils und Eintragungen genügt die Unterschriftsbeglaubigung.

Kann die Vollmacht per E-Mail oder Fax geschickt werden?
Den Scan senden Sie uns sofort, damit wir mit der Vorbereitung beginnen; Gericht und Behörden verlangen aber das Original mit Beglaubigung, das Sie per Post oder Kurier schicken. Eine elektronische Signatur aus dem Ausland wird in BiH in diesen Verfahren nicht anerkannt.

In welcher Sprache muss die Vollmacht sein?
Auf Bosnisch, Kroatisch oder Serbisch. Der ausländische Notar beglaubigt die Unterschrift, nicht den Inhalt, so dass ihn die Sprache nicht stört; will er den Text verstehen, liefern wir eine zweisprachige Fassung, in der der bosnische Text maßgeblich ist. Übersetzt werden nur Beglaubigungsvermerk und Apostille, durch einen Gerichtsdolmetscher in BiH.

Wie lange gilt die Vollmacht und kann sie widerrufen werden?
Sie gilt bis zum Widerruf, zur Kündigung, zum Tod des Vollmachtgebers oder zur Erledigung des Geschäfts; das Gesetz schreibt keine Frist vor. Widerrufen können Sie sie jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Anwalt und Gericht, ohne Begründung. Der Anwalt muss nach einer Kündigung noch 30 Tage lang schadensabwendende Handlungen vornehmen.

Was, wenn ich keinen gültigen bosnischen Reisepass habe?
Das Konsulat beglaubigt die Unterschrift nur bei gültigem Reisepass oder Personalausweis von BiH. Ohne diese gehen Sie mit dem ausländischen Reisepass zum Notar und holen die Apostille ein; parallel können wir die Staatsangehörigkeitsbescheinigung und die Eintragungen veranlassen, die Voraussetzung für einen neuen Reisepass sind.

Was kostet die Erstellung der Vollmacht?
Den Entwurf der Vollmacht erstellen wir für Mandanten, die uns beauftragen, ohne gesonderte Gebühr als Teil des Mandats. Sie zahlen nur die Konsulargebühr oder Notar und Apostille in Ihrem Wohnsitzland sowie die Übersetzung des Vermerks durch den Gerichtsdolmetscher in BiH.

Vertrauen der Mandanten aus der Diaspora über drei Jahrzehnte

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 aktiv tätig, und ein großer Teil der Mandanten sind Staatsangehörige von BiH aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern. Heute verfügt die Kanzlei über 1.056 Google-Bewertungen mit der Note 5,0/5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993.
Gründungsjahr
33
Jahre Erfahrung
1.056
Google-Bewertungen
5.0 ★
Durchschnittsnote
2
Google-Profile
5
Arbeitssprachen

Erfahrungen von Mandanten aus der Diaspora « Deutschland

Einige Erfahrungen unserer Mandanten aus der Diaspora. Die Namen sind zum Schutz der Privatsphäre und des Anwaltsgeheimnisses auf Initialen gekürzt.

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„Mein Vater ist hier in München verstorben, das Haus und das Grundstück sind bei Tuzla geblieben. Wir drei arbeiten in Deutschland und konnten einfach nicht für jede Verhandlung freinehmen und hinunterfliegen. Wir haben die Erklärungen im Konsulat abgegeben, die Vollmacht beglaubigt, und das war es: Rechtsanwalt Prnjavorac hat alles erledigt und das Haus auf uns überschrieben. Er hat uns regelmäßig per E-Mail informiert. Eine Empfehlung von Herzen.“

: S. H., München
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„Ich lebe seit 20 Jahren in Frankfurt und wollte ein Haus mit Garten in der Nähe von Bijeljina. Den Maklern unten darf man nicht aufs Wort glauben, und ich konnte nicht für jedes Haus Urlaub nehmen. Ich habe eine Vollmacht erteilt, sie haben die Papiere und Belastungen geprüft, alles, verhandelt und den Kauf an meiner Stelle abgewickelt. Als ich das erste Mal kam, war ich bereits eingetragen und hatte die Schlüssel in der Hand. Alle Achtung.“

: E. M., Frankfurt
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„Während meine Mutter und ich hier in Stuttgart waren, hat die Verwandtschaft meinen Vater überredet, ihnen eine Schenkung zu unterschreiben und das Familienvermögen auf sich zu übertragen. Ich war verzweifelt. Herr Azur hat sofort eine Streitvormerkung eingetragen und Klage erhoben. Es ging langsam, aber am Ende wurde meiner Mutter durch einen Vergleich zurückgegeben, was ihr zusteht. Ohne sie wären wir mit nichts dagestanden. Danke!“

: A. K., Stuttgart
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„Ich habe eine Wohnung in Sarajevo geerbt, aber im Grundbuch stand noch mein verstorbener Großvater, und die Nummern stimmten wegen jener Digitalisierung nicht überein. Aus Berlin konnte ich das nicht regeln. Bei ihnen haben sie die Papiere über das Gericht in Ordnung gebracht, die Wohnung auf mich eingetragen und später auch den Verkauf organisiert. Alles in wenigen Monaten. Ich bin erst zum Schluss hingeflogen, um zu unterschreiben.“

: N. B., Berlin
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„Auf dem geerbten Land bei Gradačac stimmten Kataster und Grundbuch nicht überein, deshalb bot mir der Käufer einen unsinnig niedrigen Preis. Aus Frankfurt konnte ich das nicht klären. Sie haben einen Vermesser hinzugezogen, den Stand über das Gericht bereinigt, und in einigen Monaten war das Papier sauber. Ich habe zum normalen Preis verkauft. Jede Mark war es wert.“

: R. D., Frankfurt
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„Nach der Scheidung hier in Deutschland blieb die Frage der Firma und der Immobilien in BiH offen, die wir gemeinsam erworben hatten. Seine Seite behauptete, das sei kein eheliches Vermögen. Vor Gericht haben sie das Gegenteil bewiesen, und ich habe meine Hälfte bekommen. Zum ersten Mal seit Langem hatte ich das Gefühl, dass jemand das schützt, was ich aufgebaut habe. Empfehlenswert.“

: A. H., München
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„Unsere Firma aus Berlin wollte ein Geschäftsgebäude in BiH für den Vertrieb kaufen. Wir baten vorsichtshalber um eine zusätzliche Prüfung vor der Unterschrift. In wenigen Tagen entdeckten sie eine versteckte Streitvormerkung und eine nicht ordnungsgemäß gelöschte alte Hypothek. Ohne das hätten wir das Gebäude mit Belastungen gekauft, die uns Hunderttausende gekostet hätten. Das am besten investierte Geld im ganzen Geschäft.“

: V. J., Berlin
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„Unsere Kinder sind in Düsseldorf geboren, und jahrelang kamen wir nicht dazu, ihre Papiere und die Staatsangehörigkeit von BiH zu regeln. Sie haben uns genau erklärt, was nötig ist, die Übersetzungen erstellt und die Kinder in die Matrikel eingetragen. Jetzt haben sie ordentliche Dokumente. Geduldige Leute, nichts war ihnen zu viel, auch nicht, es zweimal zu erklären.“

: D. S., Düsseldorf
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„Ich beziehe eine Rente aus BiH, während ich in Köln lebe, und beglaubige regelmäßig die Lebensbescheinigung. Plötzlich wurde mir die Auszahlung wegen eines Fehlers ihrerseits eingestellt. Der Anwalt hat alles mit dem Fonds geklärt, sie haben mir die Rente zurückgezahlt und auch die Rückstände beglichen. Und ich habe mich nicht aus Deutschland gerührt. Danke für alles.“

: M. R., Köln
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„Wir vier, alle in Deutschland, haben das Elternhaus in Zenica geerbt und konnten uns jahrelang nicht einigen. Mir gefiel, dass sie nicht sofort vor Gericht zogen, sondern sich zuerst mit uns allen zusammensetzten und sprachen. In wenigen Monaten haben wir uns geeinigt, zwei wurden ausgezahlt, das Haus blieb in der Familie. Sie haben uns das Vermögen und, ehrlich gesagt, die Beziehungen in der Familie bewahrt.“

: F. T., Hamburg
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„Mein Nachbar hat mir über Nacht den Weg zum Grundstück bei Doboj versperrt, einen Weg, der genutzt wird, solange ich denken kann. Aus Nürnberg hatte ich keine Ahnung, was zu tun ist. Sie haben alte Grundbuchdaten herausgesucht, nachgewiesen, dass der Weg seit Jahren genutzt wird, und vor Gericht das Wegerecht erstritten. Alles eingetragen. Ich bin erst zum Schluss hinuntergekommen. Profis.“

: I. J., Nürnberg
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„Ich habe aus Stuttgart eine Wohnung in Mostar verkauft und konnte nicht für jede Unterschrift hinunterfahren. Der Anwalt hat mir die Vollmacht im Voraus vorbereitet, ich habe sie nur im Konsulat beglaubigt, und sie haben den gesamten Verkauf, die Steuer und die Auszahlung auf mein Konto abgewickelt. Nach jeder Phase erhielt ich einen Bericht. Korrekt von Anfang bis Ende.“

: H. S., Stuttgart

Alle Bewertungen unserer Mandanten sind öffentlich auf beiden Google-Unternehmensprofilen einsehbar, ohne Filterung, Vermittlung oder Moderation durch die Kanzlei:

Botschaften und Konsulate von BiH im Ausland

Leitfäden für Staatsangehörige von BiH in der Diaspora, mit Adressen der Vertretungen und Erläuterungen zur Rechtshilfe in Bosnien und Herzegowina:

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Neben der Unterstützung bei konsularischen Angelegenheiten bietet die Kanzlei umfassenden Rechtsschutz in den für die Diaspora am häufigsten benötigten Bereichen sowie in verwandten Rechtsgebieten.

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*Disclaimer: Attorney-at-law Alma Prnjavorac & Attorney at law Azur Prnjavorac, provides the information in this web site for informational purposes only. The information does not constitute legal advice.

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